Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren

ShortId
25.3972
Id
20253972
Updated
22.12.2025 09:09
Language
de
Title
Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren
AdditionalIndexing
04;2846;12
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die heutige Rechtslage ermöglicht es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigt deutlich, dass Einsprachen der häufigste Grund für Verzögerungen und Projektabbrüchen im Wohnungsbau sind. Die Folgen sind höhere Baukosten, eine abnehmende Bautätigkeit und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit.</p><p>Eine präzise gesetzliche Definition des Begriffs des «schutzwürdigen Interesses» schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Damit soll verhindert werden, dass Projekte durch Einsprachen blockiert werden, die ohne eigene Betroffenheit aus rein taktischen oder finanziellen Gründen erhoben werden.</p><p>Die konkrete Durchführung von Baubewilligungsverfahren liegt zwar in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist jedoch gemäss Art. 75 BV befugt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Er kann daher im Raumplanungsgesetz (RPG) verbindliche Leitplanken zu Einsprachelegitimation und den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorsehen. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Verfahrensbestimmungen innerhalb dieses Rahmens auszugestalten.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist bereit, die Definition der schützenswerten Interessen im Bewilligungsrecht zu überprüfen. Er wird vertiefen, inwieweit der Bund aufgrund seiner Kompetenzen in der Raumplanung (Art. 75 BV) in die kantonale Verfahrenshoheit eingreifen darf. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen dabei Spielräume, um Massnahmen zur Beschleunigung von Verfahren verfassungskonform und in Einklang mit dem Rechtsmittelsystem umzusetzen. Diese Spielräume sollen im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Erfüllung verschiedener Postulate, die eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion aufweisen (Postulate Caroni 24.3637 und Wicki 24.4411), aufgezeigt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Einsprachemöglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren präzisiert und klarstellt, wer zur Einsprache berechtigt ist. Einsprache berechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben&nbsp;direkt und besonders betroffen&nbsp;ist («schutzwürdiges Interesse»).&nbsp;</p>
  • Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Rechtslage ermöglicht es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigt deutlich, dass Einsprachen der häufigste Grund für Verzögerungen und Projektabbrüchen im Wohnungsbau sind. Die Folgen sind höhere Baukosten, eine abnehmende Bautätigkeit und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit.</p><p>Eine präzise gesetzliche Definition des Begriffs des «schutzwürdigen Interesses» schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Damit soll verhindert werden, dass Projekte durch Einsprachen blockiert werden, die ohne eigene Betroffenheit aus rein taktischen oder finanziellen Gründen erhoben werden.</p><p>Die konkrete Durchführung von Baubewilligungsverfahren liegt zwar in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist jedoch gemäss Art. 75 BV befugt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Er kann daher im Raumplanungsgesetz (RPG) verbindliche Leitplanken zu Einsprachelegitimation und den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorsehen. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Verfahrensbestimmungen innerhalb dieses Rahmens auszugestalten.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist bereit, die Definition der schützenswerten Interessen im Bewilligungsrecht zu überprüfen. Er wird vertiefen, inwieweit der Bund aufgrund seiner Kompetenzen in der Raumplanung (Art. 75 BV) in die kantonale Verfahrenshoheit eingreifen darf. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen dabei Spielräume, um Massnahmen zur Beschleunigung von Verfahren verfassungskonform und in Einklang mit dem Rechtsmittelsystem umzusetzen. Diese Spielräume sollen im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Erfüllung verschiedener Postulate, die eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion aufweisen (Postulate Caroni 24.3637 und Wicki 24.4411), aufgezeigt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Einsprachemöglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren präzisiert und klarstellt, wer zur Einsprache berechtigt ist. Einsprache berechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben&nbsp;direkt und besonders betroffen&nbsp;ist («schutzwürdiges Interesse»).&nbsp;</p>
    • Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren

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