Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!

ShortId
25.3887
Id
20253887
Updated
26.11.2025 17:13
Language
de
Title
Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12) legt die Anforderungen an Getränke wie Mineralwasser, Quellwasser, Frucht-und Gemüsesäfte, aromatisierte und coffeinhaltige Getränke, alkoholartige Getränke etc. fest.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Jahr 2023 haben sich rund fünfzehn Schweizer Hersteller von Erfrischungsgetränken (aromatisierte Getränke) mit der Unterzeichnung der Erklärung von Mailand dazu verpflichtet, den Zuckergehalt&nbsp;ihrer Getränke zu reduzieren. Bis Ende 2024 hatten diese Unternehmen Zeit, ihre Rezepturen anzupassen. <a href="https://www.rts.ch/info/sante/2024/article/sodas-suisses-reduction-du-sucre-en-question-enquete-et-enjeux-de-sante-28723422.html">Eine aktuelle Umfrage von RTS</a> zeigt jedoch, dass nicht alle Hersteller ihrer Verpflichtungen nachgekommen sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas, Diabetes, Krebs – mehr als 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz leiden an nichtübertragbaren chronischen Krankheiten (NCDs). Diese sind für rund 80 % der direkten Gesundheitskosten verantwortlich. Ein übermässiger Zuckerkonsum trägt wesentlich dazu bei, wie zahlreiche Studien belegen. Süssgetränke und Süssigkeiten machen die Hauptmenge an konsumiertem Zucker in der Schweiz aus, schätzungsweise 38 bzw. 48%.</p><p>Ein Höchstwert für zugesetzten Zucker in aromatisierten und koffeinhaltigen Getränken soll insbesondere den Zuckerkonsum junger Menschen und Kindern senken – und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention chronischer Erkrankungen leisten. Die Lebensqualität kann erhöht und Gesundheitskosten eingespart werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der festgelegte Höchstwert von 5g/100ml orientiert sich an den Werten für zugesetzten Zucker in Ländern wie England (4,5g), Spanien (4,5g), Portugal (4,5g), Polen (4,1g) oder Kroatien (3,8g).&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob und wie das Anliegen der Postulantin umgesetzt werden könnte.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, damit die Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12) so angepasst wird, dass ein Höchstwert von 5g zugesetztem Zucker pro 100ml für «aromatisierte Getränke und koffeinhaltige Getränke» festgelegt wird. Dabei soll bei Getränken mit einem höheren Zuckeranteil innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision der Zuckergehalt stufenweise reduziert werden.</p>
  • Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!
State
In Nationalrat geplant
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12) legt die Anforderungen an Getränke wie Mineralwasser, Quellwasser, Frucht-und Gemüsesäfte, aromatisierte und coffeinhaltige Getränke, alkoholartige Getränke etc. fest.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Jahr 2023 haben sich rund fünfzehn Schweizer Hersteller von Erfrischungsgetränken (aromatisierte Getränke) mit der Unterzeichnung der Erklärung von Mailand dazu verpflichtet, den Zuckergehalt&nbsp;ihrer Getränke zu reduzieren. Bis Ende 2024 hatten diese Unternehmen Zeit, ihre Rezepturen anzupassen. <a href="https://www.rts.ch/info/sante/2024/article/sodas-suisses-reduction-du-sucre-en-question-enquete-et-enjeux-de-sante-28723422.html">Eine aktuelle Umfrage von RTS</a> zeigt jedoch, dass nicht alle Hersteller ihrer Verpflichtungen nachgekommen sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas, Diabetes, Krebs – mehr als 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz leiden an nichtübertragbaren chronischen Krankheiten (NCDs). Diese sind für rund 80 % der direkten Gesundheitskosten verantwortlich. Ein übermässiger Zuckerkonsum trägt wesentlich dazu bei, wie zahlreiche Studien belegen. Süssgetränke und Süssigkeiten machen die Hauptmenge an konsumiertem Zucker in der Schweiz aus, schätzungsweise 38 bzw. 48%.</p><p>Ein Höchstwert für zugesetzten Zucker in aromatisierten und koffeinhaltigen Getränken soll insbesondere den Zuckerkonsum junger Menschen und Kindern senken – und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention chronischer Erkrankungen leisten. Die Lebensqualität kann erhöht und Gesundheitskosten eingespart werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der festgelegte Höchstwert von 5g/100ml orientiert sich an den Werten für zugesetzten Zucker in Ländern wie England (4,5g), Spanien (4,5g), Portugal (4,5g), Polen (4,1g) oder Kroatien (3,8g).&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob und wie das Anliegen der Postulantin umgesetzt werden könnte.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, damit die Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12) so angepasst wird, dass ein Höchstwert von 5g zugesetztem Zucker pro 100ml für «aromatisierte Getränke und koffeinhaltige Getränke» festgelegt wird. Dabei soll bei Getränken mit einem höheren Zuckeranteil innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision der Zuckergehalt stufenweise reduziert werden.</p>
    • Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!

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