Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag
- ShortId
-
25.3948
- Id
-
20253948
- Updated
-
15.01.2026 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag
- AdditionalIndexing
-
04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die im Entwurf zur Teilrevision der Postverordnung vorgeschlagene Einschränkung der Hauszustellung würde faktisch zu einem Rückbau des bisherigen Zustellnetzes führen, insbesondere in ländlichen Gebieten, bei Einzelhöfen und Streusiedlungen. Damit würde ein wesentlicher Bestandteil der heutigen postalischen Grundversorgung eingeschränkt. Diese Änderung erfolgt ohne gesetzliche Grundlage allein auf dem Verordnungsweg, obwohl sie von grosser Tragweite ist. Die langfristige Infrastruktur- und Personalplanung der Post würde sich künftig daran orientieren, was eine spätere Korrektur erschwert oder verunmöglicht.</p><p>Die im Gesetz verankerte Grundversorgung verlangt eine gleichwertige Versorgung aller Regionen. Die physische Zustellung spielt dabei weiterhin eine zentrale Rolle, insbesondere im Hinblick auf die anhaltend zunehmende Paketmenge. Digitale Alternativen können die physische Zustellung nicht in allen Fällen gleichwertig ersetzen.</p><p>Zudem schlägt der Bundesrat vor, die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen von heute 97 % bzw. 95 % auf neu 90 % zu senken. Diese Reduktion stellt eine qualitative Schwächung des Service public dar, ohne dass die Auswirkungen auf Bevölkerung, Regionen oder betriebliche Abläufe umfassend geklärt wären. Die Laufzeitvorgaben sind ein zentrales Element der Grundversorgung – ihre Senkung hätte direkte Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Zustellung sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Versorgung. Allenfalls macht es Sinn, gewisse Spitzen wie Black Friday von der Analyse auszuschliessen. Aber Black Friday kann kein ausreichender Grund sein, um generell die Pünktlichkeit zu verschlechtern.</p><p>Eine gesetzliche Klarstellung ist daher angezeigt. Der Grundversorgungsauftrag der Post muss sowohl im Umfang (Hauszustellung) als auch in der Qualität (Laufzeitvorgaben) gesichert und vom Parlament mitgetragen werden.</p>
- <span><p><span>Die Digitalisierung wirkt sich stark auf das Kerngeschäft der Schweizerischen Post aus. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Briefmenge halbiert und die Einzahlungen am Schalter sind um drei Viertel eingebrochen. Dieser Trend ist unumkehrbar und gefährdet die Finanzierung der Grundversorgung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Modernisierung der postalischen Grundversorgung unumgänglich ist. Er hat deshalb am 14. Juni 2024 eine umfassende Revision des Postgesetzes (SR</span><span> </span><span>783.0) mit Zeithorizont 2030 beschlossen. Die Eckwerte der Gesetzesrevision hat der Bundesrat am 13. August 2025 festgelegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament soll die Diskussion über die Grundversorgung der Zukunft ohne Zeitdruck führen können. Dazu muss die Finanzierung der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten des revidierten PG gewährleistet sein. Der Bundesrat will dies mit der ebenfalls am 14. Juni 2024 beschlossenen Revision der Postverordnung (SR</span><span> </span><span>783.01) erreichen. Die Vernehmlassungsvorlage sieht nebst der Erweiterung der Grundversorgung um neue digitale Angebote eine Lockerung von regulatorischen Vorgaben vor, welche die Post in der Zustellung aktuell stark einschränken. Es sind dies erstens die Herabsetzung und Vereinheitlichung der Laufzeitenvorgaben auf 90</span><span> </span><span>Prozent und zweitens eine Rückkehr zum Siedlungsbegriff, wie er bis Ende 2020 galt. Diese Massnahmen sollen der Post ab 2026 Kosteneinsparungen von bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hatte bereits 2024 eine Motion (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243816"><u><span>24.3816</span></u></a><span>) eingereicht, die vom Bundesrat verlangte, bis zum Abschluss einer Gesetzesrevision auf Verordnungsanpassungen zu verzichten. Der Ständerat (Zweitrat) lehnte die Motion am 11.</span><span> </span><span>März 2025 ab. Die Umsetzung der vorliegenden Motion stünde zwar der Erweiterung der Grundversorgung um digitale Angebote auf dem Verordnungsweg nicht im Wege. Da aber sämtliche in der Vernehmlassungsvorlage zur Verordnungsrevision vorgesehenen Erleichterungen für die Post wegfielen, wäre nach Überzeugung des Bundesrates die Finanzierung der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten eines revidierten Postgesetzes nicht gewährleistet.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen weiterhin für alle ganzjährig bewohnten Häuser in der Schweiz gewährleistet bleibt.<br>Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Hauszustellung nicht auf Siedlungen mit fünf Häusern pro Hektare oder einer maximalen Zustellzeit von zwei Minuten beschränkt wird, wie es im Entwurf zur Teilrevision der Postverordnung vorgesehen ist (vgl. Art. 31 Abs. 1 Bst. a und b VE-VPG);</li></ol><p>und dass</p><ol style="list-style-type:decimal;" start="2"><li>die heutigen Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen im Rahmen der postalischen Grundversorgung nicht gesenkt werden, sondern mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben (97 % für Briefe, 95 % für Pakete und abonnierte Tageszeitungen).</li></ol><p>Eine Minderheit (Jauslin, Hurter Thomas, Schaffner, Silberschmidt) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag
