Wie weiter mit der Übernahme internationaler Regulierung ins Schweizer Recht in einer Phase von disruptiver Aussenwirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner?

ShortId
25.3952
Id
20253952
Updated
11.12.2025 14:13
Language
de
Title
Wie weiter mit der Übernahme internationaler Regulierung ins Schweizer Recht in einer Phase von disruptiver Aussenwirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner?
AdditionalIndexing
15;1231
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>International abgestimmte Regulierungen sind für die Schweiz als kleines, stark in die globale Wirtschaft eingebundenes Land von grosser Bedeutung. Die Übernahme von respektive Anpassung an internationale Regelungen sichert den Zugang zu wichtigen Märkten. Sie trägt zur Vermeidung von Handelshemmnissen sowie Doppelregulierungen und daraus resultierendem administrativem Aufwand bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Sie unterstützt ausserdem umwelt-, gesundheits- oder sicherheitspolitischer Ziele, welche kein Land allein erreichen kann – z.B. in den Bereichen Klima, Lebensmittelsicherheit oder Terrorismusbekämpfung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seine aussenwirtschaftspolitischen Prinzipien hat der Bundesrat unter anderem in der Aussenwirtschaftsstrategie dargelegt. Er aktualisiert diese Grundlagen nach Bedarf. Weiter bilden gesetzliche Grundlagen wie etwa das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) den Rahmen für die Übernahme internationaler Standards. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In vielen Bereichen entscheidet die Schweiz selbst, ob und in welchem Umfang sie internationale Regulierungen übernehmen respektive autonom nachvollziehen will – etwa im Zusammenhang mit den EU-Vorgaben zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten (CSRD, CSDDD). In anderen Bereichen hingegen übernimmt die Schweiz internationale Regulierungen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat evaluiert jeweils am konkreten Fall Kosten und Nutzen einer Übernahme von respektive einer Anpassung an international geltende Regelungen. Dabei ist die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) eine zentrale Grundlage, um (ex-ante) systematisch zu ermitteln, ob die Übernahme einer internationalen Regelung respektive die Anpassung des Schweizer Rechts an eine solche für die Schweiz zweckmässig, wirksam und verhältnismässig ist. Beispielsweise wurden zur Umsetzung von Basel III final sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vertiefte Analysen durchgeführt, aktuell läuft eine vertiefte Analyse zu einer möglichen Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten. Im Bereich der OECD-Mindestbesteuerung hat der Bundesrat zudem im Interesse der Schweizer Unternehmen ein Element später als die EU-Staaten eingeführt (sog. IIR) und auf ein weiteres Element verzichtet (sog. UTPR).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen aufmerksam und überprüft in den jeweiligen Dossiers, ob Anpassungen notwendig und sinnvoll sind, dies insbesondere im aktuellen internationalen Kontext. Beispielsweise analysiert der Bundesrat kontinuierlich die Auswirkungen der internationalen Entwicklungen bei der OECD-Mindeststeuer auf die Schweiz. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten hat der Bundesrat Anfang 2025 entschieden, die internationalen Entwicklungen, insbesondere die Entscheidungen zur diesbezüglichen Omnibus-Richtlinie in der EU abzuwarten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Je nach Dossier gelten unterschiedliche Prozesse sowohl für die Ausarbeitung von internationalen Regulierungen wie auch für deren jeweilige Übernahme bzw. die allfällige Anpassung des Schweizer Rechts. Der Bundesrat antizipiert diese Entwicklungen des internationalen Umfelds wo immer möglich, ohne ein allgemeingültiges Vorgehen zu definieren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat weiterhin als zielführend, die Übernahme von respektive Anpassung an internationale Regulierungen von Fall zu Fall und unter Nutzung der oben beschriebenen Analyse-Instrumente zu beurteilen. Dabei trägt er sowohl der aussenwirtschaftspolitischen wie auch der innenpolitischen Tragweite Rechnung. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>In den letzten Jahren hat die Schweiz verschiedene internationale Regulierungen übernommen und in Schweizer Recht überführt. Entscheidend für die Wirksamkeit internationaler Regulierungen und für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist, dass die wichtigsten Schweizer Handelspartner sowie die grössten Wirtschaftsräume diese Standards akzeptieren und ebenfalls in ihre Rechtsordnungen übernehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Beispiele für diese internationalen Regulierungen sind:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Lieferkettengesetz aus der Europäischen Union</li><li>Geldwäschereigesetzgebung der Financial Action Task Force</li><li>Globale Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne der OECD</li><li>Basel III final des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht&nbsp;</li></ul><p>Beim Lieferkettengesetz und beim Geldwäschereigesetz hat sich das Parlament für eine zurückhaltende Regulierung entschieden.