Mittel für die Verlagerungspolitik sichern
- ShortId
-
25.3949
- Id
-
20253949
- Updated
-
20.02.2026 16:40
- Language
-
de
- Title
-
Mittel für die Verlagerungspolitik sichern
- AdditionalIndexing
-
24;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene steht stark unter Druck. Im Jahr 2024 passierten so viele Lastwagen die Alpen wie zuletzt 2016. Ohne entsprechende Massnahmen wird die Millionengrenze spätestens 2026 wieder überschritten – ein klarer Widerspruch zum Verlagerungsauftrag in der Bundesverfassung. Jetzt ist entschlossenes Handeln erforderlich.</p><p> </p><p>Mit dem vorzeitigen Aus der Rollenden Landstrasse (Rola) per Ende 2025 entfällt ein bewährtes Instrument der Verlagerung. Rund 72 000 Transitlastwagen pro Jahr nutzten dieses Angebot. Ohne wirkungsvolle Kompensationsmassnahmen droht ein weiterer erheblicher Rückschritt in der Verlagerungspolitik. Durch die frühzeitige Einstellung werden rund 50 Mio. CHF frei, die weiterhin in die Verlagerung von Verkehren im alpenquerenden Güterverkehr fliessen müssen. Beispielsweise mit der Aussetzung des Absenkpfades bei der Unterstützung des UKV.</p><p> </p><p>Deshalb wird der Bund beauftragt, die durch die frühzeitige Einstellung der Rola freiwerdenden Mittel weiterhin im operativen Betrieb des alpenquerenden Schienengüterverkehrs und so zur unmittelbaren Verlagerung einzusetzen.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die beantragte befristete Erhöhung der finanziellen Förderung nur beschränkt zusätzliche Impulse für die Verlagerungspolitik setzen würde. Darüber hinaus ist die mit der Motion beantragte stärkere Förderung des alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) ohne Gesetzesanpassung nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Die finanzielle Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs ist in Artikel</span><span> </span><span>8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG, SR 740.1) geregelt. Gemäss Artikel</span><span> </span><span>8 Absatz</span><span> </span><span>2 hat im UKV die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen. Mehr Mittel könnten nur in einem stark wachsenden Markt eingesetzt werden, was aktuell nicht der Fall ist. Im Rahmen der Möglichkeiten ist im Voranschlag 2026 jedoch vorgesehen, einen Teil der freiwerdenden Mittel aus der Einstellung der RoLa einzusetzen, um Verlagerungseffekte auf die Strasse möglichst zu verhindern.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für die Umsetzung der Motion wäre die Anpassung von Artikel 8</span><span> </span><span>GVVG ein notwendiger Schritt, der aber unter Einhaltung der Vorgaben für Gesetzgebungsprozesse frühestens ab 2028 zur Anwendung kommen könnte. Damit wäre die Verwendung der bis 2028 befristeten, für die Rollende Landstrasse vorgesehenen Mittel vollumfänglich für andere Verlagerungsmassnahmen auch bei einer raschen Annahme dieser Motion nicht möglich. </span></p><p><span>Darüber hinaus macht aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung der Abgeltungen für den UKV für die Jahre 2028 bis 2030 keinen Sinn. Gemäss aktueller Beschlusslage läuft die finanzielle Förderung des alpenquerenden UKV bzw. der entsprechende Zahlungsrahmen Ende 2030 aus.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rola vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 einzusetzen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.</p><p> </p><p>Eine Minderheit (Imark, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Sollberger, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Mittel für die Verlagerungspolitik sichern
- State
-
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene steht stark unter Druck. Im Jahr 2024 passierten so viele Lastwagen die Alpen wie zuletzt 2016. Ohne entsprechende Massnahmen wird die Millionengrenze spätestens 2026 wieder überschritten – ein klarer Widerspruch zum Verlagerungsauftrag in der Bundesverfassung. Jetzt ist entschlossenes Handeln erforderlich.</p><p> </p><p>Mit dem vorzeitigen Aus der Rollenden Landstrasse (Rola) per Ende 2025 entfällt ein bewährtes Instrument der Verlagerung. Rund 72 000 Transitlastwagen pro Jahr nutzten dieses Angebot. Ohne wirkungsvolle Kompensationsmassnahmen droht ein weiterer erheblicher Rückschritt in der Verlagerungspolitik. Durch die frühzeitige Einstellung werden rund 50 Mio. CHF frei, die weiterhin in die Verlagerung von Verkehren im alpenquerenden Güterverkehr fliessen müssen. Beispielsweise mit der Aussetzung des Absenkpfades bei der Unterstützung des UKV.</p><p> </p><p>Deshalb wird der Bund beauftragt, die durch die frühzeitige Einstellung der Rola freiwerdenden Mittel weiterhin im operativen Betrieb des alpenquerenden Schienengüterverkehrs und so zur unmittelbaren Verlagerung einzusetzen.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die beantragte befristete Erhöhung der finanziellen Förderung nur beschränkt zusätzliche Impulse für die Verlagerungspolitik setzen würde. Darüber hinaus ist die mit der Motion beantragte stärkere Förderung des alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) ohne Gesetzesanpassung nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Die finanzielle Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs ist in Artikel</span><span> </span><span>8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG, SR 740.1) geregelt. Gemäss Artikel</span><span> </span><span>8 Absatz</span><span> </span><span>2 hat im UKV die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen. Mehr Mittel könnten nur in einem stark wachsenden Markt eingesetzt werden, was aktuell nicht der Fall ist. Im Rahmen der Möglichkeiten ist im Voranschlag 2026 jedoch vorgesehen, einen Teil der freiwerdenden Mittel aus der Einstellung der RoLa einzusetzen, um Verlagerungseffekte auf die Strasse möglichst zu verhindern.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für die Umsetzung der Motion wäre die Anpassung von Artikel 8</span><span> </span><span>GVVG ein notwendiger Schritt, der aber unter Einhaltung der Vorgaben für Gesetzgebungsprozesse frühestens ab 2028 zur Anwendung kommen könnte. Damit wäre die Verwendung der bis 2028 befristeten, für die Rollende Landstrasse vorgesehenen Mittel vollumfänglich für andere Verlagerungsmassnahmen auch bei einer raschen Annahme dieser Motion nicht möglich. </span></p><p><span>Darüber hinaus macht aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung der Abgeltungen für den UKV für die Jahre 2028 bis 2030 keinen Sinn. Gemäss aktueller Beschlusslage läuft die finanzielle Förderung des alpenquerenden UKV bzw. der entsprechende Zahlungsrahmen Ende 2030 aus.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rola vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 einzusetzen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.</p><p> </p><p>Eine Minderheit (Imark, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Sollberger, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Mittel für die Verlagerungspolitik sichern
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