Strategie für die Erschliessung der Energiesparpotenziale in der Industrie durch Dämmung

ShortId
25.3905
Id
20253905
Updated
14.11.2025 02:42
Language
de
Title
Strategie für die Erschliessung der Energiesparpotenziale in der Industrie durch Dämmung
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss BV Art. 89 Abs. 3 hat der Bund die Aufgabe und die Kompetenz, Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen zu erlassen. Im Bereich von Industrieanlagen gibt es bis anhin jedoch keine verbindlichen Vorschriften, welche auf die Energieeffizienz abzielen. Der Bund regelt in Art. 44 EnG bloss den Bereich der sogenannten «serienmässigen Anlagen», und zu diesen zählen die Industrieanlagen nicht.</p><p>Investitionen in technische Dämmungen amortisieren sich innert kurzer Zeit, da bei Industrieanlagen sehr hohe oder sehr tiefe Temperaturniveaus vorherrschen. Mittels Dämmungen können Industrieunternehmungen ihre Energiekosten erheblich senken, Emissionen können reduziert und die Klimaziele leichter erreicht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Dämmungen von Industrieanlagen zählen damit zu den «Low Hanging Fruits» auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele – und das Potenzial ist enorm. Das BFE geht von rund 800 energieintensiven Unternehmungen aus bei denen noch ungenutztes Potential besteht (<a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=102692"><u>news.admin.ch/de/nsb?id=102692</u></a>) . Beim Analyse-Tool des Bundes «Pinch» werden die Dämmungen als Massnahme leider vernächlässigt: Wie der Antwort des BR auf den Vorstoss&nbsp; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244646"><u>24.4646 | Energieeffizienz in der Industrie&nbsp;</u></a>zu entnehmen ist, wurden in keinem Fall Dämmungen als Massnahme empfohlen. Damit geht wertvolle Energie auf dem Weg bis zur Produktionsanlage verloren (und je nach dem auch in der Produktionsanlage selbst).</p><p>&nbsp;</p><p>All dies deutet darauf hin, dass Bedarf besteht an einer Lösung im EnG im Sinne einer gesetzlichen Grundlage für eine Mindestdämmpflicht.</p><p>Der verlangte Postulatsbericht soll die Grundlagen liefern für die politische Diskussion über eine solche Mindestdämpflicht in der Industrie. Auch mit einer Mindestdämpflicht sollen freiwillige Massnahmen der Industrie, welche darüber hinausgehen, selbstverständlich weiterhin umgesetzt werden können.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>89 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>4 der Bundesverfassung (BV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>101</span></em><span>) grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund verfügt hier nur über eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. In seiner Antwort auf die Interpellation 24.4646</span><span>&nbsp;</span><span>Schaffner «Energieeffizienz in der Industrie» hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass diese Kompetenzverteilung auch im Bereich der Dämmungen und der Wärmerückgewinnung gilt. Gestützt auf die Ausführungen in dieser Antwort sowie auf die nachfolgenden Punkte kommt der Bundesrat zum Schluss, dass für eine Regelung auf Bundesebene keine sachliche Erforderlichkeit besteht; die Frage der Kompetenzverteilung muss daher im vorliegenden Fall nicht weiter geprüft werden.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Obwohl es auf Stufe Bund keine besondere Gesetzgebung auf diesem Gebiet gibt, haben die Unternehmen in der Praxis bereits einen sehr grossen Teil des Energieeffizienzpotenzials ausgeschöpft (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. durch die Dämmung von Leitungen). Zunächst einmal unterliegt die Industrie den Pflichten aus der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>832.30</span></em><span>), wonach alle Wärmeleitungen ab 60</span><span>&nbsp;</span><span>Grad Celsius gedämmt werden müssen. In der Praxis wird dies durch die Anwendung der geltenden Norm SN</span><span>&nbsp;</span><span>EN</span><span>&nbsp;</span><span>ISO</span><span>&nbsp;</span><span>13732-1 erreicht. Ein Nebeneffekt dieser aus dem Arbeitsrecht resultierenden Dämmpflicht sind deutliche Energieeinsparungen. Weiter haben die Branchen, insbesondere die Chemie- und die Pharmaindustrie, freiwillig Dämmstandards eingeführt, durch deren Umsetzung das bestehende Effizienzpotenzial genutzt werden konnte. Ausserdem wurde im Zuge zahlreicher Zielvereinbarungen auf Bundes- und Kantonsebene gemäss Energiegesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>730.0</span></em><span>), CO₂-Gesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>641.71</span></em><span>) und den kantonalen Vorschriften für Grossverbraucher schon eine Vielzahl von Massnahmen (zur Dämmung von Leitungen) ergriffen. Schliesslich soll bis Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2027 eine Strategie zur Energieeffizienz verabschiedet werden, in deren Rahmen eine Bestandsaufnahme zur Dämmung in der Industrie vorgenommen werden soll. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass angesichts der bereits laufenden Arbeiten und getroffenen Massnahmen kein weiterer Bericht nötig ist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht zu erstatten über seine Strategie, mit welcher er das Energiesparpotenzial im Bereich von wärme- und kälteführenden Industrieanlagen ausschöpfen will. Er soll darlegen, welche Fördermassnahmen durch Bund und Kantone in diesem Bereich gesprochen wurden und welchen Effekt sie hatten. Ferner soll der Bericht darlegen, wie eine Mindestdämmpflicht rechtlich ausgestaltet werden könnte, welche Investitionen dies von der Industrie verlangen würde und welche Einsparungen damit erzielt werden könnten.</p>
