Entflechtung 2027. Fehlende Themen

ShortId
25.4011
Id
20254011
Updated
19.12.2025 12:38
Language
de
Title
Entflechtung 2027. Fehlende Themen
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Die Aufgabengebiete für die Entflechtung 27 wurden gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegt. Als Grundlage für die Auswahl der Themen diente der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 13.3363 der FK-N «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» aus dem Jahr 2018, in dem 33 Aufgaben überprüft wurden. Angesichts des grossen Umfangs wurden Aufgabengebiete, bei denen heute weder der Bund noch die Kantone einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Subsidiarität oder die fiskalische Äquivalenz sehen, nicht in das Entflechtungsprojekt aufgenommen.</li><li>Die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung wurde ebenfalls kurz in Erwägung gezogen, da sich auch in diesem Bereich Fragen in Bezug auf die Subsidiarität und die fiskalische Äquivalenz stellen. Aufgrund der parallel laufenden Arbeiten im Parlament wurde jedoch darauf verzichtet, das Aufgabengebiet in die Entflechtung 27 aufzunehmen.</li><li>Die Arbeitsgruppen können nach Rücksprache mit der Projektleitung auch zusätzliche Themenfelder behandeln, sofern dies aus einer Gesamtaufgabensicht sinnvoll erscheint. So hat beispielsweise die Arbeitsgruppe Verkehr neben den Aufgabengebieten Bahninfrastruktur, regionaler Personenverkehr und Agglomerationsverkehr, die im Mandat spezifiziert wurden, zusätzlich auch das Themenfeld Strassen überprüft, da bei der Strassenfinanzierung ebenfalls Verflechtungen zwischen Bund und Kantonen bestehen.</li><li>Die KdK und die Direktorenkonferenzen waren bereits im Jahr 2024 bei der Auswahl der 21 Aufgabengebiete für die Entflechtung 27 involviert. Die KdK und die Direktorenkonferenzen sind zudem im politischen Entscheidgremium des Projekts vertreten. Dieses wird im Frühling 2026 tagen und die von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Optionen auswählen, die in einer zweiten Phase des Projekts vertieft werden sollen. Die Mitglieder des politischen Entscheidgremiums haben in diesem Rahmen auch die Möglichkeit, zusätzliche Aufgabengebiete für die zweite Phase aufzunehmen. Die KdK und der Bundesrat beschliessen im Herbst 2026 – nach einer Konsultation auf Bundes- und Kantonsebene – über die Weichenstellung für die zweite Phase des Projekts.</li><li>Die Mitglieder der eidgenössischen Räte können den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, im Rahmen der Entflechtung 27 zusätzliche Aufgabengebiete zu behandeln.</li></ol>
  • <p>Unter dem Titel «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund und Kantone» haben der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen KdK im Februar 2025 die Arbeiten für ein staatspolitisch zentrales und zukunftsweisendes Projekt begonnen. Das Projekt hat zum Ziel, den Föderalismus durch eine klare Zuweisung der Verantwortung für die staatliche Aufgabenerfüllung und -finanzierung zu stärken.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat und die KdK haben laut Mandat vom Juni 2024 eine Projektorganisation mit fünf Arbeitsgruppen installiert, die zunächst eine Auslegeordnung mit Optionen für Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen in 21 Aufgabengebieten vornehmen. Die Liste der Aufgabengebiete ist am 21.06.2024 veröffentlicht worden (<a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=101545">https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=101545</a>): Sie reicht von der Individuellen Prämienverbilligung IPV über die Hochschulen und den Polizeibereich bis zu Heimatschutz/Denkmalpflege.</p><p>Die Liste ist beeindruckend, aber nicht umfassend. Es gibt weitere Themenfelder mit aktuell geteilter Verantwortung zwischen Bund und Kantonen, welche nicht unter den 21 Aufgabengebieten aufgelistet sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum fehlen die folgenden Themenfelder? A) Asylbereich; B) Natur- und Landschaftsschutz, generell die Themen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich; C) Neue Regionalpolitik und Tourismus-Infrastruktur; D) Gefahrenprävention; E) Arbeitsvermittlung und Arbeitskontrolle?</p><p>2.&nbsp;Wurden weitere Aufgabengebiete mit geteilten Zuständigkeiten in Erwägung gezogen, jedoch verworfen? Wenn ja, um welche Aufgabengebiete handelt es sich, und was war jeweils der Grund für den Verzicht?</p><p>3. Sieht die Projektanlage vor oder lässt sie zu, dass die Arbeitsgruppen ihre Auslegeordnung auf weitere Aufgabengebiete ausdehnen, welche noch nicht auf der Liste sind?</p><p>4. Soll die KdK oder sollen einzelne Direktionskonferenzen der Kantone das Recht haben, den Katalog zu erweitern? Wenn ja, wann und von wem werden sie dazu eingeladen?</p><p>5. Sollen Mitglieder der eidgenössischen Räte das Recht haben, den Katalog zu erweitern? Wenn ja, wann und von wem werden sie dazu eingeladen?</p>
