Risiko eines Zusammenbruchs des Schweizer Weinbaus. Welche Sofortmassnahmen erwägt der Bundesrat?
- ShortId
-
25.4005
- Id
-
20254005
- Updated
-
19.12.2025 11:21
- Language
-
de
- Title
-
Risiko eines Zusammenbruchs des Schweizer Weinbaus. Welche Sofortmassnahmen erwägt der Bundesrat?
- AdditionalIndexing
-
15;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>--</p>
- <span><p><span>1. und 2. In seiner Medienmitteilung vom 29.</span><span> </span><span>April</span><span> </span><span>2025 berichtete das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über den signifikanten Rückgang des Weinkonsums in der Schweiz, insbesondere bei Schweizer Weinen. Da grössere Wetterereignisse während der Blüte und der Wachstumsphase der Trauben ausgeblieben sind, die Kantone die Höchsterträge auf dem Niveau von 2024 festgelegt haben und die Bedingungen bis in den Herbst hinein günstig waren, konnte eine reiche Ernte von ausgesprochen guter Qualität eingekellert werden. Die angespannte Lage des Weinmarktes und die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Akteure der Weinbranche stehen, sind dem Bundesrat in diesem Zusammenhang bekannt. Am 18.</span><span> </span><span>August</span><span> </span><span>2025 traf sich der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit den nationalen Organisationen der Weinbranche sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, um sich über die Lage auszutauschen. Die Organisationen haben ihm sechs Vorschläge für Massnahmen zum Umgang mit der aktuellen Situation unterbreitet. Was die kurzfristigen Massnahmen angeht, hat der Departementsvorsteher des WBF auf die Möglichkeit, zinsloser Darlehen hingewiesen, um akute finanzielle Schwierigkeiten zu beheben. Die weiteren Vorschläge werden zusammen mit den Organisationen im Rahmen einer vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) geleiteten Arbeitsgruppe vertieft.</span></p><p><span>3. Betriebshilfedarlehen werden als zinslose, rückzahlbare Darlehen gewährt und dienen dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben. Weitere finanzielle Hilfen für das Jahr</span><span> </span><span>2025 sind derzeit nicht Bestandteil der Vorschläge aus der Branche und würden die Frage der Finanzierung aufwerfen, da sie nicht budgetiert sind.</span></p><p><span>4. Der Bund vergütet die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen und trägt damit zum Einkommen der Betriebe bei. Den Weinbaubetrieben werden Kulturlandschafts-, Versorgungssicherheits-, Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge, wie biologische Landwirtschaft, gewährt. Sie belaufen sich für das Jahr</span><span> </span><span>2024 auf 47,4</span><span> </span><span>Millionen Franken. Der Hangbeitrag für Rebflächen entschädigt vor allem für die Einschränkungen bei der Mechanisierung. Der höhere Arbeitsaufwand pro Hektar ist darin bereits berücksichtigt. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, den Faktor Arbeit bei der Festlegung der Direktzahlungen für das Jahr</span><span> </span><span>2026 noch stärker zu gewichten.</span></p></span>
- <p>Am 21. Juli und am 1. September dieses Jahres haben sich Hunderte von Winzerinnen und Winzern in der Westschweiz versammelt, um angesichts des Preisverfalls, der zahlreiche Betriebe gefährdet, Alarm zu schlagen und ihre Not öffentlich zu machen. Die Konkurrenz durch importierte ausländische Weine ist inzwischen derart aggressiv, dass es den Winzerbetrieben wegen des Rückgangs der Verkäufe nicht mehr möglich ist, ihre Produkte zu Preisen abzusetzen, die ihre Arbeit auch nur annähernd vergüten würden. </p><p>Es werden Massenkäufe ausländischer Weine für wenige Rappen pro Liter getätigt, was den Wettbewerb für unsere Produzentinnen und Produzenten zunehmend unmöglich macht. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von in der Schweiz produzierten Weinen um 8 Prozent gesunken. Der Rückgang des Absatzvolumens geht mit einem Preisverfall einher, der bei einigen Betrieben Einkommensverluste von 10 bis 20 Prozent innerhalb eines Jahres verursachen kann. Wenn man sich an einen derart raschen Einkommensverlust bei gleichzeitig steigenden Fixkosten anpassen muss, so ist dies kein Zeichen eines effizienten Marktes, sondern es zeigt einen ungleichen Wettbewerb, der die Produktion in der Schweiz gefährdet.</p><p>Unser Land läuft Gefahr, sich zu einer tertiären Monokultur zu entwickeln. Der Verlust an Know-how, kulturellem Reichtum sowie an weltweit einzigartigen und bedeutenden Landschaften, den das Verschwinden unserer Weinwirtschaft mit sich bringen würde, ist kaum zu beziffern. Hinzu kommen vergleichbare Verluste in der landwirtschaftlichen Produktion insgesamt, aber auch in der industriellen Fertigung. Innerhalb kurzer Zeit war und ist unser Land nach wie vor mit dem Risiko des Verlusts der Glas-, Stahl- und Weinproduktion oder bereits mit dem tatsächlichen Verlust konfrontiert – um nur einige Beispiele zu nennen.</p><p>Angesichts dieses Risikos und der kritischen Lage im Weinbau stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1) Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Weinwirtschaft in einer schweren Krise befindet, und kann er dies objektiv beurteilen?</p><p>2) Falls ja: Welche Sofortmassnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen?</p><p>3) Ist für das Jahr 2025 eine finanzielle Soforthilfe mittels Kreditreserven möglich und vorgesehen? </p><p>4) Ist eine stärkere Berücksichtigung des höheren Arbeitsaufwands pro Hektar möglich und vorgesehen, damit die Weinbaubranche 2026 mit den Direktzahlungen besser unterstützt werden kann?</p>
