Ausschreitungen in Lausanne. Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?

ShortId
25.4007
Id
20254007
Updated
19.12.2025 11:22
Language
de
Title
Ausschreitungen in Lausanne. Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?
AdditionalIndexing
28;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Ausschreitungen sind als Landfriedensbruch nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>260 des Strafgesetzbuchs (SR</span><span>&nbsp;</span><span>311.0) zu qualifizieren. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden. In Lausanne hat sich die Lage allerdings rasch beruhigt: Die lokalen Behörden haben ihre Dialogfähigkeit unter Beweis gestellt und sind gleichzeitig entschlossen gegen die Unruhestifterinnen und Unruhestifter vorgegangen. Deshalb ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Reputation der Schweiz infolge dieser lokalen Ereignisse gelitten hat.</span></li><li><span>In den letzten Jahren kam es in der Schweiz verschiedentlich zu Ereignissen, die als Landfriedensbruch qualifiziert werden können. 2021 ereigneten sich mehrere Vorfälle zwischen Gegnerinnen und Gegnern der Covid-Massnahmen und der Polizei (etwa im April 2021 in St.</span><span>&nbsp;</span><span>Gallen oder im September 2021 in Bern). Auch rund um die 1.-Mai-Demonstrationen, die 1.-August-Feier, Halloween oder Silvester kommt es regelmässig zu Zwischenfällen, die zum Teil als Landfriedensbruch eingestuft werden können. Zuletzt kam es am 11. Oktober 2025 im Rahmen einer Palästina-Demonstration in Bern zu gewaltsamen Ausschreitungen und Angriffen auf Polizeikräfte. Der Bundesrat verurteilt die am 11. Oktober 2025 ausgeübte Gewalt aufs Schärfste. Gewalt hat als Mittel der politischen Auseinandersetzung in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz und darf das Grundrecht auf friedliche Kundgebung und die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit nicht in Frage stellen.</span></li></ol><p><span>Diese Gewalttätigkeiten haben unterschiedliche Hintergründe (politische Entscheide, Vorfälle am Rande von Feiern oder Spannungen zwischen Behörden und einem Teil der Jugend). Auch handelt es sich jeweils um lokale Ereignisse. Von einer grundsätzlichen Ablehnung der Polizei oder einem strukturellen Konflikt zwischen Jugendlichen und der Polizei, wie dies in den Banlieues in Frankreich vorkommt, kann aber in der Schweiz keine Rede sein. Weiter ist auch die Lebenssituation der Jugendlichen betreffend Arbeitslosigkeit, Perspektiven und Zugang zur Bildung in der Schweiz auf sehr stabilem Niveau und nicht mit anderen Ländern vergleichbar. Die Vorkommnisse in Lausanne können daher nicht mit der Lage in bestimmten Vorstädten Frankreichs verglichen werden. </span></p><p><span>3/4.</span><span>&nbsp;</span><span>Bund und Kantone sorgen gemäss Bundesverfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung, wobei sie ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>57 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 und 2 BV). Polizeirechtlich sind grundsätzlich die Kantone für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit auf ihrem Kantonsgebiet zuständig. Einige grosse Städte wie Bern, Zürich, Lausanne und Lugano verfügen über eine eigene Stadtpolizei. Diese Korps ergänzen das Sicherheitsdispositiv und tragen mit ihrer Präsenz als bürgernahe Polizei und dank spezifischer Kompetenzen, namentlich im Bereich der Deeskalation, zur Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips bei.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren entscheidend ist. Der Bund (Bundesamt für Polizei, fedpol) ist vor allem für die Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus zuständig. Er ist fest entschlossen, mithilfe der erforderlichen Massnahmen zu verhindern, dass Gewaltvorkommnisse in der Schweiz zur Normalität werden, und arbeitet deshalb im Präventionsbereich eng mit den Kantonen zusammen. Angesichts der gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungen haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden seit 2017 zwei nationale Aktionspläne zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet. Der zweite Aktionsplan, der seit 2023 in Kraft ist, ist auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet (www.svs-rns.ch/de/nationaler-aktionsplan). Er legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und hat die Sensibilisierung und die Verhinderung von Ausschreitungen dieser Art zum Ziel.</span></p></span>
  • <p>Titel: Ausschreitungen in Lausanne: Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?</p><p>Kürzlich randalierten in der Stadt Lausanne mehrere Gruppen von Jugendlichen; die Ausschreitungen wurden mit Krawallen verglichen. Die Medien berichteten ausführlich über die Ausschreitungen, die in der Bevölkerung Besorgnis auslösen. Gewisse Beobachterinnen und Beobachter vergleichen die Situation in Lausanne mit derjenigen in einigen Vorstädten Frankreichs, in denen ein anhaltendes Klima der Unsicherheit und des Misstrauens gegenüber dem Rechtsstaat herrscht.</p><p>Die Schweiz gilt seit jeher als sicheres und stabiles Land. Sollten sich derartige Vorfälle wiederholen, könnten sie dem Image der Schweiz sowohl im In- als auch im Ausland ernsthaft schaden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Ausschreitungen in Lausanne dem Image der Schweiz als sicheres Land, in dem Recht und Ordnung herrschen, schaden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Hintergründe dieser Gewalttaten und inwiefern sieht er Parallelen zur Lage in bestimmten Vorstädten Frankreichs.</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, um weitere Ausschreitungen dieser Art zu verhindern und das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Präventions-, Repressions- und Sicherheitspolitik zu verstärken, um zu verhindern, dass solche Vorkommnisse in der Schweiz zur Normalität werden?</li></ol>
