Stärkung der landwirtschaftlichen Resilienz durch Förderung einer unabhängigen Datenwertschöpfung

ShortId
25.3916
Id
20253916
Updated
14.11.2025 02:36
Language
de
Title
Stärkung der landwirtschaftlichen Resilienz durch Förderung einer unabhängigen Datenwertschöpfung
AdditionalIndexing
55;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die strategische Bedeutung der Daten der Landwirtinnen und Landwirte – namentlich diejenigen zur Verwaltung, zur Produktion und zur Verwendung der Ressourcen – nimmt immer mehr zu.&nbsp;</p><p>Ein vertrauenswürdiges, marktnahes Datenökosystem ist Voraussetzung dafür, dass innovative Geschäftsmodelle, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen. Staatliche Systeme, die auf eine zentrale Datenspeicherung und -verarbeitung ausgerichtet sind, bergen hingegen das Risiko, dass die Landwirtschaft in ihrer Entwicklung gehemmt und ihr das Potenzial zur Wertschöpfung entzogen wird. Mit dieser Motion wird ein ähnliches Vorgehen gefordert, wie es bereits beim Eisenbahngesetz angewandt wurde, nämlich dass eine Ausnahme vom BGÖ vorgesehen wird. Eine vergleichbare Organisation gibt es mit der Treuhandstelle Milch, die als Vorbild für eine künftige Organisation dienen könnte. Auch dort geht es um schützenswerte Produktionsdaten, das System wird aber sowohl von der Branche als auch von den betroffenen Bundesstellen akzeptiert und erfolgreich umgesetzt.</p><p>Mit einem Leistungsauftrag soll klar definiert werden, welche Funktionalitäten zur korrekten Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nötig sind und wie die Leistungen finanziert werden sollen. Der Vollzug der Vorschriften wird somit gewährleistet, die Daten bleiben aber dennoch im Besitz der Landwirtinnen und Landwirte. Zudem muss in der heute zunehmend digitalisierten Welt ebenfalls die künftige Entwicklung berücksichtigt werden. Entsprechend ist zu prüfen, ob ein ähnliches Vorgehen auch für die Plattform Agridata sinnvoll sein könnte. Gleichzeitig muss im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ die Rolle von Farm-Management-Informationssystemen geklärt werden.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das Informationssystem digiFLUX als nationales, unabhängiges und neutrales Informationssystem entwickelt werden soll. Die Unabhängigkeit und der Neutralität des Systems sind zentrale Elemente zur Nutzung der Chancen, die sich aus der Digitalisierung für die Land- und Ernährungswirtschaft ergeben. Anstelle der in der Motion geforderten Auslagerung einzelner Applikationen des Agrarvollzugs an Dritte, erachtet der Bundesrat für die Umsetzung der Mitteilungspflicht jedoch weiterhin die Entwicklung und den Betrieb einer bundesinternen Lösung als zielführender. Mit agridata.ch erarbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen und der Branche eine Agrardateninfrastruktur, welche einen sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Akteuren des Schweizer Agrar- und Ernährungssektors ermöglichen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der digitalen Plattform digiFLUX setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments gemäss dem Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (AS 2022 263) um. Das Gesetz verpflichtet zur Mitteilung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmittellieferungen an den Bund (Art. 164a und 164b Landwirtschaftsgesetz, LwG, SR 910.1). Es beauftragt explizit den Bund mit dem Betrieb eines zentralen Informationssystems zur Erfassung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche und gewerbliche Verwenderinnen und Verwender sowie durch die öffentliche Hand (165fbis LwG). Zudem beauftragt Artikel 165f LwG das BLW, ein Informationssystem zur Erfassung von Nährstoffverschiebungen in der Landwirtschaft zu betreiben. Am 1. Juli 2025 wurde der Teil «Mitteilungspflicht Handel» von digiFLUX produktiv gesetzt. Damit wurde die Pionierphase für diesen Teil gestartet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat zusammen mit den Entwicklern und dem ISCeco als Betreiber der Plattform in den letzten Jahren umfassendes Know-how aufgebaut. Eine Auslagerung von digiFLUX an eine externe Organisation widerspräche nicht nur dem Gesetzesauftrag, sondern würde auch zu Know-how-Verlusten sowie zusätzlichen Kosten für den Bund führen. Davon ausgehend, dass bereits entwickelte Softwarebestandteile migriert werden müssten, würden Kosten von schätzungsweise 3-4 Millionen Franken anfallen (inkl. </span><em><span>sunk costs</span></em><span>, also bereits entstandene Kosten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, weil digiFLUX bereits produktiv ist). Hinzu kämen erhebliche Kosten für eine WTO-Neuausschreibung. Es bestünde zudem