- Risiko eines Zusammenbruchs des Schweizer Weinbaus. Welche Sofortmassnahmen erwägt der Bundesrat?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>--</p>
- <span><p><span>1. und 2. In seiner Medienmitteilung vom 29.</span><span> </span><span>April</span><span> </span><span>2025 berichtete das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über den signifikanten Rückgang des Weinkonsums in der Schweiz, insbesondere bei Schweizer Weinen. Da grössere Wetterereignisse während der Blüte und der Wachstumsphase der Trauben ausgeblieben sind, die Kantone die Höchsterträge auf dem Niveau von 2024 festgelegt haben und die Bedingungen bis in den Herbst hinein günstig waren, konnte eine reiche Ernte von ausgesprochen guter Qualität eingekellert werden. Die angespannte Lage des Weinmarktes und die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Akteure der Weinbranche stehen, sind dem Bundesrat in diesem Zusammenhang bekannt. Am 18.</span><span> </span><span>August</span><span> </span><span>2025 traf sich der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit den nationalen Organisationen der Weinbranche sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, um sich über die Lage auszutauschen. Die Organisationen haben ihm sechs Vorschläge für Massnahmen zum Umgang mit der aktuellen Situation unterbreitet. Was die kurzfristigen Massnahmen angeht, hat der Departementsvorsteher des WBF auf die Möglichkeit, zinsloser Darlehen hingewiesen, um akute finanzielle Schwierigkeiten zu beheben. Die weiteren Vorschläge werden zusammen mit den Organisationen im Rahmen einer vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) geleiteten Arbeitsgruppe vertieft.</span></p><p><span>3. Betriebshilfedarlehen werden als zinslose, rückzahlbare Darlehen gewährt und dienen dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben. Weitere finanzielle Hilfen für das Jahr</span><span> </span><span>2025 sind derzeit nicht Bestandteil der Vorschläge aus der Branche und würden die Frage der Finanzierung aufwerfen, da sie nicht budgetiert sind.</span></p><p><span>4. Der Bund vergütet die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen und trägt damit zum Einkommen der Betriebe bei. Den Weinbaubetrieben werden Kulturlandschafts-, Versorgungssicherheits-, Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge, wie biologische Landwirtschaft, gewährt. Sie belaufen sich für das Jahr</span><span> </span><span>2024 auf 47,4</span><span> </span><span>Millionen Franken. Der Hangbeitrag für Rebflächen entschädigt vor allem für die Einschränkungen bei der Mechanisierung. Der höhere Arbeitsaufwand pro Hektar ist darin bereits berücksichtigt. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, den Faktor Arbeit bei der Festlegung der Direktzahlungen für das Jahr</span><span> </span><span>2026 noch stärker zu gewichten.</span></p></span>
- <p>Am 21. Juli und am 1. September dieses Jahres haben sich Hunderte von Winzerinnen und Winzern in der Westschweiz versammelt, um angesichts des Preisverfalls, der zahlreiche Betriebe gefährdet, Alarm zu schlagen und ihre Not öffentlich zu machen. Die Konkurrenz durch importierte ausländische Weine ist inzwischen derart aggressiv, dass es den Winzerbetrieben wegen des Rückgangs der Verkäufe nicht mehr möglich ist, ihre Produkte zu Preisen abzusetzen, die ihre Arbeit auch nur annähernd vergüten würden. </p><p>Es werden Massenkäufe ausländischer Weine für wenige Rappen pro Liter getätigt, was den Wettbewerb für unsere Produzentinnen und Produzenten zunehmend unmöglich macht. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von in der Schweiz produzierten Weinen um 8 Prozent gesunken. Der Rückgang des Absatzvolumens geht mit einem Preisverfall einher, der bei einigen Betrieben Einkommensverluste von 10 bis 20 Prozent innerhalb eines Jahres verursachen kann. Wenn man sich an einen derart raschen Einkommensverlust bei gleichzeitig steigenden Fixkosten anpassen muss, so ist dies kein Zeichen eines effizienten Marktes, sondern es zeigt einen ungleichen Wettbewerb, der die Produktion in der Schweiz gefährdet.</p><p>Unser Land läuft Gefahr, sich zu einer tertiären Monokultur zu entwickeln. Der Verlust an Know-how, kulturellem Reichtum sowie an weltweit einzigartigen und bedeutenden Landschaften, den das Verschwinden unserer Weinwirtschaft mit sich bringen würde, ist kaum zu beziffern. Hinzu kommen vergleichbare Verluste in der landwirtschaftlichen Produktion insgesamt, aber auch in der industriellen Fertigung. Innerhalb kurzer Zeit war und ist unser Land nach wie vor mit dem Risiko des Verlusts der Glas-, Stahl- und Weinproduktion oder bereits mit dem tatsächlichen Verlust konfrontiert – um nur einige Beispiele zu nennen.</p><p>Angesichts dieses Risikos und der kritischen Lage im Weinbau stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1) Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Weinwirtschaft in einer schweren Krise befindet, und kann er dies objektiv beurteilen?</p><p>2) Falls ja: Welche Sofortmassnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen?</p><p>3) Ist für das Jahr 2025 eine finanzielle Soforthilfe mittels Kreditreserven möglich und vorgesehen? </p><p>4) Ist eine stärkere Berücksichtigung des höheren Arbeitsaufwands pro Hektar möglich und vorgesehen, damit die Weinbaubranche 2026 mit den Direktzahlungen besser unterstützt werden kann?</p>
- Risiko eines Zusammenbruchs des Schweizer Weinbaus. Welche Sofortmassnahmen erwägt der Bundesrat?
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