Auslegeordnung zum frühen Fremdsprachenlernen und zu den Modellen des Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule

ShortId
25.4009
Id
20254009
Updated
14.11.2025 01:11
Language
de
Title
Auslegeordnung zum frühen Fremdsprachenlernen und zu den Modellen des Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule
AdditionalIndexing
32;2831;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Diskussion über das Fremdsprachenlernen in der Primarstufe wird seit Jahren kontrovers geführt. Einige Kantone erwägen, die zweite Landessprache auf die Sekundarstufe zu verschieben, während andere am bisherigen Modell festhalten. Dadurch droht ein Flickenteppich, der den Sprachenfrieden in der Schweiz beeinträchtigen könnte.</p><p>Gleichzeitig ist die wissenschaftliche Evidenz nicht abschliessend geklärt. Einerseits wird oft postuliert, dass der Lernerfolg umso besser ist, je früher Kinder eine Fremdsprache erlernen. Andererseits zeigen Studien (u.a. von Pfenninger et al.), dass es für den Spracherwerb keinen signifikanten Unterschied macht, ob Kinder früh oder später mit dem Lernen beginnen, da Spätstarter Frühlerner bereits nach kurzer Zeit aufholen und oft sogar übertreffen.Zudem wird moniert, dass sich die inhaltliche Überfrachtung negativ auf die Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik auswirkt. Ein Bericht des Bundesrates würde die wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch aufbereiten, Chancen und Risiken der beiden Modelle (früher vs. später Beginn) vergleichend darstellen und damit eine fundierte Grundlage für die weitere politische Diskussion schaffen.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat steht im engen Austausch mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Er teilt die Sorgen der Postulantin, dass die in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen geplante Verschiebung des Französischunterrichts auf die Oberstufe der Pflicht der Kantone zur Harmonisierung der Eckwerte der obligatorischen Schule widerspricht und den Zusammenhalt zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. </span></p><p><span>Sollten sich die Kantone vom geltenden Sprachenkompromiss abwenden, ist der Bundesrat bereit, die Eckwerte für den Unterricht einer zweiten Landessprache in der obligatorischen Schule festzulegen (siehe Stellungnahme zur Motion Hurni 25.4017). Die Bundeskompetenz ist allerdings auf die Harmonisierungspflicht der Kantone beschränkt. Die Kantone bleiben für die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts zuständig und regeln diesen durch ihre Volksschulgesetze, Lehrpläne und die Lehrerinnen- und Lehrerbildung.</span></p><p><span>Die vom Postulat aufgeworfenen Fragen betreffen pädagogische und kurrikulare Themen, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen (Lehrplänen, Unterrichtsinhalte, Bildungsziele usw.). Sie verfügen mit dem Informations- und Dokumentationszentrum IDES über ein Kompetenzzentrum zum Bildungssystem Schweiz, das geeignet ist, die mit dem Postulat gewünschten Informationen zusammenzustellen. Der Bundesrat respektiert die Zuständigkeit der Kantone in diesen Themen und empfiehlt, das Anliegen des Postulats direkt bei den Kantonen einzugeben.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine umfassende Auslegeordnung zur Einführung und zum Erlernen von Fremdsprachen in der Volksschule vorzulegen. Dabei soll er insbesondere:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die wichtigsten wissenschaftlichen Studien und Evaluationen der letzten zehn Jahre zum Fremdsprachenlernen in der Schweiz aufarbeiten (insbesondere zu Frühfranzösisch, Frühenglisch, Immersionsmodellen („Sprachbad“) sowie zu Lehrmitteln);</li><li>die Resultate dieser Untersuchungen im Hinblick auf die Wirksamkeit des frühen Fremdsprachenlernens (je früher desto besser?) sowie im Vergleich zu einem später einsetzenden, Unterricht darstellen;</li><li>die Rahmenbedingungen herausarbeiten, unter denen früher Fremdsprachenunterricht nachweislich erfolgreich ist, und aufzeigen, wo er aufgrund von Überforderung oder Opportunitätskosten (Deutsch/Mathematik) negative Effekte zeitigt;</li><li>mögliche Konsequenzen für die künftige Gestaltung eines wirkungsvollen Fremdsprachenunterrichts in der obligatorischen Schule darlegen, mit Blick auf die Bildungsziele, den Fachkräftebedarf, den nationalen Zusammenhalt und die kantonale Autonomie.</li></ol>
