Keine zusätzlichen Kosten auf dem Buckel der Fuhrhalter
- ShortId
-
25.3908
- Id
-
20253908
- Updated
-
14.11.2025 02:40
- Language
-
de
- Title
-
Keine zusätzlichen Kosten auf dem Buckel der Fuhrhalter
- AdditionalIndexing
-
48;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss den Vorgaben der Europäischen Union müssen seit dem 15. Juni 2019 alle neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EU) 165/2014 fallen, mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2025 sind im grenzüberschreitenden Verkehr ausschliesslich solche Fahrtschreiber zulässig.</p><p> </p><p>Die Umrüstung verursacht erhebliche Kosten für die Transportunternehmen. Pro Fahrzeug belaufen sich diese auf rund CHF 3’000.–. Für eine Flotte von beispielsweise 50 Fahrzeugen ergibt dies eine Zusatzbelastung von CHF 150’000.– – ohne einen direkt erkennbaren betrieblichen Mehrwert für die Unternehmen. Diese Kosten sind für viele Fuhrhalter kaum tragbar.</p><p> </p><p>Die Übernahme von EU-Recht stellt für die schweizerische Transportbranche bereits eine grosse Herausforderung dar. Es ist daher angezeigt, dass der Bund die Transportunternehmen bei der Umsetzung dieser Vorschriften finanziell unterstützt – etwa durch die Übernahme der Hälfte der Umrüstungskosten.</p><p> </p><p>Zudem besteht keinerlei sachliche Notwendigkeit, auch Fahrzeuge, die ausschliesslich im nationalen Binnenverkehr eingesetzt werden, mit den neuen Fahrtschreibern auszurüsten. Eine solche Pflicht würde die Unternehmen unnötig belasten, ohne dass dies zur Einhaltung internationaler Regelungen beitragen würde.</p><p> </p><p>Aus diesen Gründen soll der Bundesrat verpflichtet werden, einerseits eine finanzielle Entlastung für die betroffenen Unternehmen sicherzustellen und andererseits den administrativen Aufwand sowie die Kosten für rein national tätige Transporteure nicht weiter zu erhöhen.</p><p> </p><p> </p>
- <span><p><span>Motorfahrzeuge müssen mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein, wenn deren Führerinnen und Führer der Chauffeurverordnung unterstehen. Neue Fahrzeuge müssen mit der neusten EU-Fahrtschreiberversion ausgerüstet sein. Die Hersteller passen die Fahrzeugproduktion der EU-Ausrüstungsvorschrift an und bauen standardmässig die neusten Fahrtschreiber ein. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 9. Juni 2023 eine Verordnungsanpassung beschlossen, wonach ab dem 21.</span><span> </span><span>August 2023 in neuen Lastwagen und Reisecars der neue intelligente Fahrtschreiber (GEN2 V2) eingebaut sein muss. Durch die Übernahme der EU-Ausrüstungsvorschriften haben Schweizer Transportunternehmen hindernisfreien Zugang zum EU-Markt für den Personen- und Gütertransport auf der Strasse. Ebenfalls übernommen wurde die Verpflichtung, dass gewisse Lastwagen und Reisecars umgerüstet werden müssen. Die Pflicht gilt, sofern die Fahrzeuge vor dem 23.</span><span> </span><span>August 2023 mit einem früheren Fahrtschreibermodell zugelassen wurden und sie im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU eingesetzt werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Rund neun von zehn in der Schweiz zugelassenen Lastwagen und Sattelschlepper werden ausschliesslich im Inland verwendet. Für sie gilt, wie von der Motion verlangt, schon jetzt und auch künftig keine Umrüstpflicht. Folglich entstehen auch keine entsprechenden Kosten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Aufwand für die Transporteure steht somit in direktem Zusammenhang mit der Umrüstung für die Teilnahme am EU-Transportmarkt. Die mit dem Einsatz von öffentlichen Mitteln zu erzielende Entlastung würde nur den im Ausland tätigen Transportunternehmen zugutekommen. Der Bundesrat erachtet eine finanzielle Unterstützung daher nicht als angezeigt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. den Erwerb und Einbau der von der Europäischen Union geforderten neuen intelligenten Fahrtschreiber für Lastwagen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen;</p><p>2. auf die Einführung eines Obligatoriums für den Einbau dieser Fahrtschreiber in Fahrzeuge, die ausschliesslich im Binnenverkehr der Schweiz eingesetzt werden, zu verzichten. </p>
