Endlich eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung in den Gustavo-Kantonen. Wie sieht das der Bundesrat?

ShortId
25.3910
Id
20253910
Updated
14.11.2025 02:37
Language
de
Title
Endlich eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung in den Gustavo-Kantonen. Wie sieht das der Bundesrat?
AdditionalIndexing
2846;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den sogenannten Gustavo-Kantonen gibt es keine kantonalen Gebäudeversicherungen, in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden nicht einmal eine Versicherungspflicht.</p><p>&nbsp;</p><p>In Kantonen mit obligatorischer kantonaler Gebäudeversicherung sind die Prämien deutlich tiefer (in Kandersteg bezahlt eine Hauseigentümerin halb so viel wie eine in Blatten), die Gebäude sind zum Neuwert versichert und die Versicherungen investieren einen beträchtlichen Teil der Prämieneinnahmen in Präventionsmassnahmen.</p><p>&nbsp;</p><p>In Kantonen ohne Obligatorium legt der Versicherungsnehmer/Gebäudeeigentümer den Versicherungswert und damit die Prämienhöhe selber fest. Das kann zu einer Unterdeckung und im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, die letztlich unter Umständen die öffentliche Hand belasten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit schwindendem Permafrost werden in Zukunft mehr Hauseigentümer in Gustavo-Kantonen von grossen finanziellen Verlusten bedroht sein.</p><p>Aus Sicht der Bürger:innen/Hauseingentümer:innen stellen sich somit diverse Fragen.</p>
  • <span><p><span>1+2. In den sieben als GUSTAVO-Kantonen bekannten Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) ohne eine kantonale Gebäudeversicherung wird die Funktion der Gebäudeversicherung durch die privaten Versicherungsunternehmen wahrgenommen. In den GUSTAVO-Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden besteht dafür eine Gebäudeversicherungspflicht. Die Elementarschadenversicherung nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>33 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG; SR 961.01) muss dabei zwingend in die Feuerversicherung eingeschlossen werden (kombinierte Feuer- und Elementarschadenversicherung), was die notwendige Solidarität unter den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern, die je nach Ort unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind, weitgehend sicherstellt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Deckungsumfang und Prämientarife der kombinierten Feuer- und Elementarschadenversicherung sind für alle Versicherungsunternehmen einheitlich und verbindlich </span><span>(Artikel 33 Abs. 2 VAG)</span><span>. Der Elementarschadenpool der Versicherer ist für die privaten Versicherungsunternehmen dabei ein wichtiges Instrument, um Elementarschäden mit einer tragbaren Einheitsprämie zu versichern und stellt Solidarität auch unter den Versicherungsunternehmen sicher. Die FINMA ihrerseits genehmigt die vorgelegten Tarife und gewährleistet, dass die Prämien der Elementarschadenversicherung risiko- und kostengerecht sind. </span><span>Im internationalen Vergleich sind die Prämien für die Elementarschadenversicherung in der ganzen Schweiz verhältnismässig tief. Es gibt keine Hinweise darauf, dass in den GUSTAVO-Kantonen die Prämien systematisch höher sind als in Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO; SR 961.011) hat der Bundesrat zudem festgelegt, dass die Elementarschadenversicherung zum vollen Wiederherstellungswert (Vollwert) zu erfolgen hat. Dies stellt sicher, dass die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im Schadenfall vollen Schadenersatz erhalten. </span><span>Private Elementarschadenversicherungen bieten somit auch in den GUSTAVO-Kantonen eine vergleichbare Abdeckung von Elementarschadenrisiken wie in den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das heutige System im Bereich Elementarschadenversicherung führt dazu, dass in der Schweiz ein sehr hoher Anteil aller Gebäude gegen Naturgefahren versichert ist, auch in den Kantonen ohne Versicherungsobligatorium.</span><span></span><span> Dies wird dadurch unterstützt, dass Banken bei der Vergabe einer Hypothek üblicherweise einen Nachweis über eine Elementarschadenversicherung verlangen. Mit Ausnahme des Erdbebenrisikos sind alle wichtigen Risiken ausgehend von Naturgefahren von der kombinierten Feuer- und Elementarschadenversicherung abgesichert. Im Bereich Elementarschadenversicherung bestehen keine Anhaltspunkte für ein Marktversagen. Der Bundesrat sieht entsprechend keinen Handlungsbedarf.