Neue Ausschreibung für die UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027

ShortId
25.3950
Id
20253950
Updated
10.12.2025 07:40
Language
de
Title
Neue Ausschreibung für die UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bund die Einstellung des UKW-Rundfunks anordnet und damit einen Wechsel von UKW zu DAB+ erzwingt. Vielmehr muss der UKW-Betrieb verlängert werden. Die Einstellung des UKW-Rundfunks würde die privaten Radiosender gefährden und die Schweizer Hörerschaft dazu veranlassen, auf ausländische Sender auszuweichen. Die SRG hat aufgrund der Einstellung des UKW-Rundfunks per Ende&nbsp;2024 bereits 25&nbsp;Prozent ihrer Hörerschaft verloren. Ein Rückgang dieser Grössenordnung wäre für die privaten Radiosender, die von Werbeeinnahmen abhängig sind, verheerend. In der Westschweiz und im Tessin hat die Einstellung des UKW-Rundfunks dazu geführt, dass die Hörerschaft zu französischen und italienischen Radiosendern abwandert. Müssten die privaten Radiosender in der Schweiz den UKW-Rundfunk einstellen, würde dies die Schweizer Radiolandschaft erheblich schwächen.</p><p>Mit dieser erzwungen Einstellung des UKW-Rundfunks handelt der Bund nicht technologieneutral. Der Wechsel zu DAB+ erfolgt auf natürliche Weise, da immer mehr Geräte DAB+-fähig sind – jedoch langsamer als gewünscht. Die Einstellung des UKW-Rundfunks hat negative Auswirkungen: Gefährdung der privaten Radiosender und Abwanderung der Hörerschaft zu ausländischen Sendern. Diese erzwungene Einstellung ist ein «Swiss Finish». Andere Länder stellen den UKW-Rundfunk allmählich ein, verzichten dabei aber auf starre Fristen. Die Schweizerinnen und Schweizer werden die immer noch aktiven ausländischen UKW-Radiosender hören.</p><p>Aus all diesen Gründen müssen weiterhin UKW-Konzessionen erteilt werden. Es gilt, die privaten Radiosender in der Schweiz zu schützen und zu verhindern, dass die Hörerschaft – insbesondere in der Westschweiz und im Tessin – zu ausländischen Sendern abwandert. Eine neue Ausschreibung könnte zudem Einnahmen generieren. Die Frist für die Einstellung des UKW-Rundfunks sollte mindestens bis Ende&nbsp;2031 verlängert und in Abstimmung mit den privaten Radiosendern festgelegt werden.</p>
  • <span><p><span>Die Initiative zur Abschaltung der UKW-Verbreitung ging ursprünglich von der Radiobranche selbst aus. Bereits vor über zehn Jahren einigten sich die privaten Radioveranstalter zusammen mit der SRG auf einen Migrationsplan und beschlossen, die UKW-Verbreitung spätestens Ende 2024 abzuschalten. Dieser Entscheid wurde vom Bund aktiv begleitet – sowohl gesetzgeberisch als auch finanziell, mit rund 84 Millionen Franken zur Förderung der neuen Technologie.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat 2023 entschieden, die seit 2008 geltenden UKW-Funkkonzessionen ein letztes Mal bis Ende 2026 zu verlängern. Damit sollte den Radioveranstaltern die Möglichkeit gegeben werden, mit individuellen Lösungen den Migrationsprozess von UKW zu Digitalradio spätestens Ende 2026 erfolgreich abzuschliessen. Diese Kompromisslösung berücksichtigte auch diejenigen Radios, die gerne am ursprünglichen Abschaltplan festgehalten hätten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die digitale Nutzung ist heute längst Realität: Über 90 % der Bevölkerung hören Radio digital, via DAB+ oder über Internet. Mit DAB+ kann das Schweizer Publikum aus mehr Programmen auswählen als mit UKW. Diese Programmvielfalt erhöht den Wettbewerb, auch durch neue, inländische Angebote. Radiosender, die bisher vom Privileg einer UKW-Funkkonzession profitiert haben, spüren nun diesen Konkurrenzdruck. Zudem kommt ein langfristiger Trend: Radio verliert generell an Reichweite. Dennoch zeigt sich, dass treue Hörerinnen und Hörer ihrem Lieblingsprogramm auf DAB+ folgen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach der UKW-Abschaltung der SRG wurden viele Autos auf DAB+ umgerüstet. Die privaten Radiostationen können davon profitieren, ihr Reichweitenverlust wird voraussichtlich tiefer ausfallen als jener der SRG. Es ist jetzt Aufgabe der Privatradios, die vereinbarte Umstellung auf DAB+ mit geeigneten Massnahmen voranzutreiben und das Publikum entsprechend zu begleiten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Neuvergabe von UKW-Frequenzen wäre mit aufwändigen Ausschreibungen und beträchtlichen Investitionen in eine veraltete Infrastruktur verbunden – ein unverhältnismässiger Aufwand in Anbetracht der fortgeschrittenen Digitalisierung. Zudem ist die Mehrheit der heute noch gültigen UKW-Funkkonzessionen im Besitz von Radios, die über eine Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag verfügen und aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden. Diese sind weniger abhängig von Werbeeinnahmen als rein werbefinanzierte Veranstalter. Der Bundesrat würde es vorziehen, dass die Beiträge aus der Abgabe in journalistische Inhalte in den Regionen statt in Infrastruktur investiert werden. Ausserdem wäre eine weitere Konzessionsverlängerung gegenüber den Digitalradios, die im Vertrauen auf eine UKW-Abschaltung investiert haben, problematisch.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Einstellung des UKW-Rundfunks, die derzeit für den 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2026 geplant ist, zu verzichten und stattdessen die aktuellen UKW-Funkkonzessionen zu verlängern oder ein neues Ausschreibungsverfahren für die Zuteilung der UKW-Funkkonzessionen ab 1.&nbsp;Januar&nbsp;2027 – gegebenenfalls mittels einer Auktion – durchzuführen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Schaffner, Jauslin, Marti Min Li, Pult, Roth David, Stadler, Storni, Töngi, Tuosto, Wismer Priska) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Neue Ausschreibung für die UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bund die Einstellung des UKW-Rundfunks anordnet und damit einen Wechsel von UKW zu DAB+ erzwingt. Vielmehr muss der UKW-Betrieb verlängert werden. Die Einstellung des UKW-Rundfunks würde die privaten Radiosender gefährden und die Schweizer Hörerschaft dazu veranlassen, auf ausländische Sender auszuweichen. Die SRG hat aufgrund der Einstellung des UKW-Rundfunks per Ende&nbsp;2024 bereits 25&nbsp;Prozent ihrer Hörerschaft verloren. Ein Rückgang dieser Grössenordnung wäre für die privaten Radiosender, die von Werbeeinnahmen abhängig sind, verheerend. In der Westschweiz und im Tessin hat die Einstellung des UKW-Rundfunks dazu geführt, dass die Hörerschaft zu französischen und italienischen Radiosendern abwandert. Müssten die privaten Radiosender in der Schweiz den UKW-Rundfunk einstellen, würde dies die Schweizer Radiolandschaft erheblich schwächen.</p><p>Mit dieser erzwungen Einstellung des UKW-Rundfunks handelt der Bund nicht technologieneutral. Der Wechsel zu DAB+ erfolgt auf natürliche Weise, da immer mehr Geräte DAB+-fähig sind – jedoch langsamer als gewünscht. Die Einstellung des UKW-Rundfunks hat negative Auswirkungen: Gefährdung der privaten Radiosender und Abwanderung der Hörerschaft zu ausländischen Sendern. Diese erzwungene Einstellung ist ein «Swiss Finish». Andere Länder stellen den UKW-Rundfunk allmählich ein, verzichten dabei aber auf starre Fristen. Die Schweizerinnen und Schweizer werden die immer noch aktiven ausländischen UKW-Radiosender hören.</p><p>Aus all diesen Gründen müssen weiterhin UKW-Konzessionen erteilt werden. Es gilt, die privaten Radiosender in der Schweiz zu schützen und zu verhindern, dass die Hörerschaft – insbesondere in der Westschweiz und im Tessin – zu ausländischen Sendern abwandert. Eine neue Ausschreibung könnte zudem Einnahmen generieren. Die Frist für die Einstellung des UKW-Rundfunks sollte mindestens bis Ende&nbsp;2031 verlängert und in Abstimmung mit den privaten Radiosendern festgelegt werden.</p>