- Keine zusätzlichen Kosten auf dem Buckel der Fuhrhalter
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss den Vorgaben der Europäischen Union müssen seit dem 15. Juni 2019 alle neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EU) 165/2014 fallen, mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2025 sind im grenzüberschreitenden Verkehr ausschliesslich solche Fahrtschreiber zulässig.</p><p> </p><p>Die Umrüstung verursacht erhebliche Kosten für die Transportunternehmen. Pro Fahrzeug belaufen sich diese auf rund CHF 3’000.–. Für eine Flotte von beispielsweise 50 Fahrzeugen ergibt dies eine Zusatzbelastung von CHF 150’000.– – ohne einen direkt erkennbaren betrieblichen Mehrwert für die Unternehmen. Diese Kosten sind für viele Fuhrhalter kaum tragbar.</p><p> </p><p>Die Übernahme von EU-Recht stellt für die schweizerische Transportbranche bereits eine grosse Herausforderung dar. Es ist daher angezeigt, dass der Bund die Transportunternehmen bei der Umsetzung dieser Vorschriften finanziell unterstützt – etwa durch die Übernahme der Hälfte der Umrüstungskosten.</p><p> </p><p>Zudem besteht keinerlei sachliche Notwendigkeit, auch Fahrzeuge, die ausschliesslich im nationalen Binnenverkehr eingesetzt werden, mit den neuen Fahrtschreibern auszurüsten. Eine solche Pflicht würde die Unternehmen unnötig belasten, ohne dass dies zur Einhaltung internationaler Regelungen beitragen würde.</p><p> </p><p>Aus diesen Gründen soll der Bundesrat verpflichtet werden, einerseits eine finanzielle Entlastung für die betroffenen Unternehmen sicherzustellen und andererseits den administrativen Aufwand sowie die Kosten für rein national tätige Transporteure nicht weiter zu erhöhen.</p><p> </p><p> </p>
- <span><p><span>Motorfahrzeuge müssen mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein, wenn deren Führerinnen und Führer der Chauffeurverordnung unterstehen. Neue Fahrzeuge müssen mit der neusten EU-Fahrtschreiberversion ausgerüstet sein. Die Hersteller passen die Fahrzeugproduktion der EU-Ausrüstungsvorschrift an und bauen standardmässig die neusten Fahrtschreiber ein. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 9. Juni 2023 eine Verordnungsanpassung beschlossen, wonach ab dem 21.</span><span> </span><span>August 2023 in neuen Lastwagen und Reisecars der neue intelligente Fahrtschreiber (GEN2 V2) eingebaut sein muss. Durch die Übernahme der EU-Ausrüstungsvorschriften haben Schweizer Transportunternehmen hindernisfreien Zugang zum EU-Markt für den Personen- und Gütertransport auf der Strasse. Ebenfalls übernommen wurde die Verpflichtung, dass gewisse Lastwagen und Reisecars umgerüstet werden müssen. Die Pflicht gilt, sofern die Fahrzeuge vor dem 23.</span><span> </span><span>August 2023 mit einem früheren Fahrtschreibermodell zugelassen wurden und sie im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU eingesetzt werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Rund neun von zehn in der Schweiz zugelassenen Lastwagen und Sattelschlepper werden ausschliesslich im Inland verwendet. Für sie gilt, wie von der Motion verlangt, schon jetzt und auch künftig keine Umrüstpflicht. Folglich entstehen auch keine entsprechenden Kosten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Aufwand für die Transporteure steht somit in direktem Zusammenhang mit der Umrüstung für die Teilnahme am EU-Transportmarkt. Die mit dem Einsatz von öffentlichen Mitteln zu erzielende Entlastung würde nur den im Ausland tätigen Transportunternehmen zugutekommen. Der Bundesrat erachtet eine finanzielle Unterstützung daher nicht als angezeigt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. den Erwerb und Einbau der von der Europäischen Union geforderten neuen intelligenten Fahrtschreiber für Lastwagen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen;</p><p>2. auf die Einführung eines Obligatoriums für den Einbau dieser Fahrtschreiber in Fahrzeuge, die ausschliesslich im Binnenverkehr der Schweiz eingesetzt werden, zu verzichten. </p>
- Keine zusätzlichen Kosten auf dem Buckel der Fuhrhalter
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