Prüfung einer einheitlichen Referenzgrösse für Vermögenssteuerwerte bei Eigenheimen für den NFA

ShortId
25.3904
Id
20253904
Updated
19.12.2025 11:51
Language
de
Title
Prüfung einer einheitlichen Referenzgrösse für Vermögenssteuerwerte bei Eigenheimen für den NFA
AdditionalIndexing
04;2446;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Berechnung des Ressourcenpotentials beim NFA wird auf den Werten basiert, welche für die direkte Bundessteuer gelten. Da die direkte Bundessteuer und deren Auslegung in allen Kantonen praktisch identisch ist, handelt es sich bei diesen Werten um eine einheitliche, standardisierte Referenzgrösse. Einzig bei den Vermögenswerten für die Eigenheime werden die kantonalen Vermögenswerte der Liegenschaften bzw. kantonalen Schätzwerte berücksichtigt, und keine einheitlichen Bundeswerte. Diese kantonalen Werte unterscheiden sich zum Teil erheblich von Kanton zu Kanton. Der Grund liegt darin, dass die Schätzungsmethoden zwischen den Kantonen unterschiedlich sind und auch die resultierenden Steuerwerte jeweils vom Verkehrs- oder Marktwert unterschiedlich stark abweichen können.</p><p>&nbsp;</p><p>Sachlogisch richtig wäre es, auch bei den Liegenschaften auf eine einheitliche Referenzgrösse abzustellen. Der Repartitionswert würde eine solche einheitliche Referenzgrösse darstellen. Dieser wird bereits bei der interkantonalen Steuerausscheidung angewendet.</p><p>Der Entscheid, den Repartitionswert bei der Berechnung des Ressourcenpotentials nicht zu berücksichtigen, wurde in der Projektphase NFA gefällt, da es zu einem zusätzlichen Aufwand führen würde. Seit dem damaligen Entscheid hat sich die Digitalisierung stark weiter entwickelt und es kann davon ausgegangen werden, dass der Aufwand als einziges Argument gegen eine einheitliche Referenzgrösse nicht mehr gerechtfertigt ist, dies allenfalls nach einem möglichen initialen Mehraufwand. Ebenso ist lediglich die Annahme, dass die Verzerrungen moderate Auswirkungen auf die Ressourcenindices hätten, kein nachhaltiges Argument. Zumindest müsste diese Annahme durch detaillierte Berechnungen untermauert werden können. Die Verzerrungen müssen belegt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist an der Zeit, auf den nächsten Wirkungsbericht hin, Lösungen zu entwickeln und entsprechende Massnahmen einzuleiten.</p>
  • <p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt anlässlich des nächsten Wirkungsberichts NFA die Einführung einer einheitlichen Referenzgrösse für Vermögenssteuerwerte bei Eigenheimen (z.B.Repartitionswert) zu prüfen, entsprechenden Massnahmen vorzuschlagen und Bericht zu erstatten. Die aktuelle Situation soll analysiert und mögliche Lösungen zur Beseitigung der heutigen negativen Auswirkungen aufgrund der sehr unterschiedlichen Schätzungsmethoden in den Kantonen aufgezeigt werden. &nbsp;&nbsp;</p>
  • Prüfung einer einheitlichen Referenzgrösse für Vermögenssteuerwerte bei Eigenheimen für den NFA
State
In Nationalrat geplant
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Berechnung des Ressourcenpotentials beim NFA wird auf den Werten basiert, welche für die direkte Bundessteuer gelten. Da die direkte Bundessteuer und deren Auslegung in allen Kantonen praktisch identisch ist, handelt es sich bei diesen Werten um eine einheitliche, standardisierte Referenzgrösse. Einzig bei den Vermögenswerten für die Eigenheime werden die kantonalen Vermögenswerte der Liegenschaften bzw. kantonalen Schätzwerte berücksichtigt, und keine einheitlichen Bundeswerte. Diese kantonalen Werte unterscheiden sich zum Teil erheblich von Kanton zu Kanton. Der Grund liegt darin, dass die Schätzungsmethoden zwischen den Kantonen unterschiedlich sind und auch die resultierenden Steuerwerte jeweils vom Verkehrs- oder Marktwert unterschiedlich stark abweichen können.</p><p>&nbsp;</p><p>Sachlogisch richtig wäre es, auch bei den Liegenschaften auf eine einheitliche Referenzgrösse abzustellen. Der Repartitionswert würde eine solche einheitliche Referenzgrösse darstellen. Dieser wird bereits bei der interkantonalen Steuerausscheidung angewendet.</p><p>Der Entscheid, den Repartitionswert bei der Berechnung des Ressourcenpotentials nicht zu berücksichtigen, wurde in der Projektphase NFA gefällt, da es zu einem zusätzlichen Aufwand führen würde. Seit dem damaligen Entscheid hat sich die Digitalisierung stark weiter entwickelt und es kann davon ausgegangen werden, dass der Aufwand als einziges Argument gegen eine einheitliche Referenzgrösse nicht mehr gerechtfertigt ist, dies allenfalls nach einem möglichen initialen Mehraufwand. Ebenso ist lediglich die Annahme, dass die Verzerrungen moderate Auswirkungen auf die Ressourcenindices hätten, kein nachhaltiges Argument. Zumindest müsste diese Annahme durch detaillierte Berechnungen untermauert werden können. Die Verzerrungen müssen belegt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist an der Zeit, auf den nächsten Wirkungsbericht hin, Lösungen zu entwickeln und entsprechende Massnahmen einzuleiten.</p>
    • <p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt anlässlich des nächsten Wirkungsberichts NFA die Einführung einer einheitlichen Referenzgrösse für Vermögenssteuerwerte bei Eigenheimen (z.B.Repartitionswert) zu prüfen, entsprechenden Massnahmen vorzuschlagen und Bericht zu erstatten. Die aktuelle Situation soll analysiert und mögliche Lösungen zur Beseitigung der heutigen negativen Auswirkungen aufgrund der sehr unterschiedlichen Schätzungsmethoden in den Kantonen aufgezeigt werden. &nbsp;&nbsp;</p>
    • Prüfung einer einheitlichen Referenzgrösse für Vermögenssteuerwerte bei Eigenheimen für den NFA

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