Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes
- ShortId
-
25.3898
- Id
-
20253898
- Updated
-
14.11.2025 02:35
- Language
-
de
- Title
-
Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes
- AdditionalIndexing
-
48;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aktuell müssen Personenwagen durch einen Verkehrsexperten vor der Zulassung geprüft werden, wenn diese über 12 Monate alt sind oder über 2000 km aufweisen. Die geltende Begrenzung bindet übermässig Ressourcen der Strassenverkehrsämter und Importeure. Da nur Autos mit europäischer Übereinstimmung (CoC) und weniger als 5000km und maximal 24 Monate von der Regelung profitieren, entsteht keinerlei Risiko für die Verkehrssicherheit und Umwelt. Das Zulassungsprozedere ist dann für neuwertige Gebrauchte analog der Neuwagenzulassung. Damit wird signifikant CO<sub>2</sub> eingespart, da die unnötige Fahrt auf das Strassenverkehrsamt entfällt. Typischerweise sind solche jungen Gebrauchte, neuwertige Vorführ-, Direktions- oder Jahreswagen.</p><p>Mit der Erhöhung der Kilometerstandesgrenze auf 5'000 km und der Frist auf zwei Jahre kann ein signifikanter Bürokratieabbau erzielt werden und damit die kantonalen Strassenverkehrsämter (STVA) zu entlasten.</p><p>Dies ist dringend nötig: Aktuell verkehren in der Schweiz über 600'000 ältere Fahrzeuge mit überfälligem Prüftermin. Die Behörden sollten ihre Kapazitäten prioritär für sicherheitsrelevante Prüfungen älteren oder stark beanspruchten Fahrzeugen einsetzen. Dies wird von den Kantonen verlangt. Viele Kantone haben hingegen die Ressourcen für die zeitgerechte periodische Nachprüfung älterer Autos nicht. Durch die Annahme der Motion werden sehr viel Ressourcen frei, da die heutigen Import-Prüfungen üblicherweise einen mehrfachen Aufwand gegenüber den periodischen Prüfungen umfassen.</p><p>Die Anpassung ist mit den heutigen technischen Standards problemlos vereinbar. Moderne Fahrzeuge weisen Serviceintervalle von 20’000 km oder mehr auf, sodass bei 5'000 km weder sicherheitsrelevante noch umwelttechnische Risiken bestehen. Vielmehr schafft die Änderung marktwirtschaftliche Flexibilität, entlastet die Kantone, erhöht die Verkehrssicherheit durch die zeitgerechte Nachprüfung von älteren Autos. Ein Gewinn für die Volkswirtschaft, Konsumenten und die Verkehrssicherheit.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) wie folgt anzupassen:</p><p>«…die im Ausland vor zwei Jahren oder weniger zugelassen wurden, wenn ihr Kilometerstand 5'000 km oder ihr Betriebsstundenstand 200 h nicht übersteigt.»</p>
- Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aktuell müssen Personenwagen durch einen Verkehrsexperten vor der Zulassung geprüft werden, wenn diese über 12 Monate alt sind oder über 2000 km aufweisen. Die geltende Begrenzung bindet übermässig Ressourcen der Strassenverkehrsämter und Importeure. Da nur Autos mit europäischer Übereinstimmung (CoC) und weniger als 5000km und maximal 24 Monate von der Regelung profitieren, entsteht keinerlei Risiko für die Verkehrssicherheit und Umwelt. Das Zulassungsprozedere ist dann für neuwertige Gebrauchte analog der Neuwagenzulassung. Damit wird signifikant CO<sub>2</sub> eingespart, da die unnötige Fahrt auf das Strassenverkehrsamt entfällt. Typischerweise sind solche jungen Gebrauchte, neuwertige Vorführ-, Direktions- oder Jahreswagen.</p><p>Mit der Erhöhung der Kilometerstandesgrenze auf 5'000 km und der Frist auf zwei Jahre kann ein signifikanter Bürokratieabbau erzielt werden und damit die kantonalen Strassenverkehrsämter (STVA) zu entlasten.</p><p>Dies ist dringend nötig: Aktuell verkehren in der Schweiz über 600'000 ältere Fahrzeuge mit überfälligem Prüftermin. Die Behörden sollten ihre Kapazitäten prioritär für sicherheitsrelevante Prüfungen älteren oder stark beanspruchten Fahrzeugen einsetzen. Dies wird von den Kantonen verlangt. Viele Kantone haben hingegen die Ressourcen für die zeitgerechte periodische Nachprüfung älterer Autos nicht. Durch die Annahme der Motion werden sehr viel Ressourcen frei, da die heutigen Import-Prüfungen üblicherweise einen mehrfachen Aufwand gegenüber den periodischen Prüfungen umfassen.</p><p>Die Anpassung ist mit den heutigen technischen Standards problemlos vereinbar. Moderne Fahrzeuge weisen Serviceintervalle von 20’000 km oder mehr auf, sodass bei 5'000 km weder sicherheitsrelevante noch umwelttechnische Risiken bestehen. Vielmehr schafft die Änderung marktwirtschaftliche Flexibilität, entlastet die Kantone, erhöht die Verkehrssicherheit durch die zeitgerechte Nachprüfung von älteren Autos. Ein Gewinn für die Volkswirtschaft, Konsumenten und die Verkehrssicherheit.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) wie folgt anzupassen:</p><p>«…die im Ausland vor zwei Jahren oder weniger zugelassen wurden, wenn ihr Kilometerstand 5'000 km oder ihr Betriebsstundenstand 200 h nicht übersteigt.»</p>
- Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes
Back to List