  • Entflechtung 2027. Fehlende Themen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Die Aufgabengebiete für die Entflechtung 27 wurden gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegt. Als Grundlage für die Auswahl der Themen diente der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 13.3363 der FK-N «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» aus dem Jahr 2018, in dem 33 Aufgaben überprüft wurden. Angesichts des grossen Umfangs wurden Aufgabengebiete, bei denen heute weder der Bund noch die Kantone einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Subsidiarität oder die fiskalische Äquivalenz sehen, nicht in das Entflechtungsprojekt aufgenommen.</li><li>Die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung wurde ebenfalls kurz in Erwägung gezogen, da sich auch in diesem Bereich Fragen in Bezug auf die Subsidiarität und die fiskalische Äquivalenz stellen. Aufgrund der parallel laufenden Arbeiten im Parlament wurde jedoch darauf verzichtet, das Aufgabengebiet in die Entflechtung 27 aufzunehmen.</li><li>Die Arbeitsgruppen können nach Rücksprache mit der Projektleitung auch zusätzliche Themenfelder behandeln, sofern dies aus einer Gesamtaufgabensicht sinnvoll erscheint. So hat beispielsweise die Arbeitsgruppe Verkehr neben den Aufgabengebieten Bahninfrastruktur, regionaler Personenverkehr und Agglomerationsverkehr, die im Mandat spezifiziert wurden, zusätzlich auch das Themenfeld Strassen überprüft, da bei der Strassenfinanzierung ebenfalls Verflechtungen zwischen Bund und Kantonen bestehen.</li><li>Die KdK und die Direktorenkonferenzen waren bereits im Jahr 2024 bei der Auswahl der 21 Aufgabengebiete für die Entflechtung 27 involviert. Die KdK und die Direktorenkonferenzen sind zudem im politischen Entscheidgremium des Projekts vertreten. Dieses wird im Frühling 2026 tagen und die von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Optionen auswählen, die in einer zweiten Phase des Projekts vertieft werden sollen. Die Mitglieder des politischen Entscheidgremiums haben in diesem Rahmen auch die Möglichkeit, zusätzliche Aufgabengebiete für die zweite Phase aufzunehmen. Die KdK und der Bundesrat beschliessen im Herbst 2026 – nach einer Konsultation auf Bundes- und Kantonsebene – über die Weichenstellung für die zweite Phase des Projekts.</li><li>Die Mitglieder der eidgenössischen Räte können den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, im Rahmen der Entflechtung 27 zusätzliche Aufgabengebiete zu behandeln.</li></ol>
    • <p>Unter dem Titel «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund und Kantone» haben der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen KdK im Februar 2025 die Arbeiten für ein staatspolitisch zentrales und zukunftsweisendes Projekt begonnen. Das Projekt hat zum Ziel, den Föderalismus durch eine klare Zuweisung der Verantwortung für die staatliche Aufgabenerfüllung und -finanzierung zu stärken.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat und die KdK haben laut Mandat vom Juni 2024 eine Projektorganisation mit fünf Arbeitsgruppen installiert, die zunächst eine Auslegeordnung mit Optionen für Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen in 21 Aufgabengebieten vornehmen. Die Liste der Aufgabengebiete ist am 21.06.2024 veröffentlicht worden (<a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=101545">https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=101545</a>): Sie reicht von der Individuellen Prämienverbilligung IPV über die Hochschulen und den Polizeibereich bis zu Heimatschutz/Denkmalpflege.</p><p>Die Liste ist beeindruckend, aber nicht umfassend. Es gibt weitere Themenfelder mit aktuell geteilter Verantwortung zwischen Bund und Kantonen, welche nicht unter den 21 Aufgabengebieten aufgelistet sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum fehlen die folgenden Themenfelder? A) Asylbereich; B) Natur- und Landschaftsschutz, generell die Themen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich; C) Neue Regionalpolitik und Tourismus-Infrastruktur; D) Gefahrenprävention; E) Arbeitsvermittlung und Arbeitskontrolle?</p><p>2.&nbsp;Wurden weitere Aufgabengebiete mit geteilten Zuständigkeiten in Erwägung gezogen, jedoch verworfen? Wenn ja, um welche Aufgabengebiete handelt es sich, und was war jeweils der Grund für den Verzicht?</p><p>3. Sieht die Projektanlage vor oder lässt sie zu, dass die Arbeitsgruppen ihre Auslegeordnung auf weitere Aufgabengebiete ausdehnen, welche noch nicht auf der Liste sind?</p><p>4. Soll die KdK oder sollen einzelne Direktionskonferenzen der Kantone das Recht haben, den Katalog zu erweitern? Wenn ja, wann und von wem werden sie dazu eingeladen?</p><p>5. Sollen Mitglieder der eidgenössischen Räte das Recht haben, den Katalog zu erweitern? Wenn ja, wann und von wem werden sie dazu eingeladen?</p>
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