Transparenz in Nachhaltigkeitsaspekten beinhaltet die Lohngleichheit. Wird die Schweiz der Richtlinie (EU) 2023/970 Rechnung tragen?

ShortId
25.3879
Id
20253879
Updated
14.11.2025 02:41
Language
de
Title
Transparenz in Nachhaltigkeitsaspekten beinhaltet die Lohngleichheit. Wird die Schweiz der Richtlinie (EU) 2023/970 Rechnung tragen?
AdditionalIndexing
28;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./2. Für den Bundesrat bildet die verfassungsrechtlich gebotene Lohngleichheit ein wichtiger Nachhaltigkeitsaspekt. Am 7.</span><span>&nbsp;</span><span>März 2025 hat er vom Ergebnis der Zwischenbilanz über die Umsetzung der Lohngleichheitsanalysepflicht nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) Kenntnis genommen. Die Zwischenbilanz zeigt, dass die Lohngleichheitsanalyse ungenügend durchgeführt wird. Der Bundesrat hat beschlossen, die Schlussevaluation über die Wirksamkeit der Artikel 13</span><em><span>a</span></em><span> bis 13</span><em><span>i</span></em><span> GlG vorzuziehen. Diese Wirkungsevaluation soll aufzeigen, ob die gesetzliche Analysepflicht zu mehr Lohngleichheit beiträgt. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm bis Ende 2027 einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten (</span><a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104390"><u><span>https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104390</span></u></a><span>). Sollte diese Wirkungsevaluation einen konkreten Revisionsbedarf aufzeigen, wird der Bundesrat dem Parlament Massnahmen vorschlagen, um die Lohngleichheit weiter zu fördern. Dabei wird er auch die aktuellen Entwicklungen im Ausland und in der EU prüfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat hat beschlossen, die Schlussevaluation über die Wirksamkeit der Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz abzuwarten. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation wird er entscheiden, ob er dem Parlament konkrete Vorschläge zur Revision des Gleichstellungsgesetzes vorschlagen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Im Bericht des Bundesamtes für Justiz «über die Zwischenbilanz der Umsetzung der Artikel 13</span><em><span>a</span></em><span> bis 13</span><em><span>i</span></em><span> des Gleichstellungsgesetzes (GlG)» wird die Richtlinie (EU) 2023/970 «zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen» vorgestellt (vgl. Ziff. 7.1 des Berichts: </span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92131.pdf"><u><span>https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92131.pdf</span></u></a><span>). Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse der bereits erwähnten Wirkungsevaluation beschliessen, ob und wenn ja, welche Massnahmen er dem Parlament vorschlagen wird. </span></p></span>
  • <p>Am 21.&nbsp;März 2025 nahm der Bundesrat die Ergebnisse der im Juni&nbsp;2024 eröffneten Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts zur Kenntnis. Analog zur Richtlinie&nbsp;(EU)&nbsp;2022/2464 vom 14.&nbsp;Dezember 2022 fordert der Vorentwurf von Unternehmen Transparenz in Nachhaltigkeitsaspekten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zeigte sich der Bundesrat gewillt, den verschärften europäischen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen. Der Bundesrat erwähnt explizit, der Nachhaltigkeitsbericht müsse sich zur Geschlechtergleichstellung und zur Lohngleichheit äussern. Das Thema fällt unter die Sozialaspekte, über die betroffene Unternehmen in ihrer jährlichen Berichterstattung Auskunft geben müssen. Laut einer Stellungnahme des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister kann ein Unternehmen die Frage der Geschlechtergleichstellung nur mittels einer Lohngleichheitsanalyse angehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nun zielt eine andere, bereits in Kraft getretene Richtlinie&nbsp;([EU]&nbsp;2023/970) darauf ab, die Umsetzung der Lohngleichheit für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gezielter zu fördern, indem Lohntransparenz gefordert und Instrumente zur Rechtsdurchsetzung geschaffen werden.</p><ol><li>Beabsichtigt der Bundesrat bei der Lohngleichheit eine Angleichung an die internationalen Rechtsvorschriften, gleich wie bei der Nachhaltigkeit von Unternehmen?</li><li>Will der Bundesrat – in Übereinstimmung mit der Transparenz von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte – der Richtlinie&nbsp;(EU)&nbsp;2023/970 Rechnung tragen?</li><li>Wenn ja, wird er dafür das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) beauftragen?</li><li>Ist der Bundesrat insbesondere bereit, das GlG zu ändern, um die Unternehmen analog zur Richtlinie&nbsp;(EU)&nbsp;2023/970 zu einer jährlichen Berichterstattung zur Lohngleichheit und entsprechenden Massnahmen zu verpflichten und bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit abschreckende Sanktionen einzuführen?</li></ol>
