Ausschluss sensibler Produkte (Fleisch und Wein) aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten
- ShortId
-
25.3968
- Id
-
20253968
- Updated
-
14.11.2025 02:32
- Language
-
de
- Title
-
Ausschluss sensibler Produkte (Fleisch und Wein) aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten
- AdditionalIndexing
-
55;15;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten haben am 2. Juli 2025 den Inhalt eines neuen Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten bekanntgegeben. Das Abkommen beinhaltet bilaterale Zugeständnisse ausserhalb der WTO-Kontingente für landwirtschaftliche Produkte, die für die Schweizer Landwirtschaft besonders sensibel sind.</p><p>Insbesondere wurden folgende Zugeständnisse gewährt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>3000 Tonnen Rindfleisch,</li><li>1000 Tonnen Hühnerfleisch,</li><li>200 Tonnen Schweinefleisch,</li><li>200 Tonnen Lammfleisch</li><li>sowie ein Kontingent von 50 000 Hektolitern zollfreiem Rotwein.</li></ul><p>Diese zusätzlichen Importe drohen zwei bereits stark angeschlagene Schweizer Branchen noch weiter zu schwächen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Zum einen die Weinbranche: Sie sah sich im Jahr 2024 mit einem Rückgang des Rotweinkonsums um 20,7 Prozent konfrontiert. Neben den Zugeständnissen an die Mercosur-Staaten kommt ein bereits bestehendes Kontingent von 15 000 Hektolitern chilenischen Rotweins hinzu. Die kumulierten Auswirkungen dieser Massnahmen sind für die Weinproduzentinnen und -produzenten nicht tragbar.</li><li>Zum andern die Fleischbranche: Sie sieht sich mit den im Rahmen des Entlastungspakets 27 geplanten Reformen konfrontiert, mit denen die Inlandleistung bei der Zuteilung von Importkontingenten zugunsten eines Versteigerungsverfahrens abgeschafft werden soll. Diese Massnahme gefährdet die Schweizer Produktion und macht die «Geschenke» an die Mercosur-Staaten umso unverständlicher.</li></ol><p>Schätzungen zufolge entsprechen die Zugeständnisse Zollverlusten in der Höhe von:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li> rund 5 Millionen Franken für Rindfleisch (3000 Tonnen),</li><li> 20 Millionen Franken für Hühnerfleisch (1000 Tonnen) und</li><li> 1 Million Franken für Rotwein (50 000 Hektoliter).</li></ul><p>Diese Zahlen verdeutlichen die direkten wirtschaftlichen Auswirkungen, welche die betroffenen Branchen zu spüren bekommen werden.</p><p>Fazit: Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Schweizer Fleisch- und Weinbranche ist es unabdingbar, diese sensiblen Produkte vom Freihandelsabkommen zwischen den EFTA- und den Mercosur-Staaten auszunehmen.</p>
- <span><p><span>Die breite Diversifikation unserer Wirtschaftsbeziehungen gewinnt angesichts der angespannten geopolitischen Lage weiter an Bedeutung. Freihandelsabkommen (FHA) wie jenes zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur, unterzeichnet am 16. September 2025, leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Mercosur-Staaten sind sehr am Export von Agrarprodukten interessiert. Ohne entsprechende Zugeständnisse wäre ein Abschluss des Abkommens nicht möglich gewesen. Eine nachträgliche Rücknahme dieser Konzessionen würde das Inkrafttreten des Abkommens verunmöglichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie bereits in der Antwort auf die vom Motionär eingereichten </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244497"><u><span>Ip. 24.4497</span></u></a><span> dargelegt, sind die von der Schweiz gewährten Konzessionen für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Die Bundesverwaltung war diesbezüglich in regelmässigem Kontakt mit Vertretern der Schweizer Landwirtschaft. Die meisten Kontingente sind klein oder entsprechen den bisherigen Importmengen. Für den Fall, dass die gewährten Konzessionen wider Erwarten zu Marktverwerfungen führen sollten, wurde im Rahmen des Abkommens ein wirksamer Schutzmechanismus vereinbart. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Reduktion der Zolleinnahmen aufgrund der im Abkommen vorgesehenen Zollzugeständnisse auf Landwirtschaftsprodukte hätte sich im Jahr 2024 auf maximal 14,8 Mio. CHF belaufen. Beim Geflügelfleisch beispielswiese hätten die Zollausfälle basierend auf den bisherigen Importen aus Mercosur und den effektiv gewährten Konzessionen 2,8 Mio. CHF betragen. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Diese begrenzten finanziellen Auswirkungen stehen den erwarteten positiven volkswirtschaftlichen Effekten gegenüber: Das Abkommen öffnet die bislang stark geschützten Mercosur-Märkte, schafft neue Exportchancen für Schweizer Unternehmen und ermöglicht jährliche Zolleinsparungen von mindestens 155 Mio. CHF. Das Einsparpotenzial dürfte mit den neuen Handelsmöglichkeiten, die das Abkommen bietet, weiter steigen.</span></p><p><span>Noch bedeutsamer ist, dass das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber Konkurrenten aus der EU verhindert, die 2024 ein eigenes Abkommen mit Mercosur abgeschlossen hat.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die sensiblen Produkte Fleisch und Wein aus dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (darunter die Schweiz) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auszuschliessen.</p><p> </p><p> </p>
