Vereinbarkeit der Kapitalanlagen der Suva mit ihren ethischen Verpflichtungen

ShortId
25.3962
Id
20253962
Updated
19.12.2025 14:41
Language
de
Title
Vereinbarkeit der Kapitalanlagen der Suva mit ihren ethischen Verpflichtungen
AdditionalIndexing
2836;15;24;09;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die politische und gesellschaftliche Diskussion um Transparenz bei Geldanlagen, unter anderem aufgrund der aktuellen Konflikte im Nahen Osten.</span></p><p><span>Er wird die Rechts- und Reputationsrisiken von Betrieben, die unter der Aufsicht des Bundesrates stehen, mit Blick auf allfällige Geschäftstätigkeiten in Zusammenhang mit dem besetzten palästinensischen Gebiet überprüfen und bezieht hierfür insbesondere auch die völkerrechtliche Situation gemäss Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 19. Juli 2024 ein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Die Suva ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es obliegt dem Suva-Rat als strategisches Führungsorgan, über die Anlagestrategie der Suva zu entscheiden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Oberaufsicht über die Suva (Art. 61 Abs. 3 Bundesgesetz über die Unfallversicherung [UVG; SR 832.20]) zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Dies war für die Jahresberichte und Jahresrechnungen der Suva bisher der Fall. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>PUBLICA, die Suva und andere grosse institutionelle Investoren haben 2015 den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen kompatibel mit der Schweizer Gesetzgebung und den von der Schweiz ratifizierten internationalen Konventionen sind. Diese Normengrundlagen bilden die Basis für den regelmässigen Screening-, Dialog- und Ausschlussprozess des SVVK. Dieses Vorgehen ist im Einklang mit den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren für institutionelle Investoren. Die Anlageportfolios der Vereinsmitglieder werden also laufend in Bezug auf ESG-Kriterien (ESG: Environment, Social, Governance) überprüft, zu denen auch die Menschenrechte gehören. Sowohl PUBLICA als auch die Suva folgen den Empfehlungen des SVVK und halten sich damit nicht nur an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auf freiwilliger Basis auch an strengere Anlagevorgaben, welche auf von der Schweizer Bevölkerung breit akzeptierten Normen basieren. Die relevanten Richtlinien sowie die Ausschluss-Liste können auf der Seite des SVVK eingesehen werden (www.svvk-asir.ch &gt; News und Downloads &gt; Richtlinien und www.svvk-asir.ch &gt; Ausschlussliste).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Neutralitätsrecht ist nur bei einem zwischenstaatlichen Konflikt anwendbar. Ein solcher liegt vorliegend nicht vor. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Wie zu Frage 1 ausgeführt, ist eine aufsichtsrechtliche Intervention im Rahmen der Oberaufsicht Suva nicht angezeigt, da bisher nicht festgestellt worden ist, dass die Suva die geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht eingehalten hat.</span><span>&nbsp;</span><span>Die Suva hält sich zudem freiwillig an die strengeren Standards des SVVK. Letzteres gilt auch für die PUBLICA (vgl. 25.3963 Ip. Dandrès «Investissements de la Suva et de PUBLICA liés à Israël et aux territoires palestiniens</span><span>&nbsp;</span><span>») und Compenswiss.</span></p></span>
  • <p>Die Suva gibt auf ihrer Website an: «Als staatsnahe, institutionelle Anlegerin investiert die Suva verantwortungsbewusst und nachhaltig.» Dabei stütze sie sich auf die Schweizer Gesetzgebung, auf die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen sowie auf die zehn Grundprinzipien des Global&nbsp;Compact der UNO.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Informationen zu den Suva-Anlagen, die im Rahmen eines Gesuches nach dem Öffentlichkeitsgesetz eingeholt wurden, zeigen jedoch Investitionen, die Fragen aufwerfen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Staatsanleihen Israels: CHF&nbsp;15&nbsp;464&nbsp;742.40</li><li>Bank Hapoalim: CHF&nbsp;6&nbsp;746&nbsp;573.66</li><li>Bank Leumi: CHF&nbsp;2&nbsp;848&nbsp;153.26&nbsp;</li></ul><p>Investitionen in israelische Staatsanleihen sind äusserst bedenklich, da dem Staat Israel schwere Verstösse gegen das Völkerrecht vorgeworfen werden&nbsp;– darunter der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe, Angriffe