Für einen sanfteren Umstieg von UKW auf DAB plus
- ShortId
-
25.3912
- Id
-
20253912
- Updated
-
14.11.2025 02:38
- Language
-
de
- Title
-
Für einen sanfteren Umstieg von UKW auf DAB plus
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Befürchtungen der Privatradio-Verbände haben sich bewahrheitet: Seit die SRG ihre Radioverbreitung über UKW Ende 2024 eingestellt hat, sind die Hörerzahlen der öffentlichen Radiosender um rund 25 Prozent gesunken.</p><p> </p><p>Für Radios, die sich vorwiegend über Abgaben finanzieren, ist ein solcher Verlust vielleicht wirtschaftlich tragbar. Ganz anders sieht es bei privaten Radiosendern aus, deren Finanzierung über Werbeeinnahmen erfolgt und somit direkt von der Anzahl der Hörerinnen und Hörer abhängt. Wenn also die momentan auf Ende 2026 festgesetzte Frist für die komplette UKW-Abschaltung beibehalten wird, muss mit weiteren Ausfällen bei den Werbeeinnahmen gerechnet werden, was unweigerlich zu Entlassungen oder sogar zur Schliessung von Privatradiosendern führt.</p><p> </p><p>In der Schweiz hat die UKW-Abschaltung dazu geführt, dass ein grosser Teil der Tessiner Hörerinnen und Hörer (8000) zu italienischen und viele Westschweizer Hörerinnen und Hörer (50 000) zu französischen Programmanbietern gewechselt haben. Auch in der Deutschschweiz gab es eine Verschiebung zu ausländischen Sendern, auch wenn diese aufgrund der sprachlichen Distanz zwischen dem Standarddeutschen und den schweizerdeutschen Dialekten verhältnismässig weniger ausgeprägt war (80 000 Hörerinnen und Hörer). Die Beibehaltung der Frist bis Ende 2026 würde dazu führen, dass hierzulande deutlich mehr ausländische Radioprogramme gehört werden, was die Erfüllung des Auftrags der SRG in Frage stellen würde.</p><p> </p><p>Trotz ihrer intensiven Kommunikationskampagne im Herbst 2024 verlor die SRG rund ein Viertel ihrer Hörerschaft. Es ist daher illusorisch zu glauben, dass eine weitere Kampagne die Schweizerinnen und Schweizer, die noch UKW hören, dazu bewegen könnte, auf eine andere Technologie zu wechseln. Hingegen könnte eine (neue) zusätzliche Frist vor der kompletten UKW-Abschaltung dafür sorgen, dass in der Bevölkerung der Umstieg auf DAB+ auf natürliche Weise erfolgt: Erstens beim Radiohören im Auto, da die Zahl der für DAB+ ausgerüsteten Neuwagen jedes Jahr steigt, zweitens im Haushalt, wenn alte Geräte ersetzt werden müssen, und drittens, weil auch ausländische Sender schrittweise auf DAB+ umstellen.</p><p> </p><p>Es gibt zudem keinen Grund, private Radiosender daran zu hindern, noch einige Jahre länger eine Doppelausstrahlung zu finanzieren.</p>
- <span><p><span>Die Radiobranche hat bereits vor über zehn Jahren den Entscheid gefällt, von UKW auf DAB+ umzustellen. Auf Wunsch der Branche sollte die UKW-Verbreitung spätestens Ende 2024 eingestellt werden. Der Bund hat diesen Prozess gesetzgeberisch begleitet und finanziell bereits mit Mitteln im Umfang von rund 84 Millionen CHF für die Technologieförderung und eine Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung unterstützt. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist ausgeschlossen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2023 hat der Bundesrat auf Wunsch eines Teils der Branche entschieden, die seit 2008 gültigen UKW-Funkkonzessionen letztmalig um zwei Jahre zu verlängern. Damit erhielten die Radioveranstalter die Möglichkeit, den Migrationsprozess von UKW zu Digitalradio mit individuellen Lösungen spätestens Ende 2026 erfolgreich abzuschliessen. Der Marktanteil ausländischer Radioprogramme hat durch die UKW-Abschaltung der SRG nicht markant zugenommen und bleibt mit 5 Prozent relativ stabil.