Wohnungsknappheit. Wann setzt der Bundesrat seinen Aktionsplan endlich konsequent um?

ShortId
25.3965
Id
20253965
Updated
04.12.2025 14:32
Language
de
Title
Wohnungsknappheit. Wann setzt der Bundesrat seinen Aktionsplan endlich konsequent um?
AdditionalIndexing
2846
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>1. Die im Aktionsplan Wohnungsknappheit empfohlenen Massnahmen zielen auf mittel- und langfristige Veränderungen ab. Es wäre daher unrealistisch, bereits nach einem Jahr deutliche Verbesserungen zu erwarten. Im Laufe des ersten Jahres hat sich gezeigt, dass der Aktionsplan wesentlich dazu beiträgt, die Öffentlichkeit und die betroffenen Akteure für die derzeitigen und zukünftigen Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu sensibilisieren; er ist zu einem eigentlichen Referenzpunkt in der Debatte geworden. Ausserdem sind seit der Veröffentlichung der Umfrageresultate zwei zusätzliche Massnahmen des Bundes abgeschlossen worden (Studie zu Einsprachen und Rekursen im öffentlichen Baurecht und die Arbeitshilfe zur Interessensabwägung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat im Juni 2024 die Prioritäten der Massnahmen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, zur Kenntnis genommen. Alle acht Massnahmen mit Priorität 1 sind entweder abgeschlossen oder werden derzeit umgesetzt. Die Massnahmen der Prioritätsstufen 2 und 3 sind, sofern sie noch nicht abgeschlossen oder in Umsetzung sind, fertig geplant und werden innerhalb der vorgegebenen Fristen umgesetzt. Das Bundesamt für Raumentwicklung und das Bundesamt für Wohnungswesen führen einen regelmässigen Austausch zur Umsetzung des Aktionsplans.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Bautätigkeit wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Mehrere prioritäre Massnahmen des Aktionsplans zielen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau ab. Dazu gehören namentlich die neuen Darlehensbedingungen beim Fonds de Roulement (umgesetzt), die Studie zu Einsprachen und Rekursen (umgesetzt), die Erarbeitung eines Standards für preisgünstigen Wohnraum für gewinnorientierte Investoren (im Gang) oder die Prüfung, ob das Konzept des «Gebäudetyps E» aus Deutschland in die Schweiz übernommen werden könne (im Gang). Auch die Entwicklung des Konzepts einer zweiphasigen Baubewilligung durch die Bauwirtschaft kommt gut voran. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Derzeit liegen für die Massnahmen, die in der Zuständigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden liegen, keine vollständigen Informationen vor. Die Resultate bei der zweiten Umfrage, die für Anfang 2026 geplant ist, werden ein vollständigeres Bild ergeben (Ergebnisse der ersten Umfrage: </span><a href="https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit"><u><span>https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit</span></u></a><span>). Der Bund kann nur in seinen eigenen Kompetenzbereichen direkt tätig werden. Er unterstützt jedoch die Kantone, die Städte und die Gemeinden bei der Umsetzung der Empfehlungen in ihren Zuständigkeitsbereichen, namentlich durch Beratung und Kommunikation. Angesichts der sich weiter verschlechternden Lage auf dem Wohnungsmarkt liegt es im Interesse aller Akteure, sich im Sinne der Ziele des Aktionsplans zu engagieren.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat verfolgt die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr aufmerksam und engagiert sich bereits seit 2022 für Lösungen in diesem Bereich. Er ist sich bewusst, dass eine weitere Anspannung negative gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Der im Sommer 2025 aktualisierte «Monitor Wohnungsmarkt» (</span><a href="https://wohnmonitor.admin.ch/de"><u><span>https://wohnmonitor.admin.ch/de</span></u></a><span>) zeigt, dass die Verknappung anhält und sich die Situation vor allem für Haushalte mit tiefen bis mittleren Einkommen verschlechtert. </span><br><span>Um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen, schlägt der Bundesrat dem Parlament u.a. vor, den Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufzustocken. Der Bundesrat hatte das BWO gestützt auf die Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» am 29. Januar 2025 mit der Ausarbeitung der diesbezüglichen Botschaft beauftragt; Ende September 2025 hat er sie ans Parlament verabschiedet. </span></p></span>
