Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung
- ShortId
-
25.3980
- Id
-
20253980
- Updated
-
14.11.2025 02:32
- Language
-
de
- Title
-
Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung
- AdditionalIndexing
-
421;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion Glarner 22.3546 wurde 2024 von beiden Räten angenommen und verlangt:</p><p>«Der Bundesrat wird beauftragt, ein allfälliges WHO-Übereinkommen oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte, zwingend dem Parlament zu unterbreiten.»</p>
- <span><p><span>Diese Frage deckt sich mit der Frage 25.7699 Zuberbühler «Motion 22.3546 missachtet: Bundesrat entscheidet allein über verbindliche Änderungen der WHO-Gesundheits</span><span></span><span>vorschriften», die der Bundesrat am 15. September 2025 beantwortet hat. Der Bundesrat verfügt wie bereits dargelegt über die Kompetenz zum Abschluss der Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005; SR 0.818.103). Zudem haben beide Räte des Parlaments vor kurzem die Motion Schwander</span><span> </span><span>24.4362 «Änderungen der Internationalen Gesundheits</span><span></span><span>vorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten»</span><span> </span><span>und die Motion 24.4323</span><span> </span><span>der SVP-Fraktion</span><span> </span><span>«Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» abgelehnt, welche forderten, die Anpassungen der IGV dem Parlament vorzulegen.</span></p><p><span>In ihrem Wortlaut bezieht sich die Motion 22.3546</span><strong><span> </span></strong><span>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung» auf das WHO-Übereinkommen (WHO-Pandemieabkommen gemäss Begründung der genannten Motion) oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte. Davon zu unterscheiden sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften, welche ein völkerrechtlich bindendes Instrument darstellen, das seit über 70 Jahren existiert.</span></p></span>
- <ul><li>Weshalb wurden die angepassten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die unter die Motion Glarner fallen, nicht dem Parlament unterbreitet?</li><li>Hinweise: Die späteren Motionen 24.4323 und 24.4362 gehen inhaltlich über die Motion Glarner hinaus. Deren Ablehnung ändert nichts an der Annahme der Motion Glarner. Zur Motion 23.3910 (NR Reimann) sagt Bundesrätin Baume-Schneider (freies Zitat): «Weil die Motion Glarner Nr. 22.3546, welche dasselbe Ziel verfolgt wie Ihre Motion, Herr NR Reimann, bereits letztes Jahr in beiden Kammern angenommen wurde, ist Ihre Motion überflüssig.» - Ein Beschluss einer Kommission ist nicht geeignet, einen klaren Beschluss von NR und SR zu widerrufen und obsolet zu machen.</li></ul>
- Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion Glarner 22.3546 wurde 2024 von beiden Räten angenommen und verlangt:</p><p>«Der Bundesrat wird beauftragt, ein allfälliges WHO-Übereinkommen oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte, zwingend dem Parlament zu unterbreiten.»</p>
- <span><p><span>Diese Frage deckt sich mit der Frage 25.7699 Zuberbühler «Motion 22.3546 missachtet: Bundesrat entscheidet allein über verbindliche Änderungen der WHO-Gesundheits</span><span></span><span>vorschriften», die der Bundesrat am 15. September 2025 beantwortet hat. Der Bundesrat verfügt wie bereits dargelegt über die Kompetenz zum Abschluss der Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005; SR 0.818.103). Zudem haben beide Räte des Parlaments vor kurzem die Motion Schwander</span><span> </span><span>24.4362 «Änderungen der Internationalen Gesundheits</span><span></span><span>vorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten»</span><span> </span><span>und die Motion 24.4323</span><span> </span><span>der SVP-Fraktion</span><span> </span><span>«Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» abgelehnt, welche forderten, die Anpassungen der IGV dem Parlament vorzulegen.</span></p><p><span>In ihrem Wortlaut bezieht sich die Motion 22.3546</span><strong><span> </span></strong><span>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung» auf das WHO-Übereinkommen (WHO-Pandemieabkommen gemäss Begründung der genannten Motion) oder ein von der WHO ausgearbeitetes Instrument, welches durch Soft Law zu einem späteren Zeitpunkt eine Verbindlichkeit für die Schweiz zur Folge haben könnte. Davon zu unterscheiden sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften, welche ein völkerrechtlich bindendes Instrument darstellen, das seit über 70 Jahren existiert.</span></p></span>
- <ul><li>Weshalb wurden die angepassten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die unter die Motion Glarner fallen, nicht dem Parlament unterbreitet?</li><li>Hinweise: Die späteren Motionen 24.4323 und 24.4362 gehen inhaltlich über die Motion Glarner hinaus. Deren Ablehnung ändert nichts an der Annahme der Motion Glarner. Zur Motion 23.3910 (NR Reimann) sagt Bundesrätin Baume-Schneider (freies Zitat): «Weil die Motion Glarner Nr. 22.3546, welche dasselbe Ziel verfolgt wie Ihre Motion, Herr NR Reimann, bereits letztes Jahr in beiden Kammern angenommen wurde, ist Ihre Motion überflüssig.» - Ein Beschluss einer Kommission ist nicht geeignet, einen klaren Beschluss von NR und SR zu widerrufen und obsolet zu machen.</li></ul>
- Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung
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