  • Strategie für die Erschliessung der Energiesparpotenziale in der Industrie durch Dämmung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss BV Art. 89 Abs. 3 hat der Bund die Aufgabe und die Kompetenz, Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen zu erlassen. Im Bereich von Industrieanlagen gibt es bis anhin jedoch keine verbindlichen Vorschriften, welche auf die Energieeffizienz abzielen. Der Bund regelt in Art. 44 EnG bloss den Bereich der sogenannten «serienmässigen Anlagen», und zu diesen zählen die Industrieanlagen nicht.</p><p>Investitionen in technische Dämmungen amortisieren sich innert kurzer Zeit, da bei Industrieanlagen sehr hohe oder sehr tiefe Temperaturniveaus vorherrschen. Mittels Dämmungen können Industrieunternehmungen ihre Energiekosten erheblich senken, Emissionen können reduziert und die Klimaziele leichter erreicht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Dämmungen von Industrieanlagen zählen damit zu den «Low Hanging Fruits» auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele – und das Potenzial ist enorm. Das BFE geht von rund 800 energieintensiven Unternehmungen aus bei denen noch ungenutztes Potential besteht (<a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=102692"><u>news.admin.ch/de/nsb?id=102692</u></a>) . Beim Analyse-Tool des Bundes «Pinch» werden die Dämmungen als Massnahme leider vernächlässigt: Wie der Antwort des BR auf den Vorstoss&nbsp; <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244646"><u>24.4646 | Energieeffizienz in der Industrie&nbsp;</u></a>zu entnehmen ist, wurden in keinem Fall Dämmungen als Massnahme empfohlen. Damit geht wertvolle Energie auf dem Weg bis zur Produktionsanlage verloren (und je nach dem auch in der Produktionsanlage selbst).</p><p>&nbsp;</p><p>All dies deutet darauf hin, dass Bedarf besteht an einer Lösung im EnG im Sinne einer gesetzlichen Grundlage für eine Mindestdämmpflicht.</p><p>Der verlangte Postulatsbericht soll die Grundlagen liefern für die politische Diskussion über eine solche Mindestdämpflicht in der Industrie. Auch mit einer Mindestdämpflicht sollen freiwillige Massnahmen der Industrie, welche darüber hinausgehen, selbstverständlich weiterhin umgesetzt werden können.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>89 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>4 der Bundesverfassung (BV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>101</span></em><span>) grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund verfügt hier nur über eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. In seiner Antwort auf die Interpellation 24.4646</span><span>&nbsp;</span><span>Schaffner «Energieeffizienz in der Industrie» hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass diese Kompetenzverteilung auch im Bereich der Dämmungen und der Wärmerückgewinnung gilt. Gestützt auf die Ausführungen in dieser Antwort sowie auf die nachfolgenden Punkte kommt der Bundesrat zum Schluss, dass für eine Regelung auf Bundesebene keine sachliche Erforderlichkeit besteht; die Frage der Kompetenzverteilung muss daher im vorliegenden Fall nicht weiter geprüft werden.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Obwohl es auf Stufe Bund keine besondere Gesetzgebung auf diesem Gebiet gibt, haben die Unternehmen in der Praxis bereits einen sehr grossen Teil des Energieeffizienzpotenzials ausgeschöpft (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. durch die Dämmung von Leitungen). Zunächst einmal unterliegt die Industrie den Pflichten aus der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>832.30</span></em><span>), wonach alle Wärmeleitungen ab 60</span><span>&nbsp;</span><span>Grad Celsius gedämmt werden müssen. In der Praxis wird dies durch die Anwendung der geltenden Norm SN</span><span>&nbsp;</span><span>EN</span><span>&nbsp;</span><span>ISO</span><span>&nbsp;</span><span>13732-1 erreicht. Ein Nebeneffekt dieser aus dem Arbeitsrecht resultierenden Dämmpflicht sind deutliche Energieeinsparungen. Weiter haben die Branchen, insbesondere die Chemie- und die Pharmaindustrie, freiwillig Dämmstandards eingeführt, durch deren Umsetzung das bestehende Effizienzpotenzial genutzt werden konnte. Ausserdem wurde im Zuge zahlreicher Zielvereinbarungen auf Bundes- und Kantonsebene gemäss Energiegesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>730.0</span></em><span>), CO₂-Gesetz (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>641.71</span></em><span>) und den kantonalen Vorschriften für Grossverbraucher schon eine Vielzahl von Massnahmen (zur Dämmung von Leitungen) ergriffen. Schliesslich soll bis Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2027 eine Strategie zur Energieeffizienz verabschiedet werden, in deren Rahmen eine Bestandsaufnahme zur Dämmung in der Industrie vorgenommen werden soll. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass angesichts der bereits laufenden Arbeiten und getroffenen Massnahmen kein weiterer Bericht nötig ist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht zu erstatten über seine Strategie, mit welcher er das Energiesparpotenzial im Bereich von wärme- und kälteführenden Industrieanlagen ausschöpfen will. Er soll darlegen, welche Fördermassnahmen durch Bund und Kantone in diesem Bereich gesprochen wurden und welchen Effekt sie hatten. Ferner soll der Bericht darlegen, wie eine Mindestdämmpflicht rechtlich ausgestaltet werden könnte, welche Investitionen dies von der Industrie verlangen würde und welche Einsparungen damit erzielt werden könnten.</p>
    • Strategie für die Erschliessung der Energiesparpotenziale in der Industrie durch Dämmung

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