Rechtsgrundlagen für eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte am Simplonpass

ShortId
25.3926
Id
20253926
Updated
14.11.2025 02:37
Language
de
Title
Rechtsgrundlagen für eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte am Simplonpass
AdditionalIndexing
48;52;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat vertritt seit 2017 in seinen Verlagerungsberichten die Ansicht, dass ein freiwilliges Engagement der Walliser Industrie ausreicht, um sowohl die Zahl der Gefahrguttransporte am Simplonpass als auch die von diesen Transporten ausgehenden Risiken zu reduzieren, und es deshalb kein allgemeines Verbot dieser Transporte am Simplon braucht. Als sich die Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen des Kantons Wallis, der Bundesämter ASTRA und BAV, der Walliser Verbände, der Industrie und der Handelskammer im August 2021 erstmals traf, wurde eine Roadmap 2025 ausgearbeitet. Im gleichen Zeitraum verschwanden einige statistische Daten, die für die Lagebeurteilung notwendig sind, aus den Verlagerungsberichten von 2017 und 2021. Gemäss Schätzungen des Bundes und der Walliser Arbeitsgruppe ist die Zahl der Gefahrguttransporte von 9800 in den Jahren 2015/16 auf 9200 in den Jahren 2023/24 gesunken. Bei 52,2 Prozent der Gefahrguttransporte im Jahr 2024 handelte es sich um Transitfahrten durch den Kanton Wallis, d. h. nicht um Transporte von oder zu Walliser Unternehmen.</p><p><br>Gefahrguttransporte durch die Strassentunnel am Gotthard und am San Bernardino unterliegen den sehr strengen Vorgaben des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und bedürfen einer Sonderbewilligung.&nbsp;<br>Im Luftverkehr besteht eine Meldepflicht für Gefahrgut. Der Spediteur hat gegenüber dem BAZL die Einhaltung sämtlicher national wie international geltender Gefahrgutvorschriften zu bestätigen.</p><p><br>Durch eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte am Simplonpass erhielte der Bundesrat einen Überblick über Art, Herkunft und Ziel dieser Transporte, wodurch bei Unfällen die Verantwortlichkeiten bestimmt und so letztlich auch die anwohnende Bevölkerung und die Umwelt besser geschützt werden könnten. Für Gefahrguttransporte über den 2000&nbsp;Meter hohen Simplonpass würden dann die gleichen Regeln gelten wie für solche Transporte durch die alpenquerenden Strassentunnel oder im Luftverkehr.</p>
  • <span><p><span>Für den Bundesrat ist die Sicherheit von Gefahrguttransporten über den Simplon-Strassenübergang ein wichtiges Anliegen. Jedoch ist aus Sicht des Bundesrats die mit der Motion geforderte Meldepflicht nicht geeignet, diese Sicherheit zu erhöhen.</span></p><p><span>Die rechtlichen Bestimmungen zu Gefahrguttransporten sind mit dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR 0.741.621) weitgehend auf internationaler Ebene geregelt. Diese Bestimmungen sind für die Schweiz bindend. Die mit der Motion geforderte Einführung von lokalen und hier auf einen einzelnen Alpenübergang bezogenen Sonderregelungen würde die Erarbeitung und Anwendung von international harmonisierten Lösungen massiv erschweren und wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Sie erfordern überdies eine über die Simplon-Strassenübergang hinausgehende Anpassung der nationalen Bestimmungen (SDR; SR 741.621). Diese Sonderregelungen müssten wiederum international über das ADR abgesichert werden.</span></p><p><span>Art, Herkunft und Ziel der Gefahrguttransporte über den Simplon-Strassenübergang werden bereits heute erhoben. Mit Umsetzung der Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203696"><u><span>20.3696</span></u></a><span> Pasquier-Eichenberger hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein umfassendes Monitoring zu den Gefahrguttransporten über den Simplon-Strassenübergang aufgebaut. Die Erfassung der Gefahrguttransporte erfolgt mittels geeigneter Kamerageräte an zwei Standorten auf der N09 (in Gondo und in Saint-Maurice). Zudem werden aktuell ergänzende Angaben zu den transportierten Gefahrgütern durch Befragungen der Walliser Industrie erfasst. Der Bundesrat wird in seinen zweijährigen Verlagerungsberichten sowie in der laufenden Berichterstattung zum alpenquerenden Güterverkehr jeweils gesondert die Entwicklung der Gefahrguttransporte über den Simplon darstellen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer obligatorischen Deklaration für Gefahrguttransporte am Simplonpass als unverhältnismässig und nicht angezeigt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die verpflichtende Meldung von Gefahrguttransporten am Simplonpass zu schaffen.</p>