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Mehrheit der Radios, die derzeit noch über eine UKW-Funkkonzession verfügen, sind konzessionierte Veranstalter, die ebenfalls zu einem wesentlichen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden und daher weniger stark auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Die verbleibenden UKW-Radios ohne Leistungsauftrag gehören bis auf wenige Ausnahmen alle einem grösseren Medienkonzern an. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Radionutzung in der Schweiz erfolgt heute grösstenteils digital über DAB+ und das Internet. Vor allem für reine DAB+-Radios, die im Vertrauen auf die angekündigte UKW-Abschaltung investiert haben, ist es wichtig, dass der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt wird und der Bund als zuverlässiger Partner diesen Prozess bis zur Abschaltung 2026 begleitet. Auch die UKW-Radios, die aufgrund des Entscheids des Bundesrats bereits abgeschaltet haben, haben sich darauf verlassen, dass Ende 2026 die UKW-Verbreitung eingestellt wird. Die SRG hat ihre UKW-Verbreitung bereits eingestellt. In der Folge wurden zahlreiche Fahrzeuge entsprechend umgerüstet – wovon auch die Privatradios profitieren können. </span></p><p><span>Es ist jetzt Sache der Privatradios, mit geeigneten Massnahmen den vereinbarten Umstieg auf DAB+ zu begleiten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine erneute Verlängerung der seit 2008 geltenden Funkkonzessionen wäre nicht sachgerecht, da diese seit 2008 bei denselben Veranstaltern liegen. In einem solchen Fall wäre aufgrund der Frequenzknappheit und des fairen Wettbewerbs eine öffentliche Ausschreibung der Frequenzen erforderlich. Zudem wäre eine Änderung der Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums notwendig. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Frist für die UKW-Abschaltung zu verlängern und neue, für die Privatradios wirtschaftlich tragbare Vorschläge für den Umstieg auf DAB+ vorzulegen.</p>
- Für einen sanfteren Umstieg von UKW auf DAB plus
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Befürchtungen der Privatradio-Verbände haben sich bewahrheitet: Seit die SRG ihre Radioverbreitung über UKW Ende 2024 eingestellt hat, sind die Hörerzahlen der öffentlichen Radiosender um rund 25 Prozent gesunken.</p><p> </p><p>Für Radios, die sich vorwiegend über Abgaben finanzieren, ist ein solcher Verlust vielleicht wirtschaftlich tragbar. Ganz anders sieht es bei privaten Radiosendern aus, deren Finanzierung über Werbeeinnahmen erfolgt und somit direkt von der Anzahl der Hörerinnen und Hörer abhängt. Wenn also die momentan auf Ende 2026 festgesetzte Frist für die komplette UKW-Abschaltung beibehalten wird, muss mit weiteren Ausfällen bei den Werbeeinnahmen gerechnet werden, was unweigerlich zu Entlassungen oder sogar zur Schliessung von Privatradiosendern führt.</p><p> </p><p>In der Schweiz hat die UKW-Abschaltung dazu geführt, dass ein grosser Teil der Tessiner Hörerinnen und Hörer (8000) zu italienischen und viele Westschweizer Hörerinnen und Hörer (50 000) zu französischen Programmanbietern gewechselt haben. Auch in der Deutschschweiz gab es eine Verschiebung zu ausländischen Sendern, auch wenn diese aufgrund der sprachlichen Distanz zwischen dem Standarddeutschen und den schweizerdeutschen Dialekten verhältnismässig weniger ausgeprägt war (80 000 Hörerinnen und Hörer). Die Beibehaltung der Frist bis Ende 2026 würde dazu führen, dass hierzulande deutlich mehr ausländische Radioprogramme gehört werden, was die Erfüllung des Auftrags der SRG in Frage stellen würde.