Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen ermöglicht informierte Entscheidungen
- ShortId
-
25.3890
- Id
-
20253890
- Updated
-
14.11.2025 02:39
- Language
-
de
- Title
-
Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen ermöglicht informierte Entscheidungen
- AdditionalIndexing
-
15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat seine Absicht bekannt gegeben, die EKK aufzulösen. Die ausserparlamentarische Kommission wurde 1966 gegründet und übt eine beratende Funktion aus. Die tripartite Kommission beruht auf dem Engagement von Akteuren aus der Praxis: Berufsverbände, Konsumentenorganisationen und Wissenschaft. Derzeit besteht die EKK aus 15 Mitgliedern. Durch den Austausch wird sichergestellt, dass die Vorschläge nicht einseitig sind und die verschiedenen Ansichten und Interessen berücksichtigt werden.</p><p> </p><p>Dank der Expertise der Kommissionsmitglieder werden verbraucherpolitische Herausforderungen ermittelt, sodass die Bundesverwaltung besser informiert und beraten werden kann. Ein ehemaliger Bundesrat hatte bei der Antizipation von Problemen von einer «Radarfunktion» der EKK gesprochen. Die bereichsübergreifende Arbeit der EKK in Absprache mit dem Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz, dem Bundesamt für Kommunikation, dem Bundesamt für Statistik und dem Staatssekretariat für Wirtschaft ermöglicht einen integrierten Ansatz.</p><p> </p><p>Kürzlich hat die EKK beispielsweise zahlreiche Empfehlungen und Stellungnahmen zu neuen Technologien und zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit abgegeben: analoge Zugänge zu Dienstleistungen und Produkten, Swisscovid-Tracing-App, Schutz von Online-Konsumentinnen und -Konsumenten und Medikamentenpreise, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.</p><p> </p><p>Die Ausgaben der EKK betragen weniger als 30 000 Franken pro Jahr ‒ eine angemessene Summe angesichts der vielen Beiträge, die sie leistet. Eine Auslagerung ihrer Kompetenzen würde den Bund wahrscheinlich viel mehr kosten (siehe insbesondere Publikation des wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Fachhochschule Nordwestschweiz Felix Strebel, «Was bringen beratende Kommissionen der Exekutive?». Evaluation der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen auf Bundesebene» in: LeGes 34 (2023) 2 ISSN 2624).</p><p> </p><p>Die EKK ermöglicht informierte Entscheidungen. Erhalten wir sie.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 bei der Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 beschlossen, an der Reduktion der Eigenausgaben des Bundes bis 2028 um 300 Millionen Franken gegenüber dem aktuellen Finanzplan festzuhalten; davon 200 Millionen Franken durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Rechsteiner Thomas </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244403"><u><span>24.4403</span></u></a><span> «Bundespersonal. Wachstum stoppen» festgehalten hat, verpflichtet das Finanzhaushaltsgesetz (SR 611.0) in Artikel 57 Absatz 1 und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010) in Artikel 5 Bundesrat und Verwaltung, die Aufgaben sparsam und wirtschaftlich zu erledigen sowie diese auch kritisch zu hinterfragen. In der Stellungnahme zur Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253018"><u><span>25.3018</span></u></a><span> «Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduzieren» hat der Bundesrat festgehalten, unter anderem auch die Empfehlung der GPK-S vom 15. November 2022, bei den spezialgesetzlich vorgesehenen Verwaltungskommissionen zu analysieren, ob deren Leistungen nicht von der zentralen Bundesverwaltung besser erbracht werden sollen. Der Bundesrat hat darin auch angekündigt, die Kommissionen sorgfältig zu überprüfen, damit ihre Anzahl schliesslich reduziert werden kann.</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund konnte festgestellt werden, dass die Empfehlungen und Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) selten wesentliche neue Erkenntnisse zur Meinungs- und Willensbildung hervorgebracht haben. Deshalb ist weder vorgesehen noch zielführend, die bisherige Aufgabe der EKK - die Beratung des Bundesrates und der Departemente in konsumentenpolitischen Angelegenheiten - anderweitig auszulagern oder zu organisieren. Hierbei ist zu beachten, dass es bei einer Auflösung der EKK allen Interessengruppen, die aktuell in der EKK vertreten sind, weiterhin möglich sein wird, Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen einzureichen. Zudem hat die Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Ausarbeitung von neuen Erlassen seit 2020 einen höheren Stellenwert innerhalb der Bundesverwaltung erhalten. Dies einerseits mit der Einführung eines verbindlichen Quick-Checks im Rahmen der neuen Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien) vom 6. Dezember 2019 (BBl 2019 8519). Das Formular zum Quick-Check erwähnt explizit die Berücksichtigung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten und erlaubt eine frühzeitige Planung der notwendigen Analysen, falls die Konsumentinnen und Konsumenten von der Vorlage betroffen sind (z.B. Preise, Verfügbarkeit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen).