Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (2)

ShortId
25.3883
Id
20253883
Updated
14.11.2025 02:39
Language
de
Title
Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (2)
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Kostendämpfung hat das Parlament neulich beschlossen, dass aufgrund des medizinisch-technologischen Fortschritts Effizienzgewinne künftig bei der Tarifgestaltung voll berücksichtigt werden müssen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Kostenneutralität durchzusetzen, wenn die Organisation ambulante Arzttarife oder die Tarifpartner diese nicht wahren. Ebenso hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, den exorbitanten Tageshonoraren von Ärztinnen und Ärzten ein Ende zu setzen.</p>
  • <span><p><span>4a. / c. Die Methode zur Gewährleistung der Kostenneutralität ist Teil des Tarifvertrags bestehend aus der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC und der Tarifstruktur für ambulante Pauschalen, der am 30.</span><span>&nbsp;</span><span>April 2025 vom Bundesrat genehmigt wurde. Die Tarifpartner haben die Anwendung von Korrekturfaktoren vorgesehen, um die Anzahl Taxpunkte pro Tarifposition TARDOC oder pro Pauschale anzupassen («Normierungsfaktor» und «External Factors»). Damit sollen die statische und die dynamische Kostenneutralität gewährleistet werden, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. eine kostenneutrale Einführung des neuen Tarifmodells sichergestellt werden. Die von den Tarifpartnern vorgesehene Methode könnte in einigen Fällen dennoch einen erheblichen Anstieg der Kosten zulassen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine Obergrenze für den jährlichen Anstieg der effektiven Gesamtkosten für ambulante ärztliche Leistungen festgelegt. Der Anstieg ist auf maximal 4</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent begrenzt. Bei Überschreitungen müssen von den Tarifpartnern Korrekturmassnahmen vorgenommen werden (unter Beachtung des Verursacherprinzips vor allem in Bezug auf die Grundversorgung und die angestrebte Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich). Die erste Korrektur bei Verletzung des Wachstumskorridors erfolgt spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesamt-Tarifsystems. Wird diese Obergrenze überschritten, ist die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Billigkeit sowie die Sachgerechtigkeit des Tarifs im Sinne von Artikel 43 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) in Frage gestellt. Fällige Korrekturen müssten von den Tarifpartnern gemeinsam vereinbart werden. Können sie sich nicht einigen, verleiht das Gesetz dem Bundesrat eine subsidiäre Kompetenz, von der er Gebrauch machen kann, indem er die Tarifstruktur anpasst.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4b.</span><strong><span> </span></strong><span>Mit der Begrenzung der jährlichen Zunahme der effektiven Gesamtkosten für ambulante ärztliche Leistungen auf maximal 4</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent will der Bundesrat die Versicherten vor einem Kostenanstieg wegen des Tarifsystemwechsels schützen. Der Höchstwert basiert auf dem durchschnittlichen Kostenanstieg pro versicherte Person von ca.</span><span>&nbsp;</span><span>3</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent pro Jahr für ambulante ärztliche Leistungen sowie der durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung von ca.</span><span>&nbsp;</span><span>1</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent pro Jahr in den letzten zehn Jahren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4d. / e. Die Phase der dynamischen Kostenneutralität dauert mindestens drei Jahre und wird so lange verlängert, bis die Anforderungen des Bundesrats für die Beendigung dieser Phase erfüllt sind. Diese Anforderungen umfassen: die Korrektur der materiellen Mängel von TARDOC gemäss dem Prüfbericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom November 2020, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der ambulanten Pauschalen auf 34</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der Bruttoleistungen im ambulanten ärztlichen Bereich und die Einführung eines langfristigen Kostenmonitorings gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>47</span><em><span>c</span></em><span> KVG. Diese Bestimmung besagt, dass die Partner beim Abschluss von Tarifverträgen ein gemeinsames Monitoring der Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklung sowie Korrekturmassnahmen bei nicht erklärbaren Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklungen ausarbeiten müssen. Dieses langfristige Monitoring folgt auf die Phase der dynamischen Kostenneutralität. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4f. Nachdem das Parlament am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>März 2025 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung verabschiedet hat, hat das BAG die Vorbereitungsarbeiten für die Ausführungsbestimmungen bereits aufgenommen. Das Paket enthält Massnahmen wie eine differenzierte Prüfung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von KVG-Leistungen und die Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.</span></p></span>
  • <p>Tardoc und die ambulanten Pauschalen werden am 1.&nbsp;Januar 2026 eingeführt. <sup></sup> Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Kostenproblematik in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu beantworten:</p><p><br>4. Wie wird der Bundesrat sicherstellen, dass die (dynamische) Kostenneutralität der neuen ambulanten Tarifstrukturen gewahrt wird?</p><p>a. Was passiert konkret, wenn die Gesamtkosten ansteigen, zum Beispiel um 6&nbsp;Prozent?</p><p>b. Inwiefern profitieren die Kostenträger von der Begrenzung des Anstiegs der Gesamtkosten auf 4&nbsp;Prozent?</p><p>c. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, wenn die zuständigen Tarifpartner die Kostenneutralität nicht oder nicht ausreichend wahren?</p><p>d. Wie lange muss die Kostenneutralität gewahrt bleiben?</p><p>e. Was passiert konkret in den Jahren nach dem Ende der Phase der Kostenneutralität?</p><p>f. Wann wird der Bundesrat die nächsten kostendämpfenden Massnahmen umsetzen, die kürzlich vom Parlament verabschiedet wurden?&nbsp;</p>
  • Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (2)
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Kostendämpfung hat das Parlament neulich beschlossen, dass aufgrund des medizinisch-technologischen Fortschritts Effizienzgewinne künftig bei der Tarifgestaltung voll berücksichtigt werden müssen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Kostenneutralität durchzusetzen, wenn die Organisation ambulante Arzttarife oder die Tarifpartner diese nicht wahren. Ebenso hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, den exorbitanten Tageshonoraren von Ärztinnen und Ärzten ein Ende zu setzen.</p>
    • <span><p><span>4a. / c. Die Methode zur Gewährleistung der Kostenneutralität ist Teil des Tarifvertrags bestehend aus der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC und der Tarifstruktur für ambulante Pauschalen, der am 30.</span><span>&nbsp;</span><span>April 2025 vom Bundesrat genehmigt wurde. Die Tarifpartner haben die Anwendung von Korrekturfaktoren vorgesehen, um die Anzahl Taxpunkte pro Tarifposition TARDOC oder pro Pauschale anzupassen («Normierungsfaktor» und «External Factors»). Damit sollen die statische und die dynamische Kostenneutralität gewährleistet werden, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. eine kostenneutrale Einführung des neuen Tarifmodells sichergestellt werden. Die von den Tarifpartnern vorgesehene Methode könnte in einigen Fällen dennoch einen erheblichen Anstieg der Kosten zulassen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine Obergrenze für den jährlichen Anstieg der effektiven Gesamtkosten für ambulante ärztliche Leistungen festgelegt. Der Anstieg ist auf maximal 4</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent begrenzt. Bei Überschreitungen müssen von den Tarifpartnern Korrekturmassnahmen vorgenommen werden (unter Beachtung des Verursacherprinzips vor allem in Bezug auf die Grundversorgung und die angestrebte Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich). Die erste Korrektur bei Verletzung des Wachstumskorridors erfolgt spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesamt-Tarifsystems. Wird diese Obergrenze überschritten, ist die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Billigkeit sowie die Sachgerechtigkeit des Tarifs im Sinne von Artikel 43 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) in Frage gestellt. Fällige Korrekturen müssten von den Tarifpartnern gemeinsam vereinbart werden. Können sie sich nicht einigen, verleiht das Gesetz dem Bundesrat eine subsidiäre Kompetenz, von der er Gebrauch machen kann, indem er die Tarifstruktur anpasst.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4b.</span><strong><span> </span></strong><span>Mit der Begrenzung der jährlichen Zunahme der effektiven Gesamtkosten für ambulante ärztliche Leistungen auf maximal 4</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent will der Bundesrat die Versicherten vor einem Kostenanstieg wegen des Tarifsystemwechsels schützen. Der Höchstwert basiert auf dem durchschnittlichen Kostenanstieg pro versicherte Person von ca.</span><span>&nbsp;</span><span>3</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent pro Jahr für ambulante ärztliche Leistungen sowie der durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung von ca.</span><span>&nbsp;</span><span>1</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent pro Jahr in den letzten zehn Jahren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4d. / e. Die Phase der dynamischen Kostenneutralität dauert mindestens drei Jahre und wird so lange verlängert, bis die Anforderungen des Bundesrats für die Beendigung dieser Phase erfüllt sind. Diese Anforderungen umfassen: die Korrektur der materiellen Mängel von TARDOC gemäss dem Prüfbericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom November 2020, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der ambulanten Pauschalen auf 34</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der Bruttoleistungen im ambulanten ärztlichen Bereich und die Einführung eines langfristigen Kostenmonitorings gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>47</span><em><span>c</span></em><span> KVG. Diese Bestimmung besagt, dass die Partner beim Abschluss von Tarifverträgen ein gemeinsames Monitoring der Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklung sowie Korrekturmassnahmen bei nicht erklärbaren Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklungen ausarbeiten müssen. Dieses langfristige Monitoring folgt auf die Phase der dynamischen Kostenneutralität. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4f. Nachdem das Parlament am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>März 2025 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung verabschiedet hat, hat das BAG die Vorbereitungsarbeiten für die Ausführungsbestimmungen bereits aufgenommen. Das Paket enthält Massnahmen wie eine differenzierte Prüfung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von KVG-Leistungen und die Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.</span></p></span>
    • <p>Tardoc und die ambulanten Pauschalen werden am 1.&nbsp;Januar 2026 eingeführt. <sup></sup> Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zur Kostenproblematik in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu beantworten:</p><p><br>4. Wie wird der Bundesrat sicherstellen, dass die (dynamische) Kostenneutralität der neuen ambulanten Tarifstrukturen gewahrt wird?</p><p>a. Was passiert konkret, wenn die Gesamtkosten ansteigen, zum Beispiel um 6&nbsp;Prozent?</p><p>b. Inwiefern profitieren die Kostenträger von der Begrenzung des Anstiegs der Gesamtkosten auf 4&nbsp;Prozent?</p><p>c. Welche Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, wenn die zuständigen Tarifpartner die Kostenneutralität nicht oder nicht ausreichend wahren?</p><p>d. Wie lange muss die Kostenneutralität gewahrt bleiben?</p><p>e. Was passiert konkret in den Jahren nach dem Ende der Phase der Kostenneutralität?</p><p>f. Wann wird der Bundesrat die nächsten kostendämpfenden Massnahmen umsetzen, die kürzlich vom Parlament verabschiedet wurden?&nbsp;</p>
    • Grünes Licht für Tardoc. Wie werden die Prämienzahlerinnen und -zahler geschützt? (2)

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