Verbot von Produkten aus Entwaldung
- ShortId
-
25.3895
- Id
-
20253895
- Updated
-
14.11.2025 02:37
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von Produkten aus Entwaldung
- AdditionalIndexing
-
52;10;55;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Inzwischen steht fest, dass die EUDR am 30. Dezember 2025 in Kraft treten wird. In seinen Stellungnahmen zu den Vorstössen 21.4481, 22.1054 und 22.4318 hatte der Bundesrat im Wesentlichen erklärt, er wolle den genauen Inhalt der neuen EU-rechtlichen Bestimmungen kennen, um zu wissen, inwieweit die schweizerische Gesetzgebung angepasst werden müsse (insbesondere Art. 35e–h USG). Die Schweiz muss nun die notwendigen Anpassungen vornehmen, denn die Erhaltung der Wälder ist für die Ökosysteme und den Planeten im Allgemeinen von vitalem Interesse. Gemäss dem Europäischen Parlament ging durch die Entwaldung weltweit eine Fläche verloren, die grösser ist als Europa. Zusammen sind die EU-Mitgliedstaaten für beinahe 10 Prozent dieses Verlustes verantwortlich. Die Schweiz trägt ebenfalls in erheblicher Weise zur Entwaldung bei. Beispielsweise sind laut WWF etwa zwei Millionen Hektar an Feldern und Wäldern in anderen Staaten nötig, um den Bedarf der Schweiz an den wichtigsten land- und forstwirtschaftlichen Rohstoffen (Kakao, Kokosnuss, Kaffee, Palmöl, Zellstoff, Soja, Zuckerrohr und Holz) zu decken. Dies entspricht der halben Fläche der Schweiz.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach Schweizer Unternehmen möglichst auf nachhaltige Lieferketten achten sollen. Eine entwaldungsfreie Lieferkette ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.</span></p><p><span>Die Schweiz engagiert sich aktiv gegen die globale Entwaldung, zum Beispiel in den internationalen Verhandlungen und Verpflichtungen zu Klima und Biodiversität. Die Holzhandelsverordnung (HHV; SR</span><span> </span><span>814.021) ist eine an die bisherigen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) angelehnte Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels. </span></p><p><span>In der EU besteht mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) eine Regelung, die weitergehende Bestimmungen zur Verringerung der globalen Entwaldung beinhaltet. Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Kaffeekapseln, Möbel, Papier oder Autoreifen. Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte in der EU in Verkehr bringen wollen, werden die EUDR einhalten müssen. Somit wirkt sich die EUDR auch auf in der Schweiz hergestellte Produkte aus.</span></p><p><span>Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten, sofern keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.</span></p><p><span>Die EU-Kommission hat im April und Mai 2025 einen delegierten Rechtsakt mit dem Ziel, die Anwendung der EUDR zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, konsultiert. Dessen Verabschiedung ist noch ausstehend. Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung der EUDR um ein Jahr und ungeklärter Umsetzungsfragen kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen machen zum Zeitplan sowie zur Frage, wie sich die EUDR auf das Schweizer Recht auswirkt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bund unterstützt die betroffenen Schweizer Branchen und exportierenden Unternehmen weiterhin mit spezifischen Massnahmen (z.</span><span> </span><span>B. Bereitstellung von Daten zum Holzschlag). </span><span>Ziel ist, dass die Unternehmen </span><span>administrativen Aufwand bei der Einhaltung der EUDR minimieren</span><span> und ihren ihren Entwaldungsfussabdruck reduzieren können. Der Bundesrat wird die Umsetzung der EUDR sowie ihre Auswirkungen auf die globale Entwaldung weiterhin verfolgen und dabei vor allem die Situation der Schweizer Unternehmen beobachten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die einschlägigen landesrechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen so geändert werden, dass nach dem Vorbild der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) die Einfuhr von aus Entwaldung stammenden Produkten verboten ist.</p>
- Verbot von Produkten aus Entwaldung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Inzwischen steht fest, dass die EUDR am 30. Dezember 2025 in Kraft treten wird. In seinen Stellungnahmen zu den Vorstössen 21.4481, 22.1054 und 22.4318 hatte der Bundesrat im Wesentlichen erklärt, er wolle den genauen Inhalt der neuen EU-rechtlichen Bestimmungen kennen, um zu wissen, inwieweit die schweizerische Gesetzgebung angepasst werden müsse (insbesondere Art. 35e–h USG). Die Schweiz muss nun die notwendigen Anpassungen vornehmen, denn die Erhaltung der Wälder ist für die Ökosysteme und den Planeten im Allgemeinen von vitalem Interesse. Gemäss dem Europäischen Parlament ging durch die Entwaldung weltweit eine Fläche verloren, die grösser ist als Europa. Zusammen sind die EU-Mitgliedstaaten für beinahe 10 Prozent dieses Verlustes verantwortlich. Die Schweiz trägt ebenfalls in erheblicher Weise zur Entwaldung bei. Beispielsweise sind laut WWF etwa zwei Millionen Hektar an Feldern und Wäldern in anderen Staaten nötig, um den Bedarf der Schweiz an den wichtigsten land- und forstwirtschaftlichen Rohstoffen (Kakao, Kokosnuss, Kaffee, Palmöl, Zellstoff, Soja, Zuckerrohr und Holz) zu decken. Dies entspricht der halben Fläche der Schweiz.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach Schweizer Unternehmen möglichst auf nachhaltige Lieferketten achten sollen. Eine entwaldungsfreie Lieferkette ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.</span></p><p><span>Die Schweiz engagiert sich aktiv gegen die globale Entwaldung, zum Beispiel in den internationalen Verhandlungen und Verpflichtungen zu Klima und Biodiversität. Die Holzhandelsverordnung (HHV; SR</span><span> </span><span>814.021) ist eine an die bisherigen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) angelehnte Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels. </span></p><p><span>In der EU besteht mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) eine Regelung, die weitergehende Bestimmungen zur Verringerung der globalen Entwaldung beinhaltet. Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Kaffeekapseln, Möbel, Papier oder Autoreifen. Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte in der EU in Verkehr bringen wollen, werden die EUDR einhalten müssen. Somit wirkt sich die EUDR auch auf in der Schweiz hergestellte Produkte aus.</span></p><p><span>Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten, sofern keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.</span></p><p><span>Die EU-Kommission hat im April und Mai 2025 einen delegierten Rechtsakt mit dem Ziel, die Anwendung der EUDR zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, konsultiert. Dessen Verabschiedung ist noch ausstehend. Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung der EUDR um ein Jahr und ungeklärter Umsetzungsfragen kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen machen zum Zeitplan sowie zur Frage, wie sich die EUDR auf das Schweizer Recht auswirkt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bund unterstützt die betroffenen Schweizer Branchen und exportierenden Unternehmen weiterhin mit spezifischen Massnahmen (z.</span><span> </span><span>B. Bereitstellung von Daten zum Holzschlag). </span><span>Ziel ist, dass die Unternehmen </span><span>administrativen Aufwand bei der Einhaltung der EUDR minimieren</span><span> und ihren ihren Entwaldungsfussabdruck reduzieren können. Der Bundesrat wird die Umsetzung der EUDR sowie ihre Auswirkungen auf die globale Entwaldung weiterhin verfolgen und dabei vor allem die Situation der Schweizer Unternehmen beobachten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die einschlägigen landesrechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen so geändert werden, dass nach dem Vorbild der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) die Einfuhr von aus Entwaldung stammenden Produkten verboten ist.</p>
- Verbot von Produkten aus Entwaldung
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