</span><span> </span><span>Andererseits wird seit Mitte 2020 im Botschaftsleitfaden bei den Auswirkungen eines Beschlusses explizit darauf verwiesen, auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen («Welche Kosten und welcher Nutzen sind für Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten?»).</span></p><p><span>Spätestens seit der Anpassung dieser institutionellen Rahmenbedingungen sind die konsumentenpolitischen Angelegenheiten explizit auf dem «Radar» der Bundesverwaltung. </span><span> </span></p><p><span>Die jährlichen Kosten der EKK betragen rund Fr. 37'000.00 (Taggelder, Spesen, Sekretariat). Würden die Kosten für die Experten der Bundesverwaltung, die an den Plenarsitzungen der EKK teilnehmen, sowie die administrativen Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit den Arbeiten bei Gesamterneuerungswahlen berücksichtigt, dürfte der entsprechende Betrag wesentlich höher liegen. Gewisse spezifische Sparmassnahmen und Aufgabenverzichte im Eigenbereich können für sich allein betrachtet als unwesentlich erscheinen; sie müssen jedoch als Teil zahlreicher weiterer Sparmassnahmen im Eigenbereich gesehen werden, die der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 im Detail aufzeigen wird. </span></p><p><span>Mit der Auflösung der EKK ist es das Anliegen des Bundesrates Einsparungen und Aufgabenverzichte dort umzusetzen, wo für den Bundesrat, die Bundesverwaltung und für die Allgemeinheit letztlich kein oder nur ein geringer Nutzen resultiert. </span></p></span>
- <ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie würde der Bundesrat den unterschiedlichen Standpunkten und Interessen ohne die Beiträge der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) Rechnung tragen?</p><p> </p></li><li><p>Welche Alternative gibt es für den Bundesrat zu diesem effizienten Gremium, das einen integrierten Ansatz von Berufsverbänden, Konsumentenorganisationen und Wissenschaft verfolgt?</p><p> </p></li><li>Kann der Bundesrat die Kosten beziffern für die Auslagerung von Aufträgen, die momentan der EKK übertragen werden?</li></ol>
- Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen ermöglicht informierte Entscheidungen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat seine Absicht bekannt gegeben, die EKK aufzulösen. Die ausserparlamentarische Kommission wurde 1966 gegründet und übt eine beratende Funktion aus. Die tripartite Kommission beruht auf dem Engagement von Akteuren aus der Praxis: Berufsverbände, Konsumentenorganisationen und Wissenschaft. Derzeit besteht die EKK aus 15 Mitgliedern. Durch den Austausch wird sichergestellt, dass die Vorschläge nicht einseitig sind und die verschiedenen Ansichten und Interessen berücksichtigt werden.</p><p> </p><p>Dank der Expertise der Kommissionsmitglieder werden verbraucherpolitische Herausforderungen ermittelt, sodass die Bundesverwaltung besser informiert und beraten werden kann. Ein ehemaliger Bundesrat hatte bei der Antizipation von Problemen von einer «Radarfunktion» der EKK gesprochen. Die bereichsübergreifende Arbeit der EKK in Absprache mit dem Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz, dem Bundesamt für Kommunikation, dem Bundesamt für Statistik und dem Staatssekretariat für Wirtschaft ermöglicht einen integrierten Ansatz.</p><p> </p><p>Kürzlich hat die EKK beispielsweise zahlreiche Empfehlungen und Stellungnahmen zu neuen Technologien und zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit abgegeben: analoge Zugänge zu Dienstleistungen und Produkten, Swisscovid-Tracing-App, Schutz von Online-Konsumentinnen und -Konsumenten und Medikamentenpreise, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.</p><p> </p><p>Die Ausgaben der EKK betragen weniger als 30 000 Franken pro Jahr ‒ eine angemessene Summe angesichts der vielen Beiträge, die sie leistet. Eine Auslagerung ihrer Kompetenzen würde den Bund wahrscheinlich viel mehr kosten (siehe insbesondere Publikation des wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Fachhochschule Nordwestschweiz Felix Strebel, «Was bringen beratende Kommissionen der Exekutive?». Evaluation der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen auf Bundesebene» in: LeGes 34 (2023) 2 ISSN 2624).</p><p> </p><p>Die EKK ermöglicht informierte Entscheidungen. Erhalten wir sie.