  • Rechtsgrundlagen für eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte am Simplonpass
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat vertritt seit 2017 in seinen Verlagerungsberichten die Ansicht, dass ein freiwilliges Engagement der Walliser Industrie ausreicht, um sowohl die Zahl der Gefahrguttransporte am Simplonpass als auch die von diesen Transporten ausgehenden Risiken zu reduzieren, und es deshalb kein allgemeines Verbot dieser Transporte am Simplon braucht. Als sich die Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen des Kantons Wallis, der Bundesämter ASTRA und BAV, der Walliser Verbände, der Industrie und der Handelskammer im August 2021 erstmals traf, wurde eine Roadmap 2025 ausgearbeitet. Im gleichen Zeitraum verschwanden einige statistische Daten, die für die Lagebeurteilung notwendig sind, aus den Verlagerungsberichten von 2017 und 2021. Gemäss Schätzungen des Bundes und der Walliser Arbeitsgruppe ist die Zahl der Gefahrguttransporte von 9800 in den Jahren 2015/16 auf 9200 in den Jahren 2023/24 gesunken. Bei 52,2 Prozent der Gefahrguttransporte im Jahr 2024 handelte es sich um Transitfahrten durch den Kanton Wallis, d. h. nicht um Transporte von oder zu Walliser Unternehmen.</p><p><br>Gefahrguttransporte durch die Strassentunnel am Gotthard und am San Bernardino unterliegen den sehr strengen Vorgaben des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und bedürfen einer Sonderbewilligung.&nbsp;<br>Im Luftverkehr besteht eine Meldepflicht für Gefahrgut. Der Spediteur hat gegenüber dem BAZL die Einhaltung sämtlicher national wie international geltender Gefahrgutvorschriften zu bestätigen.</p><p><br>Durch eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte am Simplonpass erhielte der Bundesrat einen Überblick über Art, Herkunft und Ziel dieser Transporte, wodurch bei Unfällen die Verantwortlichkeiten bestimmt und so letztlich auch die anwohnende Bevölkerung und die Umwelt besser geschützt werden könnten. Für Gefahrguttransporte über den 2000&nbsp;Meter hohen Simplonpass würden dann die gleichen Regeln gelten wie für solche Transporte durch die alpenquerenden Strassentunnel oder im Luftverkehr.</p>
    • <span><p><span>Für den Bundesrat ist die Sicherheit von Gefahrguttransporten über den Simplon-Strassenübergang ein wichtiges Anliegen. Jedoch ist aus Sicht des Bundesrats die mit der Motion geforderte Meldepflicht nicht geeignet, diese Sicherheit zu erhöhen.</span></p><p><span>Die rechtlichen Bestimmungen zu Gefahrguttransporten sind mit dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR 0.741.621) weitgehend auf internationaler Ebene geregelt. Diese Bestimmungen sind für die Schweiz bindend. Die mit der Motion geforderte Einführung von lokalen und hier auf einen einzelnen Alpenübergang bezogenen Sonderregelungen würde die Erarbeitung und Anwendung von international harmonisierten Lösungen massiv erschweren und wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Sie erfordern überdies eine über die Simplon-Strassenübergang hinausgehende Anpassung der nationalen Bestimmungen (SDR; SR 741.621). Diese Sonderregelungen müssten wiederum international über das ADR abgesichert werden.</span></p><p><span>Art, Herkunft und Ziel der Gefahrguttransporte über den Simplon-Strassenübergang werden bereits heute erhoben. Mit Umsetzung der Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203696"><u><span>20.3696</span></u></a><span> Pasquier-Eichenberger hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein umfassendes Monitoring zu den Gefahrguttransporten über den Simplon-Strassenübergang aufgebaut. Die Erfassung der Gefahrguttransporte erfolgt mittels geeigneter Kamerageräte an zwei Standorten auf der N09 (in Gondo und in Saint-Maurice). Zudem werden aktuell ergänzende Angaben zu den transportierten Gefahrgütern durch Befragungen der Walliser Industrie erfasst. Der Bundesrat wird in seinen zweijährigen Verlagerungsberichten sowie in der laufenden Berichterstattung zum alpenquerenden Güterverkehr jeweils gesondert die Entwicklung der Gefahrguttransporte über den Simplon darstellen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer obligatorischen Deklaration für Gefahrguttransporte am Simplonpass als unverhältnismässig und nicht angezeigt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die verpflichtende Meldung von Gefahrguttransporten am Simplonpass zu schaffen.</p>
    • Rechtsgrundlagen für eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte am Simplonpass

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