Suva und Publica. Investitionen im Kontext Israels und Palästinas

ShortId
25.3963
Id
20253963
Updated
19.12.2025 14:42
Language
de
Title
Suva und Publica. Investitionen im Kontext Israels und Palästinas
AdditionalIndexing
1231;24;09;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die politische und gesellschaftliche Diskussion um Transparenz bei Geldanlagen, unter anderem aufgrund der aktuellen Konflikte im Nahen Osten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Suva:</span></p><p><span>Die Suva ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es obliegt dem Suva-Rat als strategischem Führungsorgan, über die Anlagestrategie der Suva zu entscheiden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Oberaufsicht über die Suva (Art. 61 Abs. 3 Bundesgesetz über die Unfallversicherung; SR 832.20) zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Dies war für die Jahresberichte und Jahresrechnungen der Suva bisher der Fall. Siehe auch Antwort des Bundesrates zur Ip. Klopfenstein Broggini 25.3962.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur PUBLICA: </span></p><p><span>Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, Anlageentscheide für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zu treffen. PUBLICA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Kassenkommission ist das oberste Organ von PUBLICA und verabschiedet die Anlagestrategie und die Grundsätze der Risikopolitik (vgl. Art. 2 und 15 PUBLICA-Gesetz; SR 172.222.1). Die 16-köpfige Kassenkommission setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden zusammen. Von den 8 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden wählt der Bundesrat 6 Personen, die seine Arbeitgeberinteressen vertreten (vgl. Art. 12 PUBLICA-Gesetz).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>PUBLICA, die Suva und andere grosse institutionelle Investoren haben im 2015 den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen kompatibel mit der Schweizer Gesetzgebung und den von der Schweiz ratifizierten internationalen Konventionen sind. Diese Normengrundlagen bilden die Basis für den regelmässigen Screening-, Dialog- und Ausschlussprozess des SVVK. Dieses Vorgehen ist im Einklang mit den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren für institutionelle Investoren. Die Anlageportfolios der Vereinsmitglieder werden also laufend in Bezug auf ESG-Kriterien (ESG: Environment, Social, Governance) überprüft, zu denen auch die Menschenrechte gehören. </span><span>Sowohl PUBLICA als auch die Suva folgen den Empfehlungen des SVVK</span><span> und halten sich damit nicht nur an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auf freiwilliger Basis auch an strengere Anlagevorgaben, welche auf von der Schweizer Bevölkerung breit akzeptierten Normen basieren. </span><span>Die relevanten Richtlinien sowie die Ausschluss-Liste können auf der Seite des SVVK eingesehen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Link zur Ausschlussliste: https://svvk-asir.ch/de/ausschlussliste</span></p><p><span>Link zu den Richtlinien: </span><a href="https://svvk-asir.ch/de/news-und-downloads"><span>https://svvk-asir.ch/de/news-und-downloads</span></a></p></span>
  • <p>Die Lage in Palästina erfordert eine Überprüfung der Investitionspolitik insbesondere von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie der Suva und Publica. In seinen <a href="https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-pre-01-00-fr.pdf">vorsorglichen Massnahmen</a> vom 26.&nbsp;Januar&nbsp;2024 hat der Internationale Gerichtshof&nbsp;(IGH) festgehalten, dass ein plausibles Risiko eines Völkermords durch Israel besteht&nbsp;– eine Einschätzung, die von <a href="https://www.hrw.org/news/2024/12/19/israels-crime-extermination-acts-genocide-gaza"><i>Human Rights Watch</i></a><i>,&nbsp;</i><a href="https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/12/amnesty-international-concludes-israel-is-committing-genocide-against-palestinians-in-gaza/"><i>Amnesty International</i></a><i>,&nbsp;</i><a href="https://www.msf.org/msf-report-exposes-israel%E2%80%99s-campaign-total-destruction"><i>Ärzte ohne Grenzen</i></a>, den israelischen Nichtregierungsorganisationen <a href="https://www.btselem.org/press_releases/20250728_our_genocide"><i>B’Tselem</i></a><i>, </i><a href="https://www.btselem.org/press_releases/20250728_our_genocide"><i>Physicians for Human Rights</i></a> sowie der <a href="https://www.bbc.com/news/articles/cde3eyzdr63o"><i>International Association of Genocide Scholars</i></a> geteilt wird. Der IGH stellte am 19.&nbsp;Juli&nbsp;2024 fest, dass die israelische Besetzung systematisch gegen das Völkerrecht verstösst, und rief die Staaten dazu auf, Massnahmen gegen Investitionen zu ergreifen, mit denen diese Besetzung unterstützt wird. In seinem Bericht über Kinder und bewaffnete Konflikte vom 17.