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 bei der Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 beschlossen, an der Reduktion der Eigenausgaben des Bundes bis 2028 um 300 Millionen Franken gegenüber dem aktuellen Finanzplan festzuhalten; davon 200 Millionen Franken durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Rechsteiner Thomas </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244403"><u><span>24.4403</span></u></a><span> «Bundespersonal. Wachstum stoppen» festgehalten hat, verpflichtet das Finanzhaushaltsgesetz (SR 611.0) in Artikel 57 Absatz 1 und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010) in Artikel 5 Bundesrat und Verwaltung, die Aufgaben sparsam und wirtschaftlich zu erledigen sowie diese auch kritisch zu hinterfragen. In der Stellungnahme zur Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253018"><u><span>25.3018</span></u></a><span> «Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduzieren» hat der Bundesrat festgehalten, unter anderem auch die Empfehlung der GPK-S vom 15. November 2022, bei den spezialgesetzlich vorgesehenen Verwaltungskommissionen zu analysieren, ob deren Leistungen nicht von der zentralen Bundesverwaltung besser erbracht werden sollen. Der Bundesrat hat darin auch angekündigt, die Kommissionen sorgfältig zu überprüfen, damit ihre Anzahl schliesslich reduziert werden kann.</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund konnte festgestellt werden, dass die Empfehlungen und Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) selten wesentliche neue Erkenntnisse zur Meinungs- und Willensbildung hervorgebracht haben. Deshalb ist weder vorgesehen noch zielführend, die bisherige Aufgabe der EKK - die Beratung des Bundesrates und der Departemente in konsumentenpolitischen Angelegenheiten - anderweitig auszulagern oder zu organisieren. Hierbei ist zu beachten, dass es bei einer Auflösung der EKK allen Interessengruppen, die aktuell in der EKK vertreten sind, weiterhin möglich sein wird, Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen einzureichen. Zudem hat die Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten bei der Ausarbeitung von neuen Erlassen seit 2020 einen höheren Stellenwert innerhalb der Bundesverwaltung erhalten. Dies einerseits mit der Einführung eines verbindlichen Quick-Checks im Rahmen der neuen Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien) vom 6. Dezember 2019 (BBl 2019 8519). Das Formular zum Quick-Check erwähnt explizit die Berücksichtigung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten und erlaubt eine frühzeitige Planung der notwendigen Analysen, falls die Konsumentinnen und Konsumenten von der Vorlage betroffen sind (z.B. Preise, Verfügbarkeit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen).</span><span> </span><span>Andererseits wird seit Mitte 2020 im Botschaftsleitfaden bei den Auswirkungen eines Beschlusses explizit darauf verwiesen, auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen («Welche Kosten und welcher Nutzen sind für Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten?»).</span></p><p><span>Spätestens seit der Anpassung dieser institutionellen Rahmenbedingungen sind die konsumentenpolitischen Angelegenheiten explizit auf dem «Radar» der Bundesverwaltung. </span><span> </span></p><p><span>Die jährlichen Kosten der EKK betragen rund Fr. 37'000.00 (Taggelder, Spesen, Sekretariat). Würden die Kosten für die Experten der Bundesverwaltung, die an den Plenarsitzungen der EKK teilnehmen, sowie die administrativen Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit den Arbeiten bei Gesamterneuerungswahlen berücksichtigt, dürfte der entsprechende Betrag wesentlich höher liegen. Gewisse spezifische Sparmassnahmen und Aufgabenverzichte im Eigenbereich können für sich allein betrachtet als unwesentlich erscheinen; sie müssen jedoch als Teil zahlreicher weiterer Sparmassnahmen im Eigenbereich gesehen werden, die der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 im Detail aufzeigen wird. </span></p><p><span>Mit der Auflösung der EKK ist es das Anliegen des Bundesrates Einsparungen und Aufgabenverzichte dort umzusetzen, wo für den Bundesrat, die Bundesverwaltung und für die Allgemeinheit letztlich kein oder nur ein geringer Nutzen resultiert. </span></p></span>
- <ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie würde der Bundesrat den unterschiedlichen Standpunkten und Interessen ohne die Beiträge der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) Rechnung tragen?</p><p> </p></li><li><p>Welche Alternative gibt es für den Bundesrat zu diesem effizienten Gremium, das einen integrierten Ansatz von Berufsverbänden, Konsumentenorganisationen und Wissenschaft verfolgt?</p><p> </p></li><li>Kann der Bundesrat die Kosten beziffern für die Auslagerung von Aufträgen, die momentan der EKK übertragen werden?</li></ol>
- Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen ermöglicht informierte Entscheidungen
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