  • Ausschreitungen in Lausanne. Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Ausschreitungen sind als Landfriedensbruch nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>260 des Strafgesetzbuchs (SR</span><span>&nbsp;</span><span>311.0) zu qualifizieren. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden. In Lausanne hat sich die Lage allerdings rasch beruhigt: Die lokalen Behörden haben ihre Dialogfähigkeit unter Beweis gestellt und sind gleichzeitig entschlossen gegen die Unruhestifterinnen und Unruhestifter vorgegangen. Deshalb ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Reputation der Schweiz infolge dieser lokalen Ereignisse gelitten hat.</span></li><li><span>In den letzten Jahren kam es in der Schweiz verschiedentlich zu Ereignissen, die als Landfriedensbruch qualifiziert werden können. 2021 ereigneten sich mehrere Vorfälle zwischen Gegnerinnen und Gegnern der Covid-Massnahmen und der Polizei (etwa im April 2021 in St.</span><span>&nbsp;</span><span>Gallen oder im September 2021 in Bern). Auch rund um die 1.-Mai-Demonstrationen, die 1.-August-Feier, Halloween oder Silvester kommt es regelmässig zu Zwischenfällen, die zum Teil als Landfriedensbruch eingestuft werden können. Zuletzt kam es am 11. Oktober 2025 im Rahmen einer Palästina-Demonstration in Bern zu gewaltsamen Ausschreitungen und Angriffen auf Polizeikräfte. Der Bundesrat verurteilt die am 11. Oktober 2025 ausgeübte Gewalt aufs Schärfste. Gewalt hat als Mittel der politischen Auseinandersetzung in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz und darf das Grundrecht auf friedliche Kundgebung und die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit nicht in Frage stellen.</span></li></ol><p><span>Diese Gewalttätigkeiten haben unterschiedliche Hintergründe (politische Entscheide, Vorfälle am Rande von Feiern oder Spannungen zwischen Behörden und einem Teil der Jugend). Auch handelt es sich jeweils um lokale Ereignisse. Von einer grundsätzlichen Ablehnung der Polizei oder einem strukturellen Konflikt zwischen Jugendlichen und der Polizei, wie dies in den Banlieues in Frankreich vorkommt, kann aber in der Schweiz keine Rede sein. Weiter ist auch die Lebenssituation der Jugendlichen betreffend Arbeitslosigkeit, Perspektiven und Zugang zur Bildung in der Schweiz auf sehr stabilem Niveau und nicht mit anderen Ländern vergleichbar. Die Vorkommnisse in Lausanne können daher nicht mit der Lage in bestimmten Vorstädten Frankreichs verglichen werden. </span></p><p><span>3/4.</span><span>&nbsp;</span><span>Bund und Kantone sorgen gemäss Bundesverfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung, wobei sie ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>57 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 und 2 BV). Polizeirechtlich sind grundsätzlich die Kantone für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit auf ihrem Kantonsgebiet zuständig. Einige grosse Städte wie Bern, Zürich, Lausanne und Lugano verfügen über eine eigene Stadtpolizei. Diese Korps ergänzen das Sicherheitsdispositiv und tragen mit ihrer Präsenz als bürgernahe Polizei und dank spezifischer Kompetenzen, namentlich im Bereich der Deeskalation, zur Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips bei.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren entscheidend ist. Der Bund (Bundesamt für Polizei, fedpol) ist vor allem für die Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus zuständig. Er ist fest entschlossen, mithilfe der erforderlichen Massnahmen zu verhindern, dass Gewaltvorkommnisse in der Schweiz zur Normalität werden, und arbeitet deshalb im Präventionsbereich eng mit den Kantonen zusammen. Angesichts der gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungen haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden seit 2017 zwei nationale Aktionspläne zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet. Der zweite Aktionsplan, der seit 2023 in Kraft ist, ist auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet (www.svs-rns.ch/de/nationaler-aktionsplan). Er legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und hat die Sensibilisierung und die Verhinderung von Ausschreitungen dieser Art zum Ziel.</span></p></span>
    • <p>Titel: Ausschreitungen in Lausanne: Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?</p><p>Kürzlich randalierten in der Stadt Lausanne mehrere Gruppen von Jugendlichen; die Ausschreitungen wurden mit Krawallen verglichen. Die Medien berichteten ausführlich über die Ausschreitungen, die in der Bevölkerung Besorgnis auslösen. Gewisse Beobachterinnen und Beobachter vergleichen die Situation in Lausanne mit derjenigen in einigen Vorstädten Frankreichs, in denen ein anhaltendes Klima der Unsicherheit und des Misstrauens gegenüber dem Rechtsstaat herrscht.</p><p>Die Schweiz gilt seit jeher als sicheres und stabiles Land. Sollten sich derartige Vorfälle wiederholen, könnten sie dem Image der Schweiz sowohl im In- als auch im Ausland ernsthaft schaden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Ausschreitungen in Lausanne dem Image der Schweiz als sicheres Land, in dem Recht und Ordnung herrschen, schaden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Hintergründe dieser Gewalttaten und inwiefern sieht er Parallelen zur Lage in bestimmten Vorstädten Frankreichs.</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, um weitere Ausschreitungen dieser Art zu verhindern und das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Präventions-, Repressions- und Sicherheitspolitik zu verstärken, um zu verhindern, dass solche Vorkommnisse in der Schweiz zur Normalität werden?</li></ol>
    • Ausschreitungen in Lausanne. Ist das Image der Schweiz als sicheres Land in Gefahr?

Back to List