Ist der Bundesrat bereit, jetzt bei den schädlichen Regulierungen zu bremsen?

ShortId
25.3988
Id
20253988
Updated
14.11.2025 02:31
Language
de
Title
Ist der Bundesrat bereit, jetzt bei den schädlichen Regulierungen zu bremsen?
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Veränderungen im internationalen Umfeld haben Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025, kurz nach der Einführung der neuen US-Zölle, kommuniziert, dass er bei der Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten Prioritäten setzen will. Zum einen soll bei laufenden Vorlagen der Handlungsspielraum konsequent genutzt werden, um zusätzliche Regulierungskosten zu vermeiden. Zum anderen wurden die Departemente beauftragt, auch bei bestehenden Regulierungen nach Entlastungspotenzial zu suchen. Im Rahmen dessen wurden mittels Umfragen – sowohl intern in der Verwaltung als auch bei Wirtschaftsverbänden – konkrete Entlastungsmöglichkeiten gesammelt. Die Vorschläge betreffen verschiedenste Politikbereiche und Branchen. Besonders häufig genannt werden Massnahmen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klima, Energie, Sorgfaltspflichten, Gleichstellung, Produktsicherheit, Digitalisierung, Statistik und Steuern. Bei den meisten Vorschlägen wären Anpassungen auf Gesetzes- oder auf Verordnungsstufe notwendig.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Klausur vom 20. August 2025 die zuständigen Departemente mit der Prüfung der eingegangenen Vorschläge beauftragt. Dabei werden nebst dem Entlastungspotenzial auch die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Prüfung und die mögliche Umsetzung der Massnahmen Ende November 2025 ein erstes Mal befassen. In Hinblick auf eine möglichst rasche Entlastung der von den US-Zöllen betroffenen Unternehmen haben Gesetzgeber und Bundesrat eine längere Höchstbezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung beschlossen. Vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026 besteht somit innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist eine Höchstbezugsdauer von 24 Monaten. Damit können exportorientierte Unternehmen aller Branchen, welche bereits seit längerer Zeit Kurzarbeit einsetzen, zielgerichtet unterstützt werden. Der Prozess kann von der Voranmeldung von Kurzarbeit bis zur Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung komplett digital abgewickelt werden. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>und 4. Die Bemühungen des Bundesrates zur Identifizierung und Umsetzung von regulatorischen Entlastungsmassnahmen zielen nicht auf spezifische Branchen oder Unternehmen ab. Von allfälligen Massnahmen in den unter Punkt 1 genannten Bereichen würden aber auch Unternehmen der Uhren-, Maschinenbau-, Metall-, Elektro-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie profitieren. Das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) sieht zudem vor, dass bestehende Regulierungen regelmässig auf Entlastungspotenziale untersucht werden. Am 14.</span><span>&nbsp;</span><span>Mai 2025 legte der Bundesrat die ersten vier Regulierungsbereiche fest, in denen Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen sind. Im Fokus stehen die Bereiche öffentliches Beschaffungswesen, Pharmaregulierung, Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und die Regulierung industrieller Betriebe. Die Arbeiten erfolgen unter Einbezug der betroffenen Unternehmen. Die Ergebnisse werden bis Ende 2026 vorliegen. Auf Grundlage des UEG wird der Bundesrat in Zukunft jedes Jahr neue wichtige Regulierungsbereiche auf ihr Entlastungspotenzial hin prüfen. </span></li></ol></span>
  • <p>Das internationale Umfeld ist zunehmend von Unsicherheit geprägt. Die USA verfolgen eine Neuausrichtung ihrer Handelsbeziehungen und stellen sich gegen die OECD-Mindeststeuerreform. In der EU hingegen liegt der Schwerpunkt verstärkt auf der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie dem Abbau administrativer Hürden für Unternehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 20. August 2025&nbsp;<a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/bn7Z7gld5NvrrU5BTh4Tg">kommuniziert</a>, einen «Schwerpunkt auf regulatorische Entlastung der Unternehmen» zu setzen. In den bestehenden Regulierungen seien Entlastungen «zu prüfen». Weiter schreibt der Bundesrat: «Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben mit hohen Kostenfolgen für Unternehmen soll auch die Möglichkeit einer Verschiebung geprüft werden.»</p><p>&nbsp;</p><p>Die FDP.Die Liberalen hat diese Ankündigungen erfreut zur Kenntnis genommen. Der Druck ist aktuell insbesondere auf die Exportwirtschaft enorm. Statt zu prüfen, sind daher sofortige und konkrete Massnahmen gefordert.</p><p>&nbsp;</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Anknüpfungsfragen zu beantworten:</p><ul><li>Bei welchen Regulierungen gedenkt der Bundesrat, Entlastungen zu prüfen? Und welche konkreten Regulierungen und Vorhaben will der Bundesrat bezügliche einer Verschiebung überprüfen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, nicht nur zu prüfen, sondern sofortige Entscheide zugunsten einer Entlastung der betroffenen Branchen zu fällen und überbordende Regulierungen – bestehende als auch nicht abgeschlossene Vorhaben – jetzt zu stoppen?</li><li>Einige Branchen (etwa Uhrenindustrie, Maschinenbau, Metallindustrie, Elektroindustrie oder gewisse Bereiche der Lebensmittelindustrie) sind bereits heute massiv von Trumps willkürlichen Zöllen betroffen. Welche spezifischen Massnahmen sieht der Bundesrat für diese Branchen vor, um sie vor aufwändiger Bürokratie und schädlichen Regulierungen zu entlasten?</li><li>Die Pharmaindustrie als bedeutendste Exportbranche der Schweiz ist mit enormen Zolldrohungen konfrontiert. Welche spezifischen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Pharmabranche vor aufwändiger Bürokratie und schädlichen Regulierungen zu entlasten?</li></ul>