  • Transparenz in Nachhaltigkeitsaspekten beinhaltet die Lohngleichheit. Wird die Schweiz der Richtlinie (EU) 2023/970 Rechnung tragen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./2. Für den Bundesrat bildet die verfassungsrechtlich gebotene Lohngleichheit ein wichtiger Nachhaltigkeitsaspekt. Am 7.</span><span>&nbsp;</span><span>März 2025 hat er vom Ergebnis der Zwischenbilanz über die Umsetzung der Lohngleichheitsanalysepflicht nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) Kenntnis genommen. Die Zwischenbilanz zeigt, dass die Lohngleichheitsanalyse ungenügend durchgeführt wird. Der Bundesrat hat beschlossen, die Schlussevaluation über die Wirksamkeit der Artikel 13</span><em><span>a</span></em><span> bis 13</span><em><span>i</span></em><span> GlG vorzuziehen. Diese Wirkungsevaluation soll aufzeigen, ob die gesetzliche Analysepflicht zu mehr Lohngleichheit beiträgt. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm bis Ende 2027 einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten (</span><a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104390"><u><span>https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104390</span></u></a><span>). Sollte diese Wirkungsevaluation einen konkreten Revisionsbedarf aufzeigen, wird der Bundesrat dem Parlament Massnahmen vorschlagen, um die Lohngleichheit weiter zu fördern. Dabei wird er auch die aktuellen Entwicklungen im Ausland und in der EU prüfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat hat beschlossen, die Schlussevaluation über die Wirksamkeit der Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz abzuwarten. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation wird er entscheiden, ob er dem Parlament konkrete Vorschläge zur Revision des Gleichstellungsgesetzes vorschlagen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Im Bericht des Bundesamtes für Justiz «über die Zwischenbilanz der Umsetzung der Artikel 13</span><em><span>a</span></em><span> bis 13</span><em><span>i</span></em><span> des Gleichstellungsgesetzes (GlG)» wird die Richtlinie (EU) 2023/970 «zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen» vorgestellt (vgl. Ziff. 7.1 des Berichts: </span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92131.pdf"><u><span>https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92131.pdf</span></u></a><span>). Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse der bereits erwähnten Wirkungsevaluation beschliessen, ob und wenn ja, welche Massnahmen er dem Parlament vorschlagen wird. </span></p></span>
    • <p>Am 21.&nbsp;März 2025 nahm der Bundesrat die Ergebnisse der im Juni&nbsp;2024 eröffneten Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts zur Kenntnis. Analog zur Richtlinie&nbsp;(EU)&nbsp;2022/2464 vom 14.&nbsp;Dezember 2022 fordert der Vorentwurf von Unternehmen Transparenz in Nachhaltigkeitsaspekten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zeigte sich der Bundesrat gewillt, den verschärften europäischen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen. Der Bundesrat erwähnt explizit, der Nachhaltigkeitsbericht müsse sich zur Geschlechtergleichstellung und zur Lohngleichheit äussern. Das Thema fällt unter die Sozialaspekte, über die betroffene Unternehmen in ihrer jährlichen Berichterstattung Auskunft geben müssen. Laut einer Stellungnahme des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister kann ein Unternehmen die Frage der Geschlechtergleichstellung nur mittels einer Lohngleichheitsanalyse angehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nun zielt eine andere, bereits in Kraft getretene Richtlinie&nbsp;([EU]&nbsp;2023/970) darauf ab, die Umsetzung der Lohngleichheit für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gezielter zu fördern, indem Lohntransparenz gefordert und Instrumente zur Rechtsdurchsetzung geschaffen werden.</p><ol><li>Beabsichtigt der Bundesrat bei der Lohngleichheit eine Angleichung an die internationalen Rechtsvorschriften, gleich wie bei der Nachhaltigkeit von Unternehmen?</li><li>Will der Bundesrat – in Übereinstimmung mit der Transparenz von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte – der Richtlinie&nbsp;(EU)&nbsp;2023/970 Rechnung tragen?</li><li>Wenn ja, wird er dafür das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) beauftragen?</li><li>Ist der Bundesrat insbesondere bereit, das GlG zu ändern, um die Unternehmen analog zur Richtlinie&nbsp;(EU)&nbsp;2023/970 zu einer jährlichen Berichterstattung zur Lohngleichheit und entsprechenden Massnahmen zu verpflichten und bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit abschreckende Sanktionen einzuführen?</li></ol>
    • Transparenz in Nachhaltigkeitsaspekten beinhaltet die Lohngleichheit. Wird die Schweiz der Richtlinie (EU) 2023/970 Rechnung tragen?

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