Hitzebelastung als grösstes Risiko für die menschliche Gesundheit. Raumplanungsgesetz anpassen
- ShortId
-
25.3900
- Id
-
20253900
- Updated
-
14.11.2025 02:36
- Language
-
de
- Title
-
Hitzebelastung als grösstes Risiko für die menschliche Gesundheit. Raumplanungsgesetz anpassen
- AdditionalIndexing
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2846;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Der Klimawandel birgt immer mehr Risiken für Mensch und Natur. Der im Juni 2025 veröffentlichte Bericht «Klima-Risikoanalyse für die Schweiz» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bewertet diese Risiken und schätzt ihre Entwicklung bis zum Jahr 2060 ein. Die zunehmende Hitzebelastung stellt für die menschliche Gesundheit heute und in Zukunft das grösste Risiko dar. Mit der Alterung der Gesellschaft wird dieses Risiko noch steigen.</p><p>Hitze stellt eine extreme Belastung für den menschlichen Körper dar. Neben der Einschränkung des Wohlbefindens, kann Hitze zu Erschöpfung und Hitzschlägen führen und bestehende Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-, Atemwegs-, Nieren- oder psychische Erkrankungen verstärken. Bei starken Beschwerden sind Hospitalisierungen notwendig, welche zu Mehrkosten in der medizinischen Versorgung führen. Infolge Hitzeperioden treten mehr Todesfälle auf. Schon heute wird in der Schweiz von mehreren Hundert hitzebedingten Todesfällen pro Jahr ausgegangen.</p><p>Eine Risikoanalyse ist gut. Es müssen aber Taten folgen. Der Bund kann bereits bei der Raumplanung wichtige Massnahmen ergreifen, so zum Beispiel damit ausreichend schattige Plätze, unter anderem in den Städten geschaffen werden. Mit den entsprechenden Planungsgrundsätzen im eidg. Raumplanungsgesetz können sich die Gemeinde zudem auf eine gesetzliche Grundlage stützen, um z.B. das Prinzip der Schwammstadt umzusetzen und die Umgebung so zu gestalten, dass sie überschüssiges Wasser wie ein Schwamm vor Ort speichern kann, um dieses bei Hitze wieder abzugeben. Die Verdunstung über den Boden und durch die Vegetation kühlt die Umgebung, was das Stadtklima verbessert. Indem das Wasser vor Ort versickert, wird die Kanalisation bei Starkregen entlastet und Überschwemmungen werden verhindert. <br><br>Für den Schutz im Zusammenhang mit Hitzewellen sollen die Planungsgrundsätze des Raumplanungsgesetzes entsprechend ergänzt werden.</p>
- <span><p><span>Der Bund setzt im Rahmen der Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel seit 2012 konkrete Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhter Hitzebelastung um. So hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahr 2018 gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Publikation «Hitze in Städten» und im Jahr 2022 die Publikation «Regenwasser im Siedlungsraum» veröffentlicht. Weiter wurden im Jahr 2022 eine Ergänzung des Leitfadens Richtplanung zum Umgang mit dem Klimawandel in der kantonalen Richtplanung sowie eine entsprechende Arbeitshilfe publiziert. Ausserdem können mit dem Förderprogramm adapt+ Massnahmen zur Hitzereduktion gefördert werden. Alle diese Strategien und Massnahmen erfordern keine neuen Planungsziele und -grundsätze. Sie lassen sich vielmehr auf bereits bestehende Grundlagen stützen – etwa das Planungsziel, eine angemessene Wohnqualität bei der Siedlungsentwicklung nach Innen zu berücksichtigen (Art. 1 Abs. 2 Bst. a</span><sup><span>bis</span></sup><span> RPG). Zudem sind die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten. So sollen insbesondere Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst verschont werden (Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG) und Siedlungen sollen viele Grünflächen und Bäume enthalten (Art. 3 Abs. 3 Bst. e RPG). Dem Anliegen der Motionärin, dem Schutz der Bevölkerung vor der Hitzebelastung bei der planerischen Interessenabwägung das nötige Gewicht beizumessen, kann daher bereits mit den bestehenden Planungszielen und -grundsätzen Rechnung getragen werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Art. 3 des Raumplanungsgesetzes (SR 700) vorzubereiten. Dabei soll der Schutz vor Hitzewellen bei Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Planungsgrundsätze aufgenommen werden.</p>
