EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft. Massnahmenplan auf Basis der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten

ShortId
25.3909
Id
20253909
Updated
14.11.2025 02:40
Language
de
Title
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft. Massnahmenplan auf Basis der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz war 1876 das erste Land der Welt, das den Wald als lebenswichtige Naturressource schützte. International schreitet die Entwaldung jedoch unvermindert fort. Zwischen 1990 und 2016 gingen weltweit Wälder auf einer Fläche von 1,3 Millionen Quadratkilometern verloren, mit zerstörerischen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, das Klima, die Menschen und die Wirtschaft.&nbsp;<br>Die Schweiz hat mehrere internationale Abkommen und Verpflichtungen zur Verhinderung von Entwaldung unterzeichnet. Trotz dieser Abkommen gehen die weltweite Entwaldung und der Verlust an biologischer Vielfalt nach wie vor mit alarmierendem Tempo voran. Übernimmt die Schweiz für ihren Entwaldungs-Fussabdruck und den damit verbundenen Risiken im Ausland nicht die volle Verantwortung, gefährdet sie ihre Pionierrolle und die langfristige Versorgungssicherheit mit wichtigen Rohstoffen.<br>Im September 2022 hat das Europaparlament die Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden. Auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes, Art. 35e, kann der Bundesrat konkrete Massnahmen ergreifen, um den Entwaldungs-Fussabdruck der Schweiz zu reduzieren. In Anlehnung an die Verordnung des Europaparlaments soll ein Plan mit konkreten Massnahmen ausgearbeitet werden.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach Schweizer Unternehmen möglichst auf nachhaltige Lieferketten achten sollen. Eine entwaldungsfreie Lieferkette ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.</span></p><p><span>Die Schweiz engagiert sich aktiv gegen die globale Entwaldung, zum Beispiel in den internationalen Verhandlungen und Verpflichtungen zu Klima und Biodiversität. Die Holzhandelsverordnung (HHV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.021) ist eine an die bisherigen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) angelehnte Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels.</span></p><p><span>In der EU besteht mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) eine Regelung, die weitergehende Bestimmungen zur Verringerung der globalen Entwaldung beinhaltet. Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Kaffeekapseln, Möbel, Papier oder Autoreifen. Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte in der EU in Verkehr bringen wollen, werden die EUDR einhalten müssen. Somit wirkt sich die EUDR auch auf in der Schweiz hergestellte Produkte aus.</span></p><p><span>Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten, sofern keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist</span><span>. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die EU-Kommission hat im April und Mai 2025 einen delegierten Rechtsakt mit dem Ziel, die Anwendung der EUDR zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, konsultiert. Dessen Verabschiedung ist noch ausstehend. </span><span>Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung der EUDR um ein Jahr und ungeklärter Umsetzungsfragen kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen machen zum Zeitplan sowie zur Frage, wie sich die EUDR auf das Schweizer Recht auswirkt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bund unterstützt die betroffenen Schweizer Branchen und exportierenden Unternehmen weiterhin mit spezifischen Massnahmen (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Bereitstellung von Daten zum Holzschlag). </span><span>Ziel ist, dass die Unternehmen ihren administrativen Aufwand bei der Einhaltung der EUDR minimieren und ihren Entwaldungsfussabdruck reduzieren können. Der Bundesrat wird die Umsetzung der EUDR sowie ihre Auswirkungen auf die globale Entwaldung weiterhin verfolgen und dabei vor allem die Situation der Schweizer Unternehmen beobachten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gründen braucht es aus Sicht des Bundesrates zurzeit keinen zusätzlichen Massnahmenplan. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmeplan auszuarbeiten, um entwaldungsfreie Lieferketten zu garantieren. Die Massnahmen sollen in Anlehnung an die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden ist. Mit dem Umweltschutzgesetz Art. 35e besteht bereits eine gesetzliche Grundlage.&nbsp;</p>
  • EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft. Massnahmenplan auf Basis der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz war 1876 das erste Land der Welt, das den Wald als lebenswichtige Naturressource schützte. International schreitet die Entwaldung jedoch unvermindert fort. Zwischen 1990 und 2016 gingen weltweit Wälder auf einer Fläche von 1,3 Millionen Quadratkilometern verloren, mit zerstörerischen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, das Klima, die Menschen und die Wirtschaft.&nbsp;<br>Die Schweiz hat mehrere internationale Abkommen und Verpflichtungen zur Verhinderung von Entwaldung unterzeichnet. Trotz dieser Abkommen gehen die weltweite Entwaldung und der Verlust an biologischer Vielfalt nach wie vor mit alarmierendem Tempo voran. Übernimmt die Schweiz für ihren Entwaldungs-Fussabdruck und den damit verbundenen Risiken im Ausland nicht die volle Verantwortung, gefährdet sie ihre Pionierrolle und die langfristige Versorgungssicherheit mit wichtigen Rohstoffen.<br>Im September 2022 hat das Europaparlament die Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden. Auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes, Art. 35e, kann der Bundesrat konkrete Massnahmen ergreifen, um den Entwaldungs-Fussabdruck der Schweiz zu reduzieren. In Anlehnung an die Verordnung des Europaparlaments soll ein Plan mit konkreten Massnahmen ausgearbeitet werden.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach Schweizer Unternehmen möglichst auf nachhaltige Lieferketten achten sollen. Eine entwaldungsfreie Lieferkette ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.</span></p><p><span>Die Schweiz engagiert sich aktiv gegen die globale Entwaldung, zum Beispiel in den internationalen Verhandlungen und Verpflichtungen zu Klima und Biodiversität. Die Holzhandelsverordnung (HHV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.021) ist eine an die bisherigen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) angelehnte Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels.</span></p><p><span>In der EU besteht mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) eine Regelung, die weitergehende Bestimmungen zur Verringerung der globalen Entwaldung beinhaltet. Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Kaffeekapseln, Möbel, Papier oder Autoreifen. Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte in der EU in Verkehr bringen wollen, werden die EUDR einhalten müssen. Somit wirkt sich die EUDR auch auf in der Schweiz hergestellte Produkte aus.</span></p><p><span>Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten, sofern keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist</span><span>. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die EU-Kommission hat im April und Mai 2025 einen delegierten Rechtsakt mit dem Ziel, die Anwendung der EUDR zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, konsultiert. Dessen Verabschiedung ist noch ausstehend. </span><span>Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung der EUDR um ein Jahr und ungeklärter Umsetzungsfragen kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen machen zum Zeitplan sowie zur Frage, wie sich die EUDR auf das Schweizer Recht auswirkt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bund unterstützt die betroffenen Schweizer Branchen und exportierenden Unternehmen weiterhin mit spezifischen Massnahmen (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Bereitstellung von Daten zum Holzschlag). </span><span>Ziel ist, dass die Unternehmen ihren administrativen Aufwand bei der Einhaltung der EUDR minimieren und ihren Entwaldungsfussabdruck reduzieren können. Der Bundesrat wird die Umsetzung der EUDR sowie ihre Auswirkungen auf die globale Entwaldung weiterhin verfolgen und dabei vor allem die Situation der Schweizer Unternehmen beobachten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gründen braucht es aus Sicht des Bundesrates zurzeit keinen zusätzlichen Massnahmenplan. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmeplan auszuarbeiten, um entwaldungsfreie Lieferketten zu garantieren. Die Massnahmen sollen in Anlehnung an die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden ist. Mit dem Umweltschutzgesetz Art. 35e besteht bereits eine gesetzliche Grundlage.&nbsp;</p>
    • EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft. Massnahmenplan auf Basis der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten

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