Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen

ShortId
25.3945
Id
20253945
Updated
02.12.2025 11:31
Language
de
Title
Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst in der Todesursachenstatistik bereits die assistierten Suizide. Sie beinhaltet Angaben wie Alter und Geschlecht und umfasst Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Statistik der Todesursachen ist in der Bundesstatistikverordnung (BStatV; SR 431.011), Anhang 1, Nr. 05.02 «Befragung für die Statistik der Todesursache» aufgeführt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verstorbene Personen mit ausländischem Wohnsitz werden nicht in den Todesursachenstatistik erfasst. Ziel der Todesursachenstatistik ist es, den Gesundheitszustand der Wohnbevölkerung der Schweiz zu bewerten und die Faktoren zu erfassen, die den Gesundheitszustand beeinflussen. Der Einbezug von Personen mit ausländischem Wohnsitz, deren Gesundheitszustand möglicherweise mit Faktoren ausserhalb der Schweiz zusammenhängen, könnte die Aussagekraft der Statistik für die öffentliche Gesundheit in der Schweiz verringern und die internationale Vergleichbarkeit erschweren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Datenquellen für die Todesursachenstatistik sind die von den Ärzten ausgefüllten Todesursachenzertifikate. Daten von den Organisationen, die assistierten Suizide leisten, Informationen über den Ort sowie die eingesetzten Mittel sind darin nicht enthalten. Die Umsetzung der Motion würde somit eine spezielle Erhebung zu Suiziden von Personen mit und ohne Wohnsitz in der Schweiz erfordern, was mit erheblichem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten beim BFS und Dritten einhergehen würde. Zusätzliche Informationen erfordern eine Anpassung des Erhebungsprozesses und der Infrastruktur bei BEVNAT (die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung stellt ab auf die Informationen der Zivilstandesämter). Weiter ist mit zusätzlichem administrativem Aufwand bei den betroffenen Zivilstandesämter und den beteiligten Ärztinnen und Ärzten zu rechnen, und eine spezifische Schulung wäre nötig, weil bei kleinen Fallzahlen die Qualitätsanforderungen hoch sind für aussagekräftige Daten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das BFS nimmt bereits heute finanzielle Abwägungen bei den Leistungen, die es für die Öffentlichkeit und die Bundesverwaltung erbringt, vor. Der Bundesrat erachtet die vorhandene Datengrundlage mit den wichtigsten Kennzahlen als verlässlich und lehnt die Motion vor dem Hintergrund des zu erwartenden Aufwands und angespannten Finanzlage des BFS und der Bundesverwaltung ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Anzahl und die Umstände der jährlich in der Schweiz durchgeführten assistierten Suizide zu erfassen und, falls nötig, dafür die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Die Statistik soll insbesondere folgende Elemente erfassen: Das Alter, das Geschlecht und den (in- oder ausländischen) Wohnort der verstorbenen Person. Weiter sind Daten zu erheben über die Organisation, mithilfe derer die Person aus dem Leben geschieden ist sowie die näheren Umstände des assistierten Suizids (z.B. eingesetzte Mittel, Lokalitäten).</p><p>&nbsp;</p><p><u>Begründung:</u></p><p>Die Anzahl der assistierten Suizide wächst in der Schweiz seit Jahren. Zudem nehmen deutlich mehr Frauen als Männer den assistierten Suizid in Anspruch. Zahlreiche Personen reisen aus dem Ausland in die Schweiz, um hier begleitet zu sterben.&nbsp;Die genannte Tendenz droht, das zurückhaltende Schweizer Modell aus dem Gleichgewicht zu bringen.&nbsp;Dem Bund mangelt es an einer verlässlichen Datengrundlage, um sicherzustellen, dass allfälligen problematischen Entwicklungen in diesem Bereich begegnet werden kann.&nbsp;</p>
  • Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst in der Todesursachenstatistik bereits die assistierten Suizide. Sie beinhaltet Angaben wie Alter und Geschlecht und umfasst Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Statistik der Todesursachen ist in der Bundesstatistikverordnung (BStatV; SR 431.011), Anhang 1, Nr. 05.02 «Befragung für die Statistik der Todesursache» aufgeführt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verstorbene Personen mit ausländischem Wohnsitz werden nicht in den Todesursachenstatistik erfasst. Ziel der Todesursachenstatistik ist es, den Gesundheitszustand der Wohnbevölkerung der Schweiz zu bewerten und die Faktoren zu erfassen, die den Gesundheitszustand beeinflussen. Der Einbezug von Personen mit ausländischem Wohnsitz, deren Gesundheitszustand möglicherweise mit Faktoren ausserhalb der Schweiz zusammenhängen, könnte die Aussagekraft der Statistik für die öffentliche Gesundheit in der Schweiz verringern und die internationale Vergleichbarkeit erschweren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Datenquellen für die Todesursachenstatistik sind die von den Ärzten ausgefüllten Todesursachenzertifikate. Daten von den Organisationen, die assistierten Suizide leisten, Informationen über den Ort sowie die eingesetzten Mittel sind darin nicht enthalten. Die Umsetzung der Motion würde somit eine spezielle Erhebung zu Suiziden von Personen mit und ohne Wohnsitz in der Schweiz erfordern, was mit erheblichem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten beim BFS und Dritten einhergehen würde. Zusätzliche Informationen erfordern eine Anpassung des Erhebungsprozesses und der Infrastruktur bei BEVNAT (die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung stellt ab auf die Informationen der Zivilstandesämter). Weiter ist mit zusätzlichem administrativem Aufwand bei den betroffenen Zivilstandesämter und den beteiligten Ärztinnen und Ärzten zu rechnen, und eine spezifische Schulung wäre nötig, weil bei kleinen Fallzahlen die Qualitätsanforderungen hoch sind für aussagekräftige Daten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das BFS nimmt bereits heute finanzielle Abwägungen bei den Leistungen, die es für die Öffentlichkeit und die Bundesverwaltung erbringt, vor. Der Bundesrat erachtet die vorhandene Datengrundlage mit den wichtigsten Kennzahlen als verlässlich und lehnt die Motion vor dem Hintergrund des zu erwartenden Aufwands und angespannten Finanzlage des BFS und der Bundesverwaltung ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Anzahl und die Umstände der jährlich in der Schweiz durchgeführten assistierten Suizide zu erfassen und, falls nötig, dafür die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Die Statistik soll insbesondere folgende Elemente erfassen: Das Alter, das Geschlecht und den (in- oder ausländischen) Wohnort der verstorbenen Person. Weiter sind Daten zu erheben über die Organisation, mithilfe derer die Person aus dem Leben geschieden ist sowie die näheren Umstände des assistierten Suizids (z.B. eingesetzte Mittel, Lokalitäten).</p><p>&nbsp;</p><p><u>Begründung:</u></p><p>Die Anzahl der assistierten Suizide wächst in der Schweiz seit Jahren. Zudem nehmen deutlich mehr Frauen als Männer den assistierten Suizid in Anspruch. Zahlreiche Personen reisen aus dem Ausland in die Schweiz, um hier begleitet zu sterben.&nbsp;Die genannte Tendenz droht, das zurückhaltende Schweizer Modell aus dem Gleichgewicht zu bringen.&nbsp;Dem Bund mangelt es an einer verlässlichen Datengrundlage, um sicherzustellen, dass allfälligen problematischen Entwicklungen in diesem Bereich begegnet werden kann.&nbsp;</p>
    • Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen

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