- Hitzebelastung als grösstes Risiko für die menschliche Gesundheit. Raumplanungsgesetz anpassen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Klimawandel birgt immer mehr Risiken für Mensch und Natur. Der im Juni 2025 veröffentlichte Bericht «Klima-Risikoanalyse für die Schweiz» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bewertet diese Risiken und schätzt ihre Entwicklung bis zum Jahr 2060 ein. Die zunehmende Hitzebelastung stellt für die menschliche Gesundheit heute und in Zukunft das grösste Risiko dar. Mit der Alterung der Gesellschaft wird dieses Risiko noch steigen.</p><p>Hitze stellt eine extreme Belastung für den menschlichen Körper dar. Neben der Einschränkung des Wohlbefindens, kann Hitze zu Erschöpfung und Hitzschlägen führen und bestehende Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-, Atemwegs-, Nieren- oder psychische Erkrankungen verstärken. Bei starken Beschwerden sind Hospitalisierungen notwendig, welche zu Mehrkosten in der medizinischen Versorgung führen. Infolge Hitzeperioden treten mehr Todesfälle auf. Schon heute wird in der Schweiz von mehreren Hundert hitzebedingten Todesfällen pro Jahr ausgegangen.</p><p>Eine Risikoanalyse ist gut. Es müssen aber Taten folgen. Der Bund kann bereits bei der Raumplanung wichtige Massnahmen ergreifen, so zum Beispiel damit ausreichend schattige Plätze, unter anderem in den Städten geschaffen werden. Mit den entsprechenden Planungsgrundsätzen im eidg. Raumplanungsgesetz können sich die Gemeinde zudem auf eine gesetzliche Grundlage stützen, um z.B. das Prinzip der Schwammstadt umzusetzen und die Umgebung so zu gestalten, dass sie überschüssiges Wasser wie ein Schwamm vor Ort speichern kann, um dieses bei Hitze wieder abzugeben. Die Verdunstung über den Boden und durch die Vegetation kühlt die Umgebung, was das Stadtklima verbessert. Indem das Wasser vor Ort versickert, wird die Kanalisation bei Starkregen entlastet und Überschwemmungen werden verhindert. <br><br>Für den Schutz im Zusammenhang mit Hitzewellen sollen die Planungsgrundsätze des Raumplanungsgesetzes entsprechend ergänzt werden.</p>
- <span><p><span>Der Bund setzt im Rahmen der Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel seit 2012 konkrete Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhter Hitzebelastung um. So hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahr 2018 gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Publikation «Hitze in Städten» und im Jahr 2022 die Publikation «Regenwasser im Siedlungsraum» veröffentlicht. Weiter wurden im Jahr 2022 eine Ergänzung des Leitfadens Richtplanung zum Umgang mit dem Klimawandel in der kantonalen Richtplanung sowie eine entsprechende Arbeitshilfe publiziert. Ausserdem können mit dem Förderprogramm adapt+ Massnahmen zur Hitzereduktion gefördert werden. Alle diese Strategien und Massnahmen erfordern keine neuen Planungsziele und -grundsätze. Sie lassen sich vielmehr auf bereits bestehende Grundlagen stützen – etwa das Planungsziel, eine angemessene Wohnqualität bei der Siedlungsentwicklung nach Innen zu berücksichtigen (Art. 1 Abs. 2 Bst. a</span><sup><span>bis</span></sup><span> RPG). Zudem sind die Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten. So sollen insbesondere Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst verschont werden (Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG) und Siedlungen sollen viele Grünflächen und Bäume enthalten (Art. 3 Abs. 3 Bst. e RPG). Dem Anliegen der Motionärin, dem Schutz der Bevölkerung vor der Hitzebelastung bei der planerischen Interessenabwägung das nötige Gewicht beizumessen, kann daher bereits mit den bestehenden Planungszielen und -grundsätzen Rechnung getragen werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Art. 3 des Raumplanungsgesetzes (SR 700) vorzubereiten. Dabei soll der Schutz vor Hitzewellen bei Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Planungsgrundsätze aufgenommen werden.</p>
- Hitzebelastung als grösstes Risiko für die menschliche Gesundheit. Raumplanungsgesetz anpassen
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