Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität

ShortId
25.3942
Id
20253942
Updated
14.11.2025 02:35
Language
de
Title
Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt sowie eine Vernehmlassung über die Eigenmittelverordnung eröffnet, mit dem Ziel, das Too-Big-To-Fail-Dispositiv zu verbessern.</p><p>Dabei hat der Bundesrat entschieden, die Massnahmen zu staffeln, obwohl er bereits im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 richtigerweise betonte, dass die Massnahmen als Gesamtpaket und entsprechend im Gesamtkontext zu beurteilen seien. Insbesondere plant der Bundesrat die Massnahme 15 zur Kapitalbehandlung von ausländischen Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken separat von den ebenfalls die Kapitalisierung betreffenden Verordnungsanpassungen, und separat vom übrigen Gesetzespaket zu behandeln, das ebenfalls inhärent mit der Kapitalisierung zusammenhängende Elemente wie diejenigen zur Abwicklungsfähigkeit enthält. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter hat selbst wiederholt betont, dass für die Bestimmung der richtigen Kapitalanforderungen die Abwickelbarkeit der Bank zu berücksichtigen sei.&nbsp;</p><p>Mit einem gestaffelten Vorgehen können die Auswirkungen der Massnahmen in ihrer Gesamtheit sowie in ihrer Wechselwirkung nur ungenügend beurteilt werden. Wie auch das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Gutachten von Alvarez &amp; Marsal aufzeigt, können dabei Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft entstehen. Es dürfen daher keine schwerwiegenden Entscheidungen vorschnell getroffen werden.&nbsp;</p><p>Das Parlament hat sich seit März 2023 bereits mehrfach mit dem Untergang der Credit Suisse befasst, inklusive dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Dabei hat das Parlament klar zum Ausdruck gebracht, dass über die künftige Bankenregulierung eine gesamthafte Beurteilung vorzunehmen sei, um die Massnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen. So sind beide Räte dem Antrag der WAK-S gefolgt, die Beratung des Public Liquidity Backstops bis zum Vorliegen der Botschaft zum Gesamtpaket zu verschieben. Weitere Vorstösse zur Bankenregulierung wurden entsprechend sistiert.</p><p>Die Bankenbranche, und die Finanzindustrie insgesamt, gehören mit 240'000 Beschäftigten, 70 Milliarden Franken Bruttowertschöpfung und über 9 Milliarden Franken Steuerbeitrag zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in der Schweiz. Auch der Bund schreibt in seiner Finanzplatzstrategie, ein starker Finanzplatz sei für die Schweizer Volkswirtschaft und ihre internationale Standortqualität entscheidend, und die Schweiz solle weiterhin zu den weltweit führenden, modernen und global tätigen Finanzplätzen gehören. Um Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes sicherzustellen, und um unnötige negative Auswirkungen auf Unternehmen und Privathaushalte zu vermeiden, muss das Parlament die künftige Bankenregulierung als Gesamtpaket beurteilen und verabschieden können.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 wie auch bei den am 6. Juni 2025 festgelegten Eckwerten für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen eine Betrachtung der Massnahmen als Gesamtpaket vorgenommen (vgl. Medienmitteilung vom 6. Juni 2025). Die Eckwerte nehmen auch die Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission auf und ermöglichen im Vergleich zum Bericht zur Bankenstabilität somit eine noch umfassendere Gesamtbetrachtung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es ist zentral, dass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann. Namentlich die präventiven Massnahmen sollen möglichst früh ihre Wirkung entfalten können und damit die Stabilität des Finanzplatzes sicherstellen. Die bereits in der Vernehmlassung befindliche Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV; SR 952.03) geht erkannte Schwachstellen an. Sie führt zu einer ersten Stärkung der Eigenmittel, die rasch Wirkung entfaltet. Eine wichtige präventive Massnahme ist zudem die vollständige Eigenmittelunterlegung der ausländischen Beteiligungen im Schweizer Stammhaus. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung stärkt die eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit der Bank in einer Stabilisierungsphase, also vor einer Abwicklung, und wirkt somit präventiv. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Stärkung der Resilienz des Schweizer Stammhauses soll aus Sicht des Bundesrates möglichst früh erfolgen. Dies auch, da für die Einführung der Massnahme angemessene Übergangsfristen gewährt werden sollen. Die Unsicherheit über die definitive Ausgestaltung der Eigenmittelanforderungen der UBS hat hingegen negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Marktteilnehmenden und die Planungssicherheit der Bank. Eine frühere Behandlung dient somit auch der Rechtssicherheit für die Marktteilnehmenden. Denkbar wäre ferner, dass mit der Klärung der Eigenmittelanforderungen auch die parlamentarische Beratung des Public Liquidity Backstop (PLB), ein zentrales Element im künftigen Too-Big-To-Fail Dispositiv, fortgesetzt und abgeschlossen werden kann.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein kohärentes Gesamtpaket der Massnahmen bereits vorliegt. </span><span>Die zügige Umsetzung dieses Pakets hat für den Bundesrat höchste Priorität, um die Finanzstabilität zu stärken. Würden bereits vorliegende Gesetzes- und Verordnungsänderungen nicht beschlossen, bevor sämtliche Elemente des Gesamtpakets vorliegen, käme es zu einer Verzögerung bei dessen Umsetzung. Der Bundesrat wird zudem auch künftig im Rahmen seiner Berichterstattung nach Artikel 52 Bankengesetz (BankG; 952.0) regelmässig eine strategische Gesamtsicht der Too-Big-To-Fail-Regulierung vornehmen und dem Parlament zur Kenntnis bringen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität vorzulegen. Dieses soll eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Volkswirtschaft, den Finanzplatz, die betroffenen Banken, unsere Firmen und Haushalte sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen und eine in sich stimmige Ausgestaltung des Gesetzesrahmens durch das Parlament sicherstellen. Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung mit der nun laufenden Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung, ist abzusehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Müller Leo, Amoos, Bendahan, Bregy, Kamerzin, Michaud Gigon, Ritter, Roth David, Ryser, Wermuth, Widmer Céline) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20253957
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt sowie eine Vernehmlassung über die Eigenmittelverordnung eröffnet, mit dem Ziel, das Too-Big-To-Fail-Dispositiv zu verbessern.</p><p>Dabei hat der Bundesrat entschieden, die Massnahmen zu staffeln, obwohl er bereits im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 richtigerweise betonte, dass die Massnahmen als Gesamtpaket und entsprechend im Gesamtkontext zu beurteilen seien. Insbesondere plant der Bundesrat die Massnahme 15 zur Kapitalbehandlung von ausländischen Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken separat von den ebenfalls die Kapitalisierung betreffenden Verordnungsanpassungen, und separat vom übrigen Gesetzespaket zu behandeln, das ebenfalls inhärent mit der Kapitalisierung zusammenhängende Elemente wie diejenigen zur Abwicklungsfähigkeit enthält. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter hat selbst wiederholt betont, dass für die Bestimmung der richtigen Kapitalanforderungen die Abwickelbarkeit der Bank zu berücksichtigen sei.&nbsp;</p><p>Mit einem gestaffelten Vorgehen können die Auswirkungen der Massnahmen in ihrer Gesamtheit sowie in ihrer Wechselwirkung nur ungenügend beurteilt werden. Wie auch das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Gutachten von Alvarez &amp; Marsal aufzeigt, können dabei Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft entstehen. Es dürfen daher keine schwerwiegenden Entscheidungen vorschnell getroffen werden.&nbsp;</p><p>Das Parlament hat sich seit März 2023 bereits mehrfach mit dem Untergang der Credit Suisse befasst, inklusive dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Dabei hat das Parlament klar zum Ausdruck gebracht, dass über die künftige Bankenregulierung eine gesamthafte Beurteilung vorzunehmen sei, um die Massnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen. So sind beide Räte dem Antrag der WAK-S gefolgt, die Beratung des Public Liquidity Backstops bis zum Vorliegen der Botschaft zum Gesamtpaket zu verschieben. Weitere Vorstösse zur Bankenregulierung wurden entsprechend sistiert.