&nbsp;Juni&nbsp;2025 hat der UNO-Generalsekretär die israelische Armee in die <a href="https://childrenandarmedconflict.un.org/wp-content/uploads/2025/06/Secretary-General-Annual-Report-on-Children-and-Armed-Conflict-Covering-2024.pdf">Liste</a>&nbsp;der Kriegführenden aufgenommen, die für schwerwiegende Kinderrechtsverletzungen verantwortlich sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel&nbsp;5 Absatz&nbsp;4 der Bundesverfassung verpflichtet Institutionen wie die Suva und Publica zur Achtung des Völkerrechts. Angesichts solch ethischer Vorgaben hat der norwegische Staatsfonds <a href="https://www.theguardian.com/world/2025/aug/26/norway-wealth-fund-excludes-caterpillar-over-israel-allegations">kürzlich seine Beteiligungen an mehreren Unternehmen aus dem Portfolio entfernt,</a> bei denen ein untragbares Risiko der Mitverantwortung an schweren Menschenrechtsverletzungen in Palästina besteht&nbsp;– dazu gehören die Banken Hapoalim und Leumi.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Zusammenarbeit verschiedener Gewerkschaften, darunter der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste, führte zum Beschluss der Pensionskasse des Kantons Genf&nbsp;(CPEG), sich aus israelischen Staatsanleihen zurückzuziehen. Beabsichtigt der Bundesrat, gegenüber der Suva und Publica Massnahmen zu ergreifen, um:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>– eine Analyse der Investitionen im Zusammenhang mit Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten durchzuführen, damit jede direkte oder indirekte Finanzierung von völkerrechtswidrigen Geschäften festgestellt werden kann?</li><li>– eine sofortige und vollständige Veräusserung aller Staatsanleihen Israels sowie aller Anleihen von Unternehmen zu erwirken, die den Militär- oder Sicherheitsapparat Israels unterstützen oder an völkerrechtswidrigen Geschäften beteiligt sind (siehe auch Interpellation&nbsp;Klopfenstein Broggini&nbsp;25.3962 zu den Anlagen der Suva)?</li><li>– eine Methodik einzuführen, die jegliche Investitionen in Unternehmen ausschliesst, die an Verstössen gegen das Völkerrecht in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind? Dabei müsste man sich insbesondere auf die <a href="https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session31/database-hrc3136/23-06-30-Update-israeli-settlement-opt-database-hrc3136.pdf">schwarze Liste des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte</a>, <a href="https://www.nbim.no/en/responsible-investment/ethical-exclusions/exclusion-of-companies/">die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds</a> oder andere offizielle Leitlinien im Bereich Menschenrechte und Völkerrecht stützen.</li></ul>
  • Suva und Publica. Investitionen im Kontext Israels und Palästinas
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die politische und gesellschaftliche Diskussion um Transparenz bei Geldanlagen, unter anderem aufgrund der aktuellen Konflikte im Nahen Osten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Suva:</span></p><p><span>Die Suva ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es obliegt dem Suva-Rat als strategischem Führungsorgan, über die Anlagestrategie der Suva zu entscheiden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Oberaufsicht über die Suva (Art. 61 Abs. 3 Bundesgesetz über die Unfallversicherung; SR 832.20) zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Dies war für die Jahresberichte und Jahresrechnungen der Suva bisher der Fall. Siehe auch Antwort des Bundesrates zur Ip. Klopfenstein Broggini 25.3962.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur PUBLICA: </span></p><p><span>Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, Anlageentscheide für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zu treffen. PUBLICA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Kassenkommission ist das oberste Organ von PUBLICA und verabschiedet die Anlagestrategie und die Grundsätze der Risikopolitik (vgl. Art. 2 und 15 PUBLICA-Gesetz; SR 172.222.1). Die 16-köpfige Kassenkommission setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden zusammen. Von den 8 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden wählt der Bundesrat 6 Personen, die seine Arbeitgeberinteressen vertreten (vgl. Art. 12 PUBLICA-Gesetz).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>PUBLICA, die Suva und andere grosse institutionelle Investoren haben im 2015 den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen kompatibel mit der Schweizer Gesetzgebung und den von der Schweiz ratifizierten internationalen Konventionen sind. Diese Normengrundlagen bilden die Basis für den regelmässigen Screening-, Dialog- und Ausschlussprozess des SVVK. Dieses Vorgehen ist im Einklang mit den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren für institutionelle Investoren. Die Anlageportfolios der Vereinsmitglieder werden also laufend in Bezug auf ESG-Kriterien (ESG: Environment, Social, Governance) überprüft, zu denen auch die Menschenrechte gehören. </span><span>Sowohl PUBLICA als auch die Suva folgen den Empfehlungen des SVVK</span><span> und halten sich damit nicht nur an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auf freiwilliger Basis auch an strengere Anlagevorgaben, welche auf von der Schweizer Bevölkerung breit akzeptierten Normen basieren. </span><span>Die relevanten Richtlinien sowie die Ausschluss-Liste können auf der Seite des SVVK eingesehen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Link zur Ausschlussliste: https://svvk-asir.ch/de/ausschlussliste</span></p><p><span>Link zu den Richtlinien: </span><a href="https://svvk-asir.ch/de/news-und-downloads"><span>https://svvk-asir.ch/de/news-und-downloads</span></a></p></span>
