Kostenunterdeckung bei der Zeitungszustellung der Post. Wo bleibt die Transparenz?
- ShortId
-
25.3971
- Id
-
20253971
- Updated
-
19.12.2025 11:18
- Language
-
de
- Title
-
Kostenunterdeckung bei der Zeitungszustellung der Post. Wo bleibt die Transparenz?
- AdditionalIndexing
-
34;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Ende Juli 2025 <i></i> <i></i>publizierten mehrere Westschweizer Zeitungen wie «La Côte» und «Le Nouvelliste» eine Erklärung der Post. Sie rechtfertigte die schrittweisen Preiserhöhungen für die Zeitungszustellung mit der Notwendigkeit, die jährliche Kostenunterdeckung dieser Dienstleistung zu mindern. Laut dem Post-Sprecher beliefen sich die Defizite auf 70 Millionen Franken im Jahr 2022, auf 60 Millionen Franken im Jahr 2023 und erneut auf 70 Millionen Franken im Jahr 2024. Die mutmasslichen Kostenunterdeckungen werden zur Rechtfertigung von Preiserhöhungen genutzt, mit denen die Zeitungsverlage bereits in der Vergangenheit konfrontiert waren und auch künftig konfrontiert sein werden. Die Preiserhöhungen sollen insbesondere die rückläufige Menge an zugestellten Zeitungen ausgleichen. Nun aber werden Zeitungen gleichzeitig mit der Briefpost zugestellt, was Fragen zur Berechnungsmethode und zur tatsächlichen Kostenaufschlüsselung aufwirft. Dies umso mehr, als die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrer Prüfung des Modells der Kosten- und Leistungsrechnung der Post vom 30. April 2025 feststellte, dass das Briefmonopol derzeit einen höheren betrieblichen Gewinn erwirtschaftet als zur Kostendeckung der Grundversorgung erforderlich ist.</p>
- <span><p><span>1. Die Zeitungsrechnung betreffend die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften folgt aus der regulatorischen Rechnungslegung und stellt eine Vollkostenrechnung dar. Laut der regulatorischen Rechnungslegung ist die Zeitungsrechnung seit Jahren defizitär. Für 2024 hat die Post ein negatives regulatorisches Ergebnis von 67</span><span> </span><span>Millionen Franken ausgewiesen. Das regulatorische Ergebnis entspricht dem Umsatzerlös abzüglich der Kosten. Die Berechnung ist in der Postverordnung (VPG; SR 783.01) geregelt: Der Umsatzerlös entspricht dem Betriebsertrag gemäss dem finanziellen Rechnungswesen ohne den betriebsfremden Ertrag. Die Kosten entsprechen dem Betriebsaufwand gemäss dem finanziellen Rechnungswesen ohne den betriebsfremden Aufwand und unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Abschreibungs- und Kapitalkosten. Das nach den Vorgaben der VPG berechnete regulatorische Ergebnis unterscheidet sich vom Konzernergebnis gemäss Jahresbericht der Post vor allem aufgrund der Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungs- und Kapitalkosten.</span></p><p><span>2. Die Post muss ihr Rechnungswesen so ausgestalten, dass die Kosten und Erlöse der einzelnen Dienstleistungen ausgewiesen werden können. Die Zuordnung der Kosten hat nach der VPG über ein Stufenmodell zu erfolgen, das sämtliche Kosten auf alle betroffenen Dienstleistungen verteilt und auf objektiv zu rechtfertigenden Kostenrechnungsgrundsätzen beruht. Die Kosten für die Zeitungszustellung umfassen die Betriebskosten für Annahme, Sortierung, Transport und Zustellung der Exemplare, übrige Betriebskosten sowie Verkaufs- und Verwaltungskosten.</span></p><p><span>3./4. Die Post hat ihr finanzielles Rechnungswesen nach anerkannten Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung respektive nach anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards auszugestalten. Die Kostenrechnung der Post stützt sich auf die Geschäftszahlen des finanziellen Rechnungswesens ab. Der Konzernabschluss wird nach dem International Financial Reporting Standard (IFRS) erstellt und von der internen Revisionsstelle geprüft. Im Rahmen der regulatorischen Berichterstattung ist die Post verpflichtet, ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen damit zu beauftragen, zuhanden der PostCom die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Rechnungswesen sowie zur Zuordnung der Kosten und Umsatzerlöse zu den Dienstleistungen zu prüfen. Seit 2019 führt das Unternehmen Ernst & Young AG die unabhängige Prüfung durch. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht vom 24.</span><span> </span><span>Februar 2025 festgehalten, dass die Post mit ihrer Kosten- und Leistungsrechnung die rechtlichen Vorgaben einhält.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<br>1. Wie berechnet die Post die jährliche Kostenunterdeckung bei der Zeitungszustellung, wenn berücksichtigt wird, dass die Zeitungen gleichzeitig mit der Briefpost zugestellt werden?<br>2. Welche Kostenpositionen sind in der Berechnung enthalten, die zum Egebnis führt, dass die Zeitungszustellung defizitär ist?<br>3. Wird die Kostenunterdeckung von einer externen Stelle geprüft oder auditiert, und wenn ja, von welcher? Wenn nein, beabsichtigt der Bundesrat, die Zahlen der Post von einer neutralen Instanz prüfen zu lassen und zu veröffentlichen?<br>4. Falls diese Frage derzeit nicht auditiert wird: Wird der Bundesrat den Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerats Zugang zu den Zahlen gewähren, mit denen die Post die defizitäre Zeitungszustellung belegt?</p>
