Erweiterung der Nutzungskriterien des Bahninfrastrukturfonds, falls Kantone/Städte zu Teilzahlungen bereit sind
- ShortId
-
25.3911
- Id
-
20253911
- Updated
-
14.11.2025 02:38
- Language
-
de
- Title
-
Erweiterung der Nutzungskriterien des Bahninfrastrukturfonds, falls Kantone/Städte zu Teilzahlungen bereit sind
- AdditionalIndexing
-
48;24;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert der Bund Betrieb, Substanzerhalt sowie Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Ausgenommen sind davon gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur Leistungen für Strecken, die keine ganzjährig bewohnbaren Ortschaften oder keine erheblichen Güteraufkommen erschliessen oder zur Feinerschliessung dienen. <br><br>Obschon etwa Metroprojekte oder S-Bahnen einen namentlichen Anteil zu den festgelegten Zielen des Ausbaus der Infrastruktur leisten, können diese heute nicht im gleichen Masse von den Geldern des Fonds profitieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sind diesbezüglich zu optimieren - mittels Erweiterung der Kriterien zur Verwendung der Gelder des Eisenbahninfrastrukturfonds.<br> </p><p>Mit der Einführung der Möglichkeit einer Teilfinanzierung wird zudem Rücksicht auf die Finanzen des Fonds genommen. Gleichzeitig wird damit anerkannt, dass nicht alle der unterstützenswerten Projekte in gleichem Masse zu den Zielen des BIFs beitragen und dennoch den Anteilen entsprechend finanziert werden sollten. </p>
- <span><p><span>Für die Mitfinanzierung regionaler bzw. lokaler Verkehrsinfrastrukturprojekte durch den Bund existiert bereits das Instrument der Agglomerationsprogramme. Dieses ist gut eingespielt und wird rege genutzt. Für die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr haben 42 Agglomerationen Gesuche eingereicht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Parlament und Volk haben bei der Schaffung des BIF dessen Zweck und Finanzierungsform bewusst festgelegt. In Abgrenzung zur Finanzierung der Agglomerationsprojekte haben sie beschlossen, Eisenbahnprojekte zu hundert Prozent über den Bund zu finanzieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet eine fundierte Prüfung zur Finanzierung der Bahninfrastruktur über den BIF als angebracht. Er hat deshalb das Postulat 25.3710 Zopfi «Optimierung des BIF – Aus weniger mehr herausholen» zur Annahme beantragt. Es wäre jedoch voreilig, die Nutzungskriterien des BIF wie in der Motion gefordert anzupassen, ohne die finanziellen, planerischen, verkehrlichen und politischen Auswirkungen dieser Anpassung aus nationaler Sicht zu analysieren und abzuwägen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt die Nutzungskriterien des Bahninfrastrukturfonds (BIF) aufzulockern. Der Fonds soll dahingehend modifiziert werden, dass zukünftig auch Teilfinanzierungen gesprochen werden können, wenn Kantone und/oder Städte entsprechende Anträge stellen. Damit könnten neu auch Infrastrukturprojekte wie beispielsweise Metroprojekte (Trambahnen auf eigenen Strecken) berücksichtigt werden, die ebenfalls massgeblich zur besseren Erschliessung und Verbindung beitragen, aber heute aufgrund der restriktiven Kriterien des BIF bei der Finanzierung nicht berücksichtigt werden.</p><p> </p>
- Erweiterung der Nutzungskriterien des Bahninfrastrukturfonds, falls Kantone/Städte zu Teilzahlungen bereit sind
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert der Bund Betrieb, Substanzerhalt sowie Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Ausgenommen sind davon gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur Leistungen für Strecken, die keine ganzjährig bewohnbaren Ortschaften oder keine erheblichen Güteraufkommen erschliessen oder zur Feinerschliessung dienen. <br><br>Obschon etwa Metroprojekte oder S-Bahnen einen namentlichen Anteil zu den festgelegten Zielen des Ausbaus der Infrastruktur leisten, können diese heute nicht im gleichen Masse von den Geldern des Fonds profitieren. Die gesetzlichen Bestimmungen sind diesbezüglich zu optimieren - mittels Erweiterung der Kriterien zur Verwendung der Gelder des Eisenbahninfrastrukturfonds.<br> </p><p>Mit der Einführung der Möglichkeit einer Teilfinanzierung wird zudem Rücksicht auf die Finanzen des Fonds genommen. Gleichzeitig wird damit anerkannt, dass nicht alle der unterstützenswerten Projekte in gleichem Masse zu den Zielen des BIFs beitragen und dennoch den Anteilen entsprechend finanziert werden sollten. </p>
- <span><p><span>Für die Mitfinanzierung regionaler bzw. lokaler Verkehrsinfrastrukturprojekte durch den Bund existiert bereits das Instrument der Agglomerationsprogramme. Dieses ist gut eingespielt und wird rege genutzt. Für die fünfte Generation des Programms Agglomerationsverkehr haben 42 Agglomerationen Gesuche eingereicht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Parlament und Volk haben bei der Schaffung des BIF dessen Zweck und Finanzierungsform bewusst festgelegt. In Abgrenzung zur Finanzierung der Agglomerationsprojekte haben sie beschlossen, Eisenbahnprojekte zu hundert Prozent über den Bund zu finanzieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet eine fundierte Prüfung zur Finanzierung der Bahninfrastruktur über den BIF als angebracht. Er hat deshalb das Postulat 25.3710 Zopfi «Optimierung des BIF – Aus weniger mehr herausholen» zur Annahme beantragt. Es wäre jedoch voreilig, die Nutzungskriterien des BIF wie in der Motion gefordert anzupassen, ohne die finanziellen, planerischen, verkehrlichen und politischen Auswirkungen dieser Anpassung aus nationaler Sicht zu analysieren und abzuwägen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt die Nutzungskriterien des Bahninfrastrukturfonds (BIF) aufzulockern. Der Fonds soll dahingehend modifiziert werden, dass zukünftig auch Teilfinanzierungen gesprochen werden können, wenn Kantone und/oder Städte entsprechende Anträge stellen. Damit könnten neu auch Infrastrukturprojekte wie beispielsweise Metroprojekte (Trambahnen auf eigenen Strecken) berücksichtigt werden, die ebenfalls massgeblich zur besseren Erschliessung und Verbindung beitragen, aber heute aufgrund der restriktiven Kriterien des BIF bei der Finanzierung nicht berücksichtigt werden.</p><p> </p>
- Erweiterung der Nutzungskriterien des Bahninfrastrukturfonds, falls Kantone/Städte zu Teilzahlungen bereit sind
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