Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (1)

ShortId
25.3880
Id
20253880
Updated
14.11.2025 02:37
Language
de
Title
Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (1)
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Angesichts des permanenten, extremen Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stellt sich die Frage, wer die Bevölkerung vor ungerechtfertigten Zusatzkosten und überhöhten Preisen schützen und wie dieser Schutz erfolgen wird. Bei Tardoc war beispielsweise das unrealistische Konzept der Kostenneutralität, das vorgelegt wurde, von Anfang problematisch. Der Bundesrat erkannte dies sehr rasch und forderte die verschiedenen Akteure auf, ihre Pläne zu überarbeiten und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Ein weiteres Problem von Tardoc ist, dass seit der ersten Version der Tarifstruktur einige Jahre vergangen sind und man sich nun fragen muss, wie aktuell die «Neuheit» noch ist. Bereits bei Tarmed hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle im Laufe der Zeit mehrmals darauf hingewiesen, die Einzelleistungstarife würden den tatsächlichen Kosten nicht ausreichend entsprechen. Ein weiteres – und das finanziell wohl schwerwiegendste – Problem ist die Zunahme der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Fast 20&nbsp;Prozent der Eingriffe sind schlichtweg unnötig oder sogar kontraproduktiv. Ferner werden in der Schweiz immer noch zu viele Eingriffe stationär statt ambulant durchgeführt, was ein weiterer Kostentreiber ist.</p>
  • <span><p><span>1. / 2. In Bezug auf Tarife und Preise sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>832.10) den Grundsatz der Tarifautonomie vor: Tarife und Preise werden in Verträgen zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern (Tarifpartner) vereinbart. In diesem Kontext ist die Entwicklung und die Anpassung des Gesamt-Tarifsystems (bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen) Sache der Tarifpartner. Somit ist es in erster Linie Aufgabe der Versicherer, als Vertreter der Versicherten bei den Tarifverhandlungen für deren Interessen einzustehen. Vor dem Abschluss von Tarifverträgen zwischen Dachverbänden werden die Organisationen angehört, die die Interessen der Versicherten auf Kantons- oder Bundesebene vertreten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist für die Genehmigung der ausgehandelten Tarifstrukturen zuständig, wenn sie – wie TARDOC und die ambulanten Pauschalen – für die ganze Schweiz gelten (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>43 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>5 und 46 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>4 KVG). Beim Gesamt-Tarifsystem sind die Kantone ihrerseits für die Genehmigung des von den Partnern auf kantonaler oder regionaler Ebene ausgehandelten Taxpunktwerts zuständig. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht, was letztlich auch im Interesse der Versicherten liegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Prüfung von TARDOC 1.4b und den ambulanten Pauschalen 1.1b hat der Bundesrat insbesondere kontrolliert, ob die von ihm am 19.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2024 gestellten Vorgaben an die Kostenneutralität erfüllt wurden.</span></p></span>
  • <p>Tardoc und die ambulanten Pauschalen werden am 1.&nbsp;Januar 2026 eingeführt.<sup></sup> Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Kostenproblematik in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu beantworten:</p><p>1. Welche Akteure sind dafür verantwortlich, die Prämienzahlerinnen und -zahler vor ungerechtfertigten Kosten (Zunahme der Leistungen), zu hohen Tarifen (Tarifstrukturen) oder überhöhten Preisen (offizielle Tarife) zu schützen, und wie erfolgt dieser Schutz?</p><p>2. Wer sorgt dafür, dass die in der Frage 1 erwähnten Akteure ihre Aufgaben ordnungsgemäss erfüllen?</p><p>3. Welche Aufgaben hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den Fragen 1 und 2?</p>
  • Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (1)
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesichts des permanenten, extremen Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stellt sich die Frage, wer die Bevölkerung vor ungerechtfertigten Zusatzkosten und überhöhten Preisen schützen und wie dieser Schutz erfolgen wird. Bei Tardoc war beispielsweise das unrealistische Konzept der Kostenneutralität, das vorgelegt wurde, von Anfang problematisch. Der Bundesrat erkannte dies sehr rasch und forderte die verschiedenen Akteure auf, ihre Pläne zu überarbeiten und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Ein weiteres Problem von Tardoc ist, dass seit der ersten Version der Tarifstruktur einige Jahre vergangen sind und man sich nun fragen muss, wie aktuell die «Neuheit» noch ist. Bereits bei Tarmed hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle im Laufe der Zeit mehrmals darauf hingewiesen, die Einzelleistungstarife würden den tatsächlichen Kosten nicht ausreichend entsprechen. Ein weiteres – und das finanziell wohl schwerwiegendste – Problem ist die Zunahme der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Fast 20&nbsp;Prozent der Eingriffe sind schlichtweg unnötig oder sogar kontraproduktiv. Ferner werden in der Schweiz immer noch zu viele Eingriffe stationär statt ambulant durchgeführt, was ein weiterer Kostentreiber ist.</p>
    • <span><p><span>1. / 2. In Bezug auf Tarife und Preise sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>832.10) den Grundsatz der Tarifautonomie vor: Tarife und Preise werden in Verträgen zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern (Tarifpartner) vereinbart. In diesem Kontext ist die Entwicklung und die Anpassung des Gesamt-Tarifsystems (bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen) Sache der Tarifpartner. Somit ist es in erster Linie Aufgabe der Versicherer, als Vertreter der Versicherten bei den Tarifverhandlungen für deren Interessen einzustehen. Vor dem Abschluss von Tarifverträgen zwischen Dachverbänden werden die Organisationen angehört, die die Interessen der Versicherten auf Kantons- oder Bundesebene vertreten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat ist für die Genehmigung der ausgehandelten Tarifstrukturen zuständig, wenn sie – wie TARDOC und die ambulanten Pauschalen – für die ganze Schweiz gelten (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>43 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>5 und 46 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>4 KVG). Beim Gesamt-Tarifsystem sind die Kantone ihrerseits für die Genehmigung des von den Partnern auf kantonaler oder regionaler Ebene ausgehandelten Taxpunktwerts zuständig. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht, was letztlich auch im Interesse der Versicherten liegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Prüfung von TARDOC 1.4b und den ambulanten Pauschalen 1.1b hat der Bundesrat insbesondere kontrolliert, ob die von ihm am 19.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2024 gestellten Vorgaben an die Kostenneutralität erfüllt wurden.</span></p></span>
    • <p>Tardoc und die ambulanten Pauschalen werden am 1.&nbsp;Januar 2026 eingeführt.<sup></sup> Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Kostenproblematik in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu beantworten:</p><p>1. Welche Akteure sind dafür verantwortlich, die Prämienzahlerinnen und -zahler vor ungerechtfertigten Kosten (Zunahme der Leistungen), zu hohen Tarifen (Tarifstrukturen) oder überhöhten Preisen (offizielle Tarife) zu schützen, und wie erfolgt dieser Schutz?</p><p>2. Wer sorgt dafür, dass die in der Frage 1 erwähnten Akteure ihre Aufgaben ordnungsgemäss erfüllen?</p><p>3. Welche Aufgaben hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den Fragen 1 und 2?</p>
    • Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (1)

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