&nbsp;</p><p>Das Lieferkettengesetz will die Schweiz verzögert und pragmatisch ins nationale Recht überführen. Nachdem sich die EU im Rahmen des Omnibus-Pakets für eine Vereinfachung entschieden hat, erwies sich dies als kluge Strategie.&nbsp;</p><p>Beim Geldwäschereigesetz hat sich das Parlament trotz Versuchen des Bundesrats über die geforderten Minimalstandards hinauszugehen, stets dagegen entschieden.&nbsp;</p><p>Ganz anders verhält es sich bei der OECD-Mindeststeuer auf Unternehmensgewinnen und der Bankenregulierung Basel-III-final: In beiden Fällen hat der Bundesrat die internationalen Standards in eigener Regie rasch und umfassend ins Schweizer Recht überführt. Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer per 1.1.2024 eingeführt. Aktuell profitieren Schweizer Unternehmen zwar noch von Übergangsregelungen, diese laufen jedoch am Ende der Steuerperiode 2025 aus<a href="#_ftn1">[1]</a>. Danach greift die Mindeststeuer voll. Derweil stellen sich die USA inzwischen offen gegen die Umsetzung der globalen Mindeststeuer. Weitere wichtige Jurisdiktionen wie China und Indien lassen die Umsetzung offen und kleinere europäische Staaten haben lange Übergangsfristen zur Einführung reklamiert<a href="#_ftn2">[2]</a>. Die USA tragen den Kompromiss zur globalen Mindeststeuer folglich nicht mehr mit und die EU scheint das zu akzeptieren. Damit sind wesentliche Voraussetzungen, von denen der Bundesrat bei der Volksabstimmung ausging, nicht mehr erfüllt.</p><p>Bei Basel III final haben die USA signalisiert, dass sie einen komplett neuen Reformvorschlag ausarbeiten. Nur einen Monat nachdem der Bundesrat entschieden hatte, die Standards per 1.1.2025 und somit als einer der ersten global bedeutenden Finanzmärkte einzuführen, hat die EU die Einführung des Kernstücks verschoben<a href="#_ftn3">[3]</a>. Auch UK verzögert die Einführung von Basel III final<a href="#_ftn4">[4]</a> und macht diese von den Entwicklungen in den USA abhängig<a href="#_ftn5">[5]</a>. Sowohl die EU als auch UK argumentieren, dass sie mit der Verschiebung Wettbewerbsnachteile für ihre Finanzplätze verhindern wollen.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser Erfahrungen und der disruptiven Aussenwirtschaftspolitik von wichtigen Handelspartnern der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt, Bericht zu erstatten über folgende Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Umsetzung internationaler Regulierungen ins Schweizer Recht</li><li>Macht der Bundesrat regelmässig eine Evaluation zur Umsetzung internationaler Regulierungen ins Schweizer Recht und zu den Folgen der fehlenden Umsetzung ins Schweizer Recht?</li><li>Plant der Bundesrat in Zukunft internationale Regulierungen mit Blick auf Timing oder Umfang eher zurückhaltender ins Schweizer Recht zu überführen?</li><li>Welche Korrektur- und Steuerungsmassnahmen sieht der Bundesrat vor, wenn sich Annahmen, die zum Zeitpunkt der Umsetzung ins Schweizer Recht galten, nachträglich als falsch erweisen<strong>&nbsp;</strong>oder wenn sich die Interessenlage sonstwie wesentlich verändert hat?</li></ul><p>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Deloitte OECD Minimum Tax Impact Study, publiziert am 10. April 2025:&nbsp;<br>https://www.deloitte.com/content/dam/assets-zone2/ch/en/docs/services/tax/2025/deloitte-tax-oecd-minimum-tax-impact-study.pdf</p><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> PwC Pillar Two Country Tracker, letztes Update am 6. August 2025:&nbsp;<br>pwc-pillar-two-country-tracker-summary-v2.pdf</p><p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Medienmitteilung der EU-Kommission, publiziert am 24.&nbsp;Juli 2024:&nbsp;<br>Commission proposes to postpone by one year the market risk prudential requirements under Basel III in the EU</p><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Medienmitteilung der Bank of England, publiziert am 17.&nbsp;Januar 2025:&nbsp;<br>The PRA announces a delay to the implementation of Basel 3.1 | Bank of England</p><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> RCAP on timeliness: Basel III implementation dashboard, letztes Update am 16.&nbsp;Mai 2025:&nbsp;<br>Basel III implementation Dashboard</p>
  • Wie weiter mit der Übernahme internationaler Regulierung ins Schweizer Recht in einer Phase von disruptiver Aussenwirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner?