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4+5. Die Tätigkeit der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten fällt in die ausschliessliche Regelungskompetenz der Kantone. Eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundes betreffend eine Einführung eines Versicherungsobligatoriums oder einer Pflicht für eine kantonale Gebäudeversicherung würde deshalb eine Verfassungsänderung voraussetzen. Zu berücksichtigen sind zudem bestehende internationale Abkommen, in denen die Schweiz sich verpflichtet hat, den freien Markt im Versicherungsbereich nicht über die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestehenden Bestimmungen zusätzlich einzuschränken. Neben dem Direktversicherungsabkommen mit der EU ist dies auch das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO/GATS). Eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung in den GUSTAVO-Kantonen würde entweder eine Kündigung der entsprechenden Verträge durch die Schweiz oder eine Neuverhandlung der Abkommen voraussetzen, was unerwartete Konsequenzen mit sich bringen würde. Der Bundesrat sieht auch hierzu keinen Handlungsbedarf.</span></p></span>
  • <ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Situation der Hauseigentümer:innen in den Gustavo-Kantonen?<br>&nbsp;</li><li>Ist er der Ansicht, dass Hauseigentümer:innen in Kantonen mit einer kantonalen, obligatorischen Gebäudeversicherung besser gestellt sind (tiefere Prämien, bessere Leistungen, Präventionsmassnahmen)?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Sieht er Handlungsbedarf? Falls nein, warum nicht?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, darauf hinzuwirken, dass die Gustavo-Kantone eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung einführen?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Angesichts der fehlenden Bundeskompetenz in diesem Bereich: Welche gesetzlichen Anpassungen auf Bundesebene könnten dazu führen, dass alle Kantone über eine obligatorische, kantonale Gebäudeversicherung verfügen müssen?&nbsp;<br>&nbsp;<ul style="list-style-type:square;"><li>Ist der Bundesrat bereit, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wird der Bundesrat entsprechende Vorschläge aus dem Rat zu unterstützen?&nbsp;</li></ul></li></ul>
  • Endlich eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung in den Gustavo-Kantonen. Wie sieht das der Bundesrat?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den sogenannten Gustavo-Kantonen gibt es keine kantonalen Gebäudeversicherungen, in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden nicht einmal eine Versicherungspflicht.</p><p>&nbsp;</p><p>In Kantonen mit obligatorischer kantonaler Gebäudeversicherung sind die Prämien deutlich tiefer (in Kandersteg bezahlt eine Hauseigentümerin halb so viel wie eine in Blatten), die Gebäude sind zum Neuwert versichert und die Versicherungen investieren einen beträchtlichen Teil der Prämieneinnahmen in Präventionsmassnahmen.</p><p>&nbsp;</p><p>In Kantonen ohne Obligatorium legt der Versicherungsnehmer/Gebäudeeigentümer den Versicherungswert und damit die Prämienhöhe selber fest. Das kann zu einer Unterdeckung und im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, die letztlich unter Umständen die öffentliche Hand belasten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit schwindendem Permafrost werden in Zukunft mehr Hauseigentümer in Gustavo-Kantonen von grossen finanziellen Verlusten bedroht sein.</p><p>Aus Sicht der Bürger:innen/Hauseingentümer:innen stellen sich somit diverse Fragen.</p>
    • <span><p><span>1+2. In den sieben als GUSTAVO-Kantonen bekannten Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) ohne eine kantonale Gebäudeversicherung wird die Funktion der Gebäudeversicherung durch die privaten Versicherungsunternehmen wahrgenommen. In den GUSTAVO-Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden besteht dafür eine Gebäudeversicherungspflicht. Die Elementarschadenversicherung nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>33 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG; SR 961.01) muss dabei zwingend in die Feuerversicherung eingeschlossen werden (kombinierte Feuer- und Elementarschadenversicherung), was die notwendige Solidarität unter den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern, die je nach Ort unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind, weitgehend sicherstellt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Deckungsumfang und Prämientarife der kombinierten