Geplante Windparks mit abgelaufenen KEV-Bescheiden blockieren unnötig Gelder für erneuerbare Energien. Wann reagiert der Bundesrat?

ShortId
25.3884
Id
20253884
Updated
14.11.2025 02:36
Language
de
Title
Geplante Windparks mit abgelaufenen KEV-Bescheiden blockieren unnötig Gelder für erneuerbare Energien. Wann reagiert der Bundesrat?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim geplanten Windpark Grenchenberg liegen 11 KEV-Bescheide vor (6x bewilligt am 26. September 2008, 5x bewilligt am 1. Oktober 2014), obwohl der geplante Windpark nur noch 4 WEA umfasst. Erstens sind alle KEV-Bescheide längst abgelaufen und zweitens hätten mindestens 7x längst annulliert werden müssen. Ähnliche Probleme existieren bei zahlreichen anderen geplanten Windparks.</p>
  • <span><p><span>1., 2., 3. und 5.: Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die Aufsichtsbehörde der Pronovo AG. Mit der Gründung der Pronovo AG hat Swissgrid die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen sowie die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien in eine eigenständige Tochtergesellschaft ausgelagert. Gemäss Artikel 63 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) ist die Vollzugsstelle Pronovo für den Vollzug der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) bzw. Einspeisevergütung zuständig. Sie trifft selbständig die nötigen Massnahmen und Verfügungen. Lediglich Geschäfte, die von grosser Tragweite sind, entscheidet Pronovo in Absprache mit dem BFE. Die Pronovo überprüft regelmässig die Gültigkeit der KEV-Bescheide und widerruft diese, falls Fristen tatsächlich abgelaufen sind. Die genannte Richtlinie des BFE zur KEV (Version 1.2 vom 10. Mai 2010) ist veraltet. Seit dem 1. Januar 2018 erlässt Pronovo entsprechende Richtlinien, da sie ab diesem Zeitpunkt mit dem Vollzug des Herkunftsnachweises und der Förderung der erneuerbaren Energien durch die Förderinstrumente zuständig wurde. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vom Interpellanten angesprochenen Projekte diejenigen sind, für die ein positiver Bescheid nach früherem Recht oder eine Zusicherung dem Grundsatz nach vorliegt, die aber noch nicht in Betrieb genommen worden sind. Dabei stehen gemäss Artikel 23 Absatz 2</span><sup><span>bis </span></sup><span>der Energieförderungsverordnung (EnFV; SR 730.03) d</span><span>ie Fristen für die Projektfortschritte und die Inbetriebnahme</span><span> für die Dauer von planungs-, konzessions- oder baurechtlichen Rechtsmittelverfahren still. Zudem kann die Vollzugsstelle die Fristen auf Gesuch hin um maximal die Dauer der vorgesehenen Frist verlängern, wenn die gesuchstellende Person die Fristen aus anderen Gründen, für die sie nicht einzustehen hat, nicht einhalten kann (vgl. Art. 23 Abs. 3 EnFV). Es liegt jeweils im Ermessen der Swissgrid oder Pronovo zu entscheiden, ob Gründe für eine Fristverlängerung vorliegen oder nicht. Die Fristen wurden von keinem der oben genannten Projekte sowie auch nicht für die in Frage 5 genannten Projekte versäumt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Es ist möglich, dass für mehr Windenergieanlagen KEV-Anmeldungen vorliegen, als am Ende gebaut werden. Nur Anlagen, die gebaut werden und Strom ins Netz einspeisen, erhalten die Einspeisevergütung. Pronovo und das BFE sind nicht in die Planung und Bewilligung von Projekten involviert. Aus diesem Grund kennen Pronovo und das BFE nur die Anzahl der angemeldeten Anlagen. In der Regel verringert sich im Laufe der Planung die Anzahl der Anlagen. Die Pronovo AG annulliert keine KEV-Zusagen, solange Projektfortschrittsmeldungen fristgerecht eingereicht werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Den Projektierenden wurde die Einspeisevergütung dem Grundsatz nach zugesichert. Damit Förderinstrumente ihren Zweck erfüllen können, benötigen Projektanten Planungssicherheit. Diese wäre nicht mehr gegeben, wenn die Förderbeiträge mit der Zeit verringert würden. Der Vergütungssatz für Windenergieanlagen liegt zwischen 16,3 und 23,0 Rappen pro Kilowattstunde und widerspiegelt die Gestehungskosten von Anlagen, mit deren Planung vor rund 15 Jahren begonnen wurde. In den Förderbeiträgen ist die aufwändige Planungsphase bei Windenergieprojekten von rund 15 bis 20 Jahren zu berücksichtigen. </span></p></span>
