Lithium als Nahrungsergänzungsmittel. Was unternimmt der Bund?

ShortId
25.3889
Id
20253889
Updated
14.11.2025 02:43
Language
de
Title
Lithium als Nahrungsergänzungsmittel. Was unternimmt der Bund?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Lithium ist ein lebenswichtiges Spurenelement.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>An Tieren ist wissenschaftlich nachgewiesen worden, dass geringe Mengen an Lithium lebensnotwendig sind und ein absoluter Mangel mit dem Leben nicht vereinbar ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Beim Menschen hat Lithium Bedeutung für alle Körperfunktionen. Es spielt insbesondere bei der Gehirnentwicklung und dem Erhalt der mentalen Leistungsfähigkeit eine wichtige Rolle.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Viele Menschen leiden an einem Lithium-Mangel.&nbsp;</p><p>Der Unterversorgung mit Lithium kann analog zu beispielsweise Magnesium oder Eisen mit mikrodosiertem Lithium entgegengewirkt werden. Im Gegensatz zu etwa Magnesium, Eisen, Zink und Selen ist Lithium nicht auf der Liste der zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>1., 2., 7. und 8. Gemäss Artikel 7 Absatz 1 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Gemäss der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem; SR 817.022.14) dürfen nur Mineralstoffe verwendet werden, die sowohl sicher sind als auch nachweislich eine ernährungsphysiologische Funktion erfüllen und in der entsprechenden Positivliste (Anhang 1 Teil A VNem) aufgeführt sind (Art. 2 Abs. 3 Bst. a VNem). Lithium ist in dieser Liste nicht enthalten und darf daher nicht in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein. Dasselbe gilt in der EU. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ein Spurenelement wird dann als essenziell betrachtet, wenn seine Abwesenheit beim Menschen zu klar identifizierbaren Funktionsstörungen führt und diese durch gezielte Zufuhr reversibel sind. Für Lithium liegt bislang kein solcher Nachweis vor. Im Gegensatz zu Spurenelementen wie Eisen, Zink oder Jod ist die physiologische Funktion von Lithium im menschlichen Stoffwechsel nicht eindeutig belegt. Zwar zeigen sich bei therapeutischer Anwendung in pharmakologisch wirksamer Dosierung neurobiologische Effekte – etwa in der Behandlung bipolarer Störungen – doch diese Wirkungen sind medikamentös bedingt und nicht Ausdruck einer ernährungsphysiologischen Notwendigkeit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da die jeweiligen Systeme zur Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel in den USA und in der Schweiz sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich schwierig. Die bisherige Zurückhaltung der Schweiz, Lithium als essenzielles Spurenelement einzustufen oder in Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen, beruht auf einer Kombination aus wissenschaftlichen Unsicherheiten, regulatorischen Vorgaben und gesundheitlichen Bedenken. Die in der Motion zitierten Studien liefern diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. - 6. Lithium zeichnet sich durch eine geringe therapeutische Breite aus, beziehungsweise es treten bereits bei der klinisch wirksamen Dosis Nebeneffekte auf, wie zum Beispiel auf die Nierenfunktion, die Schilddrüse oder die kognitive Entwicklung bei chronischer Einnahme. Zu Dosierungen unterhalb der therapeutischen Dosis wie z. B. 1 mg/Tag fehlen bislang belastbare Langzeitstudien zur Sicherheit bei gesunden Personen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus gesundheitspolitischer Perspektive besteht die begründete Sorge, dass Lithiumpräparate bei fehlender medizinischer Begleitung unreflektiert konsumiert oder fehldosiert werden könnten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zudem haben Internationale Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bislang keine empfohlene Tageszufuhr und auch keine maximal tolerierbare Aufnahmemenge für Lithium definiert. Eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Zulassung von Lithium als Nahrungsergänzungsmittel ist daher heute aus regulatorischer Sicht nicht gegeben.</span></p></span>