    • <p>Die Lage in Palästina erfordert eine Überprüfung der Investitionspolitik insbesondere von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie der Suva und Publica. In seinen <a href="https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-pre-01-00-fr.pdf">vorsorglichen Massnahmen</a> vom 26.&nbsp;Januar&nbsp;2024 hat der Internationale Gerichtshof&nbsp;(IGH) festgehalten, dass ein plausibles Risiko eines Völkermords durch Israel besteht&nbsp;– eine Einschätzung, die von <a href="https://www.hrw.org/news/2024/12/19/israels-crime-extermination-acts-genocide-gaza"><i>Human Rights Watch</i></a><i>,&nbsp;</i><a href="https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/12/amnesty-international-concludes-israel-is-committing-genocide-against-palestinians-in-gaza/"><i>Amnesty International</i></a><i>,&nbsp;</i><a href="https://www.msf.org/msf-report-exposes-israel%E2%80%99s-campaign-total-destruction"><i>Ärzte ohne Grenzen</i></a>, den israelischen Nichtregierungsorganisationen <a href="https://www.btselem.org/press_releases/20250728_our_genocide"><i>B’Tselem</i></a><i>, </i><a href="https://www.btselem.org/press_releases/20250728_our_genocide"><i>Physicians for Human Rights</i></a> sowie der <a href="https://www.bbc.com/news/articles/cde3eyzdr63o"><i>International Association of Genocide Scholars</i></a> geteilt wird. Der IGH stellte am 19.&nbsp;Juli&nbsp;2024 fest, dass die israelische Besetzung systematisch gegen das Völkerrecht verstösst, und rief die Staaten dazu auf, Massnahmen gegen Investitionen zu ergreifen, mit denen diese Besetzung unterstützt wird. In seinem Bericht über Kinder und bewaffnete Konflikte vom 17.&nbsp;Juni&nbsp;2025 hat der UNO-Generalsekretär die israelische Armee in die <a href="https://childrenandarmedconflict.un.org/wp-content/uploads/2025/06/Secretary-General-Annual-Report-on-Children-and-Armed-Conflict-Covering-2024.pdf">Liste</a>&nbsp;der Kriegführenden aufgenommen, die für schwerwiegende Kinderrechtsverletzungen verantwortlich sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel&nbsp;5 Absatz&nbsp;4 der Bundesverfassung verpflichtet Institutionen wie die Suva und Publica zur Achtung des Völkerrechts. Angesichts solch ethischer Vorgaben hat der norwegische Staatsfonds <a href="https://www.theguardian.com/world/2025/aug/26/norway-wealth-fund-excludes-caterpillar-over-israel-allegations">kürzlich seine Beteiligungen an mehreren Unternehmen aus dem Portfolio entfernt,</a> bei denen ein untragbares Risiko der Mitverantwortung an schweren Menschenrechtsverletzungen in Palästina besteht&nbsp;– dazu gehören die Banken Hapoalim und Leumi.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Zusammenarbeit verschiedener Gewerkschaften, darunter der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste, führte zum Beschluss der Pensionskasse des Kantons Genf&nbsp;(CPEG), sich aus israelischen Staatsanleihen zurückzuziehen. Beabsichtigt der Bundesrat, gegenüber der Suva und Publica Massnahmen zu ergreifen, um:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>– eine Analyse der Investitionen im Zusammenhang mit Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten durchzuführen, damit jede direkte oder indirekte Finanzierung von völkerrechtswidrigen Geschäften festgestellt werden kann?</li><li>– eine sofortige und vollständige Veräusserung aller Staatsanleihen Israels sowie aller Anleihen von Unternehmen zu erwirken, die den Militär- oder Sicherheitsapparat Israels unterstützen oder an völkerrechtswidrigen Geschäften beteiligt sind (siehe auch Interpellation&nbsp;Klopfenstein Broggini&nbsp;25.3962 zu den Anlagen der Suva)?</li><li>– eine Methodik einzuführen, die jegliche Investitionen in Unternehmen ausschliesst, die an Verstössen gegen das Völkerrecht in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind? Dabei müsste man sich insbesondere auf die <a href="https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session31/database-hrc3136/23-06-30-Update-israeli-settlement-opt-database-hrc3136.pdf">schwarze Liste des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte</a>, <a href="https://www.nbim.no/en/responsible-investment/ethical-exclusions/exclusion-of-companies/">die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds</a> oder andere offizielle Leitlinien im Bereich Menschenrechte und Völkerrecht stützen.</li></ul>
    • Suva und Publica. Investitionen im Kontext Israels und Palästinas

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