Gaza. Welche Sanktionen will der Bundesrat gegen die Regierung Netanjahu ergreifen?

ShortId
25.3927
Id
20253927
Updated
14.11.2025 02:37
Language
de
Title
Gaza. Welche Sanktionen will der Bundesrat gegen die Regierung Netanjahu ergreifen?
AdditionalIndexing
08;09;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Verfügung vom 26. Januar 2024 befahl der Internationale Gerichtshof Israel, alle in dessen Macht stehenden Massnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung von Gaza zu verhindern. Er ordnete Israel an, alle in dessen Macht stehenden Massnahmen zu ergreifen, um die direkte und öffentliche Anstiftung zum Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung von Gaza zu verhindern und zu bestrafen.</p><p>&nbsp;</p><p>Als Unterzeichnerin des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist die Schweiz verpflichtet, die Einhaltung des Übereinkommens durchzusetzen (dasselbe gilt für die Genfer Konventionen [Art. 1]). Zudem muss der Bund gemäss Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung das Völkerrecht einhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss UNICEF wurden seit dem 7. Oktober 2023 in Gaza 54&nbsp;000 Menschen – überwiegend Zivilistinnen und Zivilisten – getötet, darunter mehr als 15&nbsp;000 Kinder. Aufgrund der israelischen Belagerung seit 2. März 2025 hat die Bevölkerung keinen Zugang zu humanitärer Hilfe und leidet sie unter einer Hungersnot. Nachdem Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich, beides Minister in der Regierung Netanjahu, im Rahmen ihrer Kampagne zur Übernahme der Kontrolle über den Gazastreifen und zur Errichtung neuer Siedlungen im Gazastreifen zu Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung aufgerufen hatten, verhängten das Vereinigte Königreich, Norwegen, Australien, Kanada und Neuseeland am 10. Juni 2025 ein Einreiseverbot gegen die beiden Minister und froren deren Vermögen ein.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hält sich indes bedeckt und erwägt keine Sanktionen gegen die Regierung Netanjahu. Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat sie hingegen mehrere Wirtschaftssanktionen verhängt.</p>
  • <span><p><span>1.</span><span>&nbsp;</span><span>In seiner Medienmitteilung vom 28. Mai 2025 drückt der Bundesrat sein Bestürzen über das unerträgliche menschliche Leid im Gazastreifen aus und fordert einen uneingeschränkten humanitären Zugang sowie einen sofortigen Waffenstillstand. Der Bundesrat fordert die strikte Einhaltung des Völkerrechts und verurteilt alle Verletzungen durch Israel und die Hamas. Die Schweiz erinnert auf bilateraler und multilateraler Ebene daran, dass die Zwangsumsiedlung der Zivilbevölkerung und das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegführung nach dem humanitären Völkerrecht streng verboten sind und Kriegsverbrechen darstellen. Die Schweiz hat die vorsorglichen Massnahmen des IGH vom 26. Januar 2024, 28. März 2024 und 24. Mai 2024 zur Kenntnis genommen. Vorsorgliche Massnahmen sind für die Parteien bindend. Die Schweiz erwartet daher von Israel, dass es der Anordnung des Gerichtshofs nachkommt. Als Besatzungsmacht trägt Israel gemäss den Genfer Konventionen zudem eine besondere Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung. Bundesrat Ignazio Cassis hat diese Verpflichtungen bei seinem Treffen mit dem israelischen Aussenminister Gideon Sa’ar im Rahmen seines Besuchs im Nahen Osten (10.–11. Juni 2025) in Erinnerung gerufen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.+3.</span><span>&nbsp;</span><span>Seit 2002 ist die Schweizer Sanktionspolitik im Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, SR 946.231) geregelt. Dieses sieht vor, dass der Bund Zwangsmassnahmen erlassen kann, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und der Einhaltung des Völkerrechts dienen. Grundlage für schweizerische Sanktionen sind somit internationale Massnahmen, in der Praxis Sanktionen der UNO und der EU. Das Embargogesetz bietet keine Rechtsgrundlage für den Erlass von eigenständigen Sanktionen durch die Schweiz. Weder die UNO noch die EU haben derzeit Sanktionen gegen die israelische Regierung oder deren Mitglieder verhängt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.</span><span>&nbsp;</span><span>Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Wie bereits erwähnt, haben weder die UNO noch die EU gegenwärtig Sanktionen gegen die israelische Regierung oder deren Mitglieder erlassen.</span></p></span>
  • <ol><li><p>Welche Massnahmen gedenkt die Schweiz gegen die israelische Regierung zu ergreifen, um die Gefahr eines Völkermordes, vor welcher der Internationale Gerichtshof gewarnt hat, abzuwenden?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Welche Sanktionen erwägt die Schweiz angesichts der Aufrufe von Mitgliedern der Regierung Netanjahu, neue Siedlungen im Gazastreifen zu bauen und dort die Kontrolle vollständig zu übernehmen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Welche wirtschaftlichen, diplomatischen und rechtlichen Sanktionen kann die Schweiz allein oder in Absprache mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen gegen die israelische Regierung ergreifen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Wie lässt sich rechtfertigen, dass der Bund keine Sanktionen gegen Israel ergreift, während er im Falle des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mehrere Sanktionen gegen Russland verhängt hat?</li></ol>