  • <ol><li>Von den ca. 450 noch existierenden KEV-Bescheiden sind ca. 400 vor dem 2. Oktober 2014 erteilt worden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen müssten diese 400 Bescheide annulliert worden sein, weil innert 10 Jahren eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen müsste (Fristen EnV). Diese Frist wurde überall verpasst. Gründe, für welche der Gesuchsteller nicht einzustehen hätte, liegen nirgends vor (Einsprachen gelten gemäss BFE ausdrücklich nicht als Grund, vgl.&nbsp;Richtlinien zur KEV des BFE, Version 1.2, 10.05.10, noch heute gültig). Wann ordnen Pronovo und die Aufsichtsbehörde die Annullierung der 400 abgelaufenen KEV-Bescheide an?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wer ist die Aufsichtsbehörde von Pronovo &amp; &nbsp;Swissgrid? Wie wird diese Aufsicht ausgeübt? Wann hat die Aufsichtsbehörde in den letzten 10 Jahren Einsicht genommen in das KEV-System und in die Daten aller KEV-Bescheide?<br>&nbsp;</li><li>Sollten weder Pronovo noch die Aufsichtsbehörde die abgelaufenen KEV-Bescheide annullieren: Wann trifft der Bundesrat die notwendigen Schritte, um die längst abgelaufenen KEV-Bescheide zu annullieren?<br>&nbsp;</li><li>Im Fall Grenchen liegen 11 KEV-Bescheide vor, der Windpark umfasst noch 4 Windturbinen. Was hat Pronovo und die Aufsichtsbehörden in den letzten 10 Jahren davon abgehalten, die 7 überzähligen KEV-Bescheide zu annullieren?<br>&nbsp;</li><li>Die Windparks Tramelan, Montagne de Buttes, Eol-Jorat Sud, Mollendruz und Sur Grati verfügen über eine gültige Nutzungsplanung. Deren KEV-Bescheide sind jedoch abgelaufen. Wie sorgen Pronovo und die Aufsichtsbehörden, notfalls der Bundesrat, dafür, diese KEV-Bescheide zu annullieren, sodass keine illegalen KEV-Gelder ausbezahlt werden?<br>&nbsp;</li><li>2025 wurde die gleitende Marktprämie eingeführt. Diese hat geringere und zeitgemässere Vergütungssätze als die KEV. Würden die Promotoren von Windkraftanlagen mit (gültigen oder ungültigen) KEV-Bescheiden Marktprämie statt KEV erhalten, könnten Millionen Franken Subventionen eingespart werden. Ist der Bundesrat bereit, die KEV zugunsten der gleitenden Marktprämie zu streichen?</li></ol>
  • Geplante Windparks mit abgelaufenen KEV-Bescheiden blockieren unnötig Gelder für erneuerbare Energien. Wann reagiert der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim geplanten Windpark Grenchenberg liegen 11 KEV-Bescheide vor (6x bewilligt am 26. September 2008, 5x bewilligt am 1. Oktober 2014), obwohl der geplante Windpark nur noch 4 WEA umfasst. Erstens sind alle KEV-Bescheide längst abgelaufen und zweitens hätten mindestens 7x längst annulliert werden müssen. Ähnliche Probleme existieren bei zahlreichen anderen geplanten Windparks.</p>
    • <span><p><span>1., 2., 3. und 5.: Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die Aufsichtsbehörde der Pronovo AG. Mit der Gründung der Pronovo AG hat Swissgrid die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen sowie die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien in eine eigenständige Tochtergesellschaft ausgelagert. Gemäss Artikel 63 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) ist die Vollzugsstelle Pronovo für den Vollzug der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) bzw. Einspeisevergütung zuständig. Sie trifft selbständig die nötigen Massnahmen und Verfügungen. Lediglich Geschäfte, die von grosser Tragweite sind, entscheidet Pronovo in Absprache mit dem BFE. Die Pronovo überprüft regelmässig die Gültigkeit der KEV-Bescheide und widerruft diese, falls Fristen tatsächlich abgelaufen sind. Die genannte Richtlinie des BFE zur KEV (Version 1.2 vom 10. Mai 2010) ist veraltet. Seit dem 1. Januar 2018 erlässt Pronovo entsprechende Richtlinien, da sie ab diesem Zeitpunkt mit dem Vollzug des Herkunftsnachweises und der Förderung der erneuerbaren Energien durch die Förderinstrumente zuständig wurde. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vom Interpellanten angesprochenen Projekte diejenigen sind, für die ein positiver Bescheid nach früherem Recht oder eine Zusicherung dem Grundsatz nach vorliegt, die aber noch nicht in Betrieb genommen worden sind. Dabei stehen gemäss Artikel 23 Absatz 2</span><sup><span>bis </span></sup><span>der Energieförderungsverordnung (EnFV; SR 730.03) d</span><span>ie Fristen für die Projektfortschritte und die Inbetriebnahme</span><span> für die Dauer von planungs-, konzessions- oder baurechtlichen Rechtsmittelverfahren still. Zudem kann die Vollzugsstelle die Fristen auf Gesuch hin um maximal die Dauer der vorgesehenen Frist verlängern, wenn die gesuchstellende Person die Fristen aus anderen Gründen, für die sie nicht einzustehen hat, nicht einhalten kann (vgl. Art. 23 Abs. 3 EnFV). Es liegt jeweils im Ermessen der Swissgrid oder Pronovo zu entscheiden, ob Gründe für eine Fristverlängerung vorliegen oder nicht. Die Fristen wurden von keinem der oben genannten Projekte sowie auch nicht für die in Frage 5 genannten Projekte versäumt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Es ist möglich, dass für mehr Windenergieanlagen KEV-Anmeldungen vorliegen, als am Ende gebaut werden. Nur Anlagen, die gebaut werden und Strom ins Netz einspeisen, erhalten die Einspeisevergütung. Pronovo und das BFE sind nicht in die Planung und Bewilligung von Projekten involviert. Aus diesem Grund kennen Pronovo und das BFE nur die Anzahl der angemeldeten Anlagen. In der Regel verringert sich im Laufe der Planung die Anzahl der Anlagen. Die Pronovo AG annulliert keine KEV-Zusagen, solange Projektfortschrittsmeldungen fristgerecht eingereicht werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Den Projektierenden wurde die Einspeisevergütung dem Grundsatz nach zugesichert. Damit Förderinstrumente ihren Zweck erfüllen können, benötigen Projektanten Planungssicherheit. Diese wäre nicht mehr gegeben, wenn die Förderbeiträge mit der Zeit verringert würden. Der Vergütungssatz für Windenergieanlagen liegt zwischen 16,3 und 23,0 Rappen pro Kilowattstunde und widerspiegelt die Gestehungskosten von Anlagen, mit deren Planung vor rund 15 Jahren begonnen wurde. In den Förderbeiträgen ist die aufwändige Planungsphase bei Windenergieprojekten von rund 15 bis 20 Jahren zu berücksichtigen. </span></p></span>
    • <ol><li>Von den ca. 450 noch existierenden KEV-Bescheiden sind ca. 400 vor dem 2. Oktober 2014 erteilt worden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen müssten diese 400 Bescheide annulliert worden sein, weil innert 10 Jahren eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen müsste (Fristen EnV). Diese Frist wurde überall verpasst. Gründe, für welche der Gesuchsteller nicht einzustehen hätte, liegen nirgends vor (Einsprachen gelten gemäss BFE ausdrücklich nicht als Grund, vgl.&nbsp;Richtlinien zur KEV des BFE, Version 1.2, 10.05.10, noch heute gültig). Wann ordnen Pronovo und die Aufsichtsbehörde die Annullierung der 400 abgelaufenen KEV-Bescheide an?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wer ist die Aufsichtsbehörde von Pronovo &amp; &nbsp;Swissgrid? Wie wird diese Aufsicht ausgeübt? Wann hat die Aufsichtsbehörde in den letzten 10 Jahren Einsicht genommen in das KEV-System und in die Daten aller KEV-Bescheide?<br>&nbsp;</li><li>Sollten weder Pronovo noch die Aufsichtsbehörde die abgelaufenen KEV-Bescheide annullieren: Wann trifft der Bundesrat die notwendigen Schritte, um die längst abgelaufenen KEV-Bescheide zu annullieren?<br>&nbsp;</li><li>Im Fall Grenchen liegen 11 KEV-Bescheide vor, der Windpark umfasst noch 4 Windturbinen. Was hat Pronovo und die Aufsichtsbehörden in den letzten 10 Jahren davon abgehalten, die 7 überzähligen KEV-Bescheide zu annullieren?<br>&nbsp;</li><li>Die Windparks Tramelan, Montagne de Buttes, Eol-Jorat Sud, Mollendruz und Sur Grati verfügen über eine gültige Nutzungsplanung. Deren KEV-Bescheide sind jedoch abgelaufen. Wie sorgen Pronovo und die Aufsichtsbehörden, notfalls der Bundesrat, dafür, diese KEV-Bescheide zu annullieren, sodass keine illegalen KEV-Gelder ausbezahlt werden?<br>&nbsp;</li><li>2025 wurde die gleitende Marktprämie eingeführt. Diese hat geringere und zeitgemässere Vergütungssätze als die KEV. Würden die Promotoren von Windkraftanlagen mit (gültigen oder ungültigen) KEV-Bescheiden Marktprämie statt KEV erhalten, könnten Millionen Franken Subventionen eingespart werden. Ist der Bundesrat bereit, die KEV zugunsten der gleitenden Marktprämie zu streichen?</li></ol>
    • Geplante Windparks mit abgelaufenen KEV-Bescheiden blockieren unnötig Gelder für erneuerbare Energien. Wann reagiert der Bundesrat?

Back to List