</p><p>Die Bankenbranche, und die Finanzindustrie insgesamt, gehören mit 240'000 Beschäftigten, 70 Milliarden Franken Bruttowertschöpfung und über 9 Milliarden Franken Steuerbeitrag zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in der Schweiz. Auch der Bund schreibt in seiner Finanzplatzstrategie, ein starker Finanzplatz sei für die Schweizer Volkswirtschaft und ihre internationale Standortqualität entscheidend, und die Schweiz solle weiterhin zu den weltweit führenden, modernen und global tätigen Finanzplätzen gehören. Um Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes sicherzustellen, und um unnötige negative Auswirkungen auf Unternehmen und Privathaushalte zu vermeiden, muss das Parlament die künftige Bankenregulierung als Gesamtpaket beurteilen und verabschieden können.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 wie auch bei den am 6. Juni 2025 festgelegten Eckwerten für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen eine Betrachtung der Massnahmen als Gesamtpaket vorgenommen (vgl. Medienmitteilung vom 6. Juni 2025). Die Eckwerte nehmen auch die Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission auf und ermöglichen im Vergleich zum Bericht zur Bankenstabilität somit eine noch umfassendere Gesamtbetrachtung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es ist zentral, dass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann. Namentlich die präventiven Massnahmen sollen möglichst früh ihre Wirkung entfalten können und damit die Stabilität des Finanzplatzes sicherstellen. Die bereits in der Vernehmlassung befindliche Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV; SR 952.03) geht erkannte Schwachstellen an. Sie führt zu einer ersten Stärkung der Eigenmittel, die rasch Wirkung entfaltet. Eine wichtige präventive Massnahme ist zudem die vollständige Eigenmittelunterlegung der ausländischen Beteiligungen im Schweizer Stammhaus. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung stärkt die eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit der Bank in einer Stabilisierungsphase, also vor einer Abwicklung, und wirkt somit präventiv. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Stärkung der Resilienz des Schweizer Stammhauses soll aus Sicht des Bundesrates möglichst früh erfolgen. Dies auch, da für die Einführung der Massnahme angemessene Übergangsfristen gewährt werden sollen. Die Unsicherheit über die definitive Ausgestaltung der Eigenmittelanforderungen der UBS hat hingegen negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Marktteilnehmenden und die Planungssicherheit der Bank. Eine frühere Behandlung dient somit auch der Rechtssicherheit für die Marktteilnehmenden. Denkbar wäre ferner, dass mit der Klärung der Eigenmittelanforderungen auch die parlamentarische Beratung des Public Liquidity Backstop (PLB), ein zentrales Element im künftigen Too-Big-To-Fail Dispositiv, fortgesetzt und abgeschlossen werden kann.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein kohärentes Gesamtpaket der Massnahmen bereits vorliegt. </span><span>Die zügige Umsetzung dieses Pakets hat für den Bundesrat höchste Priorität, um die Finanzstabilität zu stärken. Würden bereits vorliegende Gesetzes- und Verordnungsänderungen nicht beschlossen, bevor sämtliche Elemente des Gesamtpakets vorliegen, käme es zu einer Verzögerung bei dessen Umsetzung. Der Bundesrat wird zudem auch künftig im Rahmen seiner Berichterstattung nach Artikel 52 Bankengesetz (BankG; 952.0) regelmässig eine strategische Gesamtsicht der Too-Big-To-Fail-Regulierung vornehmen und dem Parlament zur Kenntnis bringen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität vorzulegen. Dieses soll eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Volkswirtschaft, den Finanzplatz, die betroffenen Banken, unsere Firmen und Haushalte sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen und eine in sich stimmige Ausgestaltung des Gesetzesrahmens durch das Parlament sicherstellen. Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung mit der nun laufenden Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung, ist abzusehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Müller Leo, Amoos, Bendahan, Bregy, Kamerzin, Michaud Gigon, Ritter, Roth David, Ryser, Wermuth, Widmer Céline) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität

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