ein beträchtliches Risiko, dass die Kosten für den externen Betrieb von digiFLUX höher sind als bei der heutigen Lösung mit der bundesinternen Betreiberin ISCeco. Weiter wäre bei einer Auslagerung mit Zeitverzögerungen bis zur Inbetriebnahme von 2-3 Jahren zu rechnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ, SR 152.3) haben alle Personen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, solange keine schutzwürdigen Interessen einer Einsichtnahme entgegenstehen (Art. 7 – 9 BGÖ). Für Umweltinformationen gilt das Öffentlichkeitsprinzip auch aufgrund der Aarhus Konvention (SR 0.814.07) sowie des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01). Das Einsichtsrecht nach Artikel 10g Absatz 3 USG besteht auch bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privaten Stellen mit Vollzugsaufgaben, unabhängig davon, ob sie Teil der Bundesverwaltung sind oder nicht. Ausserdem ist die Ausgangslage nicht mit der Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips im Eisenbahngesetz, bei welcher es um Geheimhaltungsbedürfnisse im Kontext von Sicherheitskontrollen geht, vergleichbar. Gleichzeitig unterliegt der Bund im Bereich Datenschutz durch den IKT-Grundschutz den strengsten regulatorischen Vorgaben. Das BLW ist als Verwaltungseinheit des Bundes verpflichtet, die öffentlichen Interessen zu wahren und die privaten Interessen zu schützen. Bei einem Betrieb von digiFLUX durch eine externe Organisation, die ganz oder teilweise in privatem Besitz ist, stellt sich die Frage von Interessenkonflikten und der gesellschaftlichen Akzeptanz.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Parlament hat die von der WAK-S abgeänderte Motion Kolly 24.3078 einstimmig angenommen. Im Rahmen deren Umsetzung wird die Anpassung des Namens des Informationssystems digiFLUX geprüft (inkl. Kostenauswirkungen). Auf der technischen Ebene ist darauf hinzuweisen, dass digiFLUX kein umfassendes Farm-Management-System (FMIS) ist. digiFLUX ist eine webbasierte Softwarelösung, die es ermöglicht, den Parlamentsauftrag zur Mitteilungspflicht einfach und effizient umzusetzen. Ziel ist es, eine möglichst automatisierte Erfüllung der Mitteilungspflicht zu ermöglichen. Einmal in digiFLUX gespeicherte Daten werden nur unter Zustimmung der Datenproduzenten (z.B. Landwirtinnen und Landwirte) oder aufgrund einer entsprechenden rechtlichen Grundlage weitergegeben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>agridata.ch wird die technologische Infrastruktur sein, die künftig den sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Akteuren des Schweizer Agrar- und Ernährungssektors ermöglichen wird. Die Teilnahme von Datenanbietern, Datenbezügern und Datenproduzenten (Landwirtinnen und Landwirten) ist freiwillig. Mit agridata.ch wird der Datenraum für den Schweizer Agrar- und Ernährungssektor geschaffen, um die Interoperabilität und damit das Once-Only Prinzip umzusetzen. Die Daten bleiben dezentral bei den jeweiligen Datenanbietern und -bezügern gespeichert. Die vorgesehene Trägerschaft, bestehend aus Bund und Kantonen, hat keinen Zugriff auf die über agridata.ch übermittelten Daten. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt. Die neutrale Rolle der Trägerschaft ist ein zentraler Erfolgsfaktor in Datenräumen und erhöht das Vertrauen und die Akzeptanz in die Plattform. Mit agridata.ch wird den Landwirtinnen und Landwirten die digitale Selbstbestimmung über ihre Daten ermöglicht. Das Einverständnis zur Datenübermittlung erfolgt durch die Datenproduzenten selbst und ist ein zentraler Bestandteil der Plattform. Die Dienstleistung für den Betrieb der Plattform wird öffentlich ausgeschrieben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Arbeiten am Datenraum für den Agrar- und Ernährungssektor erfolgen entlang dem vom Bundesrat am 8. Dezember 2023 verabschiedeten Zielbild für das Datenökosystem Schweiz und werden mit dem Vorhaben «Datenökosystem Schweiz» sowie weiteren Datenraumvor-haben (Gesundheit, Mobilität etc.) abgestimmt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass das Farm-Management-Informationssystem digiFLUX und der Nährstoffbilanz-Rechner klar in einer vom Agrarsektor getragenen nationalen, neutralen und unabhängigen Dateninfrastruktur entwickelt werden. Dazu soll das System umbenannt und an eine neutrale und unabhängige Organisation übertragen werden, die nicht dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ; SR 152.3) unterstellt ist. Die Funktionalitäten des Systems müssen sich auf den gesetzlichen Auftrag beschränken und der Betrieb muss mittels Leistungsauftrag finanziert werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob sich dieses Verfahren auch für die Plattform Agridata eignen würde.</p>