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>International abgestimmte Regulierungen sind für die Schweiz als kleines, stark in die globale Wirtschaft eingebundenes Land von grosser Bedeutung. Die Übernahme von respektive Anpassung an internationale Regelungen sichert den Zugang zu wichtigen Märkten. Sie trägt zur Vermeidung von Handelshemmnissen sowie Doppelregulierungen und daraus resultierendem administrativem Aufwand bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Sie unterstützt ausserdem umwelt-, gesundheits- oder sicherheitspolitischer Ziele, welche kein Land allein erreichen kann – z.B. in den Bereichen Klima, Lebensmittelsicherheit oder Terrorismusbekämpfung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seine aussenwirtschaftspolitischen Prinzipien hat der Bundesrat unter anderem in der Aussenwirtschaftsstrategie dargelegt. Er aktualisiert diese Grundlagen nach Bedarf. Weiter bilden gesetzliche Grundlagen wie etwa das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) den Rahmen für die Übernahme internationaler Standards. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In vielen Bereichen entscheidet die Schweiz selbst, ob und in welchem Umfang sie internationale Regulierungen übernehmen respektive autonom nachvollziehen will – etwa im Zusammenhang mit den EU-Vorgaben zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten (CSRD, CSDDD). In anderen Bereichen hingegen übernimmt die Schweiz internationale Regulierungen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat evaluiert jeweils am konkreten Fall Kosten und Nutzen einer Übernahme von respektive einer Anpassung an international geltende Regelungen. Dabei ist die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) eine zentrale Grundlage, um (ex-ante) systematisch zu ermitteln, ob die Übernahme einer internationalen Regelung respektive die Anpassung des Schweizer Rechts an eine solche für die Schweiz zweckmässig, wirksam und verhältnismässig ist. Beispielsweise wurden zur Umsetzung von Basel III final sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vertiefte Analysen durchgeführt, aktuell läuft eine vertiefte Analyse zu einer möglichen Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten. Im Bereich der OECD-Mindestbesteuerung hat der Bundesrat zudem im Interesse der Schweizer Unternehmen ein Element später als die EU-Staaten eingeführt (sog. IIR) und auf ein weiteres Element verzichtet (sog. UTPR).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen aufmerksam und überprüft in den jeweiligen Dossiers, ob Anpassungen notwendig und sinnvoll sind, dies insbesondere im aktuellen internationalen Kontext. Beispielsweise analysiert der Bundesrat kontinuierlich die Auswirkungen der internationalen Entwicklungen bei der OECD-Mindeststeuer auf die Schweiz. Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten hat der Bundesrat Anfang 2025 entschieden, die internationalen Entwicklungen, insbesondere die Entscheidungen zur diesbezüglichen Omnibus-Richtlinie in der EU abzuwarten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Je nach Dossier gelten unterschiedliche Prozesse sowohl für die Ausarbeitung von internationalen Regulierungen wie auch für deren jeweilige Übernahme bzw. die allfällige Anpassung des Schweizer Rechts. Der Bundesrat antizipiert diese Entwicklungen des internationalen Umfelds wo immer möglich, ohne ein allgemeingültiges Vorgehen zu definieren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat weiterhin als zielführend, die Übernahme von respektive Anpassung an internationale Regulierungen von Fall zu Fall und unter Nutzung der oben beschriebenen Analyse-Instrumente zu beurteilen. Dabei trägt er sowohl der aussenwirtschaftspolitischen wie auch der innenpolitischen Tragweite Rechnung. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>In den letzten Jahren hat die Schweiz verschiedene internationale Regulierungen übernommen und in Schweizer Recht überführt. Entscheidend für die Wirksamkeit internationaler Regulierungen und für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist, dass die wichtigsten Schweizer Handelspartner sowie die grössten Wirtschaftsräume diese Standards akzeptieren und ebenfalls in ihre Rechtsordnungen übernehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Beispiele für diese internationalen Regulierungen sind:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Lieferkettengesetz aus der Europäischen Union</li><li>Geldwäschereigesetzgebung der Financial Action Task Force</li><li>Globale Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne der OECD</li><li>Basel III final des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht&nbsp;</li></ul><p>Beim Lieferkettengesetz und beim Geldwäschereigesetz hat sich das Parlament für eine zurückhaltende Regulierung entschieden.