Schweizer Kämpfer in Israel. Was weiss der Bund, und welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?
- ShortId
-
25.3964
- Id
-
20253964
- Updated
-
15.12.2025 15:46
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Kämpfer in Israel. Was weiss der Bund, und welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?
- AdditionalIndexing
-
09;08;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <p>Am Tag nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 sind einige schweizerisch-israelische Doppelbürger nach Israel gereist, um sich an einer Aktion zu beteiligen, die in ihren Augen eine Verteidigungsaktion ihres Heimatlands ist. Einige Monate später steht fest: Das Vorgehen der israelischen Armee geht über reine Verteidigungsmassnahmen hinaus. Nach Einschätzung der UNO und auch anerkannter NGOs begeht Israel eindeutig Völkermord: Kriegsverbrechen häufen sich; die palästinensische Zivilbevölkerung ist nicht mehr zufällig Opfer militärischer Operationen, sondern immer häufiger bewusstes Ziel grossangelegter tödlicher Angriffe. Die Tatsache, dass Schweizer Staatsangehörige in den israelischen Verteidigungsstreitkräften (Tzahal) kämpfen, erfordert die Aufmerksamkeit des Bundesrats. Diese Bürger machen sich Verbrechen schuldig, die nach nationalem und internationalem Recht strafbar sind. Der Bundesrat wird daher gebeten, anzugeben, ob dem Bund die Identität dieser Personen bekannt ist; wenn ja, was bei ihrer Rückkehr in die Schweiz unternommen wurde oder unternommen wird; wenn nein, wie er die Unwissenheit der Sicherheitsdienste des Bundes erklärt.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, ob und bejahendenfalls wie viele Schweizerinnen und Schweizer nach Israel gereist sind, um dort zu kämpfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Ein Eintritt in fremden Militärdienst ist für Schweizerinnen und Schweizer nach Artikel</span><span> </span><span>94 des Militärstrafgesetzes grundsätzlich strafbar. Ausgenommen sind Schweizerinnen und Schweizer, die in Israel niedergelassen sind, die israelische Staatsbürgerschaft besitzen und dort auch Militärdienst leisten. Weiter ausgenommen sind Schweizerinnen und Schweizer, die eine Erlaubnis des Bundesrates erhalten. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, solche Erlaubnisse zu erteilen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Rechtslage als ausreichend und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, denn Artikel</span><span> </span><span>94 Absatz</span><span> </span><span>1 des Militärstrafgesetzes erfasst nicht nur die Dienstleistung in einer staatlichen Armee, sondern fremden Militärdienst überhaupt. Damit wird auch ein Dienst in militärisch organisierten Untergrundverbänden, in Söldnerheeren, in freiwilligen Formationen sowie in Kampfverbänden von politischen Parteien, religiösen und aufständischen Bewegungen usw. bestraft. Als Militär- oder militärähnlicher Dienst bei solchen Verbänden gilt zudem nicht nur der Truppen- und Waffendienst im engeren Sinne, sondern auch sämtliche unterstützenden Dienstleistungen, soweit sie militärischer oder ähnlicher Befehlsgewalt unterstehen.</span></p></span>
- <p>Sind seit dem 7. Oktober 2023 in der Schweiz wohnhafte, schweizerisch-israelische Doppelbürger nach Israel gereist, um zu kämpfen? Sofern der Bundesrat die Identität dieser Schweizer Bürger kennt: Was gedenkt er nach ihrer Rückkehr zu tun? Sofern der Bundesrat ihre Identität nicht kennt: Wie erklärt er sich diese Unwissenheit? Hält er es für angemessen, dass Schweizer Staatsangehörige in ausländischen Streitkräften kämpfen?</p>
- Schweizer Kämpfer in Israel. Was weiss der Bund, und welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am Tag nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 sind einige schweizerisch-israelische Doppelbürger nach Israel gereist, um sich an einer Aktion zu beteiligen, die in ihren Augen eine Verteidigungsaktion ihres Heimatlands ist. Einige Monate später steht fest: Das Vorgehen der israelischen Armee geht über reine Verteidigungsmassnahmen hinaus. Nach Einschätzung der UNO und auch anerkannter NGOs begeht Israel eindeutig Völkermord: Kriegsverbrechen häufen sich; die palästinensische Zivilbevölkerung ist nicht mehr zufällig Opfer militärischer Operationen, sondern immer häufiger bewusstes Ziel grossangelegter tödlicher Angriffe. Die Tatsache, dass Schweizer Staatsangehörige in den israelischen Verteidigungsstreitkräften (Tzahal) kämpfen, erfordert die Aufmerksamkeit des Bundesrats. Diese Bürger machen sich Verbrechen schuldig, die nach nationalem und internationalem Recht strafbar sind. Der Bundesrat wird daher gebeten, anzugeben, ob dem Bund die Identität dieser Personen bekannt ist; wenn ja, was bei ihrer Rückkehr in die Schweiz unternommen wurde oder unternommen wird; wenn nein, wie er die Unwissenheit der Sicherheitsdienste des Bundes erklärt.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, ob und bejahendenfalls wie viele Schweizerinnen und Schweizer nach Israel gereist sind, um dort zu kämpfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Ein Eintritt in fremden Militärdienst ist für Schweizerinnen und Schweizer nach Artikel</span><span> </span><span>94 des Militärstrafgesetzes grundsätzlich strafbar. Ausgenommen sind Schweizerinnen und Schweizer, die in Israel niedergelassen sind, die israelische Staatsbürgerschaft besitzen und dort auch Militärdienst leisten. Weiter ausgenommen sind Schweizerinnen und Schweizer, die eine Erlaubnis des Bundesrates erhalten. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, solche Erlaubnisse zu erteilen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Rechtslage als ausreichend und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, denn Artikel</span><span> </span><span>94 Absatz</span><span> </span><span>1 des Militärstrafgesetzes erfasst nicht nur die Dienstleistung in einer staatlichen Armee, sondern fremden Militärdienst überhaupt. Damit wird auch ein Dienst in militärisch organisierten Untergrundverbänden, in Söldnerheeren, in freiwilligen Formationen sowie in Kampfverbänden von politischen Parteien, religiösen und aufständischen Bewegungen usw. bestraft. Als Militär- oder militärähnlicher Dienst bei solchen Verbänden gilt zudem nicht nur der Truppen- und Waffendienst im engeren Sinne, sondern auch sämtliche unterstützenden Dienstleistungen, soweit sie militärischer oder ähnlicher Befehlsgewalt unterstehen.</span></p></span>
- <p>Sind seit dem 7. Oktober 2023 in der Schweiz wohnhafte, schweizerisch-israelische Doppelbürger nach Israel gereist, um zu kämpfen? Sofern der Bundesrat die Identität dieser Schweizer Bürger kennt: Was gedenkt er nach ihrer Rückkehr zu tun? Sofern der Bundesrat ihre Identität nicht kennt: Wie erklärt er sich diese Unwissenheit? Hält er es für angemessen, dass Schweizer Staatsangehörige in ausländischen Streitkräften kämpfen?</p>
- Schweizer Kämpfer in Israel. Was weiss der Bund, und welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?
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