Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
- ShortId
-
25.3958
- Id
-
20253958
- Updated
-
16.01.2026 13:08
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
- AdditionalIndexing
-
04;09;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>In Erfüllung des Postulats 23.4348 hat der Bundesrat einen Bericht zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent veröffentlicht. </p><p>Die Variante «Erhöhung des Grundtarifs» in Form der Untervariante «Erhöhung um 10 Prozent für alle 13 Einsatzkategorien» kann bei objektiv-sachlicher Betrachtung den Kriterien und damit dem Anliegen des Postulats zumindest weitgehend genügen. </p><p>Diese Variante ist leicht umsetzbar und generiert Mehreinnahmen von jährlich rund 2 bis 2,5 Millionen Franken. Sie erreicht meist einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent.</p><p>Diese Massnahme wird bei der Sanierung der Bundesfinanzen unterstützend wirken.</p>
- <span><p><span>Bis anhin hat sich die Höhe der Abgabe der Einsatzbetriebe am Nominallohn einer vergleichbaren Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt und nicht an den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Zivildienst orientiert. Dieser Ansatz zielt auf die Arbeitsmarktneutralität ab, die eine zentrale Vorgabe des Zivildienstrechts ist. Gleichzeitig sind das Abgaberecht und dessen Vorgaben einzuhalten, inklusive dass der Kostendeckungsgrad maximal 105% betragen darf. Die Einhaltung dieser beiden voneinander unabhängigen Vorgaben ist per se bereits eine Herausforderung. </span></p><p><span>Die vorliegende Motion bricht mit diesem Ansatz und würde inskünftig auch den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Zivildienst berücksichtigen, der auf die Arbeitsmarktneutralität allerdings keine Auswirkungen haben. Eine solche Verbindung würde die vorgenannte Herausforderung noch komplizierter machen und die Frage aufwerfen, wie im Normkollisionsfall zu handeln wäre (bspw. wenn der Kostendeckungsgrad bereits nahe bei 105% liegt und zur Wahrung der Arbeitsmarktneutralität eine weitere Erhöhung der Abgabe erforderlich ist).</span></p><p><span>In einer politischen Beurteilung des Motionsanliegens hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Februar 2025 dargelegt, dass er neben der objektiv-sachlichen Prüfung auch das politische Umfeld berücksichtigt. Die laufenden Vorhaben zur Änderung des Zivildienstgesetzes (25.033) sowie des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (24.043), einschliesslich der damit verbundenen Anpassungen des Zivildienstgesetzes, werden mittelfristig zu einem Rückgang der geleisteten Zivildiensttage führen. Der Aufwand für Einsatzbetriebe, die Einsätze von Zivildienstpflichtigen zu planen und zu organisieren, wird steigen. Ein grösserer Planungsaufwand in Verbindung mit der vorgesehenen Erhöhung der Abgabe gemäss Untervariante h3 könnte den konsequenten Vollzug des Zivildienstes, der von einem ausreichenden Angebot an Einsatzbetrieben und -plätzen abhängig ist, erschweren. Sollten Einsatzbetriebe vermehrt auf Alternativen wie Freiwilligenarbeit oder Praktika zurückgreifen und die Einsatzplanung vermehrt durch den Staat übernommen werden müssen, würde der konsequente Vollzug gefährdet und die Wirkung der Zivildiensteinsätze könnte abnehmen.</span></p><p><span>Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Finanzplanung beim Bundesamt für Zivildienst ZIVI für die Jahre 2027 bis 2029 bereits höhere laufende Einnahmen als laufende Ausgaben vorsieht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zwecks Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent wird der Bundesrat beauftragt, die Untervariante h3 «Erhöhung des Grundtarifs um 10 Prozent» gemäss <a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=MAUWFQFXFMCR-2-57112">Bericht</a> des Bundesrates zum Postulat <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20234348">23.4348</a> der Finanzkommission des Nationalrates umzusetzen.