&nbsp;</p><p>Das Lieferkettengesetz will die Schweiz verzögert und pragmatisch ins nationale Recht überführen. Nachdem sich die EU im Rahmen des Omnibus-Pakets für eine Vereinfachung entschieden hat, erwies sich dies als kluge Strategie.&nbsp;</p><p>Beim Geldwäschereigesetz hat sich das Parlament trotz Versuchen des Bundesrats über die geforderten Minimalstandards hinauszugehen, stets dagegen entschieden.&nbsp;</p><p>Ganz anders verhält es sich bei der OECD-Mindeststeuer auf Unternehmensgewinnen und der Bankenregulierung Basel-III-final: In beiden Fällen hat der Bundesrat die internationalen Standards in eigener Regie rasch und umfassend ins Schweizer Recht überführt. Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer per 1.1.2024 eingeführt. Aktuell profitieren Schweizer Unternehmen zwar noch von Übergangsregelungen, diese laufen jedoch am Ende der Steuerperiode 2025 aus<a href="#_ftn1">[1]</a>. Danach greift die Mindeststeuer voll. Derweil stellen sich die USA inzwischen offen gegen die Umsetzung der globalen Mindeststeuer. Weitere wichtige Jurisdiktionen wie China und Indien lassen die Umsetzung offen und kleinere europäische Staaten haben lange Übergangsfristen zur Einführung reklamiert<a href="#_ftn2">[2]</a>. Die USA tragen den Kompromiss zur globalen Mindeststeuer folglich nicht mehr mit und die EU scheint das zu akzeptieren. Damit sind wesentliche Voraussetzungen, von denen der Bundesrat bei der Volksabstimmung ausging, nicht mehr erfüllt.</p><p>Bei Basel III final haben die USA signalisiert, dass sie einen komplett neuen Reformvorschlag ausarbeiten. Nur einen Monat nachdem der Bundesrat entschieden hatte, die Standards per 1.1.2025 und somit als einer der ersten global bedeutenden Finanzmärkte einzuführen, hat die EU die Einführung des Kernstücks verschoben<a href="#_ftn3">[3]</a>. Auch UK verzögert die Einführung von Basel III final<a href="#_ftn4">[4]</a> und macht diese von den Entwicklungen in den USA abhängig<a href="#_ftn5">[5]</a>. Sowohl die EU als auch UK argumentieren, dass sie mit der Verschiebung Wettbewerbsnachteile für ihre Finanzplätze verhindern wollen.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser Erfahrungen und der disruptiven Aussenwirtschaftspolitik von wichtigen Handelspartnern der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt, Bericht zu erstatten über folgende Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Umsetzung internationaler Regulierungen ins Schweizer Recht</li><li>Macht der Bundesrat regelmässig eine Evaluation zur Umsetzung internationaler Regulierungen ins Schweizer Recht und zu den Folgen der fehlenden Umsetzung ins Schweizer Recht?</li><li>Plant der Bundesrat in Zukunft internationale Regulierungen mit Blick auf Timing oder Umfang eher zurückhaltender ins Schweizer Recht zu überführen?</li><li>Welche Korrektur- und Steuerungsmassnahmen sieht der Bundesrat vor, wenn sich Annahmen, die zum Zeitpunkt der Umsetzung ins Schweizer Recht galten, nachträglich als falsch erweisen<strong>&nbsp;</strong>oder wenn sich die Interessenlage sonstwie wesentlich verändert hat?</li></ul><p>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Deloitte OECD Minimum Tax Impact Study, publiziert am 10. April 2025:&nbsp;<br>https://www.deloitte.com/content/dam/assets-zone2/ch/en/docs/services/tax/2025/deloitte-tax-oecd-minimum-tax-impact-study.pdf</p><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> PwC Pillar Two Country Tracker, letztes Update am 6. August 2025:&nbsp;<br>pwc-pillar-two-country-tracker-summary-v2.pdf</p><p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Medienmitteilung der EU-Kommission, publiziert am 24.&nbsp;Juli 2024:&nbsp;<br>Commission proposes to postpone by one year the market risk prudential requirements under Basel III in the EU</p><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Medienmitteilung der Bank of England, publiziert am 17.&nbsp;Januar 2025:&nbsp;<br>The PRA announces a delay to the implementation of Basel 3.1 | Bank of England</p><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> RCAP on timeliness: Basel III implementation dashboard, letztes Update am 16.&nbsp;Mai 2025:&nbsp;<br>Basel III implementation Dashboard</p>
    • Wie weiter mit der Übernahme internationaler Regulierung ins Schweizer Recht in einer Phase von disruptiver Aussenwirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner?

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