  • Auslegeordnung zum frühen Fremdsprachenlernen und zu den Modellen des Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Diskussion über das Fremdsprachenlernen in der Primarstufe wird seit Jahren kontrovers geführt. Einige Kantone erwägen, die zweite Landessprache auf die Sekundarstufe zu verschieben, während andere am bisherigen Modell festhalten. Dadurch droht ein Flickenteppich, der den Sprachenfrieden in der Schweiz beeinträchtigen könnte.</p><p>Gleichzeitig ist die wissenschaftliche Evidenz nicht abschliessend geklärt. Einerseits wird oft postuliert, dass der Lernerfolg umso besser ist, je früher Kinder eine Fremdsprache erlernen. Andererseits zeigen Studien (u.a. von Pfenninger et al.), dass es für den Spracherwerb keinen signifikanten Unterschied macht, ob Kinder früh oder später mit dem Lernen beginnen, da Spätstarter Frühlerner bereits nach kurzer Zeit aufholen und oft sogar übertreffen.Zudem wird moniert, dass sich die inhaltliche Überfrachtung negativ auf die Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik auswirkt. Ein Bericht des Bundesrates würde die wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch aufbereiten, Chancen und Risiken der beiden Modelle (früher vs. später Beginn) vergleichend darstellen und damit eine fundierte Grundlage für die weitere politische Diskussion schaffen.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat steht im engen Austausch mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Er teilt die Sorgen der Postulantin, dass die in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen geplante Verschiebung des Französischunterrichts auf die Oberstufe der Pflicht der Kantone zur Harmonisierung der Eckwerte der obligatorischen Schule widerspricht und den Zusammenhalt zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. </span></p><p><span>Sollten sich die Kantone vom geltenden Sprachenkompromiss abwenden, ist der Bundesrat bereit, die Eckwerte für den Unterricht einer zweiten Landessprache in der obligatorischen Schule festzulegen (siehe Stellungnahme zur Motion Hurni 25.4017). Die Bundeskompetenz ist allerdings auf die Harmonisierungspflicht der Kantone beschränkt. Die Kantone bleiben für die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts zuständig und regeln diesen durch ihre Volksschulgesetze, Lehrpläne und die Lehrerinnen- und Lehrerbildung.</span></p><p><span>Die vom Postulat aufgeworfenen Fragen betreffen pädagogische und kurrikulare Themen, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen (Lehrplänen, Unterrichtsinhalte, Bildungsziele usw.). Sie verfügen mit dem Informations- und Dokumentationszentrum IDES über ein Kompetenzzentrum zum Bildungssystem Schweiz, das geeignet ist, die mit dem Postulat gewünschten Informationen zusammenzustellen. Der Bundesrat respektiert die Zuständigkeit der Kantone in diesen Themen und empfiehlt, das Anliegen des Postulats direkt bei den Kantonen einzugeben.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine umfassende Auslegeordnung zur Einführung und zum Erlernen von Fremdsprachen in der Volksschule vorzulegen. Dabei soll er insbesondere:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die wichtigsten wissenschaftlichen Studien und Evaluationen der letzten zehn Jahre zum Fremdsprachenlernen in der Schweiz aufarbeiten (insbesondere zu Frühfranzösisch, Frühenglisch, Immersionsmodellen („Sprachbad“) sowie zu Lehrmitteln);</li><li>die Resultate dieser Untersuchungen im Hinblick auf die Wirksamkeit des frühen Fremdsprachenlernens (je früher desto besser?) sowie im Vergleich zu einem später einsetzenden, Unterricht darstellen;</li><li>die Rahmenbedingungen herausarbeiten, unter denen früher Fremdsprachenunterricht nachweislich erfolgreich ist, und aufzeigen, wo er aufgrund von Überforderung oder Opportunitätskosten (Deutsch/Mathematik) negative Effekte zeitigt;</li><li>mögliche Konsequenzen für die künftige Gestaltung eines wirkungsvollen Fremdsprachenunterrichts in der obligatorischen Schule darlegen, mit Blick auf die Bildungsziele, den Fachkräftebedarf, den nationalen Zusammenhalt und die kantonale Autonomie.</li></ol>
    • Auslegeordnung zum frühen Fremdsprachenlernen und zu den Modellen des Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule

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