  • Gaza. Welche Sanktionen will der Bundesrat gegen die Regierung Netanjahu ergreifen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Verfügung vom 26. Januar 2024 befahl der Internationale Gerichtshof Israel, alle in dessen Macht stehenden Massnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung von Gaza zu verhindern. Er ordnete Israel an, alle in dessen Macht stehenden Massnahmen zu ergreifen, um die direkte und öffentliche Anstiftung zum Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung von Gaza zu verhindern und zu bestrafen.</p><p>&nbsp;</p><p>Als Unterzeichnerin des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist die Schweiz verpflichtet, die Einhaltung des Übereinkommens durchzusetzen (dasselbe gilt für die Genfer Konventionen [Art. 1]). Zudem muss der Bund gemäss Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung das Völkerrecht einhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss UNICEF wurden seit dem 7. Oktober 2023 in Gaza 54&nbsp;000 Menschen – überwiegend Zivilistinnen und Zivilisten – getötet, darunter mehr als 15&nbsp;000 Kinder. Aufgrund der israelischen Belagerung seit 2. März 2025 hat die Bevölkerung keinen Zugang zu humanitärer Hilfe und leidet sie unter einer Hungersnot. Nachdem Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich, beides Minister in der Regierung Netanjahu, im Rahmen ihrer Kampagne zur Übernahme der Kontrolle über den Gazastreifen und zur Errichtung neuer Siedlungen im Gazastreifen zu Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung aufgerufen hatten, verhängten das Vereinigte Königreich, Norwegen, Australien, Kanada und Neuseeland am 10. Juni 2025 ein Einreiseverbot gegen die beiden Minister und froren deren Vermögen ein.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hält sich indes bedeckt und erwägt keine Sanktionen gegen die Regierung Netanjahu. Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat sie hingegen mehrere Wirtschaftssanktionen verhängt.</p>
    • <span><p><span>1.</span><span>&nbsp;</span><span>In seiner Medienmitteilung vom 28. Mai 2025 drückt der Bundesrat sein Bestürzen über das unerträgliche menschliche Leid im Gazastreifen aus und fordert einen uneingeschränkten humanitären Zugang sowie einen sofortigen Waffenstillstand. Der Bundesrat fordert die strikte Einhaltung des Völkerrechts und verurteilt alle Verletzungen durch Israel und die Hamas. Die Schweiz erinnert auf bilateraler und multilateraler Ebene daran, dass die Zwangsumsiedlung der Zivilbevölkerung und das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegführung nach dem humanitären Völkerrecht streng verboten sind und Kriegsverbrechen darstellen. Die Schweiz hat die vorsorglichen Massnahmen des IGH vom 26. Januar 2024, 28. März 2024 und 24. Mai 2024 zur Kenntnis genommen. Vorsorgliche Massnahmen sind für die Parteien bindend. Die Schweiz erwartet daher von Israel, dass es der Anordnung des Gerichtshofs nachkommt. Als Besatzungsmacht trägt Israel gemäss den Genfer Konventionen zudem eine besondere Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung. Bundesrat Ignazio Cassis hat diese Verpflichtungen bei seinem Treffen mit dem israelischen Aussenminister Gideon Sa’ar im Rahmen seines Besuchs im Nahen Osten (10.–11. Juni 2025) in Erinnerung gerufen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.+3.</span><span>&nbsp;</span><span>Seit 2002 ist die Schweizer Sanktionspolitik im Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, SR 946.231) geregelt. Dieses sieht vor, dass der Bund Zwangsmassnahmen erlassen kann, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und der Einhaltung des Völkerrechts dienen. Grundlage für schweizerische Sanktionen sind somit internationale Massnahmen, in der Praxis Sanktionen der UNO und der EU. Das Embargogesetz bietet keine Rechtsgrundlage für den Erlass von eigenständigen Sanktionen durch die Schweiz. Weder die UNO noch die EU haben derzeit Sanktionen gegen die israelische Regierung oder deren Mitglieder verhängt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.</span><span>&nbsp;</span><span>Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Wie bereits erwähnt, haben weder die UNO noch die EU gegenwärtig Sanktionen gegen die israelische Regierung oder deren Mitglieder erlassen.</span></p></span>
    • <ol><li><p>Welche Massnahmen gedenkt die Schweiz gegen die israelische Regierung zu ergreifen, um die Gefahr eines Völkermordes, vor welcher der Internationale Gerichtshof gewarnt hat, abzuwenden?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Welche Sanktionen erwägt die Schweiz angesichts der Aufrufe von Mitgliedern der Regierung Netanjahu, neue Siedlungen im Gazastreifen zu bauen und dort die Kontrolle vollständig zu übernehmen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Welche wirtschaftlichen, diplomatischen und rechtlichen Sanktionen kann die Schweiz allein oder in Absprache mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen gegen die israelische Regierung ergreifen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Wie lässt sich rechtfertigen, dass der Bund keine Sanktionen gegen Israel ergreift, während er im Falle des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mehrere Sanktionen gegen Russland verhängt hat?</li></ol>
    • Gaza. Welche Sanktionen will der Bundesrat gegen die Regierung Netanjahu ergreifen?

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