Feuer- und Elementarschadenversicherung sind für alle Versicherungsunternehmen einheitlich und verbindlich </span><span>(Artikel 33 Abs. 2 VAG)</span><span>. Der Elementarschadenpool der Versicherer ist für die privaten Versicherungsunternehmen dabei ein wichtiges Instrument, um Elementarschäden mit einer tragbaren Einheitsprämie zu versichern und stellt Solidarität auch unter den Versicherungsunternehmen sicher. Die FINMA ihrerseits genehmigt die vorgelegten Tarife und gewährleistet, dass die Prämien der Elementarschadenversicherung risiko- und kostengerecht sind. </span><span>Im internationalen Vergleich sind die Prämien für die Elementarschadenversicherung in der ganzen Schweiz verhältnismässig tief. Es gibt keine Hinweise darauf, dass in den GUSTAVO-Kantonen die Prämien systematisch höher sind als in Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO; SR 961.011) hat der Bundesrat zudem festgelegt, dass die Elementarschadenversicherung zum vollen Wiederherstellungswert (Vollwert) zu erfolgen hat. Dies stellt sicher, dass die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im Schadenfall vollen Schadenersatz erhalten. </span><span>Private Elementarschadenversicherungen bieten somit auch in den GUSTAVO-Kantonen eine vergleichbare Abdeckung von Elementarschadenrisiken wie in den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das heutige System im Bereich Elementarschadenversicherung führt dazu, dass in der Schweiz ein sehr hoher Anteil aller Gebäude gegen Naturgefahren versichert ist, auch in den Kantonen ohne Versicherungsobligatorium.</span><span></span><span> Dies wird dadurch unterstützt, dass Banken bei der Vergabe einer Hypothek üblicherweise einen Nachweis über eine Elementarschadenversicherung verlangen. Mit Ausnahme des Erdbebenrisikos sind alle wichtigen Risiken ausgehend von Naturgefahren von der kombinierten Feuer- und Elementarschadenversicherung abgesichert. Im Bereich Elementarschadenversicherung bestehen keine Anhaltspunkte für ein Marktversagen. Der Bundesrat sieht entsprechend keinen Handlungsbedarf.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4+5. Die Tätigkeit der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten fällt in die ausschliessliche Regelungskompetenz der Kantone. Eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundes betreffend eine Einführung eines Versicherungsobligatoriums oder einer Pflicht für eine kantonale Gebäudeversicherung würde deshalb eine Verfassungsänderung voraussetzen. Zu berücksichtigen sind zudem bestehende internationale Abkommen, in denen die Schweiz sich verpflichtet hat, den freien Markt im Versicherungsbereich nicht über die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestehenden Bestimmungen zusätzlich einzuschränken. Neben dem Direktversicherungsabkommen mit der EU ist dies auch das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO/GATS). Eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung in den GUSTAVO-Kantonen würde entweder eine Kündigung der entsprechenden Verträge durch die Schweiz oder eine Neuverhandlung der Abkommen voraussetzen, was unerwartete Konsequenzen mit sich bringen würde. Der Bundesrat sieht auch hierzu keinen Handlungsbedarf.</span></p></span>
    • <ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Situation der Hauseigentümer:innen in den Gustavo-Kantonen?<br>&nbsp;</li><li>Ist er der Ansicht, dass Hauseigentümer:innen in Kantonen mit einer kantonalen, obligatorischen Gebäudeversicherung besser gestellt sind (tiefere Prämien, bessere Leistungen, Präventionsmassnahmen)?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Sieht er Handlungsbedarf? Falls nein, warum nicht?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, darauf hinzuwirken, dass die Gustavo-Kantone eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung einführen?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Angesichts der fehlenden Bundeskompetenz in diesem Bereich: Welche gesetzlichen Anpassungen auf Bundesebene könnten dazu führen, dass alle Kantone über eine obligatorische, kantonale Gebäudeversicherung verfügen müssen?&nbsp;<br>&nbsp;<ul style="list-style-type:square;"><li>Ist der Bundesrat bereit, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wird der Bundesrat entsprechende Vorschläge aus dem Rat zu unterstützen?&nbsp;</li></ul></li></ul>
    • Endlich eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung in den Gustavo-Kantonen. Wie sieht das der Bundesrat?

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