  • Stärkung der landwirtschaftlichen Resilienz durch Förderung einer unabhängigen Datenwertschöpfung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die strategische Bedeutung der Daten der Landwirtinnen und Landwirte – namentlich diejenigen zur Verwaltung, zur Produktion und zur Verwendung der Ressourcen – nimmt immer mehr zu.&nbsp;</p><p>Ein vertrauenswürdiges, marktnahes Datenökosystem ist Voraussetzung dafür, dass innovative Geschäftsmodelle, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen. Staatliche Systeme, die auf eine zentrale Datenspeicherung und -verarbeitung ausgerichtet sind, bergen hingegen das Risiko, dass die Landwirtschaft in ihrer Entwicklung gehemmt und ihr das Potenzial zur Wertschöpfung entzogen wird. Mit dieser Motion wird ein ähnliches Vorgehen gefordert, wie es bereits beim Eisenbahngesetz angewandt wurde, nämlich dass eine Ausnahme vom BGÖ vorgesehen wird. Eine vergleichbare Organisation gibt es mit der Treuhandstelle Milch, die als Vorbild für eine künftige Organisation dienen könnte. Auch dort geht es um schützenswerte Produktionsdaten, das System wird aber sowohl von der Branche als auch von den betroffenen Bundesstellen akzeptiert und erfolgreich umgesetzt.</p><p>Mit einem Leistungsauftrag soll klar definiert werden, welche Funktionalitäten zur korrekten Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nötig sind und wie die Leistungen finanziert werden sollen. Der Vollzug der Vorschriften wird somit gewährleistet, die Daten bleiben aber dennoch im Besitz der Landwirtinnen und Landwirte. Zudem muss in der heute zunehmend digitalisierten Welt ebenfalls die künftige Entwicklung berücksichtigt werden. Entsprechend ist zu prüfen, ob ein ähnliches Vorgehen auch für die Plattform Agridata sinnvoll sein könnte. Gleichzeitig muss im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ die Rolle von Farm-Management-Informationssystemen geklärt werden.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das Informationssystem digiFLUX als nationales, unabhängiges und neutrales Informationssystem entwickelt werden soll. Die Unabhängigkeit und der Neutralität des Systems sind zentrale Elemente zur Nutzung der Chancen, die sich aus der Digitalisierung für die Land- und Ernährungswirtschaft ergeben. Anstelle der in der Motion geforderten Auslagerung einzelner Applikationen des Agrarvollzugs an Dritte, erachtet der Bundesrat für die Umsetzung der Mitteilungspflicht jedoch weiterhin die Entwicklung und den Betrieb einer bundesinternen Lösung als zielführender. Mit agridata.ch erarbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen und der Branche eine Agrardateninfrastruktur, welche einen sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Akteuren des Schweizer Agrar- und Ernährungssektors ermöglichen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der digitalen Plattform digiFLUX setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments gemäss dem Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (AS 2022 263) um. Das Gesetz verpflichtet zur Mitteilung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmittellieferungen an den Bund (Art. 164a und 164b Landwirtschaftsgesetz, LwG, SR 910.1). Es beauftragt explizit den Bund mit dem Betrieb eines zentralen Informationssystems zur Erfassung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche und gewerbliche Verwenderinnen und Verwender sowie durch die öffentliche Hand (165fbis LwG). Zudem beauftragt Artikel 165f LwG das BLW, ein Informationssystem zur Erfassung von Nährstoffverschiebungen in der Landwirtschaft zu betreiben. Am 1. Juli 2025 wurde der Teil «Mitteilungspflicht Handel» von digiFLUX produktiv gesetzt. Damit wurde die Pionierphase für diesen Teil gestartet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat zusammen mit den Entwicklern und dem ISCeco als Betreiber der Plattform in den letzten Jahren umfassendes Know-how aufgebaut. Eine Auslagerung von digiFLUX an eine externe Organisation widerspräche nicht nur dem Gesetzesauftrag, sondern würde auch zu Know-how-Verlusten sowie zusätzlichen Kosten für den Bund führen. Davon ausgehend, dass bereits entwickelte Softwarebestandteile migriert werden müssten, würden Kosten von schätzungsweise 3-4 Millionen Franken anfallen (inkl. </span><em><span>sunk costs</span></em><span>, also bereits entstandene Kosten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, weil digiFLUX bereits produktiv ist). Hinzu kämen erhebliche Kosten für eine WTO-Neuausschreibung. Es bestünde zudem ein beträchtliches Risiko, dass die Kosten für den externen Betrieb von digiFLUX höher sind als bei der heutigen Lösung mit der bundesinternen Betreiberin ISCeco. Weiter wäre