auf die Bevölkerung sowie die Zerstörung zentraler ziviler Infrastruktur. Dies ist auch von der UNO dokumentiert. Vor diesem Hintergrund hat der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Benjamin&nbsp;Netanjahu aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die zwei erwähnten Banken stehen auf der schwarzen Liste der UNO, weil sie in die Finanzierung und wirtschaftliche Unterstützung illegaler Siedlungen verwickelt sind. Der Internationale Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Staaten verpflichtet sind, solche Situationen weder als rechtmässig anzuerkennen noch zu ihrer Aufrechterhaltung beizutragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Pensionskasse des Kantons Genf&nbsp;(CPEG) hat angekündigt, ihre israelischen Staatsanleihen zu veräussern. International haben sich mehrere institutionelle Grossinvestoren&nbsp;(Dänemark, Norwegen, Irland) bereits aus Unternehmen zurückgezogen, die an illegalen Siedlungen oder der Versorgung der israelischen Armee beteiligt sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Da die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, die der Aufsicht des Bundesrates untersteht, richte ich folgende Fragen an den Bundesrat&nbsp;(siehe auch Interpellation&nbsp;Dandrès&nbsp;25.3963 zu Suva und Publica):</p><ul><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kapitalanlagen mit einer ethischen und nachhaltigen Investitionspolitik vereinbar sind?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Investitionen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in Anleihen eines Staates, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist und schwerwiegender Verstösse gegen das Völkerrecht beschuldigt wird, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sind?</li><li>Falls nein, beabsichtigt der Bundesrat, sich gegenüber der Suva für eine Veräusserung der entsprechenden Wertpapiere einzusetzen?&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um künftig jegliche Investitionen, die mit Verstössen gegen die Menschenrechte oder das Völkerrecht in Verbindung stehen, in den von ihm beaufsichtigten Anstalten zu verhindern?&nbsp;</li></ul>
  • Vereinbarkeit der Kapitalanlagen der Suva mit ihren ethischen Verpflichtungen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die politische und gesellschaftliche Diskussion um Transparenz bei Geldanlagen, unter anderem aufgrund der aktuellen Konflikte im Nahen Osten.</span></p><p><span>Er wird die Rechts- und Reputationsrisiken von Betrieben, die unter der Aufsicht des Bundesrates stehen, mit Blick auf allfällige Geschäftstätigkeiten in Zusammenhang mit dem besetzten palästinensischen Gebiet überprüfen und bezieht hierfür insbesondere auch die völkerrechtliche Situation gemäss Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 19. Juli 2024 ein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Die Suva ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es obliegt dem Suva-Rat als strategisches Führungsorgan, über die Anlagestrategie der Suva zu entscheiden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Oberaufsicht über die Suva (Art. 61 Abs. 3 Bundesgesetz über die Unfallversicherung [UVG; SR 832.20]) zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Dies war für die Jahresberichte und Jahresrechnungen der Suva bisher der Fall. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>PUBLICA, die Suva und andere grosse institutionelle Investoren haben 2015 den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen kompatibel mit der Schweizer Gesetzgebung und den von der Schweiz ratifizierten internationalen Konventionen sind. Diese Normengrundlagen bilden die Basis für den regelmässigen Screening-, Dialog- und Ausschlussprozess des SVVK. Dieses Vorgehen ist im Einklang mit den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren für institutionelle Investoren. Die Anlageportfolios der Vereinsmitglieder werden also laufend in Bezug auf ESG-Kriterien (ESG: Environment, Social, Governance) überprüft, zu denen auch die Menschenrechte gehören. Sowohl PUBLICA als auch die Suva folgen den Empfehlungen des SVVK und halten sich damit nicht nur an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auf freiwilliger Basis auch an strengere Anlagevorgaben, welche auf von der Schweizer Bevölkerung breit akzeptierten Normen basieren. Die relevanten Richtlinien sowie die Ausschluss-Liste können auf der Seite des SVVK eingesehen werden (www.svvk-asir.ch &gt; News und Downloads &gt; Richtlinien und www.svvk-asir.ch &gt; Ausschlussliste).