Häusliche Gewalt. Worauf wartet der Bundesrat?

ShortId
25.3970
Id
20253970
Updated
19.12.2025 12:36
Language
de
Title
Häusliche Gewalt. Worauf wartet der Bundesrat?
AdditionalIndexing
28;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates möchte sich zur Umsetzung der beiden gleichlautenden parlamentarischen Initiativen 21.410 und 21.411 äussern, nachdem sie die für 2026 vorgesehene Bilanz zur Roadmap von Bund und Kantonen zur häuslichen Gewalt Kenntnis genommen hat. Auf Vorschlag der Kommission hat der Nationalrat am 20.&nbsp;Juni 2025 die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage um zwei Jahre, d.&nbsp;h. bis zur Sommersession&nbsp;2027, verlängert.</p><p>&nbsp;</p><p>2) Die neue Kurznummer&nbsp;142 wird voraussichtlich am 1.&nbsp;Mai 2026 in Betrieb genommen. Bund und Kantone arbeiten gemeinsam an der Realisierung dieses Projekts. Es ist wichtig, dass Gewaltopfer über ein professionelles 24-Stunden-Beratungsangebot verfügen. Der Zugang für Opfer zu den Hilfsangeboten, zu Notunterkünften, zur Polizei und zu anderen Kriseninterventionsstellen bleibt während der Übergangszeit bis Mai&nbsp;2026 über die üblichen Kanäle gewährleistet. Ab Juni&nbsp;2026 sorgt das Eidgenössische Departement des Innern im Rahmen der nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt für eine weite Verbreitung der neuen Kurznummer.</p><p>&nbsp;</p><p>3) und 4) Gestützt auf die Ergebnisse des Pilotprojekts des Kantons Zürich zur aktiven elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring) wird der Verein Electronic Monitoring (EM) den 22&nbsp;Mitgliedskantonen im November&nbsp;2025 unterschiedliche Umsetzungsszenarien unterbreiten. Ziel ist es, im Verlauf des Jahres&nbsp;2026 ein kantonsübergreifend koordiniertes System einzuführen. Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren unterstützt die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und hat den Verein EM dazu aufgerufen, die Grundlagen für eine Überwachungszentrale zu schaffen. Mit grossem Interesse hat der Bundesrat von den Entwicklungen Kenntnis genommen und begrüsst die interkantonal durchgeführten Arbeiten. Aus den Ergebnissen des Zürcher Pilotprojekts geht insbesondere hervor, dass ein aktives, dynamisches Electronic Monitoring technisch möglich ist und ein wichtiges Instrument für einen verbesserten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt darstellt. Das Beispiel Spaniens zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern. Ein Erfolgsfaktor ist dabei das Einbetten von elektronischer Überwachung in Gesamtkonzepte.</p><p>Der Einsatz technischer Hilfsmittel gehört zu den prioritären Handlungsfeldern der Roadmap von Bund und Kantonen zur sexuellen Gewalt. Aufgrund der bereits geleisteten oder noch laufenden Arbeiten in diesem Bereich wird der Bund in Absprache mit den Kantonen über die nächsten Schritte entscheiden, insbesondere im Rahmen der Bilanz zur Roadmap im Jahr 2026.</p>
  • <p>Seit Anfang dieses Jahres kamen in der Schweiz 23 Frauen durch die Schläge ihrer Ehemänner oder Partner ums Leben. Diese Zahl ist inakzeptabel. Trotz der Dringlichkeit der Lage geschieht auf Gesetzgebungsebene noch immer nichts. Die Passivität des Bundesrats ist frustrierend und unhaltbar ‒ umso mehr, als mehrere Vorschläge auf dem Regierungstisch liegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Bereits 2021 habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Léonore Porchet die parlamentarische Initiative&nbsp;21.410 «Wer schlägt, geht!» eingereicht, die den Opferschutz verstärken will durch die Ausweisung der Tatpersonen aus der gemeinsamen Wohnung und die bessere Begleitung der Tatpersonen. National- und Ständerat haben die Initiative unterstützt. Vier Jahre später zögert die Bundesverwaltung noch immer. &nbsp;Im Jahr 2022 forderte die parlamentarische Initiative 22.409 eine aktive elektronische Überwachung. Der Bundesrat ist nach wie vor daran, die Wirksamkeit der elektronischen Fussfessel zu evaluieren. Ausserdem wurde die Inbetriebnahme der Notrufnummer für Opfer von häuslicher Gewalt, die für November 2025 geplant war, auf 2026 verschoben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gewalt ist kein Schicksal. Wir wissen, was zu tun ist. Spanien hat uns gezeigt, dass entschlossenes und umsichtiges Handeln möglich ist; das spanische Modell ist ein Erfolg. Es ist an der Zeit, dass auch wir konkrete und wirksame Massnahmen ergreifen, um die Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Häuslicher Gewalt muss auch in der Schweiz Priorität eingeräumt werden ‒ und zwar schnell.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1) Wann wird die parlamentarische Initiative «Wer schlägt, geht» endlich in die Gesetzgebung aufgenommen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2) Wann wird die Notrufnummer für Opfer von häuslicher Gewalt in Betrieb genommen?</p><p>&nbsp;</p><p>3) Wann wird die aktive elektronische Rund-um-die-Uhr-Überwachung konkretisiert?</p><p>&nbsp;</p><p>4) Falls technische Probleme die Umsetzung der elektronischen Fussfessel verzögern: Zieht der Bundesrat eine andere schweizweite Überwachung in Betracht, wie z.&nbsp;B. eine Kontrollstelle, oder will er die Kantone zur Ausarbeitung eines Konkordats bewegen?</p>