bei einer Auslagerung mit Zeitverzögerungen bis zur Inbetriebnahme von 2-3 Jahren zu rechnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ, SR 152.3) haben alle Personen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, solange keine schutzwürdigen Interessen einer Einsichtnahme entgegenstehen (Art. 7 – 9 BGÖ). Für Umweltinformationen gilt das Öffentlichkeitsprinzip auch aufgrund der Aarhus Konvention (SR 0.814.07) sowie des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01). Das Einsichtsrecht nach Artikel 10g Absatz 3 USG besteht auch bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privaten Stellen mit Vollzugsaufgaben, unabhängig davon, ob sie Teil der Bundesverwaltung sind oder nicht. Ausserdem ist die Ausgangslage nicht mit der Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips im Eisenbahngesetz, bei welcher es um Geheimhaltungsbedürfnisse im Kontext von Sicherheitskontrollen geht, vergleichbar. Gleichzeitig unterliegt der Bund im Bereich Datenschutz durch den IKT-Grundschutz den strengsten regulatorischen Vorgaben. Das BLW ist als Verwaltungseinheit des Bundes verpflichtet, die öffentlichen Interessen zu wahren und die privaten Interessen zu schützen. Bei einem Betrieb von digiFLUX durch eine externe Organisation, die ganz oder teilweise in privatem Besitz ist, stellt sich die Frage von Interessenkonflikten und der gesellschaftlichen Akzeptanz.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Parlament hat die von der WAK-S abgeänderte Motion Kolly 24.3078 einstimmig angenommen. Im Rahmen deren Umsetzung wird die Anpassung des Namens des Informationssystems digiFLUX geprüft (inkl. Kostenauswirkungen). Auf der technischen Ebene ist darauf hinzuweisen, dass digiFLUX kein umfassendes Farm-Management-System (FMIS) ist. digiFLUX ist eine webbasierte Softwarelösung, die es ermöglicht, den Parlamentsauftrag zur Mitteilungspflicht einfach und effizient umzusetzen. Ziel ist es, eine möglichst automatisierte Erfüllung der Mitteilungspflicht zu ermöglichen. Einmal in digiFLUX gespeicherte Daten werden nur unter Zustimmung der Datenproduzenten (z.B. Landwirtinnen und Landwirte) oder aufgrund einer entsprechenden rechtlichen Grundlage weitergegeben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>agridata.ch wird die technologische Infrastruktur sein, die künftig den sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Akteuren des Schweizer Agrar- und Ernährungssektors ermöglichen wird. Die Teilnahme von Datenanbietern, Datenbezügern und Datenproduzenten (Landwirtinnen und Landwirten) ist freiwillig. Mit agridata.ch wird der Datenraum für den Schweizer Agrar- und Ernährungssektor geschaffen, um die Interoperabilität und damit das Once-Only Prinzip umzusetzen. Die Daten bleiben dezentral bei den jeweiligen Datenanbietern und -bezügern gespeichert. Die vorgesehene Trägerschaft, bestehend aus Bund und Kantonen, hat keinen Zugriff auf die über agridata.ch übermittelten Daten. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt. Die neutrale Rolle der Trägerschaft ist ein zentraler Erfolgsfaktor in Datenräumen und erhöht das Vertrauen und die Akzeptanz in die Plattform. Mit agridata.ch wird den Landwirtinnen und Landwirten die digitale Selbstbestimmung über ihre Daten ermöglicht. Das Einverständnis zur Datenübermittlung erfolgt durch die Datenproduzenten selbst und ist ein zentraler Bestandteil der Plattform. Die Dienstleistung für den Betrieb der Plattform wird öffentlich ausgeschrieben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Arbeiten am Datenraum für den Agrar- und Ernährungssektor erfolgen entlang dem vom Bundesrat am 8. Dezember 2023 verabschiedeten Zielbild für das Datenökosystem Schweiz und werden mit dem Vorhaben «Datenökosystem Schweiz» sowie weiteren Datenraumvor-haben (Gesundheit, Mobilität etc.) abgestimmt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass das Farm-Management-Informationssystem digiFLUX und der Nährstoffbilanz-Rechner klar in einer vom Agrarsektor getragenen nationalen, neutralen und unabhängigen Dateninfrastruktur entwickelt werden. Dazu soll das System umbenannt und an eine neutrale und unabhängige Organisation übertragen werden, die nicht dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ; SR 152.3) unterstellt ist. Die Funktionalitäten des Systems müssen sich auf den gesetzlichen Auftrag beschränken und der Betrieb muss mittels Leistungsauftrag finanziert werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob sich dieses Verfahren auch für die Plattform Agridata eignen würde.</p>
    • Stärkung der landwirtschaftlichen Resilienz durch Förderung einer unabhängigen Datenwertschöpfung

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