  • Ist der Bundesrat bereit, jetzt bei den schädlichen Regulierungen zu bremsen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Veränderungen im internationalen Umfeld haben Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025, kurz nach der Einführung der neuen US-Zölle, kommuniziert, dass er bei der Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten Prioritäten setzen will. Zum einen soll bei laufenden Vorlagen der Handlungsspielraum konsequent genutzt werden, um zusätzliche Regulierungskosten zu vermeiden. Zum anderen wurden die Departemente beauftragt, auch bei bestehenden Regulierungen nach Entlastungspotenzial zu suchen. Im Rahmen dessen wurden mittels Umfragen – sowohl intern in der Verwaltung als auch bei Wirtschaftsverbänden – konkrete Entlastungsmöglichkeiten gesammelt. Die Vorschläge betreffen verschiedenste Politikbereiche und Branchen. Besonders häufig genannt werden Massnahmen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klima, Energie, Sorgfaltspflichten, Gleichstellung, Produktsicherheit, Digitalisierung, Statistik und Steuern. Bei den meisten Vorschlägen wären Anpassungen auf Gesetzes- oder auf Verordnungsstufe notwendig.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Klausur vom 20. August 2025 die zuständigen Departemente mit der Prüfung der eingegangenen Vorschläge beauftragt. Dabei werden nebst dem Entlastungspotenzial auch die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Prüfung und die mögliche Umsetzung der Massnahmen Ende November 2025 ein erstes Mal befassen. In Hinblick auf eine möglichst rasche Entlastung der von den US-Zöllen betroffenen Unternehmen haben Gesetzgeber und Bundesrat eine längere Höchstbezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung beschlossen. Vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026 besteht somit innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist eine Höchstbezugsdauer von 24 Monaten. Damit können exportorientierte Unternehmen aller Branchen, welche bereits seit längerer Zeit Kurzarbeit einsetzen, zielgerichtet unterstützt werden. Der Prozess kann von der Voranmeldung von Kurzarbeit bis zur Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung komplett digital abgewickelt werden. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>und 4. Die Bemühungen des Bundesrates zur Identifizierung und Umsetzung von regulatorischen Entlastungsmassnahmen zielen nicht auf spezifische Branchen oder Unternehmen ab. Von allfälligen Massnahmen in den unter Punkt 1 genannten Bereichen würden aber auch Unternehmen der Uhren-, Maschinenbau-, Metall-, Elektro-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie profitieren. Das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) sieht zudem vor, dass bestehende Regulierungen regelmässig auf Entlastungspotenziale untersucht werden. Am 14.</span><span>&nbsp;</span><span>Mai 2025 legte der Bundesrat die ersten vier Regulierungsbereiche fest, in denen Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen sind. Im Fokus stehen die Bereiche öffentliches Beschaffungswesen, Pharmaregulierung, Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und die Regulierung industrieller Betriebe. Die Arbeiten erfolgen unter Einbezug der betroffenen Unternehmen. Die Ergebnisse werden bis Ende 2026 vorliegen. Auf Grundlage des UEG wird der Bundesrat in Zukunft jedes Jahr neue wichtige Regulierungsbereiche auf ihr Entlastungspotenzial hin prüfen. </span></li></ol></span>
    • <p>Das internationale Umfeld ist zunehmend von Unsicherheit geprägt. Die USA verfolgen eine Neuausrichtung ihrer Handelsbeziehungen und stellen sich gegen die OECD-Mindeststeuerreform. In der EU hingegen liegt der Schwerpunkt verstärkt auf der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie dem Abbau administrativer Hürden für Unternehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 20. August 2025&nbsp;<a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/bn7Z7gld5NvrrU5BTh4Tg">kommuniziert</a>, einen «Schwerpunkt auf regulatorische Entlastung der Unternehmen» zu setzen. In den bestehenden Regulierungen seien Entlastungen «zu prüfen». Weiter schreibt der Bundesrat: «Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben mit hohen Kostenfolgen für Unternehmen soll auch die Möglichkeit einer Verschiebung geprüft werden.»</p><p>&nbsp;</p><p>Die FDP.Die Liberalen hat diese Ankündigungen erfreut zur Kenntnis genommen. Der Druck ist aktuell insbesondere auf die Exportwirtschaft enorm. Statt zu prüfen, sind daher sofortige und konkrete Massnahmen gefordert.</p><p>&nbsp;</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Anknüpfungsfragen zu beantworten:</p><ul><li>Bei welchen Regulierungen gedenkt der Bundesrat, Entlastungen zu prüfen? Und welche konkreten Regulierungen und Vorhaben will der Bundesrat bezügliche einer Verschiebung überprüfen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, nicht nur zu prüfen, sondern sofortige Entscheide zugunsten einer Entlastung der betroffenen Branchen zu fällen und überbordende Regulierungen – bestehende als auch nicht abgeschlossene Vorhaben – jetzt zu stoppen?</li><li>Einige Branchen (etwa Uhrenindustrie, Maschinenbau, Metallindustrie, Elektroindustrie oder gewisse Bereiche der Lebensmittelindustrie) sind bereits heute massiv von Trumps willkürlichen Zöllen betroffen. Welche spezifischen Massnahmen sieht der Bundesrat für diese Branchen vor, um sie vor aufwändiger Bürokratie und schädlichen Regulierungen zu entlasten?</li><li>Die Pharmaindustrie als bedeutendste Exportbranche der Schweiz ist mit enormen Zolldrohungen konfrontiert. Welche spezifischen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Pharmabranche vor aufwändiger Bürokratie und schädlichen Regulierungen zu entlasten?</li></ul>
    • Ist der Bundesrat bereit, jetzt bei den schädlichen Regulierungen zu bremsen?

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