- Ausschluss sensibler Produkte (Fleisch und Wein) aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten haben am 2. Juli 2025 den Inhalt eines neuen Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten bekanntgegeben. Das Abkommen beinhaltet bilaterale Zugeständnisse ausserhalb der WTO-Kontingente für landwirtschaftliche Produkte, die für die Schweizer Landwirtschaft besonders sensibel sind.</p><p>Insbesondere wurden folgende Zugeständnisse gewährt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>3000 Tonnen Rindfleisch,</li><li>1000 Tonnen Hühnerfleisch,</li><li>200 Tonnen Schweinefleisch,</li><li>200 Tonnen Lammfleisch</li><li>sowie ein Kontingent von 50 000 Hektolitern zollfreiem Rotwein.</li></ul><p>Diese zusätzlichen Importe drohen zwei bereits stark angeschlagene Schweizer Branchen noch weiter zu schwächen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Zum einen die Weinbranche: Sie sah sich im Jahr 2024 mit einem Rückgang des Rotweinkonsums um 20,7 Prozent konfrontiert. Neben den Zugeständnissen an die Mercosur-Staaten kommt ein bereits bestehendes Kontingent von 15 000 Hektolitern chilenischen Rotweins hinzu. Die kumulierten Auswirkungen dieser Massnahmen sind für die Weinproduzentinnen und -produzenten nicht tragbar.</li><li>Zum andern die Fleischbranche: Sie sieht sich mit den im Rahmen des Entlastungspakets 27 geplanten Reformen konfrontiert, mit denen die Inlandleistung bei der Zuteilung von Importkontingenten zugunsten eines Versteigerungsverfahrens abgeschafft werden soll. Diese Massnahme gefährdet die Schweizer Produktion und macht die «Geschenke» an die Mercosur-Staaten umso unverständlicher.</li></ol><p>Schätzungen zufolge entsprechen die Zugeständnisse Zollverlusten in der Höhe von:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li> rund 5 Millionen Franken für Rindfleisch (3000 Tonnen),</li><li> 20 Millionen Franken für Hühnerfleisch (1000 Tonnen) und</li><li> 1 Million Franken für Rotwein (50 000 Hektoliter).</li></ul><p>Diese Zahlen verdeutlichen die direkten wirtschaftlichen Auswirkungen, welche die betroffenen Branchen zu spüren bekommen werden.</p><p>Fazit: Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Schweizer Fleisch- und Weinbranche ist es unabdingbar, diese sensiblen Produkte vom Freihandelsabkommen zwischen den EFTA- und den Mercosur-Staaten auszunehmen.</p>
- <span><p><span>Die breite Diversifikation unserer Wirtschaftsbeziehungen gewinnt angesichts der angespannten geopolitischen Lage weiter an Bedeutung. Freihandelsabkommen (FHA) wie jenes zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur, unterzeichnet am 16. September 2025, leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Mercosur-Staaten sind sehr am Export von Agrarprodukten interessiert. Ohne entsprechende Zugeständnisse wäre ein Abschluss des Abkommens nicht möglich gewesen. Eine nachträgliche Rücknahme dieser Konzessionen würde das Inkrafttreten des Abkommens verunmöglichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie bereits in der Antwort auf die vom Motionär eingereichten </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244497"><u><span>Ip. 24.4497</span></u></a><span> dargelegt, sind die von der Schweiz gewährten Konzessionen für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Die Bundesverwaltung war diesbezüglich in regelmässigem Kontakt mit Vertretern der Schweizer Landwirtschaft. Die meisten Kontingente sind klein oder entsprechen den bisherigen Importmengen. Für den Fall, dass die gewährten Konzessionen wider Erwarten zu Marktverwerfungen führen sollten, wurde im Rahmen des Abkommens ein wirksamer Schutzmechanismus vereinbart. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Reduktion der Zolleinnahmen aufgrund der im Abkommen vorgesehenen Zollzugeständnisse auf Landwirtschaftsprodukte hätte sich im Jahr 2024 auf maximal 14,8 Mio. CHF belaufen. Beim Geflügelfleisch beispielswiese hätten die Zollausfälle basierend auf den bisherigen Importen aus Mercosur und den effektiv gewährten Konzessionen 2,8 Mio. CHF betragen. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Diese begrenzten finanziellen Auswirkungen stehen den erwarteten positiven volkswirtschaftlichen Effekten gegenüber: Das Abkommen öffnet die bislang stark geschützten Mercosur-Märkte, schafft neue Exportchancen für Schweizer Unternehmen und ermöglicht jährliche Zolleinsparungen von mindestens 155 Mio. CHF. Das Einsparpotenzial dürfte mit den neuen Handelsmöglichkeiten, die das Abkommen bietet, weiter steigen.</span></p><p><span>Noch bedeutsamer ist, dass das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber Konkurrenten aus der EU verhindert, die 2024 ein eigenes Abkommen mit Mercosur abgeschlossen hat.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die sensiblen Produkte Fleisch und Wein aus dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (darunter die Schweiz) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auszuschliessen.</p><p> </p><p> </p>
- Ausschluss sensibler Produkte (Fleisch und Wein) aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten
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