- State
-
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die im Entwurf zur Teilrevision der Postverordnung vorgeschlagene Einschränkung der Hauszustellung würde faktisch zu einem Rückbau des bisherigen Zustellnetzes führen, insbesondere in ländlichen Gebieten, bei Einzelhöfen und Streusiedlungen. Damit würde ein wesentlicher Bestandteil der heutigen postalischen Grundversorgung eingeschränkt. Diese Änderung erfolgt ohne gesetzliche Grundlage allein auf dem Verordnungsweg, obwohl sie von grosser Tragweite ist. Die langfristige Infrastruktur- und Personalplanung der Post würde sich künftig daran orientieren, was eine spätere Korrektur erschwert oder verunmöglicht.</p><p>Die im Gesetz verankerte Grundversorgung verlangt eine gleichwertige Versorgung aller Regionen. Die physische Zustellung spielt dabei weiterhin eine zentrale Rolle, insbesondere im Hinblick auf die anhaltend zunehmende Paketmenge. Digitale Alternativen können die physische Zustellung nicht in allen Fällen gleichwertig ersetzen.</p><p>Zudem schlägt der Bundesrat vor, die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen von heute 97 % bzw. 95 % auf neu 90 % zu senken. Diese Reduktion stellt eine qualitative Schwächung des Service public dar, ohne dass die Auswirkungen auf Bevölkerung, Regionen oder betriebliche Abläufe umfassend geklärt wären. Die Laufzeitvorgaben sind ein zentrales Element der Grundversorgung – ihre Senkung hätte direkte Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Zustellung sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Versorgung. Allenfalls macht es Sinn, gewisse Spitzen wie Black Friday von der Analyse auszuschliessen. Aber Black Friday kann kein ausreichender Grund sein, um generell die Pünktlichkeit zu verschlechtern.</p><p>Eine gesetzliche Klarstellung ist daher angezeigt. Der Grundversorgungsauftrag der Post muss sowohl im Umfang (Hauszustellung) als auch in der Qualität (Laufzeitvorgaben) gesichert und vom Parlament mitgetragen werden.</p>
- <span><p><span>Die Digitalisierung wirkt sich stark auf das Kerngeschäft der Schweizerischen Post aus. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Briefmenge halbiert und die Einzahlungen am Schalter sind um drei Viertel eingebrochen. Dieser Trend ist unumkehrbar und gefährdet die Finanzierung der Grundversorgung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Modernisierung der postalischen Grundversorgung unumgänglich ist. Er hat deshalb am 14. Juni 2024 eine umfassende Revision des Postgesetzes (SR</span><span> </span><span>783.0) mit Zeithorizont 2030 beschlossen. Die Eckwerte der Gesetzesrevision hat der Bundesrat am 13. August 2025 festgelegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament soll die Diskussion über die Grundversorgung der Zukunft ohne Zeitdruck führen können. Dazu muss die Finanzierung der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten des revidierten PG gewährleistet sein. Der Bundesrat will dies mit der ebenfalls am 14. Juni 2024 beschlossenen Revision der Postverordnung (SR</span><span> </span><span>783.01) erreichen. Die Vernehmlassungsvorlage sieht nebst der Erweiterung der Grundversorgung um neue digitale Angebote eine Lockerung von regulatorischen Vorgaben vor, welche die Post in der Zustellung aktuell stark einschränken. Es sind dies erstens die Herabsetzung und Vereinheitlichung der Laufzeitenvorgaben auf 90</span><span> </span><span>Prozent und zweitens eine Rückkehr zum Siedlungsbegriff, wie er bis Ende 2020 galt. Diese Massnahmen sollen der Post ab 2026 Kosteneinsparungen von bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hatte bereits 2024 eine Motion (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243816"><u><span>24.3816</span></u></a><span>) eingereicht, die vom Bundesrat verlangte, bis zum Abschluss einer Gesetzesrevision auf Verordnungsanpassungen zu verzichten. Der Ständerat (Zweitrat) lehnte die Motion am 11.</span><span> </span><span>März 2025 ab. Die Umsetzung der vorliegenden Motion stünde zwar der Erweiterung der Grundversorgung um digitale Angebote auf dem Verordnungsweg nicht im Wege. Da aber sämtliche in der Vernehmlassungsvorlage zur Verordnungsrevision vorgesehenen Erleichterungen für die Post wegfielen, wäre nach Überzeugung des Bundesrates die Finanzierung der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten eines revidierten Postgesetzes nicht gewährleistet.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen weiterhin für alle ganzjährig bewohnten Häuser in der Schweiz gewährleistet bleibt.<br>Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Hauszustellung nicht auf Siedlungen mit fünf Häusern pro Hektare oder einer maximalen Zustellzeit von zwei Minuten beschränkt wird, wie es im Entwurf zur Teilrevision der Postverordnung vorgesehen ist (vgl. Art. 31 Abs. 1 Bst. a und b VE-VPG);</li></ol><p>und dass</p><ol style="list-style-type:decimal;" start="2"><li>die heutigen Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen im Rahmen der postalischen Grundversorgung nicht gesenkt werden, sondern mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben (97 % für Briefe, 95 % für Pakete und abonnierte Tageszeitungen).</li></ol><p>Eine Minderheit (Jauslin, Hurter Thomas, Schaffner, Silberschmidt) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag
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