  • <p>Der Wohnungsmarkt befindet sich in Schieflage: Es wird zu wenig gebaut und gleichzeitig zieht die Nachfrage weiter an. Dadurch verschärft sich die Wohnungsknappheit. Dies bestätigt auch der Bericht in Erfüllung der Postulate 22.4289 und 22.4290. Die Krise am Wohnungsmarkt betrifft heute grosse Teile der Bevölkerung.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>Um der Wohnungsknappheit entgegenzutreten, hat der Bundesrat 2024 seinen Aktionsplan präsentiert. Am 10. Juli 2025 hat der Bundesrat die Ergebnisse der ersten jährlichen Umfrage zur Erfüllung des Aktionsplans publiziert. Die Resultate sind ernüchternd. Der Bundesrat und die Partner des Aktionsplans stellen fest, dass dessen Umsetzung nur schleppend voranschreitet. Von den 35 vorgeschlagenen Massnahmen ist lediglich eine bereits vollständig umgesetzt.&nbsp;</p><p>Vor dem Hintergrund dieser bedauerlichen Zwischenbilanz bleibt keine Zeit, um länger zuzuschauen. Deshalb ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;<br>&nbsp;</p><ol><li>Wie erklärt sich der Bundesrat die sehr schleppende Umsetzung seines Aktionsplans?<br>&nbsp;</li><li>Die Ergebnisse der Umfrage sprechen eine deutliche Sprache: Die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich weiter. Wie will der Bundesrat konkret dafür sorgen, dass Massnahmen des Aktionsplans, an deren Umsetzung der Bund beteiligt ist, nun zeitnah und mit Nachdruck verfolgt werden?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Eine Fokussierung ist angezeigt: Wie wird der Bundesrat die Umsetzung jener Massnahmen, welche das Investitionsklima verbessern und dadurch zu einer Erhöhung der Bautätigkeit beitragen, priorisieren?<br>&nbsp;</li><li>Mehrere Massnahmen fallen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Zur Umsetzung dieser Massnahmen sind in der Umfrage oftmals nicht einmal Antworten eingegangen. Wie will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die Kantone und Gemeinden die konsequente Umsetzung der ihnen zugeteilten Massnahmen ebenfalls vorantreiben?<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, wonach eine weitere Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt zu sozialen Spannungen führen und negative Auswirkungen auf den Standort Schweiz haben könnte, was mit allen Mitteln zu verhindern ist?</li></ol>
  • Wohnungsknappheit. Wann setzt der Bundesrat seinen Aktionsplan endlich konsequent um?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Die im Aktionsplan Wohnungsknappheit empfohlenen Massnahmen zielen auf mittel- und langfristige Veränderungen ab. Es wäre daher unrealistisch, bereits nach einem Jahr deutliche Verbesserungen zu erwarten. Im Laufe des ersten Jahres hat sich gezeigt, dass der Aktionsplan wesentlich dazu beiträgt, die Öffentlichkeit und die betroffenen Akteure für die derzeitigen und zukünftigen Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu sensibilisieren; er ist zu einem eigentlichen Referenzpunkt in der Debatte geworden. Ausserdem sind seit der Veröffentlichung der Umfrageresultate zwei zusätzliche Massnahmen des Bundes abgeschlossen worden (Studie zu Einsprachen und Rekursen im öffentlichen Baurecht und die Arbeitshilfe zur Interessensabwägung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat im Juni 2024 die Prioritäten der Massnahmen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, zur Kenntnis genommen. Alle acht Massnahmen mit Priorität 1 sind entweder abgeschlossen oder werden derzeit umgesetzt. Die Massnahmen der Prioritätsstufen 2 und 3 sind, sofern sie noch nicht abgeschlossen oder in Umsetzung sind, fertig geplant und werden innerhalb der vorgegebenen Fristen umgesetzt. Das Bundesamt für Raumentwicklung und das Bundesamt für Wohnungswesen führen einen regelmässigen Austausch zur Umsetzung des Aktionsplans.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Bautätigkeit wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Mehrere prioritäre Massnahmen des Aktionsplans zielen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau ab. Dazu gehören namentlich die neuen Darlehensbedingungen beim Fonds de Roulement (umgesetzt), die Studie zu Einsprachen und Rekursen (umgesetzt), die Erarbeitung eines Standards für preisgünstigen Wohnraum für gewinnorientierte Investoren (im Gang) oder die Prüfung, ob das Konzept des «Gebäudetyps E» aus Deutschland in die Schweiz übernommen werden könne (im Gang). Auch die Entwicklung des Konzepts einer zweiphasigen Baubewilligung durch die Bauwirtschaft kommt gut voran. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Derzeit liegen für die Massnahmen, die in der Zuständigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden liegen, keine vollständigen Informationen vor. Die Resultate bei der zweiten Umfrage, die für Anfang 2026 geplant ist, werden ein vollständigeres Bild ergeben (Ergebnisse der ersten Umfrage: </span><a href="https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit"><u><span>https://www.bwo.admin.ch/de/aktionsplan-wohnungsknappheit</span></u></a><span>). Der Bund kann nur in seinen eigenen Kompetenzbereichen direkt tätig werden. Er unterstützt jedoch die Kantone, die Städte und die Gemeinden bei der Umsetzung der Empfehlungen in ihren Zuständigkeitsbereichen, namentlich durch Beratung und Kommunikation. Angesichts der sich weiter verschlechternden Lage auf dem Wohnungsmarkt liegt es im Interesse aller Akteure, sich im Sinne der Ziele des Aktionsplans zu engagieren.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat verfolgt die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr aufmerksam und engagiert sich bereits seit 2022 für Lösungen in diesem Bereich. Er ist sich bewusst, dass eine weitere Anspannung negative gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Der im Sommer 2025 aktualisierte «Monitor Wohnungsmarkt» (</span><a href="https://wohnmonitor.admin.ch/de"><u><span>https://wohnmonitor.admin.ch/de</span></u></a><span>) zeigt, dass die Verknappung anhält und sich die Situation vor allem für Haushalte mit tiefen bis mittleren Einkommen verschlechtert. </span><br><span>Um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen, schlägt der Bundesrat dem Parlament u.a. vor, den Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufzustocken. Der Bundesrat hatte das BWO gestützt auf die Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» am 29. Januar 2025 mit der Ausarbeitung der diesbezüglichen Botschaft beauftragt; Ende September 2025 hat er sie ans Parlament verabschiedet. </span></p></span>
    • <p>Der Wohnungsmarkt befindet sich in Schieflage: Es wird zu wenig gebaut und gleichzeitig zieht die Nachfrage weiter an. Dadurch verschärft sich die Wohnungsknappheit. Dies bestätigt auch der Bericht in Erfüllung der Postulate 22.4289 und 22.4290. Die Krise am Wohnungsmarkt betrifft heute grosse Teile der Bevölkerung.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>Um der Wohnungsknappheit entgegenzutreten, hat der Bundesrat 2024 seinen Aktionsplan präsentiert. Am 10. Juli 2025 hat der Bundesrat die Ergebnisse der ersten jährlichen Umfrage zur Erfüllung des Aktionsplans publiziert. Die Resultate sind ernüchternd. Der Bundesrat und die Partner des Aktionsplans stellen fest, dass dessen Umsetzung nur schleppend voranschreitet. Von den 35 vorgeschlagenen Massnahmen ist lediglich eine bereits vollständig umgesetzt.&nbsp;</p><p>Vor dem Hintergrund dieser bedauerlichen Zwischenbilanz bleibt keine Zeit, um länger zuzuschauen. Deshalb ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;<br>&nbsp;</p><ol><li>Wie erklärt sich der Bundesrat die sehr schleppende Umsetzung seines Aktionsplans?<br>&nbsp;</li><li>Die Ergebnisse der Umfrage sprechen eine deutliche Sprache: Die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich weiter. Wie will der Bundesrat konkret dafür sorgen, dass Massnahmen des Aktionsplans, an deren Umsetzung der Bund beteiligt ist, nun zeitnah und mit Nachdruck verfolgt werden?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Eine Fokussierung ist angezeigt: Wie wird der Bundesrat die Umsetzung jener Massnahmen, welche das Investitionsklima verbessern und dadurch zu einer Erhöhung der Bautätigkeit beitragen, priorisieren?<br>&nbsp;</li><li>Mehrere Massnahmen fallen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Zur Umsetzung dieser Massnahmen sind in der Umfrage oftmals nicht einmal Antworten eingegangen. Wie will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die Kantone und Gemeinden die konsequente Umsetzung der ihnen zugeteilten Massnahmen ebenfalls vorantreiben?<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, wonach eine weitere Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt zu sozialen Spannungen führen und negative Auswirkungen auf den Standort Schweiz haben könnte, was mit allen Mitteln zu verhindern ist?</li></ol>
    • Wohnungsknappheit. Wann setzt der Bundesrat seinen Aktionsplan endlich konsequent um?

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