Hautfarbe als Fahndungsmerkmal wieder zulassen
- ShortId
-
25.3979
- Id
-
20253979
- Updated
-
20.11.2025 07:16
- Language
-
de
- Title
-
Hautfarbe als Fahndungsmerkmal wieder zulassen
- AdditionalIndexing
-
09;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 8. September 2025 wurde bekannt, dass Fedpol die Angabe der Hautfarbe im Fahndungssystem Ripol gestrichen hat. Dies geschah nach einer Beschwerde.</p><p> </p><p>Für eine wirksame Fahndung ist es zentral, dass die Polizei alle verfügbaren und für die Identifikation relevanten Merkmale erfassen darf. Die Hautfarbe gehört zu den unmittelbar sichtbaren und schnell erfassbaren Eigenschaften einer Person. Gerade in Situationen, in denen keine oder nur unscharfe Bildaufnahmen vorliegen, kann die Angabe der Hautfarbe entscheidend sein, um eine gesuchte Person von anderen zu unterscheiden.</p><p> </p><p>Die Streichung dieses Merkmals schwächt die Einsatzfähigkeit der Polizei und erschwert ihre Arbeit unnötig. Anstatt der Polizei Instrumente zu entziehen, sollte der Bund dafür sorgen, dass diese über möglichst vielfältige Mittel verfügt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gerade in Zeiten steigender Kriminalität.</p><p> </p><p>Es ist Aufgabe der Polizei, Beschreibungen differenziert und professionell zu verwenden. Eine generelle Streichung des Merkmals «Hautfarbe» ist weder verhältnismässig noch sachlich begründet. </p>
- <span><p><span>Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Nordländer", "Orientale", "Schwarzafrikaner", "Slawe", "Südamerikaner" und "Südländer". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) beschlossene Streichung des Merkmals «Hautfarbe» im nationalen Fahndungssystem Ripol rückgängig zu machen und sicherzustellen, dass die Polizei dieses Signalement bei Bedarf weiterhin verwenden darf. Falls es dafür einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf, ist dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen.</p><p> </p>
- Hautfarbe als Fahndungsmerkmal wieder zulassen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 8. September 2025 wurde bekannt, dass Fedpol die Angabe der Hautfarbe im Fahndungssystem Ripol gestrichen hat. Dies geschah nach einer Beschwerde.</p><p> </p><p>Für eine wirksame Fahndung ist es zentral, dass die Polizei alle verfügbaren und für die Identifikation relevanten Merkmale erfassen darf. Die Hautfarbe gehört zu den unmittelbar sichtbaren und schnell erfassbaren Eigenschaften einer Person. Gerade in Situationen, in denen keine oder nur unscharfe Bildaufnahmen vorliegen, kann die Angabe der Hautfarbe entscheidend sein, um eine gesuchte Person von anderen zu unterscheiden.</p><p> </p><p>Die Streichung dieses Merkmals schwächt die Einsatzfähigkeit der Polizei und erschwert ihre Arbeit unnötig. Anstatt der Polizei Instrumente zu entziehen, sollte der Bund dafür sorgen, dass diese über möglichst vielfältige Mittel verfügt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gerade in Zeiten steigender Kriminalität.</p><p> </p><p>Es ist Aufgabe der Polizei, Beschreibungen differenziert und professionell zu verwenden. Eine generelle Streichung des Merkmals «Hautfarbe» ist weder verhältnismässig noch sachlich begründet. </p>
- <span><p><span>Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Nordländer", "Orientale", "Schwarzafrikaner", "Slawe", "Südamerikaner" und "Südländer". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) beschlossene Streichung des Merkmals «Hautfarbe» im nationalen Fahndungssystem Ripol rückgängig zu machen und sicherzustellen, dass die Polizei dieses Signalement bei Bedarf weiterhin verwenden darf. Falls es dafür einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf, ist dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen.</p><p> </p>
- Hautfarbe als Fahndungsmerkmal wieder zulassen
Back to List