Wirtschaft entlasten durch Vereinfachung des Steuersystems

ShortId
25.4003
Id
20254003
Updated
14.11.2025 02:18
Language
de
Title
Wirtschaft entlasten durch Vereinfachung des Steuersystems
AdditionalIndexing
2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Wirtschaftsstandort ist aufgrund der US-Zollpolitik stark gefordert. Hinzu kommt der Rückzug der USA aus der OECD-Mindestbesteuerung, wodurch sich die Lage der Schweiz zusätzlich verschärft. Umso wichtiger ist es Potenziale für eine Vereinfachung des Steuersystems zu identifizieren, um Unternehmen und Haushalte nachhaltig zu entlasten. Der Bund gewährt heute vergleichsweise grosszügige Steuervergünstigungen. Gemäss einer Schätzung in der Staatsrechnung 2022 implizieren diese Mindereinnahmen von rund 20-24 Mrd. CHF oder 26-31 Prozent der Bundeseinnahmen. Die Expertengruppe «Steuerstandort» empfahl daher in ihrem Bericht von 2021 den Abbau von Ausnahmen und Abzügen, um dank einer breiteren Steuerbasis die Steuersätze senken und die Steuereffizienz erhöhen zu können. Sie nannte verschiedene Beispiele, unter anderem auch den Abbau der Satzdifferenzierung bei der Mehrwertsteuer. Verschiedene Abzüge fehlen jedoch in der Analyse, womit das Potenzial für Vereinfachungen nicht ausgeschöpft wurde.<br>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat 25.3531 der FK-N «Studie zur Quantifizierung der Steuervergünstigungen in Auftrag geben» bereit erklärt die Quantifizierung der Steuervergünstigungen von 2021 zu aktualisieren. Eine Quantifizierung allein reicht jedoch nicht aus. Es braucht auch Klarheit darüber, welche Abschaffung solcher Vergünstigungen den höchsten Nutzen durch tiefere Steuersätze und geringeren administrativen Aufwand bringt, sowie eine Bewertung, welche Abzüge dem Ziel eines nachhaltigen Wachstums widersprechen.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum überwiesenen Postulat 25.3531 «Studie zur Quantifizierung der Steuervergünstigungen in Auftrag geben» festgehalten, dass er primär die Liste der Vergünstigungen aktualisieren und deren finanzielle Auswirkungen schätzen wird, soweit die verfügbaren Daten dies zulassen. Damit ist </span><span>Punkt (i) des vorliegenden Vorstosses – soweit aufgrund mangelnder Daten überhaupt erfüllbar – abgedeckt</span><span>. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Betreffend die Punkte (ii) und (iii) des Vorstosses hat der Bundesrat wiederholt festgehalten, dass er eine flächendeckende Beurteilung aller Steuervergünstigungen nicht für zielführend hält. Für eine Beurteilung von Steuervergünstigungen müsste untersucht werden, ob die jeweils angestrebten Förder- und/oder Umverteilungsziele tatsächlich erreicht werden, ob Mitnahmeeffekte bestehen und wie hoch diese ausfallen und ob die angestrebten Ziele mit anderen Mitteln (z. B. direkten Subventionen oder Regulierung) besser erreicht werden könnten. Diese Fragen müssten für jede einzelne Steuervergünstigung separat untersucht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle ihre Arbeiten zur Evaluation der Steuervergünstigungen bei den indirekten Steuern angesichts der Komplexität der Problemstellung abgebrochen hat (siehe die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 21.3826 «Bericht über Ausmass und Wirkung der Steuersubventionen des Bundes»). Für den Bundesrat steht daher weiterhin die Evaluation von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen sowie von bestehenden Steuervergünstigungen, die im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen stehen, im Vordergrund (siehe Antworten des Bundesrates u. a. auf die parlamentarischen Vorstösse 11.3017, 11.3123, 11.3214, 11.3215, 18.1009, 19.3367 oder auch 24.3282). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Analysen und Vorschläge für Steuervereinfachungen liegen vor. Für die Einkommenssteuer hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den Motionen Pfisterer 07.3607 «Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen» und FDP-Liberale Fraktion 08.3854 «Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen» umfassende und detaillierte Vereinfachungsvorschläge erarbeitet (siehe z. B. die Studie «Vereinfachung der Einkommensbesteuerung», publiziert auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung). Allerdings kam im Parlament keine Mehrheit für konkrete Vereinfachungsschritte zustande, weshalb diese Arbeiten eingestellt