Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum und nationale Glaubwürdigkeit
- ShortId
-
25.3925
- Id
-
20253925
- Updated
-
14.11.2025 02:40
- Language
-
de
- Title
-
Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum und nationale Glaubwürdigkeit
- AdditionalIndexing
-
52;15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Obwohl die Schweiz sich auf internationaler Ebene stark für ein verbindliches Plastikabkommen einsetzt, mangelt es auf nationaler Ebene weiterhin an konsequenten Massnahmen. Eine entsprechende Motion (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234174">23.4174</a>) Schneider Schüttel Ursula «Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum» wird in Kürze unbehandelt abgeschrieben, ohne dass es in der Zwischenzeit Verbesserungen gegeben hätte.</p><p> </p><p>Bundesverfassung und Umweltschutzgesetz USG erlauben Einschränkungen bis hin zu Verboten bei umweltschädlichen Produkten, insbesondere solchen mit kurzer Lebensdauer. Die Schweiz setzt sich international im Rahmen des Intergovernmental Negotiating Committee (INC) und als Mitglied der High Ambition Coalition to End Plastic Pollution (HAC) zudem für ein wirksames globales Plastik-Abkommen aktiv für strengere Massnahmen gegen Plastikverschmutzung ein. Die nächste Verhandlungsrunde des UN-Plastikabkommens wird hierzulande ausgerichtet. Gleichzeitig verzichtet der Bundesrat aber nach wie vor konsequent darauf, national in seinem Einflussbereich griffige Massnahmen zur Reduktion von Plastikmüll zu ergreifen. Dies, obwohl er sich laut seiner Antwort vom 14. August 2024 auf die Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243434">24.3434</a> bereits grundsätzlich zur schrittweisen Eliminierung von Kunststoffen mit problematischen chemischen Zusätzen sowie Mikroplastik z.B. in Kosmetika bekannt hat.</p><p> </p><p>Die Umweltbelastung durch vermeidbaren Plastikabfall sowie Littering ist weiterhin hoch, insbesondere durch Einwegkunststoffe. Das bisherige freiwillige Engagement der Branchen bleibt ungenügend, ein Monitoring scheint weitgehend zu fehlen. Die Motion zielt darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Schweizer Umweltpolitik zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und unnötige Umweltbelastung zu verhindern. Die gesetzlichen Grundlagen bestehen – es braucht nun die Umsetzung.</p>
- <span><p><span>Die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot, eine Einschränkung oder auch mildere Massnahmen zur Reduktion von bestimmten kurzlebigen Einwegprodukten aus Kunststoff sind mit Artikel 30</span><em><span>a</span></em><span> sowie 35</span><em><span>i</span></em><span> Umweltschutzgesetz (USG, SR</span><span> </span><span>814.01) vorhanden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur Umsetzung der Motion Dobler (20.3695) «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» sowie auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der parlamentarischen Initiative (20.433) «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» befindet sich zurzeit eine Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR</span><span> </span><span>814.621) in der Vernehmlassung. Diese sieht unter anderem Leitplanken für eine schweizweit flächendeckende Sammlung und das Recycling von Einwegverpackungen aus Kunststoff und Getränkekartons vor. Zudem hat das Parlament im Frühling 2024 entschieden, eine schweizweit einheitliche Littering-Busse einzuführen. Die dazugehörige Verordnung befindet sich zurzeit ebenfalls in der Vernehmlassung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die bestehenden und geplanten Bestimmungen tragen dazu bei, den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung durch Kunststoffe (bspw. infolge Littering oder Mikroplastik) zu reduzieren. Der Bundesrat will die laufenden Vernehmlassungen abwarten, bevor er weitere Massnahmen prüft.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG sowie den Art. 35i USG) Ausführungsbestimmungen für eine Mehrwegabgabepflicht oder Verbote im Take-away-Bereich (Unterwegkonsum) beim Gebrauch von Kunststoffprodukten wie Einweggeschirr, Plastikbesteck, Trinkhalmen, Rührstäbchen sowie Plastiksäcken zu erlassen.</p>
- Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum und nationale Glaubwürdigkeit
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Obwohl die Schweiz sich auf internationaler Ebene stark für ein verbindliches Plastikabkommen einsetzt, mangelt es auf nationaler Ebene weiterhin an konsequenten Massnahmen. Eine entsprechende Motion (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234174">23.4174</a>) Schneider Schüttel Ursula «Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum» wird in Kürze unbehandelt abgeschrieben, ohne dass es in der Zwischenzeit Verbesserungen gegeben hätte.</p><p> </p><p>Bundesverfassung und Umweltschutzgesetz USG erlauben Einschränkungen bis hin zu Verboten bei umweltschädlichen Produkten, insbesondere solchen mit kurzer Lebensdauer. Die Schweiz setzt sich international im Rahmen des Intergovernmental Negotiating Committee (INC) und als Mitglied der High Ambition Coalition to End Plastic Pollution (HAC) zudem für ein wirksames globales Plastik-Abkommen aktiv für strengere Massnahmen gegen Plastikverschmutzung ein. Die nächste Verhandlungsrunde des UN-Plastikabkommens wird hierzulande ausgerichtet. Gleichzeitig verzichtet der Bundesrat aber nach wie vor konsequent darauf, national in seinem Einflussbereich griffige Massnahmen zur Reduktion von Plastikmüll zu ergreifen. Dies, obwohl er sich laut seiner Antwort vom 14. August 2024 auf die Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243434">24.3434</a> bereits grundsätzlich zur schrittweisen Eliminierung von Kunststoffen mit problematischen chemischen Zusätzen sowie Mikroplastik z.B. in Kosmetika bekannt hat.</p><p> </p><p>Die Umweltbelastung durch vermeidbaren Plastikabfall sowie Littering ist weiterhin hoch, insbesondere durch Einwegkunststoffe. Das bisherige freiwillige Engagement der Branchen bleibt ungenügend, ein Monitoring scheint weitgehend zu fehlen. Die Motion zielt darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Schweizer Umweltpolitik zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und unnötige Umweltbelastung zu verhindern. Die gesetzlichen Grundlagen bestehen – es braucht nun die Umsetzung.</p>
- <span><p><span>Die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot, eine Einschränkung oder auch mildere Massnahmen zur Reduktion von bestimmten kurzlebigen Einwegprodukten aus Kunststoff sind mit Artikel 30</span><em><span>a</span></em><span> sowie 35</span><em><span>i</span></em><span> Umweltschutzgesetz (USG, SR</span><span> </span><span>814.01) vorhanden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur Umsetzung der Motion Dobler (20.3695) «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» sowie auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der parlamentarischen Initiative (20.433) «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» befindet sich zurzeit eine Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR</span><span> </span><span>814.621) in der Vernehmlassung. Diese sieht unter anderem Leitplanken für eine schweizweit flächendeckende Sammlung und das Recycling von Einwegverpackungen aus Kunststoff und Getränkekartons vor. Zudem hat das Parlament im Frühling 2024 entschieden, eine schweizweit einheitliche Littering-Busse einzuführen. Die dazugehörige Verordnung befindet sich zurzeit ebenfalls in der Vernehmlassung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die bestehenden und geplanten Bestimmungen tragen dazu bei, den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung durch Kunststoffe (bspw. infolge Littering oder Mikroplastik) zu reduzieren. Der Bundesrat will die laufenden Vernehmlassungen abwarten, bevor er weitere Massnahmen prüft.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG sowie den Art. 35i USG) Ausführungsbestimmungen für eine Mehrwegabgabepflicht oder Verbote im Take-away-Bereich (Unterwegkonsum) beim Gebrauch von Kunststoffprodukten wie Einweggeschirr, Plastikbesteck, Trinkhalmen, Rührstäbchen sowie Plastiksäcken zu erlassen.</p>
- Einschränkung von Kunststoffprodukten für den Unterwegskonsum und nationale Glaubwürdigkeit
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