Verbindlichere Integration von Familienangehörigen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen
- ShortId
-
25.3921
- Id
-
20253921
- Updated
-
14.11.2025 02:42
- Language
-
de
- Title
-
Verbindlichere Integration von Familienangehörigen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen
- AdditionalIndexing
-
28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In einem Bericht sollen die Herausforderungen für alle Angehörigen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen, analysiert, die mögliche Integrationsansätze im Sinne eines best-practice-Vergleiches dargelegt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden.</p><p>Mit Ausnahme von Familienangehörigen von anerkannten Flüchtlingen, welche in deren Flüchtlingseigenschaft einbezogen werden, werden Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz kommen, nicht von der Integrationsagenda erfasst. Die Integration von Familienangehörigen von vorläufig Aufgenommenen oder Zugewanderten über die Personenfreizügigkeit, darunter fallen auch sogenannte Expats, ist so von den eigenen Möglichkeiten und Ressourcen sowie von den vorhandenen Angeboten der Wohngemeinde abhängig. Der Zugang zu Sprachkursen oder Beratung zu Aus- und Weiterbildung bleiben so Vielen verwehrt.</p><p>Eine erfolgreiche Integration beginnt am Tag der Einreise. Während schulpflichtige Kinder häufig Zugang zu Sprach- und Integrationskursen haben, gilt das für die Ehepartner:innen und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nicht. Zur Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erschien bereits eine Studie, die die Situation analysierte und wichtigen Handlungsbedarf auswies.<a href="#_ftn1">[1]</a> Für Ehepartner:innen, insbesondere aber für Frauen, fehlt derzeit eine solche Auslegeordnung sowie ein geschlechts- und altersspezifischer Ansatz der Integration. Bei anerkannten Flüchtlingen ist ausserdem unklar, inwiefern sie von den Integrationsmassnahmen tatsächlich profitieren und inwiefern Hürden bestehen.</p><p>Eine verbindlichere Integrationslösung wäre für alle Beteiligten die bessere und nachhaltigere Variante: Für die betroffenen Personen, die sich selbständig in der Schweiz zurechtfinden und mehr soziale Teilhabe erleben, für die Wirtschaft, die neues inländisches Arbeitskräftepotential einfacher erschliessen kann und nicht zuletzt auch für das Zusammenleben als Gesellschaft.<br> </p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> https://www.iiz.ch/de/themen/spaet-zugewanderte-jugendliche-und-junge-erwachsene-34#das-projekt</p>
- <span><p><span>Mit Ausnahme des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und Schweizerinnen und Schweizern ist die Zulassung der Ehepartnerin oder des Ehepartners und der ledigen Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich an die Erfüllung konkreter Integrationskriterien nach Art. 58a des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und die Ausländer und über die Integration (SR 142.20; AIG) geknüpft. Der Familiennachzug ist beispielsweise nur möglich, wenn keine Sozialhilfeabhängigkeit vorliegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Personen, welche im Familiennachzug eingereist sind, gehören gemäss Art. 21a AIG zum inländischen Arbeitskräftepotenzial. Die Integration in die Gesellschaft ist sowohl für die betroffenen Personen wie auch für die Schweiz wichtig. Der Bundesrat hat am 15. März 2024 den Bericht «Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» verabschiedet. Gegenstand des Berichts ist unter anderem, ob die bestehenden Massnahmen zur Ausschöpfung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ausreichend sind. Der Bericht bestätigt den Bedarf nach gezielten Massnahmen bei Personen, die im Familiennachzug eingereist sind, insbesondere bei Frauen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts hat der Bundesrat das EJPD im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» am 29. Januar 2025 beauftragt, ein Pilotprogramm (2026-2028) zur verbesserten Integration von Personen im Familiennachzug zu lancieren, welche im Heimatland einen vergleichbaren Abschluss auf Sekundarstufe II und höher erreicht haben. Das Pilotprogramm ergänzt das Bundesprogramm Integrationsvorlehre (INVOL), welche Personen ohne