Plastiksack-Comeback mit einem Verbot verhindern

ShortId
25.3929
Id
20253929
Updated
14.11.2025 02:38
Language
de
Title
Plastiksack-Comeback mit einem Verbot verhindern
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verbrauch von Einwegplastik stellt ein gravierendes Umweltproblem dar. Mikroplastik findet sich heute nachweislich in Böden, Luft, Gewässern – und sogar im menschlichen Blut, in der Muttermilch und im Gehirn. Die Schweiz gehört gemäss dem «Plastic Waste Makers Index» weltweit zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Einweg-Plastikverpackungen.</p><p>Die bisher geltenden Branchenvereinbarungen zur Reduktion von Plastiksäckli im Detailhandel zeigten eindrucksvolle Wirkung: Zwischen 2016 und 2023 konnte die Zahl der an der Kasse abgegebenen Einweg-Plastiksäcke um rund 88 % gesenkt werden. Dieser Fortschritt droht nun verloren zu gehen: Der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation hat angekündigt, sich aus der bestehenden Vereinbarung zurückzuziehen. Damit fällt ein wichtiger freiwilliger Pfeiler der bisherigen Reduktionsstrategie weg.</p><p>Gleichzeitig mehren sich Zweifel an der Wirksamkeit der freiwilligen Massnahmen: Die bisherigen Statistiken beruhen auf Selbstdeklaration der Händler und sind nicht überprüfbar. Auch Coop und Migros – die grössten Detailhändler der Schweiz – sehen den geplanten Ausstieg kritisch und wollen an der bisherigen Vereinbarung festhalten.</p><p>Gemäss Artikel 30 USG kann der Bundesrat das Inverkehrbringen von kurzlebigen Konsumgütern einschränken oder verbieten, wenn deren Entsorgung besondere Probleme verursacht. Einweg-Plastiksäcke und ähnliche Produkte erfüllen diese Voraussetzung klar.</p>
  • <span><p><span>Die beiden in den Jahren 2016 und 2019 abgeschlossenen Branchenvereinbarungen führten zu einer deutlichen Reduktion des Verbrauchs an Einweg-Plastiksäcken sowie Plastiktragetaschen im Detailhandel. Gemäss der letzten veröffentlichten Berichterstattung des Detailhandels für das Jahr 2024 wurden durch die Einführung einer Kostenpflicht 88</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent weniger Einweg-Plastiksäcke und 65</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent weniger Plastiktragetaschen verbraucht. Der Verbrauch hat sich gemäss der Berichterstattung seit einigen Jahren auf diesem Niveau eingependelt. Die freiwilligen Branchenvereinbarungen haben gezeigt, dass auch mildere Massnahmen als Verbote viel bewirken können. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seiner Medienmitteilung vom 30.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 teilt der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation (SRF) mit, dass die Kostenpflicht auf Einweg-Plastiksäcke und Plastiktragetaschen aufrechterhalten werden soll.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht daher aktuell keinen Handlungsbedarf. Sollte sich zeigen, dass der Verbrauch der Einweg-Plastiksäcke wieder ansteigt, könnte basierend auf Artikel 30</span><em><span>a</span></em><span> des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) ein Verbot des Inverkehrbringens dieser kurzlebigen Einwegprodukte geprüft werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat setzt sich laufend für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein, um die Belastung der Schweizer Umwelt durch Kunststoffe zu reduzieren. Beispielsweise befindet sich zurzeit die Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.621) in der Vernehmlassung. Diese sieht unter anderem Leitplanken für eine schweizweit flächendeckende Sammlung und ein Recycling von Einwegverpackungen aus Kunststoff vor.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 30 des Umweltschutzgesetzes (USG), die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um das Inverkehrbringen von kurzlebigen Einwegplastikprodukten – insbesondere Einweg-Plastiksäcken – zu verbieten. Ziel ist es, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt und den menschlichen Organismus wirksam zu begrenzen und den Rückschritt bei der freiwilligen Reduktion durch den Detailhandel zu verhindern.</p>