- Kostenunterdeckung bei der Zeitungszustellung der Post. Wo bleibt die Transparenz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ende Juli 2025 <i></i> <i></i>publizierten mehrere Westschweizer Zeitungen wie «La Côte» und «Le Nouvelliste» eine Erklärung der Post. Sie rechtfertigte die schrittweisen Preiserhöhungen für die Zeitungszustellung mit der Notwendigkeit, die jährliche Kostenunterdeckung dieser Dienstleistung zu mindern. Laut dem Post-Sprecher beliefen sich die Defizite auf 70 Millionen Franken im Jahr 2022, auf 60 Millionen Franken im Jahr 2023 und erneut auf 70 Millionen Franken im Jahr 2024. Die mutmasslichen Kostenunterdeckungen werden zur Rechtfertigung von Preiserhöhungen genutzt, mit denen die Zeitungsverlage bereits in der Vergangenheit konfrontiert waren und auch künftig konfrontiert sein werden. Die Preiserhöhungen sollen insbesondere die rückläufige Menge an zugestellten Zeitungen ausgleichen. Nun aber werden Zeitungen gleichzeitig mit der Briefpost zugestellt, was Fragen zur Berechnungsmethode und zur tatsächlichen Kostenaufschlüsselung aufwirft. Dies umso mehr, als die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrer Prüfung des Modells der Kosten- und Leistungsrechnung der Post vom 30. April 2025 feststellte, dass das Briefmonopol derzeit einen höheren betrieblichen Gewinn erwirtschaftet als zur Kostendeckung der Grundversorgung erforderlich ist.</p>
- <span><p><span>1. Die Zeitungsrechnung betreffend die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften folgt aus der regulatorischen Rechnungslegung und stellt eine Vollkostenrechnung dar. Laut der regulatorischen Rechnungslegung ist die Zeitungsrechnung seit Jahren defizitär. Für 2024 hat die Post ein negatives regulatorisches Ergebnis von 67</span><span> </span><span>Millionen Franken ausgewiesen. Das regulatorische Ergebnis entspricht dem Umsatzerlös abzüglich der Kosten. Die Berechnung ist in der Postverordnung (VPG; SR 783.01) geregelt: Der Umsatzerlös entspricht dem Betriebsertrag gemäss dem finanziellen Rechnungswesen ohne den betriebsfremden Ertrag. Die Kosten entsprechen dem Betriebsaufwand gemäss dem finanziellen Rechnungswesen ohne den betriebsfremden Aufwand und unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Abschreibungs- und Kapitalkosten. Das nach den Vorgaben der VPG berechnete regulatorische Ergebnis unterscheidet sich vom Konzernergebnis gemäss Jahresbericht der Post vor allem aufgrund der Berücksichtigung kalkulatorischer Abschreibungs- und Kapitalkosten.</span></p><p><span>2. Die Post muss ihr Rechnungswesen so ausgestalten, dass die Kosten und Erlöse der einzelnen Dienstleistungen ausgewiesen werden können. Die Zuordnung der Kosten hat nach der VPG über ein Stufenmodell zu erfolgen, das sämtliche Kosten auf alle betroffenen Dienstleistungen verteilt und auf objektiv zu rechtfertigenden Kostenrechnungsgrundsätzen beruht. Die Kosten für die Zeitungszustellung umfassen die Betriebskosten für Annahme, Sortierung, Transport und Zustellung der Exemplare, übrige Betriebskosten sowie Verkaufs- und Verwaltungskosten.</span></p><p><span>3./4. Die Post hat ihr finanzielles Rechnungswesen nach anerkannten Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung respektive nach anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards auszugestalten. Die Kostenrechnung der Post stützt sich auf die Geschäftszahlen des finanziellen Rechnungswesens ab. Der Konzernabschluss wird nach dem International Financial Reporting Standard (IFRS) erstellt und von der internen Revisionsstelle geprüft. Im Rahmen der regulatorischen Berichterstattung ist die Post verpflichtet, ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen damit zu beauftragen, zuhanden der PostCom die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Rechnungswesen sowie zur Zuordnung der Kosten und Umsatzerlöse zu den Dienstleistungen zu prüfen. Seit 2019 führt das Unternehmen Ernst & Young AG die unabhängige Prüfung durch. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht vom 24.</span><span> </span><span>Februar 2025 festgehalten, dass die Post mit ihrer Kosten- und Leistungsrechnung die rechtlichen Vorgaben einhält.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<br>1. Wie berechnet die Post die jährliche Kostenunterdeckung bei der Zeitungszustellung, wenn berücksichtigt wird, dass die Zeitungen gleichzeitig mit der Briefpost zugestellt werden?<br>2. Welche Kostenpositionen sind in der Berechnung enthalten, die zum Egebnis führt, dass die Zeitungszustellung defizitär ist?<br>3. Wird die Kostenunterdeckung von einer externen Stelle geprüft oder auditiert, und wenn ja, von welcher? Wenn nein, beabsichtigt der Bundesrat, die Zahlen der Post von einer neutralen Instanz prüfen zu lassen und zu veröffentlichen?<br>4. Falls diese Frage derzeit nicht auditiert wird: Wird der Bundesrat den Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerats Zugang zu den Zahlen gewähren, mit denen die Post die defizitäre Zeitungszustellung belegt?</p>
- Kostenunterdeckung bei der Zeitungszustellung der Post. Wo bleibt die Transparenz?
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