Roaming-Abkommen mit der EU gegen die Roaming-Insel Schweiz

ShortId
25.3969
Id
20253969
Updated
17.11.2025 21:41
Language
de
Title
Roaming-Abkommen mit der EU gegen die Roaming-Insel Schweiz
AdditionalIndexing
15;10;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die überhöhten Roaming-Kosten müssen nun endlich mit wirksamen Instrumenten angegangen werden. Die EU hat dies für ihre Bürgerinnen und Bürger zunächst mit Preisobergrenzen und später mit der gänzlichen Abschaffung der Roaming-Gebühren erreicht. Der schweizerische Weg, der in erster Linie auf eine verbesserte Verbraucherinformation und auf die Eigenverantwortung der Mobilfunkanbieter setzt, löst dagegen das Problem unbefriedigend. Wer nicht in eine Kostenfalle tappen will, schaltet das Roaming beim Grenzübertritt aus. Wer es sich leisten kann, wählt vorsichtshalber ein teures Abonnement, das eine gewisse Anzahl Roaming-Minuten und Datenvolumen enthält. Ziel müsste sein, Schweizerinnen und Schweizern die gewohnte und unbeschwerte Nutzung des Smartphones auch im Ausland zu ermöglichen, statt mit hohen Preisen und Verbraucherwarnungen die Nutzung von Roaming präventiv einzuschränken. Es besteht also Handlungsbedarf.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die EU-Länder haben ein gemeinsames Roaming-Abkommen, sodass für Kundinnen und Kunden von europäischen Mobilfunkanbietern keine Roaming-Gebühren mehr anfallen. Der Beitritt zur EU-Roaming-Regelung mit einem entsprechenden Abkommen wäre für die Wirtschaft, den Tourismus und die Reisenden im Sinne einer einheitlichen Regelung sicherlich die beste Lösung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Aus diesen Gründen wird der Bundesrat beauftragt, mit der EU ein Roaming-Abkommen abzuschliessen und die dafür notwendigen technischen und politischen Vorabklärungen aufzunehmen.</p>
  • <span><p><span>Wie bereits in der Antwort auf die Motion Molina (25.3771) ausgeführt, steht der Bundesrat einem Roaming-Abkommen mit der EU, welches die Kosten der Mobilfunkanbieterinnen reduzieren würde und ihm die Möglichkeit gäbe, gestützt auf Art. 12abis Absatz 1 Buchstabe c des Fernmeldegesetzes Preisobergrenzen für Endkunden einzuführen, grundsätzlich positiv gegenüber. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme von Verhandlungen über einen möglichen Beitritt der Schweiz zu «Roam like at Home» der EU nicht opportun ist.</span><span>&nbsp;</span><span>Vorgängig müssen technische und politische Abklärungen zur Machbarkeit und zu den Inhalten für ein solches Abkommen getätigt werden. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da diese Eckwerte noch nicht bekannt sind, kann der Bundesrat einen konkreten Auftrag zum Abschluss eines Abkommens nicht entgegennehmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die mit der Revision des FMG am 1. Juli 2021 eingeführten Bestimmungen haben bereits zu wesentlichen Verbesserungen für Kundinnen und Kunden geführt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU ein Roaming-Abkommen abzuschliessen und die dafür notwendigen technischen und politischen Vorabklärungen aufzunehmen.</p>
  • Roaming-Abkommen mit der EU gegen die Roaming-Insel Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die überhöhten Roaming-Kosten müssen nun endlich mit wirksamen Instrumenten angegangen werden. Die EU hat dies für ihre Bürgerinnen und Bürger zunächst mit Preisobergrenzen und später mit der gänzlichen Abschaffung der Roaming-Gebühren erreicht. Der schweizerische Weg, der in erster Linie auf eine verbesserte Verbraucherinformation und auf die Eigenverantwortung der Mobilfunkanbieter setzt, löst dagegen das Problem unbefriedigend. Wer nicht in eine Kostenfalle tappen will, schaltet das Roaming beim Grenzübertritt aus. Wer es sich leisten kann, wählt vorsichtshalber ein teures Abonnement, das eine gewisse Anzahl Roaming-Minuten und Datenvolumen enthält. Ziel müsste sein, Schweizerinnen und Schweizern die gewohnte und unbeschwerte Nutzung des Smartphones auch im Ausland zu ermöglichen, statt mit hohen Preisen und Verbraucherwarnungen die Nutzung von Roaming präventiv einzuschränken. Es besteht also Handlungsbedarf.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die EU-Länder haben ein gemeinsames Roaming-Abkommen, sodass für Kundinnen und Kunden von europäischen Mobilfunkanbietern keine Roaming-Gebühren mehr anfallen. Der Beitritt zur EU-Roaming-Regelung mit einem entsprechenden Abkommen wäre für die Wirtschaft, den Tourismus und die Reisenden im Sinne einer einheitlichen Regelung sicherlich die beste Lösung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Aus diesen Gründen wird der Bundesrat beauftragt, mit der EU ein Roaming-Abkommen abzuschliessen und die dafür notwendigen technischen und politischen Vorabklärungen aufzunehmen.</p>
    • <span><p><span>Wie bereits in der Antwort auf die Motion Molina (25.3771) ausgeführt, steht der Bundesrat einem Roaming-Abkommen mit der EU, welches die Kosten der Mobilfunkanbieterinnen reduzieren würde und ihm die Möglichkeit gäbe, gestützt auf Art. 12abis Absatz 1 Buchstabe c des Fernmeldegesetzes Preisobergrenzen für Endkunden einzuführen, grundsätzlich positiv gegenüber. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme von Verhandlungen über einen möglichen Beitritt der Schweiz zu «Roam like at Home» der EU nicht opportun ist.</span><span>&nbsp;</span><span>Vorgängig müssen technische und politische Abklärungen zur Machbarkeit und zu den Inhalten für ein solches Abkommen getätigt werden. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da diese Eckwerte noch nicht bekannt sind, kann der Bundesrat einen konkreten Auftrag zum Abschluss eines Abkommens nicht entgegennehmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die mit der Revision des FMG am 1. Juli 2021 eingeführten Bestimmungen haben bereits zu wesentlichen Verbesserungen für Kundinnen und Kunden geführt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU ein Roaming-Abkommen abzuschliessen und die dafür notwendigen technischen und politischen Vorabklärungen aufzunehmen.</p>
    • Roaming-Abkommen mit der EU gegen die Roaming-Insel Schweiz

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