  • <p>&nbsp;</p><p>Warum ist Lithium in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen?&nbsp;&nbsp;</p><ul><li>Was wären die notwendigen Voraussetzungen, damit Lithium in die entsprechende Liste aufgenommen würde?</li><li>Ist der BR bereit, sich für die Anerkennung als Nahrungsergänzungsmittel einzusetzen?</li></ul><p>Lithium wird als essentielles Spurenelement bezeichnet: Wie steht der BR dazu?</p><ul><li>Was spricht für eine Anerkennung als solches?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der BR in dieser Hinsicht wissenschaftliche Quellen wie: <a href="https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11838882/">1</a>, <a href="https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33054891/">2</a>, <a href="https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/detail/lithium-im-trinkwasser-senkt-die-suizidrate/%20.">3</a>, <a href="https://www.eurekaselect.com/article/121255">4</a>, <a href="https://journalbipolardisorders.springeropen.com/articles/10.1186/s40345-024-00348-5">5</a>, <a href="https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7592673/">7</a>&nbsp;</li></ul><p>Wie beurteilt der BR die Tatsache, dass man heute einen Arzt aufsuchen muss, um sich mit mikrodosiertem Lithium zu versorgen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Was sagt der BR zu den guten Erfahrungen, welche praktizierende Aerzte mit mikrodosiertem Lithium (1mg pro Tag) machen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Warum gibt es bisher keine offizielle Referenzmenge für die tägliche Zufuhr?&nbsp;</p><ul><li>Wie beurteilt er die dazu vorhandenen wissenschaftlichen Quellen (siehe auch oben)?&nbsp;&nbsp;</li><li>Welche zu empfehlende Tagesdosis sieht der BR?&nbsp;</li></ul><p>Wie beurteilt er die Gefahr einer Überdosierung?&nbsp;</p><ul><li>Was sagt er in diesem Zusammenhang zur Aussage der Europan chemicals agency ECHA: Keine negativen Auswirkungen bei einer Tagesdosis von 85 mg bei einer 70 kg schwerer Person (<a href="https://echa.europa.eu/home">6</a>)?&nbsp;&nbsp;</li><li>Wie beurteilt er die Gefahr einer Überdosierung im Vergleich zu etwa Zink?&nbsp;</li></ul><p>In den USA wird Lithium seit Jahrzehnten als Nahrungsergänzungsmittel genutzt. Warum sollte nicht auch die Schweiz Lithium als Nahrungsergänzungsmittel zulassen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In D sind Bestrebungen für eine Anerkennung auf EU-Ebene im Gang. Deren Ausgang ist offen. Wie könnte die Schweiz unabhängig von der EU Lithium auf die Liste setzen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Lithium als Nahrungsergänzungsmittel. Was unternimmt der Bund?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Lithium ist ein lebenswichtiges Spurenelement.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>An Tieren ist wissenschaftlich nachgewiesen worden, dass geringe Mengen an Lithium lebensnotwendig sind und ein absoluter Mangel mit dem Leben nicht vereinbar ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Beim Menschen hat Lithium Bedeutung für alle Körperfunktionen. Es spielt insbesondere bei der Gehirnentwicklung und dem Erhalt der mentalen Leistungsfähigkeit eine wichtige Rolle.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Viele Menschen leiden an einem Lithium-Mangel.&nbsp;</p><p>Der Unterversorgung mit Lithium kann analog zu beispielsweise Magnesium oder Eisen mit mikrodosiertem Lithium entgegengewirkt werden. Im Gegensatz zu etwa Magnesium, Eisen, Zink und Selen ist Lithium nicht auf der Liste der zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>1., 2., 7. und 8. Gemäss Artikel 7 Absatz 1 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Gemäss der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem; SR 817.022.14) dürfen nur Mineralstoffe verwendet werden, die sowohl sicher sind als auch nachweislich eine ernährungsphysiologische Funktion erfüllen und in der entsprechenden Positivliste (Anhang 1 Teil A VNem) aufgeführt sind (Art. 2 Abs. 3 Bst. a VNem). Lithium ist in dieser Liste nicht enthalten und darf daher nicht in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein. Dasselbe gilt in der EU. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ein Spurenelement wird dann als essenziell betrachtet, wenn seine Abwesenheit beim Menschen zu klar identifizierbaren Funktionsstörungen führt und diese durch gezielte Zufuhr reversibel sind. Für Lithium liegt bislang kein solcher Nachweis vor. Im Gegensatz zu Spurenelementen wie Eisen, Zink oder Jod ist die physiologische Funktion von Lithium im menschlichen Stoffwechsel nicht eindeutig belegt. Zwar zeigen sich bei therapeutischer Anwendung in pharmakologisch wirksamer Dosierung neurobiologische Effekte – etwa in der Behandlung bipolarer Störungen – doch diese Wirkungen sind medikamentös bedingt und nicht Ausdruck einer ernährungsphysiologischen Notwendigkeit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da die jeweiligen Systeme zur Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel in den USA und in der Schweiz sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich schwierig. Die bisherige Zurückhaltung der Schweiz, Lithium als essenzielles Spurenelement einzustufen oder in Nahrungsergänzungsmitteln zuzulassen, beruht auf einer Kombination aus wissenschaftlichen Unsicherheiten, regulatorischen Vorgaben und gesundheitlichen Bedenken. Die in der Motion zitierten Studien liefern diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. - 6. Lithium zeichnet sich durch eine geringe therapeutische Breite aus, beziehungsweise es treten bereits bei der klinisch wirksamen Dosis Nebeneffekte auf, wie zum Beispiel auf die Nierenfunktion, die Schilddrüse oder die kognitive Entwicklung bei chronischer Einnahme. Zu Dosierungen unterhalb der therapeutischen Dosis wie z. B. 1 mg/Tag fehlen bislang belastbare Langzeitstudien zur Sicherheit bei gesunden Personen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus gesundheitspolitischer Perspektive besteht die begründete Sorge, dass Lithiumpräparate bei fehlender medizinischer Begleitung unreflektiert konsumiert oder fehldosiert werden könnten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zudem haben Internationale Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bislang keine empfohlene Tageszufuhr und auch keine maximal tolerierbare Aufnahmemenge für Lithium definiert. Eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Zulassung von Lithium als Nahrungsergänzungsmittel ist daher heute aus regulatorischer Sicht nicht gegeben.</span></p></span>
    • <p>&nbsp;</p><p>Warum ist Lithium in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen?&nbsp;&nbsp;</p><ul><li>Was wären die notwendigen Voraussetzungen, damit Lithium in die entsprechende Liste aufgenommen würde?</li><li>Ist der BR bereit, sich für die Anerkennung als Nahrungsergänzungsmittel einzusetzen?</li></ul><p>Lithium wird als essentielles Spurenelement bezeichnet: Wie steht der BR dazu?</p><ul><li>Was spricht für eine Anerkennung als solches?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der BR in dieser Hinsicht wissenschaftliche Quellen wie: <a href="https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11838882/">1</a>, <a href="https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33054891/">2</a>, <a href="https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/detail/lithium-im-trinkwasser-senkt-die-suizidrate/%20.">3</a>, <a href="https://www.eurekaselect.com/article/121255">4</a>, <a href="https://journalbipolardisorders.springeropen.com/articles/10.1186/s40345-024-00348-5">5</a>, <a href="https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7592673/">7</a>&nbsp;</li></ul><p>Wie beurteilt der BR die Tatsache, dass man heute einen Arzt aufsuchen muss, um sich mit mikrodosiertem Lithium zu versorgen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Was sagt der BR zu den guten Erfahrungen, welche praktizierende Aerzte mit mikrodosiertem Lithium (1mg pro Tag) machen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Warum gibt es bisher keine offizielle Referenzmenge für die tägliche Zufuhr?&nbsp;</p><ul><li>Wie beurteilt er die dazu vorhandenen wissenschaftlichen Quellen (siehe auch oben)?&nbsp;&nbsp;</li><li>Welche zu empfehlende Tagesdosis sieht der BR?&nbsp;</li></ul><p>Wie beurteilt er die Gefahr einer Überdosierung?&nbsp;</p><ul><li>Was sagt er in diesem Zusammenhang zur Aussage der Europan chemicals agency ECHA: Keine negativen Auswirkungen bei einer Tagesdosis von 85 mg bei einer 70 kg schwerer Person (<a href="https://echa.europa.eu/home">6</a>)?&nbsp;&nbsp;</li><li>Wie beurteilt er die Gefahr einer Überdosierung im Vergleich zu etwa Zink?&nbsp;</li></ul><p>In den USA wird Lithium seit Jahrzehnten als Nahrungsergänzungsmittel genutzt. Warum sollte nicht auch die Schweiz Lithium als Nahrungsergänzungsmittel zulassen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In D sind Bestrebungen für eine Anerkennung auf EU-Ebene im Gang. Deren Ausgang ist offen. Wie könnte die Schweiz unabhängig von der EU Lithium auf die Liste setzen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Lithium als Nahrungsergänzungsmittel. Was unternimmt der Bund?

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