</p><p> </p><p>Trotz ihrer intensiven Kommunikationskampagne im Herbst 2024 verlor die SRG rund ein Viertel ihrer Hörerschaft. Es ist daher illusorisch zu glauben, dass eine weitere Kampagne die Schweizerinnen und Schweizer, die noch UKW hören, dazu bewegen könnte, auf eine andere Technologie zu wechseln. Hingegen könnte eine (neue) zusätzliche Frist vor der kompletten UKW-Abschaltung dafür sorgen, dass in der Bevölkerung der Umstieg auf DAB+ auf natürliche Weise erfolgt: Erstens beim Radiohören im Auto, da die Zahl der für DAB+ ausgerüsteten Neuwagen jedes Jahr steigt, zweitens im Haushalt, wenn alte Geräte ersetzt werden müssen, und drittens, weil auch ausländische Sender schrittweise auf DAB+ umstellen.</p><p> </p><p>Es gibt zudem keinen Grund, private Radiosender daran zu hindern, noch einige Jahre länger eine Doppelausstrahlung zu finanzieren.</p>
- <span><p><span>Die Radiobranche hat bereits vor über zehn Jahren den Entscheid gefällt, von UKW auf DAB+ umzustellen. Auf Wunsch der Branche sollte die UKW-Verbreitung spätestens Ende 2024 eingestellt werden. Der Bund hat diesen Prozess gesetzgeberisch begleitet und finanziell bereits mit Mitteln im Umfang von rund 84 Millionen CHF für die Technologieförderung und eine Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung unterstützt. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist ausgeschlossen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2023 hat der Bundesrat auf Wunsch eines Teils der Branche entschieden, die seit 2008 gültigen UKW-Funkkonzessionen letztmalig um zwei Jahre zu verlängern. Damit erhielten die Radioveranstalter die Möglichkeit, den Migrationsprozess von UKW zu Digitalradio mit individuellen Lösungen spätestens Ende 2026 erfolgreich abzuschliessen. Der Marktanteil ausländischer Radioprogramme hat durch die UKW-Abschaltung der SRG nicht markant zugenommen und bleibt mit 5 Prozent relativ stabil.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Mehrheit der Radios, die derzeit noch über eine UKW-Funkkonzession verfügen, sind konzessionierte Veranstalter, die ebenfalls zu einem wesentlichen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden und daher weniger stark auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Die verbleibenden UKW-Radios ohne Leistungsauftrag gehören bis auf wenige Ausnahmen alle einem grösseren Medienkonzern an. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Radionutzung in der Schweiz erfolgt heute grösstenteils digital über DAB+ und das Internet. Vor allem für reine DAB+-Radios, die im Vertrauen auf die angekündigte UKW-Abschaltung investiert haben, ist es wichtig, dass der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt wird und der Bund als zuverlässiger Partner diesen Prozess bis zur Abschaltung 2026 begleitet. Auch die UKW-Radios, die aufgrund des Entscheids des Bundesrats bereits abgeschaltet haben, haben sich darauf verlassen, dass Ende 2026 die UKW-Verbreitung eingestellt wird. Die SRG hat ihre UKW-Verbreitung bereits eingestellt. In der Folge wurden zahlreiche Fahrzeuge entsprechend umgerüstet – wovon auch die Privatradios profitieren können. </span></p><p><span>Es ist jetzt Sache der Privatradios, mit geeigneten Massnahmen den vereinbarten Umstieg auf DAB+ zu begleiten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine erneute Verlängerung der seit 2008 geltenden Funkkonzessionen wäre nicht sachgerecht, da diese seit 2008 bei denselben Veranstaltern liegen. In einem solchen Fall wäre aufgrund der Frequenzknappheit und des fairen Wettbewerbs eine öffentliche Ausschreibung der Frequenzen erforderlich. Zudem wäre eine Änderung der Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums notwendig. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Frist für die UKW-Abschaltung zu verlängern und neue, für die Privatradios wirtschaftlich tragbare Vorschläge für den Umstieg auf DAB+ vorzulegen.</p>
- Für einen sanfteren Umstieg von UKW auf DAB plus
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