  • Häusliche Gewalt. Worauf wartet der Bundesrat?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates möchte sich zur Umsetzung der beiden gleichlautenden parlamentarischen Initiativen 21.410 und 21.411 äussern, nachdem sie die für 2026 vorgesehene Bilanz zur Roadmap von Bund und Kantonen zur häuslichen Gewalt Kenntnis genommen hat. Auf Vorschlag der Kommission hat der Nationalrat am 20.&nbsp;Juni 2025 die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage um zwei Jahre, d.&nbsp;h. bis zur Sommersession&nbsp;2027, verlängert.</p><p>&nbsp;</p><p>2) Die neue Kurznummer&nbsp;142 wird voraussichtlich am 1.&nbsp;Mai 2026 in Betrieb genommen. Bund und Kantone arbeiten gemeinsam an der Realisierung dieses Projekts. Es ist wichtig, dass Gewaltopfer über ein professionelles 24-Stunden-Beratungsangebot verfügen. Der Zugang für Opfer zu den Hilfsangeboten, zu Notunterkünften, zur Polizei und zu anderen Kriseninterventionsstellen bleibt während der Übergangszeit bis Mai&nbsp;2026 über die üblichen Kanäle gewährleistet. Ab Juni&nbsp;2026 sorgt das Eidgenössische Departement des Innern im Rahmen der nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt für eine weite Verbreitung der neuen Kurznummer.</p><p>&nbsp;</p><p>3) und 4) Gestützt auf die Ergebnisse des Pilotprojekts des Kantons Zürich zur aktiven elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring) wird der Verein Electronic Monitoring (EM) den 22&nbsp;Mitgliedskantonen im November&nbsp;2025 unterschiedliche Umsetzungsszenarien unterbreiten. Ziel ist es, im Verlauf des Jahres&nbsp;2026 ein kantonsübergreifend koordiniertes System einzuführen. Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren unterstützt die koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und hat den Verein EM dazu aufgerufen, die Grundlagen für eine Überwachungszentrale zu schaffen. Mit grossem Interesse hat der Bundesrat von den Entwicklungen Kenntnis genommen und begrüsst die interkantonal durchgeführten Arbeiten. Aus den Ergebnissen des Zürcher Pilotprojekts geht insbesondere hervor, dass ein aktives, dynamisches Electronic Monitoring technisch möglich ist und ein wichtiges Instrument für einen verbesserten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt darstellt. Das Beispiel Spaniens zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern. Ein Erfolgsfaktor ist dabei das Einbetten von elektronischer Überwachung in Gesamtkonzepte.</p><p>Der Einsatz technischer Hilfsmittel gehört zu den prioritären Handlungsfeldern der Roadmap von Bund und Kantonen zur sexuellen Gewalt. Aufgrund der bereits geleisteten oder noch laufenden Arbeiten in diesem Bereich wird der Bund in Absprache mit den Kantonen über die nächsten Schritte entscheiden, insbesondere im Rahmen der Bilanz zur Roadmap im Jahr 2026.</p>
    • <p>Seit Anfang dieses Jahres kamen in der Schweiz 23 Frauen durch die Schläge ihrer Ehemänner oder Partner ums Leben. Diese Zahl ist inakzeptabel. Trotz der Dringlichkeit der Lage geschieht auf Gesetzgebungsebene noch immer nichts. Die Passivität des Bundesrats ist frustrierend und unhaltbar ‒ umso mehr, als mehrere Vorschläge auf dem Regierungstisch liegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Bereits 2021 habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Léonore Porchet die parlamentarische Initiative&nbsp;21.410 «Wer schlägt, geht!» eingereicht, die den Opferschutz verstärken will durch die Ausweisung der Tatpersonen aus der gemeinsamen Wohnung und die bessere Begleitung der Tatpersonen. National- und Ständerat haben die Initiative unterstützt. Vier Jahre später zögert die Bundesverwaltung noch immer. &nbsp;Im Jahr 2022 forderte die parlamentarische Initiative 22.409 eine aktive elektronische Überwachung. Der Bundesrat ist nach wie vor daran, die Wirksamkeit der elektronischen Fussfessel zu evaluieren. Ausserdem wurde die Inbetriebnahme der Notrufnummer für Opfer von häuslicher Gewalt, die für November 2025 geplant war, auf 2026 verschoben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gewalt ist kein Schicksal. Wir wissen, was zu tun ist. Spanien hat uns gezeigt, dass entschlossenes und umsichtiges Handeln möglich ist; das spanische Modell ist ein Erfolg. Es ist an der Zeit, dass auch wir konkrete und wirksame Massnahmen ergreifen, um die Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Häuslicher Gewalt muss auch in der Schweiz Priorität eingeräumt werden ‒ und zwar schnell.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1) Wann wird die parlamentarische Initiative «Wer schlägt, geht» endlich in die Gesetzgebung aufgenommen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2) Wann wird die Notrufnummer für Opfer von häuslicher Gewalt in Betrieb genommen?</p><p>&nbsp;</p><p>3) Wann wird die aktive elektronische Rund-um-die-Uhr-Überwachung konkretisiert?</p><p>&nbsp;</p><p>4) Falls technische Probleme die Umsetzung der elektronischen Fussfessel verzögern: Zieht der Bundesrat eine andere schweizweite Überwachung in Betracht, wie z.&nbsp;B. eine Kontrollstelle, oder will er die Kantone zur Ausarbeitung eines Konkordats bewegen?</p>
    • Häusliche Gewalt. Worauf wartet der Bundesrat?

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