Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz

ShortId
25.3951
Id
20253951
Updated
14.11.2025 02:35
Language
de
Title
Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz
AdditionalIndexing
52;15;48;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>Zu den Auswirkungen umfassender Lenkungsabgaben gibt es eine Vielzahl an Studien, und die Auswirkungen sind grundsätzlich bekannt. Lenkungsabgaben sind aus ökonomischer Sicht effizient, effektiv, einfach im Vollzug und haben tiefe administrative Kosten. Um Netto-Null-Treibhausgasemissionen mit Lenkungsabgaben zu erreichen, müssen sie aber im Zeitverlauf stark zunehmen. Sie belasten jene überproportional, die nicht oder erst später auf nicht-fossile Alternativen ausweichen können und sind politisch wie auch sozial umstritten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Prozedural würde mit dem Postulat eine Doppelspurigkeit zur anstehenden Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) für die Zeit nach 2030 geschaffen. Der Bundesrat beabsichtigt, im Sommer 2026 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung zu geben und in der zweiten Hälfte 2027 dem Parlament zu unterbreiten. Anstelle einer separaten Berichterstattung können die Anliegen des Postulates im Rahmen der Beratungen des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes geklärt werden. Der im Grundsatz 4 des vorliegenden Postulates erwähnte umfassende CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleich für importierte Emissionen weist zudem starke inhaltliche Überschneidungen mit der Parlamentarischen Initiative 21.432 Ryser «Grundlagen für ein CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleichssystem schaffen» auf. Diese ist aktuell in Beratung in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrates kommt dieses Postulat zum falschen Zeitpunkt, sowohl aus inhaltlichen als auch aus prozeduralen Gründen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein einfaches CO<sub>2</sub>-Gesetz gemäss den nachfolgenden vier Grundsätzen aussehen könnte und dabei zu untersuchen, welche aussen- und innenpolitischen Folgen ein solches Gesetz nach sich ziehen würde, insbesondere für die Wirtschaft, wo unter anderem die Konkurrenzfähigkeit sowie die administrativen Mehrbelastungen genau untersucht werden sollen.</p><p>Die vier Grundsätze lauten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Alle Treibhausgasessmissionen auf Schweizer Staatsgebiet sowie Flüge, die in der Schweiz starten, werden gemäss dem Verursacherprinzip unabhängig ihrer Quelle gemäss ihrer Treibhausgaswirksamkeit mit einer Abgabe belegt.</li><li>Die Höhe der Abgabe wird periodisch angepasst, abhängig davon, ob sich die Emissionen entlang dem Absenkpfad entwickeln, der bis spätestens 2050 zur Klimaneutralität 2050 führen soll.</li><li>Die Einnahmen aus den Treibhausabgaben werden nach Abzug der Erfassungs- und Verwaltungskosten an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet.</li><li>Alle importierten Produkte werden gemäss den ihnen zugeordneten Emissionen (CO2 Fussabdruck inkl. Logistik) mit einem inländischen Abgabesatz belegt.</li></ol>
  • Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Zu den Auswirkungen umfassender Lenkungsabgaben gibt es eine Vielzahl an Studien, und die Auswirkungen sind grundsätzlich bekannt. Lenkungsabgaben sind aus ökonomischer Sicht effizient, effektiv, einfach im Vollzug und haben tiefe administrative Kosten. Um Netto-Null-Treibhausgasemissionen mit Lenkungsabgaben zu erreichen, müssen sie aber im Zeitverlauf stark zunehmen. Sie belasten jene überproportional, die nicht oder erst später auf nicht-fossile Alternativen ausweichen können und sind politisch wie auch sozial umstritten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Prozedural würde mit dem Postulat eine Doppelspurigkeit zur anstehenden Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) für die Zeit nach 2030 geschaffen. Der Bundesrat beabsichtigt, im Sommer 2026 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung zu geben und in der zweiten Hälfte 2027 dem Parlament zu unterbreiten. Anstelle einer separaten Berichterstattung können die Anliegen des Postulates im Rahmen der Beratungen des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes geklärt werden. Der im Grundsatz 4 des vorliegenden Postulates erwähnte umfassende CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleich für importierte Emissionen weist zudem starke inhaltliche Überschneidungen mit der Parlamentarischen Initiative 21.432 Ryser «Grundlagen für ein CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleichssystem schaffen» auf. Diese ist aktuell in Beratung in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrates kommt dieses Postulat zum falschen Zeitpunkt, sowohl aus inhaltlichen als auch aus prozeduralen Gründen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein einfaches CO<sub>2</sub>-Gesetz gemäss den nachfolgenden vier Grundsätzen aussehen könnte und dabei zu untersuchen, welche aussen- und innenpolitischen Folgen ein solches Gesetz nach sich ziehen würde, insbesondere für die Wirtschaft, wo unter anderem die Konkurrenzfähigkeit sowie die administrativen Mehrbelastungen genau untersucht werden sollen.</p><p>Die vier Grundsätze lauten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Alle Treibhausgasessmissionen auf Schweizer Staatsgebiet sowie Flüge, die in der Schweiz starten, werden gemäss dem Verursacherprinzip unabhängig ihrer Quelle gemäss ihrer Treibhausgaswirksamkeit mit einer Abgabe belegt.</li><li>Die Höhe der Abgabe wird periodisch angepasst, abhängig davon, ob sich die Emissionen entlang dem Absenkpfad entwickeln, der bis spätestens 2050 zur Klimaneutralität 2050 führen soll.</li><li>Die Einnahmen aus den Treibhausabgaben werden nach Abzug der Erfassungs- und Verwaltungskosten an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet.</li><li>Alle importierten Produkte werden gemäss den ihnen zugeordneten Emissionen (CO2 Fussabdruck inkl. Logistik) mit einem inländischen Abgabesatz belegt.</li></ol>
    • Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz

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