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Fehlmann Rielle, Andrey, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Erfüllung des Postulats 23.4348 hat der Bundesrat einen Bericht zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent veröffentlicht. </p><p>Die Variante «Erhöhung des Grundtarifs» in Form der Untervariante «Erhöhung um 10 Prozent für alle 13 Einsatzkategorien» kann bei objektiv-sachlicher Betrachtung den Kriterien und damit dem Anliegen des Postulats zumindest weitgehend genügen. </p><p>Diese Variante ist leicht umsetzbar und generiert Mehreinnahmen von jährlich rund 2 bis 2,5 Millionen Franken. Sie erreicht meist einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent.</p><p>Diese Massnahme wird bei der Sanierung der Bundesfinanzen unterstützend wirken.</p>
- <span><p><span>Bis anhin hat sich die Höhe der Abgabe der Einsatzbetriebe am Nominallohn einer vergleichbaren Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt und nicht an den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Zivildienst orientiert. Dieser Ansatz zielt auf die Arbeitsmarktneutralität ab, die eine zentrale Vorgabe des Zivildienstrechts ist. Gleichzeitig sind das Abgaberecht und dessen Vorgaben einzuhalten, inklusive dass der Kostendeckungsgrad maximal 105% betragen darf. Die Einhaltung dieser beiden voneinander unabhängigen Vorgaben ist per se bereits eine Herausforderung. </span></p><p><span>Die vorliegende Motion bricht mit diesem Ansatz und würde inskünftig auch den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Zivildienst berücksichtigen, der auf die Arbeitsmarktneutralität allerdings keine Auswirkungen haben. Eine solche Verbindung würde die vorgenannte Herausforderung noch komplizierter machen und die Frage aufwerfen, wie im Normkollisionsfall zu handeln wäre (bspw. wenn der Kostendeckungsgrad bereits nahe bei 105% liegt und zur Wahrung der Arbeitsmarktneutralität eine weitere Erhöhung der Abgabe erforderlich ist).</span></p><p><span>In einer politischen Beurteilung des Motionsanliegens hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Februar 2025 dargelegt, dass er neben der objektiv-sachlichen Prüfung auch das politische Umfeld berücksichtigt. Die laufenden Vorhaben zur Änderung des Zivildienstgesetzes (25.033) sowie des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (24.043), einschliesslich der damit verbundenen Anpassungen des Zivildienstgesetzes, werden mittelfristig zu einem Rückgang der geleisteten Zivildiensttage führen. Der Aufwand für Einsatzbetriebe, die Einsätze von Zivildienstpflichtigen zu planen und zu organisieren, wird steigen. Ein grösserer Planungsaufwand in Verbindung mit der vorgesehenen Erhöhung der Abgabe gemäss Untervariante h3 könnte den konsequenten Vollzug des Zivildienstes, der von einem ausreichenden Angebot an Einsatzbetrieben und -plätzen abhängig ist, erschweren. Sollten Einsatzbetriebe vermehrt auf Alternativen wie Freiwilligenarbeit oder Praktika zurückgreifen und die Einsatzplanung vermehrt durch den Staat übernommen werden müssen, würde der konsequente Vollzug gefährdet und die Wirkung der Zivildiensteinsätze könnte abnehmen.</span></p><p><span>Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Finanzplanung beim Bundesamt für Zivildienst ZIVI für die Jahre 2027 bis 2029 bereits höhere laufende Einnahmen als laufende Ausgaben vorsieht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zwecks Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent wird der Bundesrat beauftragt, die Untervariante h3 «Erhöhung des Grundtarifs um 10 Prozent» gemäss <a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=MAUWFQFXFMCR-2-57112">Bericht</a> des Bundesrates zum Postulat <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20234348">23.4348</a> der Finanzkommission des Nationalrates umzusetzen.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Fehlmann Rielle, Andrey, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent
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