  • Plastiksack-Comeback mit einem Verbot verhindern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verbrauch von Einwegplastik stellt ein gravierendes Umweltproblem dar. Mikroplastik findet sich heute nachweislich in Böden, Luft, Gewässern – und sogar im menschlichen Blut, in der Muttermilch und im Gehirn. Die Schweiz gehört gemäss dem «Plastic Waste Makers Index» weltweit zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Einweg-Plastikverpackungen.</p><p>Die bisher geltenden Branchenvereinbarungen zur Reduktion von Plastiksäckli im Detailhandel zeigten eindrucksvolle Wirkung: Zwischen 2016 und 2023 konnte die Zahl der an der Kasse abgegebenen Einweg-Plastiksäcke um rund 88 % gesenkt werden. Dieser Fortschritt droht nun verloren zu gehen: Der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation hat angekündigt, sich aus der bestehenden Vereinbarung zurückzuziehen. Damit fällt ein wichtiger freiwilliger Pfeiler der bisherigen Reduktionsstrategie weg.</p><p>Gleichzeitig mehren sich Zweifel an der Wirksamkeit der freiwilligen Massnahmen: Die bisherigen Statistiken beruhen auf Selbstdeklaration der Händler und sind nicht überprüfbar. Auch Coop und Migros – die grössten Detailhändler der Schweiz – sehen den geplanten Ausstieg kritisch und wollen an der bisherigen Vereinbarung festhalten.</p><p>Gemäss Artikel 30 USG kann der Bundesrat das Inverkehrbringen von kurzlebigen Konsumgütern einschränken oder verbieten, wenn deren Entsorgung besondere Probleme verursacht. Einweg-Plastiksäcke und ähnliche Produkte erfüllen diese Voraussetzung klar.</p>
    • <span><p><span>Die beiden in den Jahren 2016 und 2019 abgeschlossenen Branchenvereinbarungen führten zu einer deutlichen Reduktion des Verbrauchs an Einweg-Plastiksäcken sowie Plastiktragetaschen im Detailhandel. Gemäss der letzten veröffentlichten Berichterstattung des Detailhandels für das Jahr 2024 wurden durch die Einführung einer Kostenpflicht 88</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent weniger Einweg-Plastiksäcke und 65</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent weniger Plastiktragetaschen verbraucht. Der Verbrauch hat sich gemäss der Berichterstattung seit einigen Jahren auf diesem Niveau eingependelt. Die freiwilligen Branchenvereinbarungen haben gezeigt, dass auch mildere Massnahmen als Verbote viel bewirken können. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seiner Medienmitteilung vom 30.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 teilt der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation (SRF) mit, dass die Kostenpflicht auf Einweg-Plastiksäcke und Plastiktragetaschen aufrechterhalten werden soll.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht daher aktuell keinen Handlungsbedarf. Sollte sich zeigen, dass der Verbrauch der Einweg-Plastiksäcke wieder ansteigt, könnte basierend auf Artikel 30</span><em><span>a</span></em><span> des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) ein Verbot des Inverkehrbringens dieser kurzlebigen Einwegprodukte geprüft werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat setzt sich laufend für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein, um die Belastung der Schweizer Umwelt durch Kunststoffe zu reduzieren. Beispielsweise befindet sich zurzeit die Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.621) in der Vernehmlassung. Diese sieht unter anderem Leitplanken für eine schweizweit flächendeckende Sammlung und ein Recycling von Einwegverpackungen aus Kunststoff vor.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 30 des Umweltschutzgesetzes (USG), die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um das Inverkehrbringen von kurzlebigen Einwegplastikprodukten – insbesondere Einweg-Plastiksäcken – zu verbieten. Ziel ist es, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt und den menschlichen Organismus wirksam zu begrenzen und den Rückschritt bei der freiwilligen Reduktion durch den Detailhandel zu verhindern.</p>
    • Plastiksack-Comeback mit einem Verbot verhindern

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