    • <span><p><span>Die Initiative zur Abschaltung der UKW-Verbreitung ging ursprünglich von der Radiobranche selbst aus. Bereits vor über zehn Jahren einigten sich die privaten Radioveranstalter zusammen mit der SRG auf einen Migrationsplan und beschlossen, die UKW-Verbreitung spätestens Ende 2024 abzuschalten. Dieser Entscheid wurde vom Bund aktiv begleitet – sowohl gesetzgeberisch als auch finanziell, mit rund 84 Millionen Franken zur Förderung der neuen Technologie.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat 2023 entschieden, die seit 2008 geltenden UKW-Funkkonzessionen ein letztes Mal bis Ende 2026 zu verlängern. Damit sollte den Radioveranstaltern die Möglichkeit gegeben werden, mit individuellen Lösungen den Migrationsprozess von UKW zu Digitalradio spätestens Ende 2026 erfolgreich abzuschliessen. Diese Kompromisslösung berücksichtigte auch diejenigen Radios, die gerne am ursprünglichen Abschaltplan festgehalten hätten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die digitale Nutzung ist heute längst Realität: Über 90 % der Bevölkerung hören Radio digital, via DAB+ oder über Internet. Mit DAB+ kann das Schweizer Publikum aus mehr Programmen auswählen als mit UKW. Diese Programmvielfalt erhöht den Wettbewerb, auch durch neue, inländische Angebote. Radiosender, die bisher vom Privileg einer UKW-Funkkonzession profitiert haben, spüren nun diesen Konkurrenzdruck. Zudem kommt ein langfristiger Trend: Radio verliert generell an Reichweite. Dennoch zeigt sich, dass treue Hörerinnen und Hörer ihrem Lieblingsprogramm auf DAB+ folgen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach der UKW-Abschaltung der SRG wurden viele Autos auf DAB+ umgerüstet. Die privaten Radiostationen können davon profitieren, ihr Reichweitenverlust wird voraussichtlich tiefer ausfallen als jener der SRG. Es ist jetzt Aufgabe der Privatradios, die vereinbarte Umstellung auf DAB+ mit geeigneten Massnahmen voranzutreiben und das Publikum entsprechend zu begleiten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Neuvergabe von UKW-Frequenzen wäre mit aufwändigen Ausschreibungen und beträchtlichen Investitionen in eine veraltete Infrastruktur verbunden – ein unverhältnismässiger Aufwand in Anbetracht der fortgeschrittenen Digitalisierung. Zudem ist die Mehrheit der heute noch gültigen UKW-Funkkonzessionen im Besitz von Radios, die über eine Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag verfügen und aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden. Diese sind weniger abhängig von Werbeeinnahmen als rein werbefinanzierte Veranstalter. Der Bundesrat würde es vorziehen, dass die Beiträge aus der Abgabe in journalistische Inhalte in den Regionen statt in Infrastruktur investiert werden. Ausserdem wäre eine weitere Konzessionsverlängerung gegenüber den Digitalradios, die im Vertrauen auf eine UKW-Abschaltung investiert haben, problematisch.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Einstellung des UKW-Rundfunks, die derzeit für den 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2026 geplant ist, zu verzichten und stattdessen die aktuellen UKW-Funkkonzessionen zu verlängern oder ein neues Ausschreibungsverfahren für die Zuteilung der UKW-Funkkonzessionen ab 1.&nbsp;Januar&nbsp;2027 – gegebenenfalls mittels einer Auktion – durchzuführen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Schaffner, Jauslin, Marti Min Li, Pult, Roth David, Stadler, Storni, Töngi, Tuosto, Wismer Priska) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Neue Ausschreibung für die UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027

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