Für die Wahrung aller Identifizierungskriterien in den Fahndungssystemen des Bundes

ShortId
25.3998
Id
20253998
Updated
15.12.2025 16:54
Language
de
Title
Für die Wahrung aller Identifizierungskriterien in den Fahndungssystemen des Bundes
AdditionalIndexing
28;09;1216;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 5.&nbsp;September&nbsp;2025 hat das fedpol seine Praxis dahingehend geändert, dass es den kantonalen Polizeikorps untersagt ist, bei Fahndungen im nationalen RIPOL-System die Hautfarbe aufzuführen. Laut dem fedpol geht diese Entscheidung auf die Beschwerde einer ausländischen Behörde zurück und beruht auf der Annahme, dass die Hautfarbe ein wenig verlässliches Kriterium sei.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Haltung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die Hautfarbe ist ein objektives und relevantes Identifizierungsmerkmal&nbsp;– ebenso wie Körpergrösse, Gewicht, Alter, Frisur oder Kleidung. Dieses Kriterium hilft wirksam dabei, den Suchradius einzugrenzen und grosse Teile der Bevölkerung auszuschliessen, wenn es um die Identifizierung einer Person geht&nbsp;(z.&nbsp;B. bei vermissten, flüchtigen oder wegen schwerer Straftaten verdächtigen Personen).</p><p>&nbsp;</p><p>Ein Verbot der Erfassung dieses Merkmals würde den Strafverfolgungsbehörden ein unverzichtbares Instrument entziehen und die Genauigkeit von Fahndungen beeinträchtigen. Zudem führt es zu einer uneinheitlichen Praxis innerhalb der Kantone, da einige bereits angekündigt haben, die Richtlinie des Bundes nicht umzusetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist Aufgabe des Bundesrats, sicherzustellen, dass in den Fahndungsdatenbanken alle zur Identifizierung einer Person relevanten Kriterien verwendet werden können&nbsp;– ohne Diskriminierung, aber auch ohne Tabus. Im Vordergrund stehen wirkungsvolle Ermittlungen und der Schutz der öffentlichen Sicherheit&nbsp;– ohne die Grundprinzipien der Verhältnismässigkeit und der Nichtdiskriminierung aus dem Blick zu verlieren.</p>
  • <span><p><span>Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Nordländer", "Orientale", "Schwarzafrikaner", "Slawe", "Südamerikaner" und "Südländer". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwaltungspraxis des Bundesamts für Polizei&nbsp;(fedpol) dahingehend anzupassen, dass kein Kriterium von vornherein aus den Fahndungssystemen&nbsp;– insbesondere dem RIPOL-System&nbsp;– ausgeschlossen wird und sämtliche objektiv feststellbaren Merkmale zur Identifizierung von Personen erfasst und genutzt werden können, einschliesslich der Hautfarbe.</p>
  • Für die Wahrung aller Identifizierungskriterien in den Fahndungssystemen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 5.&nbsp;September&nbsp;2025 hat das fedpol seine Praxis dahingehend geändert, dass es den kantonalen Polizeikorps untersagt ist, bei Fahndungen im nationalen RIPOL-System die Hautfarbe aufzuführen. Laut dem fedpol geht diese Entscheidung auf die Beschwerde einer ausländischen Behörde zurück und beruht auf der Annahme, dass die Hautfarbe ein wenig verlässliches Kriterium sei.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Haltung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die Hautfarbe ist ein objektives und relevantes Identifizierungsmerkmal&nbsp;– ebenso wie Körpergrösse, Gewicht, Alter, Frisur oder Kleidung. Dieses Kriterium hilft wirksam dabei, den Suchradius einzugrenzen und grosse Teile der Bevölkerung auszuschliessen, wenn es um die Identifizierung einer Person geht&nbsp;(z.&nbsp;B. bei vermissten, flüchtigen oder wegen schwerer Straftaten verdächtigen Personen).</p><p>&nbsp;</p><p>Ein Verbot der Erfassung dieses Merkmals würde den Strafverfolgungsbehörden ein unverzichtbares Instrument entziehen und die Genauigkeit von Fahndungen beeinträchtigen. Zudem führt es zu einer uneinheitlichen Praxis innerhalb der Kantone, da einige bereits angekündigt haben, die Richtlinie des Bundes nicht umzusetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist Aufgabe des Bundesrats, sicherzustellen, dass in den Fahndungsdatenbanken alle zur Identifizierung einer Person relevanten Kriterien verwendet werden können&nbsp;– ohne Diskriminierung, aber auch ohne Tabus. Im Vordergrund stehen wirkungsvolle Ermittlungen und der Schutz der öffentlichen Sicherheit&nbsp;– ohne die Grundprinzipien der Verhältnismässigkeit und der Nichtdiskriminierung aus dem Blick zu verlieren.</p>
    • <span><p><span>Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Nordländer", "Orientale", "Schwarzafrikaner", "Slawe", "Südamerikaner" und "Südländer". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwaltungspraxis des Bundesamts für Polizei&nbsp;(fedpol) dahingehend anzupassen, dass kein Kriterium von vornherein aus den Fahndungssystemen&nbsp;– insbesondere dem RIPOL-System&nbsp;– ausgeschlossen wird und sämtliche objektiv feststellbaren Merkmale zur Identifizierung von Personen erfasst und genutzt werden können, einschliesslich der Hautfarbe.</p>
    • Für die Wahrung aller Identifizierungskriterien in den Fahndungssystemen des Bundes

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