wurden (siehe den Bericht zur Abschreibung der beiden Motionen, publiziert im Bundesblatt 2012 5579). Der Bundesrat hat sich auch wiederholt für eine vereinfachte Mehrwertsteuer mit nur einem Steuersatz und möglichst wenigen Steuerausnahmen (Einheitssatz-Modell) ausgesprochen (siehe z. B. Motion 21.3444 «Einheitssatz für die Mehrwertsteuer»). Die Vorschläge sind im Parlament gescheitert. Dasselbe Schicksal ereilte jüngst den Vorschlag des Bundesrates zur Aufhebung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergung, womit gleichzeitig eine gewichtige Steuervergünstigung beseitigt und die Mehrwertsteuer vereinfacht worden wäre. Mit der Reform der Besteuerung des Kapitalbezugs unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen weiteren Vorschlag zur Beseitigung einer Steuervergünstigung. Und das laufende Projekt zur Pauschalierung der Berufskosten zielt auf eine Vereinfachung der Einkommenssteuer. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die vom Bundesrat im März 2024 eingesetzte Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat auch eine Überprüfung von Steuervergünstigungen vorgenommen. Sie hat Steuervergünstigungen identifiziert, die weder steuersystematisch gerechtfertigt noch im Sinne einer ausserfiskalischen Massnahme verhältnismässig sind. Ausserdem hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2025 zu prüfen, wie die Transparenz bezüglich jener Steuervergünstigungen verbessert werden kann, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind. Und im Zusammenhang mit den jüngsten Veränderungen im internationalen Umfeld hat der Bundesrat den Auftrag zur administrativen Entlastung der Unternehmen erteilt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der darlegt, (i) welche Steuervergünstigungen auf Ebene Bund bestehen und wie stark die jeweiligen Steuersätze gesenkt werden könnten, wenn die Vergünstigungen aufgehoben werden, (ii) welche der Vergünstigungen zudem einen hohen administrativen Aufwand generieren und (iii) welche in Konflikt mit dem Ziel eines nachhaltigen Wachstums stehen. Basierend auf dieser Analyse soll der Bundesrat Vorschläge für eine ertragsneutrale Vereinfachung des Steuersystems erarbeiten.</p>
  • Wirtschaft entlasten durch Vereinfachung des Steuersystems
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Wirtschaftsstandort ist aufgrund der US-Zollpolitik stark gefordert. Hinzu kommt der Rückzug der USA aus der OECD-Mindestbesteuerung, wodurch sich die Lage der Schweiz zusätzlich verschärft. Umso wichtiger ist es Potenziale für eine Vereinfachung des Steuersystems zu identifizieren, um Unternehmen und Haushalte nachhaltig zu entlasten. Der Bund gewährt heute vergleichsweise grosszügige Steuervergünstigungen. Gemäss einer Schätzung in der Staatsrechnung 2022 implizieren diese Mindereinnahmen von rund 20-24 Mrd. CHF oder 26-31 Prozent der Bundeseinnahmen. Die Expertengruppe «Steuerstandort» empfahl daher in ihrem Bericht von 2021 den Abbau von Ausnahmen und Abzügen, um dank einer breiteren Steuerbasis die Steuersätze senken und die Steuereffizienz erhöhen zu können. Sie nannte verschiedene Beispiele, unter anderem auch den Abbau der Satzdifferenzierung bei der Mehrwertsteuer. Verschiedene Abzüge fehlen jedoch in der Analyse, womit das Potenzial für Vereinfachungen nicht ausgeschöpft wurde.<br>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat 25.3531 der FK-N «Studie zur Quantifizierung der Steuervergünstigungen in Auftrag geben» bereit erklärt die Quantifizierung der Steuervergünstigungen von 2021 zu aktualisieren. Eine Quantifizierung allein reicht jedoch nicht aus. Es braucht auch Klarheit darüber, welche Abschaffung solcher Vergünstigungen den höchsten Nutzen durch tiefere Steuersätze und geringeren administrativen Aufwand bringt, sowie eine Bewertung, welche Abzüge dem Ziel eines nachhaltigen Wachstums widersprechen.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum überwiesenen Postulat 25.3531 «Studie zur Quantifizierung der Steuervergünstigungen in Auftrag geben» festgehalten, dass er primär die Liste der Vergünstigungen aktualisieren und deren finanzielle Auswirkungen schätzen wird, soweit die verfügbaren Daten dies zulassen. Damit ist </span><span>Punkt (i) des vorliegenden Vorstosses – soweit aufgrund mangelnder Daten überhaupt erfüllbar – abgedeckt</span><span>. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Betreffend die Punkte (ii) und (iii) des Vorstosses hat der Bundesrat wiederholt festgehalten, dass er eine flächendeckende Beurteilung aller Steuervergünstigungen nicht für zielführend hält. Für eine Beurteilung von Steuervergünstigungen müsste untersucht werden, ob die jeweils angestrebten Förder- und/oder Umverteilungsziele tatsächlich erreicht werden, ob Mitnahmeeffekte bestehen und wie hoch diese ausfallen und ob die angestrebten Ziele mit anderen Mitteln (z. B. direkten Subventionen oder Regulierung) besser erreicht werden könnten. Diese Fragen müssten für jede einzelne Steuervergünstigung separat untersucht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle ihre Arbeiten zur Evaluation der Steuervergünstigungen bei den indirekten Steuern angesichts der Komplexität der Problemstellung abgebrochen hat (siehe die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 21.3826 «Bericht über Ausmass und Wirkung der Steuersubventionen des Bundes»). Für den Bundesrat steht daher weiterhin die Evaluation von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen sowie von bestehenden Steuervergünstigungen, die im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen stehen, im Vordergrund (siehe Antworten des Bundesrates u. a. auf die parlamentarischen Vorstösse 11.3017, 11.3123, 11.3214, 11.3215, 18.1009, 19.3367 oder auch 24.3282). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Analysen und Vorschläge für Steuervereinfachungen liegen vor. Für die Einkommenssteuer hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den Motionen Pfisterer 07.3607 «Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen» und FDP-Liberale Fraktion 08.3854 «Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen» umfassende und detaillierte Vereinfachungsvorschläge erarbeitet (siehe z. B. die Studie «Vereinfachung der Einkommensbesteuerung», publiziert auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung). Allerdings kam im Parlament keine Mehrheit für konkrete Vereinfachungsschritte zustande, weshalb diese Arbeiten eingestellt wurden (siehe den Bericht zur Abschreibung der beiden Motionen, publiziert im Bundesblatt 2012 5579). Der Bundesrat hat sich auch wiederholt für eine vereinfachte Mehrwertsteuer mit nur einem Steuersatz und möglichst wenigen Steuerausnahmen (Einheitssatz-Modell) ausgesprochen (siehe z. B. Motion 21.3444 «Einheitssatz für die Mehrwertsteuer»). Die Vorschläge sind im Parlament gescheitert. Dasselbe Schicksal ereilte jüngst den Vorschlag des Bundesrates zur Aufhebung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergung, womit gleichzeitig eine gewichtige Steuervergünstigung beseitigt und die Mehrwertsteuer vereinfacht worden wäre. Mit der Reform der Besteuerung des Kapitalbezugs unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen weiteren Vorschlag zur Beseitigung einer Steuervergünstigung. Und das laufende Projekt zur Pauschalierung der Berufskosten zielt auf eine Vereinfachung der Einkommenssteuer. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die vom Bundesrat im März 2024 eingesetzte Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat auch eine Überprüfung von Steuervergünstigungen vorgenommen. Sie hat Steuervergünstigungen identifiziert, die weder steuersystematisch gerechtfertigt noch im Sinne einer ausserfiskalischen Massnahme verhältnismässig sind. Ausserdem hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2025 zu prüfen, wie die Transparenz bezüglich jener Steuervergünstigungen verbessert werden kann, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind. Und im Zusammenhang mit den jüngsten Veränderungen im internationalen Umfeld hat der Bundesrat den Auftrag zur administrativen Entlastung der Unternehmen erteilt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der darlegt, (i) welche Steuervergünstigungen auf Ebene Bund bestehen und wie stark die jeweiligen Steuersätze gesenkt werden könnten, wenn die Vergünstigungen aufgehoben werden, (ii) welche der Vergünstigungen zudem einen hohen administrativen Aufwand generieren und (iii) welche in Konflikt mit dem Ziel eines nachhaltigen Wachstums stehen. Basierend auf dieser Analyse soll der Bundesrat Vorschläge für eine ertragsneutrale Vereinfachung des Steuersystems erarbeiten.</p>
    • Wirtschaft entlasten durch Vereinfachung des Steuersystems

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