postobligatorische Ausbildung zur Zielgruppe hat und seit 2018 umgesetzt wird. Die INVOL richtet sich auch an Personen im Familiennachzug. Das neue Pilotprogramm wird unter Einbindung der Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie der Kantone umgesetzt und ist vorerst auf die Laufzeit 2026-2028 beschränkt. Ausserdem hat der Bundesrat das EJPD am 25. Juni 2025 beauftragt, bis Ende Januar 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Meldepflicht für Personen aus dem Familiennachzug mit Beratungsbedarf vorzulegen. Die kantonalen Migrationsämter und kommunalen Einwohnerdienste sollen verpflichtet werden, diese Personen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) zu melden. Dadurch soll die berufliche Integration von Personen im Familiennachzug ausserhalb des Asylbereichs verbessert werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Hinsichtlich der Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen bestehen seit 2019 die Vorgaben der Integrationsagenda Schweiz (www.admin.ch > Integration & Einbürgerung > Integrationsförderung > Kantonale Integrationsprogramme und Integrationsagenda > Integrationsagenda Schweiz)</span><span>. Diese gelten auch für die Personen, die im Familiennachzug einreisen. Der Ständerat hat am 16. Juni 2025 das Postulat 25.3129 Z’Graggen «Verbindlichkeit von Integrationsmassnahmen für Geflüchtete erhöhen» an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat fordert mehr Verbindlichkeit bei der Integration insbesondere von geflüchteten Frauen und jungen Erwachsenen. Der Postulatsbericht wird auch die Integration von Geflüchteten vertiefen, welche im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aufgrund des geltenden Rechts und der laufenden Massnahmen sowie des bereits vorliegenden Berichts «Gesamtschau zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats bereits als erfüllt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie die Integration von Ehepartner:innen und Kindern, die im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gekommen sind, verbessert werden kann. Dabei sind alle Formen des Familiennachzuges, die im AsylG und im AIG vorgesehen sind, zu berücksichtigen.</p>
- Verbindlichere Integration von Familienangehörigen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In einem Bericht sollen die Herausforderungen für alle Angehörigen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen, analysiert, die mögliche Integrationsansätze im Sinne eines best-practice-Vergleiches dargelegt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden.</p><p>Mit Ausnahme von Familienangehörigen von anerkannten Flüchtlingen, welche in deren Flüchtlingseigenschaft einbezogen werden, werden Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz kommen, nicht von der Integrationsagenda erfasst. Die Integration von Familienangehörigen von vorläufig Aufgenommenen oder Zugewanderten über die Personenfreizügigkeit, darunter fallen auch sogenannte Expats, ist so von den eigenen Möglichkeiten und Ressourcen sowie von den vorhandenen Angeboten der Wohngemeinde abhängig. Der Zugang zu Sprachkursen oder Beratung zu Aus- und Weiterbildung bleiben so Vielen verwehrt.</p><p>Eine erfolgreiche Integration beginnt am Tag der Einreise. Während schulpflichtige Kinder häufig Zugang zu Sprach- und Integrationskursen haben, gilt das für die Ehepartner:innen und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nicht. Zur Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erschien bereits eine Studie, die die Situation analysierte und wichtigen Handlungsbedarf auswies.<a href="#_ftn1">[1]</a> Für Ehepartner:innen, insbesondere aber für Frauen, fehlt derzeit eine solche Auslegeordnung sowie ein geschlechts- und altersspezifischer Ansatz der Integration. Bei anerkannten Flüchtlingen ist ausserdem unklar, inwiefern sie von den Integrationsmassnahmen tatsächlich profitieren und inwiefern Hürden bestehen.</p><p>Eine verbindlichere Integrationslösung wäre für alle Beteiligten die bessere und nachhaltigere Variante: Für die betroffenen Personen, die sich selbständig in der Schweiz zurechtfinden und mehr soziale Teilhabe erleben, für die Wirtschaft, die neues inländisches Arbeitskräftepotential einfacher erschliessen kann und nicht zuletzt auch für das Zusammenleben als Gesellschaft.<br> </p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> https://www.iiz.ch/de/themen/spaet-zugewanderte-jugendliche-und-junge-erwachsene-34#das-projekt</p>
