Übernahme des EU-Verbots für den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035
- ShortId
-
25.3901
- Id
-
20253901
- Updated
-
14.11.2025 02:36
- Language
-
de
- Title
-
Übernahme des EU-Verbots für den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035
- AdditionalIndexing
-
10;48;66;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Europäische Union hat beschlossen, den Verkauf neuer Fahrzeuge mit CO₂-Emissionen ab dem Jahr 2035 zu beenden. Diese Weichenstellung schafft in der EU Klarheit und langfristige Investitionssicherheit für Hersteller, Importeure und Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweiz ist stark in den europäischen Binnenmarkt eingebunden. Eine eigenständige, abweichende Regelung würde zu viel Bürokratie und Unsicherheit führen.</p><p>Ein klar ausgesprochenes Verbrennerverbot leistet einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele, ohne Verbote im Bestand auszusprechen oder private Mobilitätsentscheidungen im Alltag unverhältnismässig einzuschränken. Die Regulierung betrifft ausschliesslich den Neuwagenverkauf ab 2035 – damit bleibt genügend Zeit für die Marktanpassung und den Ausbau der nötigen E-Mobilitäts-Infrastruktur.</p>
- <span><p><span>Die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Regulierung der Europäischen Union (EU) sieht ab dem Jahr 2035 einen Zielwert von 0 Gramm CO</span><sub><span>2</span></sub><span> pro Kilometer (g CO</span><sub><span>2</span></sub><span>/km) für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge vor. Bei Überschreiten des Zielwerts wird eine Sanktion von 95 Euro pro g CO</span><sub><span>2</span></sub><span>/km und Fahrzeug fällig. Es handelt sich bei dieser Zielwertregulierung um eine Lenkungsmassnahme und nicht um ein Verkaufs-, Zulassungs- oder Betriebsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Solche Fahrzeuge können in der EU auch nach 2035 noch verkauft und zugelassen werden, die Hersteller müssen dann die entsprechende Lenkungsabgabe bezahlen. Dies macht den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entsprechend wenig attraktiv. Die Europäische Kommission überprüft derzeit die geltende Regelung insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung per 2035 und dem Einbezug von synthetischen Treibstoffen. Es ist geplant, dass die Europäische Kommission diese Überprüfung 2026 abschliesst und einen allfälligen Erlassentwurf für deren Anpassung vorlegt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Schweizer Regulierung lehnt sich an jene der EU an und hat bisher im Wesentlichen die Zielwerte der EU übernommen. Entsprechend regelt das Bundesgesetz über die Reduktion der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen (CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz; SR 641.71) aktuell die Zielwerte bis zum Jahr 2030. Der Bundesrat wird 2026 die Vernehmlassung zur Klimapolitik nach 2030 eröffnen. In seiner Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat auch Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Zielwertregulierung im Fahrzeugbereich unterbreiten. Von verfrühten bzw. nicht EU-konformen fahrzeugrechtlichen Massnahmen (mit der Folge eines «Zulassungs-» oder «Verkaufsstopps») sollte vollständig abgesehen werden, da sie im Konflikt mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz stehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament hat die Gelegenheit, im Rahmen der Beratung zum CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz für die Zeit nach 2030 auch für die Schweiz entsprechende Zielwerte für das Jahr 2035 zu beschliessen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Schweiz das von der Europäischen Union beschlossene Verbot für den Verkauf neuer Personenwagen und leichter Nutzfahrzeuge mit CO₂-emittierenden Verbrennungsmotoren auf fossiler Basis (insbesondere Benzin und Diesel) ab dem Jahr 2035 übernimmt.</p><p>Von diesem Verbot ausgenommen bleiben Fahrzeuge, deren Verbrennungsmotoren ausschliesslich mit CO₂-neutralen synthetischen Kraftstoffen (Synfuels) betrieben werden.</p>
- Übernahme des EU-Verbots für den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Europäische Union hat beschlossen, den Verkauf neuer Fahrzeuge mit CO₂-Emissionen ab dem Jahr 2035 zu beenden. Diese Weichenstellung schafft in der EU Klarheit und langfristige Investitionssicherheit für Hersteller, Importeure und Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweiz ist stark in den europäischen Binnenmarkt eingebunden. Eine eigenständige, abweichende Regelung würde zu viel Bürokratie und Unsicherheit führen.</p><p>Ein klar ausgesprochenes Verbrennerverbot leistet einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele, ohne Verbote im Bestand auszusprechen oder private Mobilitätsentscheidungen im Alltag unverhältnismässig einzuschränken. Die Regulierung betrifft ausschliesslich den Neuwagenverkauf ab 2035 – damit bleibt genügend Zeit für die Marktanpassung und den Ausbau der nötigen E-Mobilitäts-Infrastruktur.</p>
- <span><p><span>Die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Regulierung der Europäischen Union (EU) sieht ab dem Jahr 2035 einen Zielwert von 0 Gramm CO</span><sub><span>2</span></sub><span> pro Kilometer (g CO</span><sub><span>2</span></sub><span>/km) für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge vor. Bei Überschreiten des Zielwerts wird eine Sanktion von 95 Euro pro g CO</span><sub><span>2</span></sub><span>/km und Fahrzeug fällig. Es handelt sich bei dieser Zielwertregulierung um eine Lenkungsmassnahme und nicht um ein Verkaufs-, Zulassungs- oder Betriebsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Solche Fahrzeuge können in der EU auch nach 2035 noch verkauft und zugelassen werden, die Hersteller müssen dann die entsprechende Lenkungsabgabe bezahlen. Dies macht den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entsprechend wenig attraktiv. Die Europäische Kommission überprüft derzeit die geltende Regelung insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung per 2035 und dem Einbezug von synthetischen Treibstoffen. Es ist geplant, dass die Europäische Kommission diese Überprüfung 2026 abschliesst und einen allfälligen Erlassentwurf für deren Anpassung vorlegt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Schweizer Regulierung lehnt sich an jene der EU an und hat bisher im Wesentlichen die Zielwerte der EU übernommen. Entsprechend regelt das Bundesgesetz über die Reduktion der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen (CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz; SR 641.71) aktuell die Zielwerte bis zum Jahr 2030. Der Bundesrat wird 2026 die Vernehmlassung zur Klimapolitik nach 2030 eröffnen. In seiner Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat auch Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Zielwertregulierung im Fahrzeugbereich unterbreiten. Von verfrühten bzw. nicht EU-konformen fahrzeugrechtlichen Massnahmen (mit der Folge eines «Zulassungs-» oder «Verkaufsstopps») sollte vollständig abgesehen werden, da sie im Konflikt mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz stehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament hat die Gelegenheit, im Rahmen der Beratung zum CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz für die Zeit nach 2030 auch für die Schweiz entsprechende Zielwerte für das Jahr 2035 zu beschliessen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Schweiz das von der Europäischen Union beschlossene Verbot für den Verkauf neuer Personenwagen und leichter Nutzfahrzeuge mit CO₂-emittierenden Verbrennungsmotoren auf fossiler Basis (insbesondere Benzin und Diesel) ab dem Jahr 2035 übernimmt.</p><p>Von diesem Verbot ausgenommen bleiben Fahrzeuge, deren Verbrennungsmotoren ausschliesslich mit CO₂-neutralen synthetischen Kraftstoffen (Synfuels) betrieben werden.</p>
- Übernahme des EU-Verbots für den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035
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