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Neutralitätsrecht ist nur bei einem zwischenstaatlichen Konflikt anwendbar. Ein solcher liegt vorliegend nicht vor. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Wie zu Frage 1 ausgeführt, ist eine aufsichtsrechtliche Intervention im Rahmen der Oberaufsicht Suva nicht angezeigt, da bisher nicht festgestellt worden ist, dass die Suva die geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht eingehalten hat.</span><span>&nbsp;</span><span>Die Suva hält sich zudem freiwillig an die strengeren Standards des SVVK. Letzteres gilt auch für die PUBLICA (vgl. 25.3963 Ip. Dandrès «Investissements de la Suva et de PUBLICA liés à Israël et aux territoires palestiniens</span><span>&nbsp;</span><span>») und Compenswiss.</span></p></span>
    • <p>Die Suva gibt auf ihrer Website an: «Als staatsnahe, institutionelle Anlegerin investiert die Suva verantwortungsbewusst und nachhaltig.» Dabei stütze sie sich auf die Schweizer Gesetzgebung, auf die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen sowie auf die zehn Grundprinzipien des Global&nbsp;Compact der UNO.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Informationen zu den Suva-Anlagen, die im Rahmen eines Gesuches nach dem Öffentlichkeitsgesetz eingeholt wurden, zeigen jedoch Investitionen, die Fragen aufwerfen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Staatsanleihen Israels: CHF&nbsp;15&nbsp;464&nbsp;742.40</li><li>Bank Hapoalim: CHF&nbsp;6&nbsp;746&nbsp;573.66</li><li>Bank Leumi: CHF&nbsp;2&nbsp;848&nbsp;153.26&nbsp;</li></ul><p>Investitionen in israelische Staatsanleihen sind äusserst bedenklich, da dem Staat Israel schwere Verstösse gegen das Völkerrecht vorgeworfen werden&nbsp;– darunter der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe, Angriffe auf die Bevölkerung sowie die Zerstörung zentraler ziviler Infrastruktur. Dies ist auch von der UNO dokumentiert. Vor diesem Hintergrund hat der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Benjamin&nbsp;Netanjahu aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die zwei erwähnten Banken stehen auf der schwarzen Liste der UNO, weil sie in die Finanzierung und wirtschaftliche Unterstützung illegaler Siedlungen verwickelt sind. Der Internationale Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Staaten verpflichtet sind, solche Situationen weder als rechtmässig anzuerkennen noch zu ihrer Aufrechterhaltung beizutragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Pensionskasse des Kantons Genf&nbsp;(CPEG) hat angekündigt, ihre israelischen Staatsanleihen zu veräussern. International haben sich mehrere institutionelle Grossinvestoren&nbsp;(Dänemark, Norwegen, Irland) bereits aus Unternehmen zurückgezogen, die an illegalen Siedlungen oder der Versorgung der israelischen Armee beteiligt sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Da die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, die der Aufsicht des Bundesrates untersteht, richte ich folgende Fragen an den Bundesrat&nbsp;(siehe auch Interpellation&nbsp;Dandrès&nbsp;25.3963 zu Suva und Publica):</p><ul><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kapitalanlagen mit einer ethischen und nachhaltigen Investitionspolitik vereinbar sind?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Investitionen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in Anleihen eines Staates, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist und schwerwiegender Verstösse gegen das Völkerrecht beschuldigt wird, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sind?</li><li>Falls nein, beabsichtigt der Bundesrat, sich gegenüber der Suva für eine Veräusserung der entsprechenden Wertpapiere einzusetzen?&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um künftig jegliche Investitionen, die mit Verstössen gegen die Menschenrechte oder das Völkerrecht in Verbindung stehen, in den von ihm beaufsichtigten Anstalten zu verhindern?&nbsp;</li></ul>
    • Vereinbarkeit der Kapitalanlagen der Suva mit ihren ethischen Verpflichtungen

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