- <span><p><span>Mit Ausnahme des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und Schweizerinnen und Schweizern ist die Zulassung der Ehepartnerin oder des Ehepartners und der ledigen Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich an die Erfüllung konkreter Integrationskriterien nach Art. 58a des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und die Ausländer und über die Integration (SR 142.20; AIG) geknüpft. Der Familiennachzug ist beispielsweise nur möglich, wenn keine Sozialhilfeabhängigkeit vorliegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Personen, welche im Familiennachzug eingereist sind, gehören gemäss Art. 21a AIG zum inländischen Arbeitskräftepotenzial. Die Integration in die Gesellschaft ist sowohl für die betroffenen Personen wie auch für die Schweiz wichtig. Der Bundesrat hat am 15. März 2024 den Bericht «Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» verabschiedet. Gegenstand des Berichts ist unter anderem, ob die bestehenden Massnahmen zur Ausschöpfung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ausreichend sind. Der Bericht bestätigt den Bedarf nach gezielten Massnahmen bei Personen, die im Familiennachzug eingereist sind, insbesondere bei Frauen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts hat der Bundesrat das EJPD im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» am 29. Januar 2025 beauftragt, ein Pilotprogramm (2026-2028) zur verbesserten Integration von Personen im Familiennachzug zu lancieren, welche im Heimatland einen vergleichbaren Abschluss auf Sekundarstufe II und höher erreicht haben. Das Pilotprogramm ergänzt das Bundesprogramm Integrationsvorlehre (INVOL), welche Personen ohne postobligatorische Ausbildung zur Zielgruppe hat und seit 2018 umgesetzt wird. Die INVOL richtet sich auch an Personen im Familiennachzug. Das neue Pilotprogramm wird unter Einbindung der Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie der Kantone umgesetzt und ist vorerst auf die Laufzeit 2026-2028 beschränkt. Ausserdem hat der Bundesrat das EJPD am 25. Juni 2025 beauftragt, bis Ende Januar 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Meldepflicht für Personen aus dem Familiennachzug mit Beratungsbedarf vorzulegen. Die kantonalen Migrationsämter und kommunalen Einwohnerdienste sollen verpflichtet werden, diese Personen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) zu melden. Dadurch soll die berufliche Integration von Personen im Familiennachzug ausserhalb des Asylbereichs verbessert werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Hinsichtlich der Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen bestehen seit 2019 die Vorgaben der Integrationsagenda Schweiz (www.admin.ch > Integration & Einbürgerung > Integrationsförderung > Kantonale Integrationsprogramme und Integrationsagenda > Integrationsagenda Schweiz)</span><span>. Diese gelten auch für die Personen, die im Familiennachzug einreisen. Der Ständerat hat am 16. Juni 2025 das Postulat 25.3129 Z’Graggen «Verbindlichkeit von Integrationsmassnahmen für Geflüchtete erhöhen» an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat fordert mehr Verbindlichkeit bei der Integration insbesondere von geflüchteten Frauen und jungen Erwachsenen. Der Postulatsbericht wird auch die Integration von Geflüchteten vertiefen, welche im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aufgrund des geltenden Rechts und der laufenden Massnahmen sowie des bereits vorliegenden Berichts «Gesamtschau zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats bereits als erfüllt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie die Integration von Ehepartner:innen und Kindern, die im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gekommen sind, verbessert werden kann. Dabei sind alle Formen des Familiennachzuges, die im AsylG und im AIG vorgesehen sind, zu berücksichtigen.</p>
- Verbindlichere Integration von Familienangehörigen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen
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